Schulzendorf Broschüre

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Sitzung des Hauptausschusses am 19.03.2014

Schulzendorf, den 20.03.2014

Zum Beginn der Sitzung hat der Bürgermeister über folgende Dinge informiert.

Spielplatz Am Abhang

In der 10. KW 2014 wurde die Abnahme für die Errichtung des Zaunes durchgeführt. In enger Abstimmung mit Vertretern der Spielplatzinitiative steht nunmehr die Ausschreibung der Spielgeräte an.

 

Kitasituation

Bis zum 31.07.2014 liegen sechs Kitaanmeldungen mehr vor als Plätze vorhanden sind. Mit dem Beginn des neuen Schuljahres wird sich der Bedarf wieder ausgleichen lassen. Die Erhöhung der Platzzahl der Kita Löwenzahn um 10 Plätze bis 31.07.2014 wurde beantragt.

 

Straßenbau im letzten Bauabschnitt im TEG09-04

 

Baubeginn für den letzten Teilabschnitt des Gesamtstraßenprojektes – 16 km Ausbau unbefestigter Straßen begann am 17.03.2014.

In den Straßen Braunschweiger Straße, Weimarer Straße und Richard-Wagner-Straße beginnen die Bauarbeiten. Bis zum 25.02.2014 sind alle zur Fällung freigegebenen Bäume gefällt worden. Die Rodung der Wurzeln erfolgt erst mit dem Straßenbau.

Die Baustelleneinrichtung wird im Bereich Herweghstraße / Weimarer Straße errichtet.

Gleichzeitig werden auch die Bauarbeiten für die Auswechselung der Trinkwasserleitungen in Teilen der Lessingstraße, Abschnitte in der Braunschweiger Straße, Richard-Wagner-Straße und An der Aue durchgeführt.

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Richard-Israel-Straße

Der Übertragungsvertrag zwischen der formart GmbH & Co. KG und der Gemeinde wurde am 26.02.2014 unterzeichnet. Nach der Vorlage der notariellen Bewilligung gehen voraussichtlich am 01.04.2014 der Besitz und die Nutzung an die Gemeinde über. Wenn diese Voraussetzung erfüllt ist, wird der Teilabschnitt zur August-Bebel-Straße für den Fahrzeug- und Fußgängerverkehr freigegeben.

 

Zu den Bebauungsplänen

 

Zum Bebauungsplan „Waldsiedlung – Freiligrathstraße

Am 06.03.2014 fand zusammen mit den Mitgliedern der Gemeindevertretung eine Informationsveranstaltung statt. Gemeindeverwaltung und Stadtplaner stellten die Vor- und Nachteile der vom Vorhabenträger favorisierten Standorte der Stadtvillen dar. Im Ortsentwicklungsausschuss vom 12.03.2014 wurde eine neue Variante vom Vorhabenträger vorgestellt, die bei den Ausschussmitgliedern eine Zustimmung fand. Stadtvillen sollen nun nicht mehr an die Grundstücke der Albrecht-Dürer-Straße grenzen, sondern in den Süden des Gebietes gesetzt werden.

 

Bebauungsplan „Ritterschlag / Ritterfleck“

Zur letzten Gemeindevertretung fand der Aufstellungs-, Billigungs- und Offenlegungsbeschluss keine Mehrheit. Grund war, dass bezüglich des bereits in 2011 abgeschlossenen Umlegungsverfahrens Bedenken bestanden. Diese Bedenken können ausgeräumt werden, der Umlegungsausschuss hat dazu schriftlich mitgeteilt, dass ein Umlegungsverfahren, die vorhandene Planung bodenordnerisch umsetzt und keine Bremse sein darf für eine zukünftige städtebauliche Entwicklung. Weiter heißt es, wären entsprechende Ausweisungen bereits im „alten“ Bebauungsplan vorhanden gewesen, wären die Einwurfswerte der Beteiligten identisch.

 

1. Änderung des Bebauungsplanes „Zentrum Schulzendorf“

Gemeinsam mit Vertretern der Gemeinsamen Landesplanung wurde erarbeitet, dass eine Festlegung der Verkaufsflächen auf 2.500 m² für die Bebauung, im sogenannten Triangel, erfolgen kann.

Die Erarbeitung zur Abwägung aus den Anregungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit wird zum Abschluss gebracht. Danach erfolgt eine erneute Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung mit den reduzierten Verkaufsflächen von 2.500 m².

