Schulzendorf Broschüre

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Sitzung des Hauptausschusses am 10.12.2014

Schulzendorf, den 12.12.2014

Zum Beginn der Sitzung hat der Bürgermeister informiert:

 

TEG 09-04 Ausbau von 16 km unbefestigten Straßen

Die Baumaßnahme wurde in der vertraglich festgelegten Bauzeit fertig gestellt. Die Abnahme wurde in der 49. Kalenderwoche vorgenommen.

Somit wurde ein der wichtigsten Infrastrukturprojekte der Gemeinde Schulzendorf erfolgreich abgeschlossen. In den nächsten Jahren erfolgen die umfangreichen Verwaltungsarbeiten für die technischen und kaufmännischen Dokumentationen sowie für die erforderliche Refinanzierung der Gesamtbaumaßnahme über die Erhebung der Beiträge und Kostenersatzbescheide.

Es ist vorgesehen, im Frühjahr die Baumaßnahme mit einer angemessenen Veranstaltung symbolisch abzuschließen.

 

Straßenbeleuchtung im TEG 09-04

Im TEG09-04 wurden in den letzten Wochen die Beleuchtungsmaste einschließlich Beleuchtung gesetzt. In einigen Straßen, wie in der Gartenstraße und Weimarer Straße, konnte auf Grund werksmäßiger Mängel an den Vorschaltgeräten die Beleuchtung noch nicht komplettiert werden. Der Austausch der defekten Beleuchtungsteile ist zum 15.12.2014 terminiert worden. Unter dieser Voraussetzung soll bis zum 19.12.2014 die noch fehlende Beleuchtung fertiggestellt werden.

 

Ausfall der Straßenbeleuchtung

In der Clara-Zetkin-Straße ist ein Teil der Straßenbeleuchtung ausgefallen, eine Reparatur erscheint unwirtschaftlich. Es wird geprüft, in wie weit Reparaturen möglich sind. Entsprechende Maßnahmen werden dann eingeleitet.

 

Beitragserhebung für den Straßenbau

Insgesamt werden für das Projekt „Ausbau 16 km unbefestigter Straßen“ ca. 5.000 Bescheide erstellt. Dazu gehören Vorausleistungsbescheide, endabgerechnete Bescheide für Fahrbahn und Straßenbeleuchtung sowie Kostenersatzbescheide für Zufahrten. Mit Eingang der letzten Unternehmerrechnung (geprüfte Schlussrechnung) beginnt die eigentliche Arbeit der umfangreichen Beitragserhebung, denn auf Grundlage der ermittelten Kosten werden die endgültigen Bescheide erstellt. Die Berechnung der umlagefähigen Kosten einschließlich Ingenieurleistungen muss für 41 Straßen separat sowie für die Straßenbeleuchtung ebenfalls separat aufgeschlüsselt nach Straßen, durchgeführt werden. Die Daten müssen in Bezug auf die beitragsrelevanten Daten geprüft werden und stimmig sein.

Für jede einzelne Zufahrt wird anhand der zu prüfenden Aufmaße und der Einheitspreise ermittelt, welcher Anteil des Rechnungsbetrages auf die jeweilige Zufahrt entfällt. Der Aufwand enthält ebenso die anteiligen Gemeinkosten Baustelleneinrichtung und Ingenieurkosten.

 

Für den Otto-Krien-Platz und für die Teile der verlängerten Kleiststraße werden im Jahr 2014 keine Vorausleistungsbescheide erhoben. Das liegt daran, dass für den Otto-Krien-Platz die Bewertung der rechtlichen Prüfung bezüglich der Bildung einer Abrechnungseinheit noch nicht vorliegt und für die Teile der verlängerten Kleiststraße die Grundlagendaten der beitragsfähigen Flächen noch nicht vollständig vorliegen.

 

Obstbaumpflanzung Schwarzer Weg

Die Maßnahme (BADC) Obstbaumpflanzung im Schwarzen Weg ist abgeschlossen. Die Abnahme zur Entwicklungspflege fand in der 46. KW statt. Es wurden 70 Obstbäume neu angepflanzt, 42 Obstbäume erhielten einen Erziehungsschnitt. Mit der Abnahme der Entwicklungspflege geht eine weitere Aufgabe an die Gemeinde über, die sich über den kompletten Baumbestand entlang der Verkehrsfläche Schwarzer Weg erstreckt. Die zukünftigen Arbeiten umfassen die Baumschau und die sich daraus ergebenden Pflegemaßnahmen.

