Schulzendorf Broschüre

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Sitzung des Hauptausschusses am 22.10.2014

Schulzendorf, den 23.10.2014

Zum Beginn der Sitzung hat der Bürgermeisterüber folgende Themen informiert.

Erweiterung des Schulstandortes Schulzendorf

Gegenstand der letzten Elternkonferenz(en) war die Nachfrage nach einer weiterführenden Schule in Schulzendorf. Hintergrund sind relativ viele Absagen für die Erstwunsch-Schule für den Übergang in die 7. Klasse. In Einzelfällen wurden Kinder auch nach Schönefeld zugewiesen.

Viele Elternvertreter sind der Ansicht, dass Schulzendorf auch zukünftig als Wohnstandort gefragt ist, sie sprechen sich deshalb für eine Erweiterung des Schulstandortes Schulzendorf aus.

Die Schulentwicklungsplanung des Landkreises für den Zeitraum 01.08.2012 bis 31.07.2017 trifft die Aussage, dass sich die Schullandschaft im Planungszeitraum kaum verändern wird.

Auf Anfrage der Verwaltung antwortete das Schulverwaltungsamt dass aus Sicht des Schulverwaltungsamtes die Errichtung einer weiterführenden Schule in Schulzendorf bisher nicht in den engeren Fokus gerückt wurde. Die Errichtung einer Schule in öffentlicher Trägerschaft setzt den Nachweis eines entsprechenden Bedürfnisses voraus. Es wären für den Fall eines entsprechenden Antrages an das Ministerium Bildung, Jugend und Sport die Schülerzahlen zur Bildung der 7. Klassen mit dem Frequenzrichtwert über einen Zeitraum von 5 Jahren nachzuweisen. Es muss weiterhin dargestellt werden, dass die Errichtung einer neuen Schule in öffentlicher Trägerschaft bestehende Schulstandorte nicht gefährdet. Aus dem Erstwunschverhalten zum Übergangsverhalten Klasse 6 nach Klasse 7 der Schuljahre 2009/10, 2010/11 und 2011/12 ist zu erkennen, dass sich die Schüler und Eltern überwiegend auf das Humboldt-Gymnasium Eichwalde und die Musikbetonte Gesamtschule Zeuthen orientieren.

Die Rücksprache beim neuen Landesamt für Schule und Lehrerbildung (ehem. Staatliches Schulamt) hat ergeben, dass keine aktuellen Informationen zum Ü-7 Verfahren zur Verfügung gestellt werden können.

 

Information zur Raumsituation Grundschule

Die Elternvertreter als auch die Schulleitung sind unzufrieden mit der Raumsituation in der Grundschule. Das Gebäude wird von den Klassen. 1a – 6c, vom Hort in der 1. und 2. Klasse und für die Hausaufgabenerledigung der Hortkinder der 3. und 4. Klassen, von Arbeitsgemeinschaften, für Teilungsstunden, Neigungsdifferenzierung, Inklusion und für den Religionsunterricht genutzt. Dadurch werden Räume doppelt belegt.

Die dadurch entstehende Geräuschkulisse störe, wenn große Klassen noch Unterricht haben.

Schließlich nutzt die Grundschule teilweise schon die Horträume Küche für Neigungsdifferenzierung, Kochen und Theater sowie den Hortkeller für geteilten Musikunterricht. In Zukunft möchte die Grundschule auch Yoga anbieten.

Der Schulleiter sieht einen Bedarf an Werkstatt-/ Teilungs-/ und Fach- sowie Klassenräumen.

 

Tiefbau

TEG 09-04 Ausbau von 16 km unbefestigten Straßen

Die Straßenbaumaßnahme liegt zeitlich im Bauablaufplan. Folgende Straßen sind komplett fertig gestellt: Braunschweiger Straße, Lessingstraße, Richard-Wagner-Straße, An der Aue, Coburger Straße und als nächstes wird die Gartenstraße komplettiert. Bautätigkeiten sind derzeit in der Wei-marer Straße, am Otto-Krien-Platz und in den Abschnitten der Kleiststraße. Nach derzeitigem Bau-tenstand steht einer Gesamtabnahme zum 30.11.2014 nichts im Wege.

