Schulzendorf Broschüre

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Sitzung des Ausschusses Soziales, Bildung, Kultur und Sport am 07.10.2014

Schulzendorf, den 14.10.2014

Zum Beginn der Sitzung hat der Geschäftsbereichsleiter, Herr Reech, folgende Informationen abgegeben.

Information zur Nutzung der Kita Freche Spatzen

Mit E-Mail vom 11.09.14 wurde das Jugendamt über die Entwicklung der Kinderzahlen und über die Prüfung des ehemaligen Kindergartens „Frechen Spatzen“ zur erneuten Nutzung als Kita informiert. Die Rücksprache vom 02.10.14 (Fr. Krüger) hat ergeben, dass das Jugendamt eine Wiederinbetriebnahme befürworte, weil dadurch die Versorgung mit Kita-Plätzen gewährleistet werden kann. Eine weitergehende Unterstützung z.B. auch finanziell stehe nicht in der Macht des Jugendamtes.

Im letzten SBKS-Ausschuss wurde die Verwaltung beauftragt, zu klären, unter welchen Voraussetzungen die Kita Freche Spatzen wieder vorübergehend zur Kinderbetreuung herangezogen werden kann.

Mit Schreiben vom 10.09.14 hat sich der Geschäftsbereich Bau an das Bauordnungsamt gewandt.

Mit Antwort vom 06.10.14 hat das Bauordnungsamt des Landkreises erklärt, dass die Wiederaufnahme der Nutzung des EFH als Kindertagesstätte als Provisorium völlig ausgeschlossen ist. Zur Begründung wird ausgeführt, dass laut dem beteiligten Gesundheitsamt und der Brandschutzdienststelle es einer sehr umfänglichen Prüfung der Sachlage und konkreten Unterlagen bedürfen würde. Es müsse davon ausgegangen werden, dass alle elektrischen Anlagen, Ver- und Entsorgungsleitungen, die Heizungsanlage auf ihre sichere Funktion zu überprüfen sind und wahrscheinlich zu erneuern sind. Eine Blitzschutzanlage und eine Hausalarmanlage wären zu installieren. Eine Nutzung des Kellergeschosses würde vollständig auszuschließen sein. Kindertagesstätten sind öffentliche Gebäude und allgemein zugänglich, somit wären die Anforderungen an die Barrierefreiheit zu erfüllen. Zusammenfassend ergebe sich ein unverhältnismäßig hoher wirtschaftlicher Aufwand, der dem Schutzziel nicht entspricht.

 

Informationen zur Thematik Ganztagsschule

Wann   Was

02.10.2003       Gemeindevertretung beauftragt den Bürgermeister mit Beschluss GV 40-03/11-09-03, „die Voraussetzungen für die Ausgestaltung zur Ganztagsschule zu prüfen.“

10.12.2003       Die Grundschule stellt das pädagogische Konzept zur Umwandlung in eine Ganztagsschule zur Verfügung.

15.12.2003       Die Gemeinde stellt den Antrag auf Fördermittel zur Umwandlung in eine Ganztagsschule über das staatliche Schulamt in Wünsdorf an das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport.

10.06.2004       Das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport erteilt einen Ablehnungsbescheid zum obigen Antrag mit der Begründung, dass das staatliche Schulamt Wünsdorf keine Genehmigung für das Ganztagskonzept erteilt hat.

25.02.2009       Der Beschlussvorschlag BS/GV/36/08 zur Einführung einer Ganztagsschule wird vom Einreicher Herrn Puhle im HA zurück gezogen, da er in einem Gespräch mit dem Grundschulleiter Herrn Freese informiert wurde, dass mit den vorhandenen Räumen keine Voraussetzungen für das Ganztagskonzept gegeben sind.

Bis 2009           „In dem mit 4 Milliarden Euro ausgestatteten Investitionsprogramm  "Zukunft Bildung und Betreuung" (2003-2009) förderte die Bundesregierung den bedarfsgerechten Auf- und Ausbau von Ganztagsschulen. Die Mittel konnten bis Ende 2009 in Anspruch genommen werden.“ (http://www.bmbf.de – Zitat aus „Ganztagsschule braucht Qualität“)

23.04.2013       Am 23.04.2013 fand in der Grundschule mit Herrn Kiep (MBJS), Herrn Allner (MBJS), Herrn Falk (LMKV), Frau Siggel (Schulamt), Herrn Freese, Frau Grünes und der Hortleiterin ein Gespräch statt. Vordergründig ging es um Unterstützung der Schule für das Musikprojekt. Für einen Schulversuch war das Projekt nach Aussagen des MBJS nicht geeignet, so dass vom MBJS der Vorschlag unterbreitet wurde, das Musikprojekt im Rahmen eines Ganztagsprojektes einzuordnen.