 

Wahlen

Der Wahlausschuss verhandelt und entscheidet in öffentlicher Sitzung am 26.03.14 um 18:30 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses der Gemeinde Schulzendorf, Richard-Israel-Straße 1, 15732 Schulzendorf über:

1. Entscheidung über die Zulassung und Zurückweisung von Wahlvorschlägen

2. Aufgabenübertragung an den Wahlleiter/Stellvertreterin des Wahlleiters.

 

 

Der Tagesordnungspunkt 4 handelte von der „Änderung der Verwaltungsgebührensatzung der Gemeinde Schulzendorf vom 01.11.2000“. Herr Kolberg trug vor, dass die Fraktion CDU die Verwaltungsgebührensatzung im §10 ändern möchte, um damit eine Erleichterung der Bürger bei Stundungen von Gebühren und Beiträgen zu erreichen. Es geht dabei vornehmlich um Erleichterungen bei den Straßenbaubeiträgen. Die Zinsen sollen reduziert werden und die Dauer der Stundungszeit soll bis zu 5 Jahre festgelegt werden. Die Verwaltungsgebührensatzung befasst sich nicht mit Stundungsmöglichkeiten für Straßenbaubeiträge. Stundungen für Straßenbaubeiträge werden im Baugesetzbuch, dem Kommunalabgabengesetz und der Abgabenordnung geregelt. Die Zinshöhe ist dort festgelegt (0,5 % pro Monat) und die Dauer ergibt sich aus den individuellen Verhältnissen des Beitragspflichtigen und der Sicherung des Anspruchs. Da dies gesetzliche Regelungen sind, kann die Gemeindevertretung keine Änderung vornehmen. Es besteht eine weitere Form der Beitragsbegleichung aus dem § 135 Baugesetzbuch. Das ist die Verrentung. Dazu müsste aber die Gemeindevertretung eine entsprechende Satzung beschließen. Die Verwaltungsgebührensatzung regelt nur die Gebühren für Amtshandlungen auf Antrag eines Bürgers (z.B. Beglaubigungen) und Amtshandlungen, die den Bürger begünstigen (z.B. Straßensondernutzung).

 

Über die Errichtung eines Rastplatzes wurde unter Punkt 5 der Tagesordnung gesprochen. Es besteht die Idee, auf dem Grundstück an der Ernst-Thälmann-Straße am Selchower Flutgraben eine überdachte Sitzgelegenheit mit Tisch zu errichten. Dieser Rastplatz soll zum Verweilen in dem fast parkähnlichen Areal einladen. Die Ausschussmitglieder wünschen sich eher ein Konzept, in dem solche Rastplätze im gesamten Gemeindegebiet im Zusammenhang mit Wander- oder Fahrradbewegungen definiert werden sollen. Das Aufstellen der überdachten Sitzgelegenheit an der Ernst-Thälmann-Straße wird zunächst nicht weiter verfolgt.

 

Die erste Beschlussvorlage handelte von der Verflechtung im gemeinsamen Siedlungsraum der Gemeinden Zeuthen, Eichwalde und Schulzendorf. Diese Beschlussvorlage verfolgt das Ziel, die Verflechtung der drei Gemeinden zu vertiefen, damit im Falle einer verordneten Zusammenlegung von Gemeinden, eine Zusammenlegung von Schulzendorf mit Zeuthen und Eichwalde erfolgt. Mit dieser Beschlussvorlage wird jetzt keine Zusammenlegung dieser Gemeinden angestrebt. Dieser Text wurde von der Gemeindevertretung in Eichwalde beschlossen, in Zeuthen möchte man den Beschlusstext noch erweitern.

Die Beschlussvorlage wurde kontrovers diskutiert. Ein Gemeindevertreter empfahl, solch eine Entscheidung der neuen Gemeindevertretung nach der Kommunalwahl zu überlassen. Es gab auch einen Erweiterungsvorschlag. Die Abstimmung ergab folgendes Ergebnis.

Zwei Ausschussmitglieder empfahlen der Gemeindevertretung die Zustimmung des Beschlusses, einer war dagegen, zwei haben sich enthalten.

 

Unter dem Tagesordnungspunkt 6.2 hatten die Ausschussmitglieder über die Anträge der Kultur- und Sportförderung zu entscheiden. Die von der Verwaltung vorgelegte Antragsliste, die nach Eingang der Anträge aufgestellt wurde, wurde so einstimmig beschlossen.

 

Der Tagesordnungspunkt 6.3 handelte von der 1. Änderung des B-Plans Ritterschlag/Ritterfleck. Die Änderung ist notwendig, damit ein Gehweg entlang der Ernst-Thälmann-Straße gebaut werden kann. Die Gemeindevertretung konnte über die B-Planänderung bisher nicht entscheiden, weil vermutet wurde, dass die Änderung das Ergebnis des Umlegungsverfahrens stören könnte. Dies ist aber nicht der Fall, der Bürgermeister hat den Ausschussmitgliedern eine entsprechende Stellungnahme der Geschäftsstelle Gutachterausschuss vorgelegt. Die B-Planänderung beinhaltet die Vorhaltung einer Gemeindebedarfsfläche für den Fall, dass es notwendig sein könnte, dort eine Kita zu errichten.