 

In der Braunschweiger Straße zwischen Freiligrathstraße und Herweghstraße und einem Abschnitt der Lessingstraße (Waldstück) wurden bei den Voruntersuchungen zum Baugrund Erdstoffe klassifiziert, die nach der LAGA (Länderarbeitsgemeinschaft Abfall), die die Anforderungen an die stoffliche Verwertung von mineralischen Abfällen regelt, in die Zuordnungsklasse Z 2 eingestuft. Deshalb musste dieser Erdstoff in der Ernst-Thälmann-Straße zwischengelagert werden. Aus dem zwischengelagterten Material erfolgte eine weitere Beprobung. Ein Teil dieses zwischengelagerten Erdstoffes musste auf eine dafür zugelassene Deponie entsorgt werden. Die Entsorgung wurde in der 40. KW 2014 erfolgreich abgeschlossen, der Zwischenlagerplatz wurde vollständig beräumt.

 

In der 40. KW wurde der Kaufvertrag für die Weimarer Straße 1 notariell beurkundet. Dieser Ankauf ist Voraussetzung dafür, dass der Wendehammer für diesen Teilabschnitt errichtet werden kann.

 

Straßenbeleuchtung im TEG 09-04

Der Zuschlag für die Straßenbeleuchtung wurde wie in den vergangenen Jahren an die Fa. se.service GmbH erteilt. Ab der 43. KW 2014, d.h. ab 20.10.2014 erfolgte die Montage der Straßenbeleuchtung. Geplant ist folgende Reihenfolge: Braunschweiger Straße komplett, Lessingstraße, Richard-Wagner-Straße, Coburger Straße, An der Aue, Gartenstraße und Weimarer Straße.

 

Baumpflanzungen 2014

Am 04.11.2014 beginnen die planmäßigen Pflanzungen in Abschnitten der Luisenstraße, Helgo-landstraße und Salzgitterstraße.

 

Beitragserhebung für den TEG 09-03

Mit dem Versand der Bescheide für die Zufahrten im TEG 09-03 wurde noch nicht begonnen. Wenn sich die personelle Situation entspannt, wird die Beitragserhebung durchgeführt, damit die Einnahmen noch in diesem Jahr realisiert werden können.

 

Beitragserhebung für den TEG 09-04

Der Versand der Vorausleistungsbescheide für die Erschließung der Fahrbahn verläuft planmäßig. Die Anlieger werden derzeit über die genauen Kosten für die Beleuchtung informiert. Die Vorausleistungsbescheide werden noch in diesem Jahr versandt.

 

Aufgrund der im September versandten Informationsbriefe sind einige Rückfragen zum Straßenbau in den Abschnitten der verlängerten Kleiststraße an die Gemeinde herangetragen worden. Antworten soll es auf der Einwohnerversammlung am 27.10.2014 um 18:00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses geben. Es betrifft die Einwohner und Eigentümer in den Abschnitten zwischen der Heinrich-Zille Straße und Rosa-Luxemburg-Straße, zwischen der Ernst-Thälmann-Straße und Clara-Zetkin-Straße und zwischen der Wather-Rathenau-Straße und Heinrich-Zille-Straße.

 

Baumschau, Schnittmaßnahmen zur Herstellung der Verkehrssicherheit

Baumpflegearbeiten aus der Baumschau 2013 wurde am 23.09.2014 an die Firma Frischke Landschaftspflege GmbH, aus Spremberg im Ergebnis einer beschränkten Ausschreibung, für ca. 42.000,00 € (brutto) vergeben. Eröffnungstermin war der 19.09.2014. Die Ausführung der Arbeiten beginnen in dieser Woche und sollen in der 48. Kalenderwoche 2014 beendet werden.

 

Fördermittel Teiche

Am 09.10.2014 fand eine Vorortbegehung mit Vertretern des Naturschutzfonds des Landes Brandenburg zu den bereits seit 2012 abgeschlossenen Teichsanierungsmaßnahmen in der Paarmannstraße 18 und Paarmannstraße Ecke Jahnstraße statt.