28.10.2013       Am 28.10.2013 fand in der Schule ein weiteres Gespräch mit Herrn Kiep (MBJS),, Frau Siggel (Schulamt), Herrn Freese und Frau Grünes statt. Hier wurde eine "Änderung des Ganztagsprojektes" als Schulversuch besprochen.

Beide Vorschläge wurden von der Schule jeweils als nicht geeignet abgelehnt.

08.07.2014       In der GVS wurde die Idee vorgestellt, dass eine Alternative zur Integration von Vorschulkindern in den Hort der Ausbau zur Ganztagsschule sein könnte.

12.08.2014       Das staatliche Schulamt in Wünsdorf (Frau Siggel) wurde angefragt, aktuelle Antragsunterlagen und Förderbedingungen bereit zu stellen. Sie teilte mit, dass sie keine Antragsunterlagen und keine Kenntnis über zusätzliche Fördermittel hat. Sie verwies darauf, dass man alle gesetzlichen Anforderungen zum Ganztag in den "Verwaltungsvorschriften über Ganztagsangebote an allgemeinbildenden Schulen" findet und die Förderung des Bundes für Ganztag unter anderem für die Fortbildung "kobranet" zum 31.12.2014 ausläuft.

Bis 31.07.2015 bzw. bis 31.07.16          Die Verwaltungsvorschrift-Ganztag gilt bis 31.07.16. Danach erhalten genehmigte Ganztagsschulen für die Durchführung von Ganztagsangeboten eine gesonderte Zuweisung von Stellen und Mitteln entsprechend der Verwaltungsvorschrift -Unterrichtsorganisation.

Die Verwaltungsvorschrift -Unterrichtsorganisation gilt bis 31.07.15. Danach wird die Primarstufe in der Form Verlässliche Halbtagsschule mit 0,15 Lehrerwochenstunden (LWS) je Schüler und 35 Euro je Schüler bzw. die offene Form mit 3 LWS je Schule und 35 Euro je Schüler gefördert.

Mögliche Formen der Ganztagsschule:

A) Ganztagsangebote in offener Form (Nr.7 Verwaltungsvorschrift -Ganztag)   (1) Grundschulen mit Ganztagsangeboten in offener Form unterbreiten in Ergänzung zum stundentafelbezogenen Unterricht Angebote der Schule, der Kindertagesbetreuung und anderer Kooperationspartner.

(2) Grundschulen mit Ganztagsangeboten in offener Form können darüber hinaus für alle Schülerinnen und Schüler einen offenen Beginn, Lernblöcke von 90 Minuten und aktive Spielphasen mit der Möglichkeit eines täglichen gemeinsamen Frühstücks von mindestens 30 Minuten vorhalten.

(3) Die Schulen müssen dem staatlichen Schulamt jährlich eine Mindestteilnehmerzahl an den Ganztagsangeboten von 60 Prozent der Schülerinnen und Schüler der Schule (schriftliche Teilnahmeerklärung durch die Eltern) und ein den angemeldeten Bedarf deckendes Angebot nachweisen.

(4) Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 5 und 6 an Oberschulen und Gesamtschulen, die mit einer Grundschule zusammengefasst sind, können sich an Ganztagsangeboten gemäß Abschnitt 3 beteiligen, wenn in der Grundschule keine Ganztagsangebote vorgehalten werden.