Vier Ausschussmitglieder empfahlen der Gemeindevertretung die Zustimmung des Beschlusses, einer hat sich enthalten.

 

Die nächste Beschlussvorlage handelte von der Aufhebung des Beschlusses zur Bildung einer Abrechnungseinheit für den Ausbau der Fahrbahn der Weimarer Straße und Otto-Krien-Platz. Diese Abschnittsbildung ist in der geplanten Form nicht mehr möglich, weil sich in der Straße Otto-Krien-Platz die Verhältnisse geändert haben. Zu dieser Abschnittsbildung tauchten Fragen auf, die unter Ausschluss der Öffentlichkeit behandelt werden mussten, weil ggf. schützenswerte Daten eine Rolle spielten.

Ein Ausschussmitglied empfahl der Gemeindevertretung die Zustimmung des Beschlusses, zwei haben dagegen gestimmt, zwei haben sich enthalten.

 

Unter dem Punkt 6.5 wurde die Abschnittsbildung für die Kleiststraße besprochen. Mitglieder des Ausschusses sprachen sich gegen den Ausbau der Abschnitte der Kleiststraße zwischen Ernst-Thälmann-Straße und Clara-Zetkin-Straße und Walther-Rathenau-Straße und Heinrich-Zille-Straße aus, obwohl das Bauprogramm beschlossen ist und der Ausbau im Gesamtprojekt enthalten ist. In dieser Beschlussvorlage wird nicht über den Ausbau entschieden, sondern über die Abschnittsbildung. Die Diskussion über den Ausbau der Teile der Kleiststraße läuft bereits seit 2011. Immer wieder äußern sich einzelne Gemeindevertreter, dass sie den Ausbau nicht wünschen. Bisher hat noch keine Fraktion eine Beschlussvorlage eingebracht, die die Änderung des Vertrages mit der ARGE bezüglich der Reduzierung der geforderten Leistungen anstrebt.

Drei Ausschussmitglieder empfahlen der Gemeindevertretung die Zustimmung des Beschlusses, einer hat dagegen gestimmt, einer hat sich enthalten.

 

Das Bauprogramm für die Ausbaumaßnahme „Beleuchtung Braunschweiger Straße im Abschnitt zwischen Freiligrathstraße und Herweghstraße“ stand im Tagesordnungspunkt 6.6 zur Diskussion.

Alle Ausschussmitglieder haben die Zustimmung dieses Beschlussvorschlages der Gemeindevertretung empfohlen.

 

Unter Punkt 6.7 wurde die Straßenreinigungssatzung besprochen. Die Straßenreinigungssatzung sollte zum 01.01.2015 in Kraft treten. Inzwischen haben sich neue rechtliche Erkenntnisse ergeben, die in die Satzung eingearbeitet werden müssen. Die Änderungen wurden vorgestellt und besprochen.

Vier Ausschussmitglieder empfahlen der Gemeindevertretung die Zustimmung des Beschlusses, keiner hat dagegen gestimmt, einer hat sich enthalten.

 

Die Erweiterung des Hortes wurde unter dem Tagesordnungspunkt 6.8 behandelt. Die Gemeindevertretung müsste einen Beschluss fassen, damit der Bürgermeister ein Planungsbüro beauftragen kann. In der Sitzung des Ausschusses SBKS hat Herr Thieke vorgeschlagen, ein Fachplanungsbüro zu beauftragen, das die Verwaltung bei der Erstellung der Ausschreibung, der Durchführung der Ausschreibung und der Vergabe für die Planungsleistungen begleitet. Er hat einen Textentwurf erstellt, der in der Verwaltung verfeinert wurde. Dieser Textentwurf wurde in dieser Sitzung besprochen. Es wurde noch einmal darauf hingewiesen, dass die Betriebserlaubnis der Räume der Sport- und Mehrzweckhalle als Hort zum 31.12.2015 ausläuft. Wenn ab dem 01.01.2016 nicht die notwendigen Hortplätze zur Verfügung stehen, müsste die Gemeinde im schlimmsten Fall den Eltern der Hortkinder die Kosten für alternative Betreuungen der Kinder erstatten.

Alle Gemeindevertreter empfahlen der Gemeindevertretung die Zustimmung des Beschlusses.

 

Die letzte Beschlussvorlage befasste sich mit der Errichtung eines Boule-Platzes auf dem Helgolandplatz. Einige Schulzendorfer Bürger haben sich mit dieser Idee an den Bürgermeister gewandt, der mit dieser Beschlussvorlage die Zustimmung der Gemeindevertretung einholen möchte.

Vier Gemeindevertreter empfahlen der Gemeindevertretung die Zustimmung des Beschlusses, keiner war dagegen, einer hat sich enthalten.