Hintergrund ist die Überprüfung der Erfüllung der erteilten Auflagen durch die Gemeinde. Die Gemeinde hat sich mit der Übergabe der Fördermittelbescheide verpflichtet, neben Pflegemaß-nahmen auch Instandsetzungsmaßnahmen durchzuführen. Dazu muss die Gemeinde in die Haushaltsplanung die entsprechenden Mittel und Personal einplanen.

 

Hochbau

Kita Hollerbusch

Die raumakustische Maßnahme zur Reduzierung der Nachhallzeit in 4 Gruppenräumen und 5 Fluren ist am 23.09.2014 an die Firma BB-Akustik aus Berlin vergeben worden. Die Ausführungszeit ist vorgesehen für die 43. und 44. Kalenderwoche 2014.

 

Wiederaufnahme der Nutzung des Einfamilienhauses als Kindertagesstätte

Im SBKS-Ausschuss wurde über die Wiederinbetriebnahme der ehemaligen Kita „Freche Spatzen“ diskutiert. Das war Anlass, die untere Bauordnungsbehörde zu beteiligen und die Möglichkeiten zu prüfen. Mit Datum vom 06.10.2014 hat auf Nachfrage des Geschäftsbereiches Bau die untere Bauaufsichtsbehörde darüber informiert, dass eine Nutzung des Einfamilienhauses nicht zugestimmt wird. Dies gilt auch für eine befristete Wiederaufnahme des Betriebes. Es wird begründet, dass Einrichtungen für Kinder gemäß § 44 BbgBO Sonderbauten sind und durch die Art der Nutzung an die bauliche Anlage und deren Räume ganz besondere Anforderungen gestellt werden. Diese ganz besonderen Anforderungen vor allem an den Brandschutz, die Hygiene, die Gesundheit, an das Raumprogramm und an die Technik wird das vorhandene Gebäude nicht gerecht. Der Leerstand des Gebäudes hat zu weiteren Mängeln geführt. In der Vergangenheit bei mehrfach durchgeführten Brandschauen und Begehungen durch das Gesundheitsamt kam es immer wieder zu Einwänden, die nur über Kompromisslösungen zeitweilig abgestellt werden konnten. Es wurde zusammengefasst mitgeteilt, dass die Wiederzulassung des o.g. Provisoriums völlig ausgeschlossen ist.

 

5. Sitzung der interkommunalen Arbeitsgruppe „Rahmenplan zur Lärmaktionsplanung im Umfeld des Flughafens Berlin Brandenburg (Teilaspekt Fluglärm)“

Am 29.09.2014 hat die Arbeitsgruppe unter Leitung des Ministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (MUGV) im Rathaus Schulzendorf getagt.

Für den Bericht Rahmenplan zur Lärmaktionsplanung (Teilaspekt Fluglärm), Teil 1 – Verkehrsflug-hafen Berlin-Schönefeld wurde der Kurzbericht fertig gestellt. Er ist auf den Internetseiten des MUGV zur Lärmaktionsplanung im Umfeld des Flughafens BER unter http://www.mugv.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.320852.de eingestellt. Im Rahmen der Arbeiten der AG Rahmenplan zur Gesamtlärmkartierung ist es Ziel, die von der Lärmaktionsplanungspflicht betroffenen Brandenburger Kommunen darin zu unterstützen, Maßnahmen entsprechend § 47 d Abs. 1 BImSchG (Bundesimmissionsschutzgesetz) auch unter Berücksichtigung der Belastungen durch mehrere Lärmquellen festzulegen.

Der Vertreter des beauftragten Unternehmens ACCON stellte vor dem Hintergrund der in der Diskussion befindlichen Flugverfahrensvarianten

•           nördliche Umfliegung von Blankenfelde-Mahlow bei Abflügen von der nördlichen Start- und Landebahn bei Westwindwetterlagen in Richtung Westen  und

•           gespiegelte Hoffmann-Kurve bei Abflügen von der südlichen Start- und Landebahn bei Westwindwetterlagen in Richtung Westen

mögliche Minderungspotentiale für die Fluglärmbelastung vor. Sämtliche Informationen sind über die o.g. Internetseite abrufbar.