B) Verlässliche Halbtagsschulen, Kindertagesbetreuung und ergänzende Angebote (Nr. 8 Verwaltungsvorschrift -Ganztag)          (1) Verlässliche Halbtagsschulen unterbreiten in einem zeitlichen Rahmen von mindestens sechs Zeitstunden, in den Jahrgangsstufe 5 und 6 in der Regel von sieben Zeitstunden, einen rhythmisierten Unterricht unter Berücksichtigung der Belastbarkeit, der Konzentrationsfähigkeit und der Bewegungsbedürfnisse der Schülerinnen und Schüler in Form

a.eines offenen Beginns - täglich in der Regel 30 Minuten vor Beginn des ersten Lernblocks,

b.von Lernblöcken von 90 Minuten,

c.individuelle Lernzeiten gemäß Nummer 9 Absatz 3 Buchstabe a,

d.aktiver Spielphasen mit der Möglichkeit eines täglichen gemeinsamen Frühstücks von mindestens 30 Minuten und

e.eines Mittagsbandes von in der Regel mindestens 50 Minuten, das aus einem täglich betreuten Mittagessen und aktiven Sport- und Spielphasen besteht.

Grundschulen können nur als ganze Schule verlässliche Halbtagsschule sein.

(2) Verlässliche Halbtagsschulen sind mit schulischen Ganztagsangeboten gemäß Nummer 1 Absatz 4 Buchstabe c sowie mit den Angeboten der Kindertagesbetreuung zu verbinden. Nummer 7 Absatz 3 gilt entsprechend.

(3) Wird an verlässlichen Halbtagsschulen Personal des Trägers der Kindertagesbetreuung aufgrund der Kooperationsvereinbarung in der Betreuungszeit nach Absatz 1 tätig, stellen die Schulen grundsätzlich einen entsprechenden Ausgleich durch Angebote der Schule außerhalb des Zeitraumes der verlässlichen Halbtagsschule sicher.

Antragstellung und Verfahren (Nr. 13 Verwaltungsvorschrift Ganztag)  (1) Sowohl die Schule als auch der Schulträger können das Verfahren zur Einrichtung von Ganztagsangeboten im gegenseitigen Benehmen einleiten.

(2) Die Schule oder der Schulträger führt eine Elternbefragung durch. Das Ergebnis der Befragung ist bei der Antragstellung zu berücksichtigen.

(3) Die Schule richtet in Abstimmung mit dem Schulträger - in Grundschulen zusätzlich mit dem Träger der Kindertagesbetreuung - und anderen Kooperationspartnern eine Konzeptgruppe gemäß Nummer 2 Absatz 3 ein, die das Ganztagskonzept erarbeitet. In der Konzepterarbeitungsphase werden die Voten der Mitwirkungsgremien einbezogen.

(4) Bei Anträgen gemäß Nummer 8 sind der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Jugendamt) und die Gemeinde frühzeitig in die Planungen einzubeziehen.

(5) Die Schulkonferenz beschließt gemäß § 91 Absatz 3 Nummer 6 des Brandenburgischen Schulgesetzes über den Antrag zur Einrichtung des Ganztagsangebotes gemäß den Abschnitten 2, 3 oder 4.

(6) Der Beschluss der Schulkonferenz ist dem Schulträger zuzuleiten. Erklärt der Schulträger sein Einvernehmen, stellt die Schulleitung den Antrag zur Einrichtung des Ganztagsangebotes beim zuständigen staatlichen Schulamt. Der Antrag ist spätestens bis zum 15. Dezember für das folgende Schuljahr einzureichen.

Antragsprüfung und Genehmigung (Nr. 15 Verwaltungsvorschrift Ganztag)

1) Das staatliche Schulamt prüft jährlich die Inhalte der neugestellten Anträge gemäß Nummer 14 sowie die Erfüllung der personellen, sächlichen und schulorganisatorischen Voraussetzungen.

(2) Für Erweiterungs- und Änderungsanträge gelten die Regelungen gemäß Nummer 15 Absatz 1 entsprechend. Bei Änderungsanträgen ist vom staatlichen Schulamt neben dem Bedarf für eine Änderung der Form und der pädagogischen Begründung auch zu prüfen, ob sich bei einer Genehmigung ein höherer Stellenbedarf ergibt.

(3) Das staatliche Schulamt erstellt eine entsprechende Rangliste für Genehmigungsvorschläge von Anträgen unter Berücksichtigung der Qualität des pädagogischen Ganztagskonzeptes einschließlich der Kooperationsbeziehungen und folgender Kriterien:

a.gesicherter Schulstandort unter Berücksichtigung schulentwicklungsplanerischer Eckpunkte,

b.soziale Gesichtspunkte,

c.ausgewogene Berücksichtigung der in der Region vorhandenen Schulformen und Formen mit Ganztagsangeboten sowie

d.Versorgungsgrad im Schulamtsbereich.

