
Für die technische Gestaltung und Bemessung des Straßenquerschnitts bilden die Straßenbauvorschrift „Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06)“ und der „Gemeindestraßen-Leitfaden Brandenburg“ die Grundlage.
Die Trassierung der Fahrbahn erfolgt in der Regel mittig im vorhandenen Straßenraum.
Die Konstruktionsdicke der auszubauenden Straßen wird nach den geltenden Straßenbauvorschriften unter Beachtung der anstehenden Bodenverhältnisse festgelegt. Sie beträgt im Regelfall 50 cm. Die Befestigung der Fahrbahn /Zufahrten erfolgt mit Betonpflastersteinen beidseitig mit Betontiefborden eingefasst.
Für die Festlegung der Fahrbahnbreite in der Regelbreite von 4 m wurde der Begegnungsfall Pkw/Pkw zugrunde gelegt. Der Begegnungsfall Pkw/Lkw ist unter Mitbenutzung der befahrbaren Bankette (Seitenstreifen unmittelbar am Fahrbahnrand) möglich.
In den Einmündungs- und Kreuzungsbereichen werden die Fahrbahnbreiten auf 4,75 m erweitert, um ein sicheres Abbiegen ohne eingeschränkte Bewegungsspielräume zu gewährleisten.
Auf Grund von örtlichen Gegebenheiten gibt es für folgend aufgeführte Straßen Abweichungen:
TEG09-02:
TEG09-03:
TEG09-04:

Für die Ableitung des anfallenden Regenwassers von der Fahrbahn wird unter Beachtung der anstehenden Böden und der zur Verfügung stehenden öffentlichen Straßenfläche im Regelfall die Muldenentwässerung bzw. die Mulden-Rigolen-Entwässerung gewählt. Die Muldenentwässerung ist die wirtschaftlichste Variante, das Regenwasser ordnungsgemäß in die unbefestigten Seitenflächen abzuleiten. Die Ausbildung der Mulden erfolgt im Regelfall in einer Breite von ca. 2,00 m und einer Muldentiefe von ca. 30 cm.
Bei Straßen mit geringem Verkehrsraum (Abstand von Grundstückszaun zu Grundstückszaun <= 6,00 m) ist das Anordnen von Mulden nicht mehr möglich, so dass hier eine unterirdische Rigolenentwässerung zum Einsatz kommt.

Alle Straßen, in denen keine Straßenbeleuchtung mehr vorhanden ist, werden mit einer neuen Beleuchtungsanlage versehen. Zum Fahrbahnausbau erfolgt parallel die Kabelverlegung.
Nach Fertigstellung der Fahrbahn wird die Straßenbeleuchtung komplettiert. Über die Abrechnungsmodalitäten werden die betroffenen Grundstückseigentümer zum gegebenen Zeitpunkt gesondert informiert.
Die Grundstückszufahrten werden im Zuge der Umsetzung des Straßenbauprojektes mit ausgebaut. Die Regelbreite für eine Grundstückszufahrt beträgt i.M. 3,00 m. Beidseitig wird die Zufahrt mit Tiefborde eingefasst und an der Fahrbahnkante wird wegen der besseren Befahrbarkeit die Zufahrt unter 45 ° je nach der Örtlichkeit aufgeweitet. An der Fahrbahnkante wird über die Breite der gewünschten Zufahrt ein Rundbord mit ca. 2 cm Auftritt eingebaut, um das anfallende Regenwasser von der Fahrbahn seitlich in die Mulden abzuleiten.
Der Konstruktionsaufbau der Zufahrt beträgt im Regelfall 40 cm insgesamt.
Gemäß der geltenden Satzung über den Kostenersatz für die Herstellung von Grundstückszufahrten und Gehwegüberfahrten in der Gemeinde Schulzendorf sind die Kosten zu 100 % durch den Grundstückseigentümer zu tragen.
Die Abbildung zeigt mögliche Varianten für die Erstellung der Zufahrten. Es handelt sich hierbei um eine allgemeine Darstellung. Etwaige Details und Sonderwünsche werden mit dem Eigentümer vor Ort abgesprochen und entsprechend der technischen Machbarkeit ausgeführt.

In der Otto-Krien-Straße und in der Weimarer Straße werden die Straßendurchlässe des Ebbegrabens erneuert. Die Kosten trägt zu 100 % die Gemeinde.