 

 

Anschaffung Feuerwehrfahrzeug

Die Auslieferung des neuen Feuerwehr-Fahrzeuges (HLF, Hilfeleistungslöschfahrzeug) soll voraussichtlich in der 46. Kalenderwoche 2014 erfolgen. Die Kosten belaufen sich auf rund 320.000 Euro, hiervon ist dann noch eine Vertragsstrafe, wegen der verspäteten Lieferung durch den Hersteller, abzuziehen.

 

Zum Tagesordnungspunkt 4 sollte die Diskussion zum Haushaltsentwurf 2015 geführt werden. Die Kämmerin, Frau Meskat, hat zum Entwurf folgendes vorgetragen: Der Entwurf des Haushaltes 2015 wurde am 16.09.2014 in der Sitzung der Gemeindevertretung präsentiert und im Ratsinformation- sowie Bürgerinformationssystem zur Kenntnisnahme eingestellt.

Gleichzeitig wurde eine Tabelle mit der Aufstellung der sogenannten Zusatzwünsche der Geschäftsbereiche für den Ergebnisplan als Diskussionsgrundlage angeboten.

Das ordentliche Ergebnis des Ergebnisplans des Entwurfs wies ursprünglich ein Defizit in Höhe von 640,3 T€ aus. Dieses Defizit sollte voraussichtlich um 72,4 T€ der außerordentlichen Erträge aus dem geplanten Verkauf der gemeindeeigenen Grundstücke auf 567,9 T€ reduziert werden.

Die Zusatzliste zum Ergebnisplan wies ursprünglich einen zusätzlichen Bedarf an Haushaltsmitteln in Höhe von ca. 268,8 T€ aus.

Der Finanzhaushalt wies ursprünglich ein Defizit an liquiden Mitteln in Höhe von ca. 2,1 Mio. € aus.

 

In der Zwischenzeit wurde auf Grund von weiteren Mittelnachmeldungen aus den Geschäftsbereichen und der sich im Laufe der Überprüfung des Entwurfes herausgestellten Fehler der ursprüngliche Entwurf sowie die Zusatzliste korrigiert.

Das ordentliche Ergebnis des Ergebnisplans weist nun einen um 13,5 T€ geringeren Fehlbetrag als ursprünglich aus.

Die Zusatzliste zum Ergebnisplan weist derzeit dagegen einen um ca. 110 T€ höheren zusätzlichen Mittelbedarf als ursprünglich aus.

Der Finanzhaushalt weist infolge der Korrekturen einen um ca. 463,8 T€ geringeren Fehlbetrag an liquiden Mitteln als ursprünglich aus. Darüber wurde im Finanzausschuss am 15.10.2014 ausführlich berichtet. Außerdem stehen seit dem 14.10.2014 im Rats –und Bürgerinformationssystem die korrigierten Gesamtergebnis – und Gesamtfinanzpläne des Entwurfes sowie der entsprechend korrigierte und ergänzte Vorbericht zur Verfügung.

Bei der ersten Vorstellung des Entwurfes habe ich auch erwähnt, dass ich für jeden Ausschuss geschäftsbereich– und produktbezogen, eine Analyse der wesentlichen Abweichungen des Entwurfes 2015 zum Plan 2014 erstellen werde. Diese sollte dazu dienen, die Haushaltsdiskussionen zu optimieren, da es weniger Sinn hat über die nachhaltig von Jahr zu Jahr wiederkehrenden (sachlich wie betragsmäßig) notwendigen Aufwendungen zu diskutieren, sondern eher über die wesentlichen Abweichungen von dem im Vorjahr beschlossenen Haushalt.

Diese Planvergleiche wurden ursprünglich an die entsprechenden Ausschussmitglieder versandt. Auf Grund der Bitte einiger Gemeindevertreter wurden diese im Nachhinein auch an alle Gemeindevertreter und sachkundigen Einwohner geschickt.

 

Mit diesen Informationen begann eine allgemeine Diskussion darüber, wie die Gemeindevertretung den Haushaltsentwurf behandeln will. Das Ergebnis wird eine außerordentliche Sitzung der Gemeindevertretung ausschließlich zum Haushaltsentwurf sein.

 

Trotzdem wurden Informationen über Personalkosten gegeben.