Die Rangliste wird bis zum 1. Februar an das für Bildung zuständige Ministerium weiter geleitet.

(4) Das für Bildung zuständige Ministerium erstellt eine abschließende Stellungnahme, in der insbesondere die überregionale Ausgewogenheit der Ganztagsangebote und die Auswirkungen auf den Landeshaushalt berücksichtigt werden.

(5) Das staatliche Schulamt genehmigt bis zum 1. April auf der Grundlage der Stellungnahme des für Schule zuständigen Ministeriums die Einrichtung des jeweiligen Ganztagsangebotes. Die Schulen erhalten ein Genehmigungs- oder begründetes Ablehnungsschreiben. Ein Anspruch auf Genehmigung als Schule mit Ganztagsangeboten besteht nicht.

Der Schulleiter erklärt hierzu, dass derzeit aus verschiedenen Gründen kein Votum für eine Umwandlung unserer derzeit relativ gut funktionierenden Schule in ein Ganztagsschule (VHS=verlässliche Halbtagsschule) zu erwarten ist.

 

Information aus der Elternkonferenz der Grundschule vom 18.09.14

a)Erweiterung des Schulstandortes Schulzendorf

Gegenstand der letzten Elternkonferenz(en) ist die Nachfrage nach einer weiterführenden Schule in Schulzendorf. Hintergrund sind relativ viele Absagen für die Erstwunsch-Schule für den Übergang in die 7. Klasse. In Einzelfällen wurden Kinder auch nach Schönefeld zugewiesen.

Die Schulleitung schätzt ein, dass sich der Trend zu mehr Bewerbern für Gesamtschulen (und Abitur nach 13 Jahren) als für Gymnasien entwickelt (Abitur nach 12 Jahren) In der Umgebung gebe es wenig Alternativen.

Viele Elternvertreter sind der Ansicht, dass Schulzendorf auch zukünftig als Wohnstandort gefragt ist, Sie sprechen sich deshalb für eine Erweiterung des Schulstandortes Schulzendorf aus.

Zu dieser Information gibt die Verwaltung folgende Stellungnahme ab:

-           Es ist auf die Schulentwicklungsplanung des LDS für den Zeitraum 01.08.2012 bis 31.07.2017 hinzuweisen. Darin wird die Aussage getroffen, dass sich die Schullandschaft im Planungszeitraum kaum verändern wird.

-           Mit E-Mail vom 11.01.13 antwortete das Schulverwaltungsamt auf die Frage, ob der Landkreis ein Bedürfnis sieht, in Schulzendorf in absehbarer Zukunft eine weiterführende Schule (Oberschule) zu errichten. Aus der Sicht des Schulverwaltungsamtes ist die Errichtung einer weiterführenden Schule in Schulzendorf bisher nicht in den engeren Fokus gerückt worden. Die Errichtung einer Schule in öffentlicher Trägerschaft setzt den Nachweis eines entsprechenden Bedürfnisses voraus. Es wären für den Fall eines entsprechenden Antrages an das MBJS die Schülerzahlen zur Bildung der 7. Klassen mit dem Frequenzrichtwert über einen Zeitraum von 5 Jahren nachzuweisen. Es muss weiterhin dargestellt werden, dass die Errichtung einer neuen Schule in öffentlicher Trägerschaft bestehende Schulstandorte nicht gefährdet. Aus dem Erstwunschverhalten zum Übergangsverhalten Klasse 6 nach Klasse 7 der Schuljahre 2009/10, 2010/11 und 2011/12 ist zu erkennen, dass sich die Schüler und Eltern überwiegend auf das Humboldt-Gymnasium Eichwalde und die Musikbetonte Gesamtschule Zeuthen orientieren.

-           Die Rücksprache beim neuen Landesamt für Schule und Lehrerbildung (ehem. Staatliches Schulamt) hat ergeben, dass keine aktuellen Informationen zum Ü-7 Verfahren zur Verfügung gestellt werden können.

 

b) Information zur Raumsituation Grundschule

Die Elternvertreter als auch die Schulleitung sind unzufrieden mit der Raumsituation.

