Schulzendorf Broschüre

Sachsen vernetzt
Link zur Seite versenden   Druckansicht öffnen
 

Berücksichtigung des Nutzungsfaktors bei „Altanschließern“

Schulzendorf, den 05.08.2014

In der Sitzung der Gemeindevertretung am 08.07.2014 hat die Gemeindevertretung per Beschluss den Bürgermeister beauftragt, in die Verbandsversammlung des MAWV folgende Beschlussvorlage einzubringen:

„Die Verbandsversammlung beschließt, auf die „Erhöhung der Beiträge für Altanschließer“ durch die Anwendung der Kannbestimmung für die Berechnung des Nutzungsfaktors für Grundstücke zu verzichten.“

Diese Beschlussvorlage wurde in der Verbandsversammlung des MAWV am 31.07.2014 behandelt und abgestimmt. Dieser Beschlussvorlage hat kein Verbandsmitglied zugestimmt.

Die Beitragsbescheide des MAWV müssen nach den Beitragssatzungen des MAWV erstellt werden. Die Berücksichtigung des Nutzungsfaktors bei der Geschossigkeit ist in den Beitragssatzungen des MAWV mit der „Bebaubarkeit“ des Grundstücks definiert. Eine Wahl bei der Bestimmung der Geschosshöhe zwischen der tatsächlichen Bebauung und der Bebaubarkeit besteht in den Satzungen nicht. Es besteht also auch keine „Kannbestimmung“. Eine Berücksichtigung der tatsächlichen Bebauung wäre nur möglich, wenn die Beitragssatzungen des MAWV dies vorsähen. Die Beitragssatzungen des MAWV sehen diese Möglichkeit nach Würdigung der Gesetzeslage und der aktuellen Rechtsprechung nicht vor.

Aus diesem Grund konnten die Mitglieder der Verbandsversammlung der Beschlussvorlage nicht zustimmen.