 

Der nächste Tagesordnungspunkt handelte von der Berichtsvorlage zur Straßenumbenennung und Hausnummernvergabe Kleiststraße. Die Verbindung der Ernst-Thälmann-Straße mit der Rosa-Luxemburg-Straße, die im Mittelteil durch die Kleiststraße gebildet wird, hat in ihren vier Abschnitten fünf verschiedene Straßennamen. In dem Abschnitt zwischen Ernst-Thälmann-Straße und Clara-Zetkin-Straße heißt sie zunächst Ernst-Thälmann-Straße und wird dann zur Clara-Zetkin-Straße. Der Abschnitt zwischen Clara-Zetkin-Straße und Walther-Rathenau-Straße heißt Kleiststraße. Der Abschnitt zwischen Walther-Rathenau-Straße und Heinrich-Zille-Straße heißt zunächst Walther-Rathenau-Straße und wird dann zur Heinrich-Zille-Straße. Der Abschnitt zwischen Heinrich-Zille-Straße und Rosa-Luxemburg-Straße heißt Heinrich-Zille-Straße. Diese Namensgebung war sinnvoll, als die Grundstücke in den Stichen so groß waren, dass sie entweder gänzlich an der Ernst-Thälmann-Straße oder Clara-Zetkin-Straße, an der Walther-Rathenau-Straße oder Heinrich-Zille-Straße und Heinrich-Zille oder Rosa-Luxemburg-Straße lagen. Einige dieser Grundstücke wurden aber geteilt. Diese werden nur noch über die Stichstraßen erschlossen. Die jetzigen Adressen erscheinen nicht mehr logisch und sind für ortsfremde Personen verwirrend. Die Verwaltung schlägt vor, diesen Zustand zu Bereinigen und die ganze Verbindung zwischen Ernst-Thälmann-Straße und Rosa-Luxemburg-Straße in Kleiststraße umzubenennen und die Hausnummern entsprechend zu vergeben.

Die Ausschussmitglieder sprachen sich mehrheitlich gegen die Umbenennung aus.

 

Die erste Beschlussvorlage des Abends handelte von dem Antrag auf Zuerkennung einer Ehrengrabstätte „Lieselotte Kunert (1914-1993)“. Die Zuerkennung einer Ehrengrabstelle wird in der Friedhofsbenutzungssatzung geregelt. Die Gemeindevertretung hat darüber zu entscheiden. Der Vorsitzende des Hauptausschusses schlug vor, eine Satzung zu erstellen, die die Voraussetzungen zur Zuerkennung einer Ehrengrabstätte regeln soll.

Der Gemeindevertretung hat ein Ausschussmitglied die Zustimmung empfohlen, sechs Mitglieder waren dagegen, zwei haben sich enthalten.

 

Unter dem Tagesordnungspunkt 6.2 wurde über die Gefahren- und Risikoanalyse und über den Gefahrenabwehrbedarfsplan für die Gemeinde Schulzendorf diskutiert. Einige Ausschussmitglieder sehen sich erst in der Lage, darüber zu entscheiden, wenn feststeht, ob Schulzendorf einer Stützpunktfeuerwehr angeschlossen werden kann. Als weitere Informationen werden die Kenntnis über die Möglichkeit einer Vereinbarung mit der Gemeinde Eichwalde über die Mitnutzung der Drehleiter und die Kosten für die Erfüllung des Gefahrenabwehrbedarfsplans benötigt. Erst wenn diese Informationen vorliegen soll über diese Beschlussvorlage entschieden werden.

 

Die Neufassung der Verwaltungsgebührensatzung wurde unter dem Tagesordnungspunkit 6.3 behandelt.

Der Gemeindevertretung haben alle Ausschussmitglieder die Zustimmung empfohlen.

 

Die letzte Beschlussvorlage im öffentlichen Teil der Sitzung handelte von der Straßenreinigungsgebührensatzung.

Der Gemeindevertretung haben acht Ausschussmitglieder die Zustimmung empfohlen, niemand war dagegen, ein Mitglied hat sich enthalten.

 

Im nichtöffentlichen Teil der Ausschusssitzung wurde die Zustimmung zum Verkauf eines gemeindeeigenen Grundstücks behandelt. Den Ausschussmitgliedern lagen nicht ausreichend Informationen vor, so dass sie keine Entscheidung treffen konnten.