Die Grundschule nutzt die Räume (Räume für Kl. 1a – 6c (6c – Whiteboard Raum) sowie WAT / Physik / Biologie, Musik, Kunst, PC; weiterhin Räume in der MZH und im Hort).

Die Räume werden doppelt belegt:

- Hort in der 1. und 2. Klasse

- Hausaufgabenerledigung der Hortkinder der 3. und 4. Klassen

- AG (z.Bsp. Schach)

- Teilungsstunden (5. und 6. Kl.: Ma und D, 6. Kl. E, 1x/Woche LD)

- Neigungsdifferenzierung / ND in Kl. 5 und 6 (5 verschieden Angebote)

- Inklusion

- Religion

Die dadurch entstehende Geräuschkulisse stört wenn große Klassen noch Unterricht haben.

Schließlich nutzt die Grundschule teilweise schon die Horträume Küche für Neigungsdifferenzierung Kochen und Theater sowie den Hortkeller für geteilten Musikunterricht. In Zukunft möchte die Grundschule auch Yoga anbieten.

 

Mit Schreiben vom 06.10.14 teilt der Schulleiter u.a. mit, dass das Problem sei, Teilungsstunden, Förderstunden im Mittags- und Nachmittagsbereich in ausreichenden Räumen zu organisieren.

Ab dem Schuljahr 2016/2017 würde die Grundschule eine Klasse mehr haben als bisher, d.h. rund 25 Stunden Unterricht müssen in unserem Haus untergebracht werden, ebenso würde dann ein so genannter Klassenraum zusätzlich benötigt.

Im Übrigen entsprächen die Arbeitsbedingungen im WAT-Unterricht in keiner Weise den Anforderungen der Arbeitsstättenregelung.

Der Schulleiter sieht mithin einen Bedarf an Werkstatt-/ Teilungs-/ und Fachräumen. Dieser Bedarf werde noch unterlegt.

 

Aktualisierung der Hard- und Software in den Einrichtungen des Geschäftsbereiches (GB) 4

Die Unterstützung des Betriebssystems Windows XP ist ausgelaufen. Bislang haben die Einrichtungen des GB 4 überwiegend ältere Technik mit diesem Betriebssystem in der Anwendung. Aktuelle Sicherheitswarnungen machen es erforderlich, beginnend noch in diesem Jahr die Hard- und Software zu aktualisieren. Gegebenenfalls ergeben sich dadurch noch Ergänzungen in den Aufwendungen für die Haushaltsplanung 2015.

 

Sachbeschädigung am Trampolin auf dem Schulgelände

Unbekannte haben in der Zeit vom 03.10.14-05.10.14 Brandlöcher auf dem Sprungtuch hinterlassen. Dadurch musste das Trampolin für die Nutzung gesperrt werden. Es entstand ein Sachschaden von über 1000,- €. Es wurde Anzeige erstattet.

 

 

Unter dem Tagesordnungspunkt 5 haben die Jugendsozialarbeiter der Region Zeuthen, Eichwalde, Wildau, Schulzendorf (ZEWS) über ihre Arbeit berichtet.

 

Anschließend wurde über die vorgesehene Horterweiterung gesprochen. Es sollte geklärt werden, ob nicht nur Plätze für Hortkinder, sondern auch 70 Plätze für Vorschulkinder geschaffen werden sollen. Diese Entscheidung sollte bald gefällt werden, damit die Planungsleistungen für die Horterweiterung ausgeschrieben werden kann. Mit einer Integration der Vorschulkinder in den Hort kann die Eingewöhnung der Kinder für den Übergang in die Schule leichter begleitet werden. Außerdem könnte damit das Kitaplatzproblem entschärft werden.

Die Mitglieder des Ausschusses möchten diese Frage lieber im neu gebildeten zeitweiligen Ausschuss Horterweiterung klären lassen, der aus vier Gemeindevertretern bestehen soll. Bisher wurden erst zwei Mitglieder benannt. Die Betriebserlaubnis für die Hortbetreuung in der Sporthalle läuft zum 31.12.2015 aus.

 

Die Berichtsvorlage „Straßenumbenennung und Hausnummernvergabe“ wurde unter dem Tagesordnungspunkt 7 angesprochen. Die Verbindung der Ernst-Thälmann-Straße mit der Rosa-Luxemburg-Straße, die im Mittelteil durch die Kleiststraße gebildet wird, hat in ihren vier Abschnitten fünf verschiedene Straßennamen. In dem Abschnitt zwischen Ernst-Thälmann-Straße und Clara-Zetkin-Straße heißt sie zunächst Ernst-Thälmann-Straße und wird dann zur Clara-Zetkin-Straße. Der Abschnitt zwischen Clara-Zetkin-Straße und Walther-Rathenau-Straße heißt Kleiststraße. Der Abschnitt zwischen Walther-Rathenau-Straße und Heinrich-Zille-Straße heißt zunächst Walther-Rathenau-Straße und wird dann zur Heinrich-Zille-Straße. Der Abschnitt zwischen Heinrich-Zille-Straße und Rosa-Luxemburg-Straße heißt Heinrich-Zille-Straße. Diese Namensgebung war sinnvoll, als die Grundstücke in den Stichen so groß waren, dass sie entweder gänzlich an der Ernst-Thälmann-Straße oder Clara-Zetkin-Straße, an der Walther-Rathenau-Straße oder Heinrich-Zille-Straße und Heinrich-Zille oder Rosa-Luxemburg-Straße lagen. Einige dieser Grundstücke wurden aber geteilt. Diese werden nur noch über die Stichstraßen erschlossen. Die jetzigen Adressen erscheinen nicht mehr logisch und sind für ortsfremde Personen verwirrend. Die Verwaltung schlägt vor, diesen Zustand zu Bereinigen und die ganze Verbindung zwischen Ernst-Thälmann-Straße und Rosa-Luxemburg-Straße in Kleiststraße umzubenennen und die Hausnummern entsprechend zu vergeben.

Die Mitglieder des Ausschusses haben sich mehrheitlich dagegen ausgesprochen.

 

Die erste Beschlussvorlage wurde im Tagesordnungspunkt 8.1 behandelt. Es ging um die Zuerkennung einer Ehrengrabstelle. Die Zuerkennung einer Ehrengrabstelle wird in der Friedhofsbenutzungssatzung geregelt. Die Gemeindevertretung hat darüber zu entscheiden. Der Antrag auf Zuerkennung wurde für das Grab von Frau Lieselotte Kunert gestellt.

Drei Gemeindevertreter des Ausschusses empfahlen der Gemeindevertretung die Zustimmung, keiner war dagegen, vier haben sich enthalten.

 

Die zweite Beschlussvorlage befasste sich mit der Satzung über die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren. Die Gemeindevertretung hatte die Straßenreinigungssatzung aktualisiert, darauf folgend wurde die Leistung Straßenreinigung ausgeschrieben und mit dem Ausschreibungsergebnis wurden die Gebühren neu kalkuliert. Das Ergebnis findet sich in dem Entwurf dieser Satzung wieder.

Vier Gemeindevertreter des Ausschusses empfahlen der Gemeindevertretung die Zustimmung, keiner war dagegen, drei haben sich enthalten.

 

Unter dem Tagesordnungspunkt 8.3 wurde die Neufassung der Verwaltungsgebührensatzung behandelt. Die Verwaltungsgebühren müssen den aktuellen Erfordernissen angepasst werden, deshalb wurde der Aufwand neu kalkuliert und das Ergebnis in die Satzung eingepflegt.

Vier Gemeindevertreter des Ausschusses empfahlen der Gemeindevertretung die Zustimmung, keiner war dagegen, zwei haben sich enthalten.

 

Im Anschluss daran wurden die Gefahren- und Risikoanalyse und der Gefahrenabwehrbedarfsplan behandelt. Die Gemeindevertreter wurden in die Thematik in der letzten Sitzung der Gemeindevertretung eingeführt.

Es wurde keine Empfehlung an die Gemeindevertretung abgegeben.

 

Der letzte Tagesordnungspunkt handelte vom Haushalt 2015. Den Gemeindevertretern lag der Entwurf des Haushalts 2015 vor, in der Ausschusssitzung sollten die fachspezifischen Produkte behandelt werden. Fragen der Ausschussmitglieder wurden beantwortet, Anregungen zur Änderung des Entwurfes gab es nicht.