 

Fahrgastunterstände

Am 06.11.2014 ist der Zuwendungsbescheid als Projektförderung für den Ausbau von drei Bushaltestellen vom Landkreis bewilligt worden. Der Bewilligungszeitraum ist vom 01.11.2014 bis 31.12.2015, somit wurde der Durchführungszeitraum vom 01.11.2014 bis zum 15.12.2015 festgelegt. Die Zuwendungshöhe beträgt 21.262,50 €. Die Maßnahme umfasst die Errichtung von drei Fahrgastunterständen an den bereits vorhandenen Bushaltestellen „Zum Mühlenschlag“ (Feldseite), „Illgenstraße“ (Grundschule) und „Alt-Schulzendorf“.

Die Zuwendung wird in Höhe von bis zu 75 % der zuwendungsfähigen Kosten, maximal in Höhe von 10.000 € je Haltestelle als Zuschuss gewährt. Die Maßnahme dient dem öffentlichen Interesse zur Sicherung und Verbesserung des Bedienkomforts im ÖPNV. Die Ausschreibung zur Durchführung wird in 2015 gestartet.

 

B-Plan „Südlich Altdorf“

Vom Stadtplaner Herrn Jansen ist die Abwägung für den Bebauungsplan "südlich Altdorf" bis auf die Frage der Kompensation für die Eingriffe in Natur und Landschaft bereits fertig. Die Möglichkeit der Schlussabwägung für diesen Bebauungsplan ist erst dann gegeben, wenn die Kompensation mit der Unteren Naturschutzbehörde abschließend geregelt ist. Derzeit wird nach Lösungen gesucht, die durch die Untere Naturschutzbehörde akzeptiert werden. Am 08.12.2014 fand dazu ein Gespräch mit der Frau Girschick von der BADC, Herrn Mette und der Gemeinde statt. Bis zum Januar werden von der BADC Vorschläge zugearbeitet, die dann durch den Entwickler und der Gemeinde per Vertrag geschlossen werden.

 

Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen / Kompensation aus dem Bebauungsplan „Zentrum Schulzendorf“

Vom 14.11.2014 an stellt das Unternehmen Rüdiger Brandenburg GmbH aus Neuseddin im Auftrag des Investors formart GmbH (vorher HochTief) die Neuanlage eines Kleingewässers hinter dem Sportplatz als Kompensationsmaßnahme für den Bebauungsplan „Zentrum Schulzendorf“ her. Die Neuanlage des Kleingewässers erfolgt am Brennereigraben nahe der Siedlung Eichberg. Das neue Kleingewässer hat eine Fläche von ca. 25 m² und eine Tiefe von ca. 2,80 m und wird vom Grundwasser gespeist.

 

B-Plan „Waldsiedlung – Freiligrathstraße“

In der 48. Kalenderwoche wurden die Inhalte des städtebaulichen Vertrages mit dem Vorhabenträger abgestimmt.

Es wird in Aussicht gestellt, dass im Frühjahr 2015 die Abwägung des Vorentwurfes sowie der Beschluss zur regulären Offenlage auf die Tagesordnung einer Sitzung der Gemeindevertretung genommen werden können. Ziel ist es, den Entwurf zur regulären Offenlage sorgsam vorzubereiten, um mit möglichst nur einer Beteiligungsrunde durchzukommen. Ziel ist es zum Jahresende 2015 die Satzung zum Bebauungsplan „Waldsiedlung – Freiligrathstraße“ zu beschließen.

Die Abstimmung mit dem Vorhabenträger ergab folgende Ergebnisse:

Im vorliegenden Vorentwurf sind die Erschließungsstraßen noch als Privatstraßen dargestellt. Die Gemeinde hält nicht länger an der Forderung fest. Die Erschließungsstraßen werden nunmehr als öffentliche Straßen festgesetzt. Begründet wird dies damit, dass bei der Festsetzung von Privatstraßen in der Praxis untereinander verschiedene Geh- Fahr- und Leitungsrechte eingeräumt und im Bebauungsplan festgesetzt werden müssten, dies ist sehr kompliziert und nicht praktikabel. In der Trägerbeteiligung wurde auf die Problematik ebenfalls hingewiesen und von verschiedenen Seiten die Festsetzung als öffentliche Verkehrsfläche empfohlen. Parallel zum städtebaulichen Vertrag wird ein Erschließungsvertrag erarbeitet. Die Kölner Straße wird, wie in der zeichnerischen Darstellung nicht mehr durchgängig weiter geführt, sondern zukünftig als Wald festgesetzt. Eine Einziehung der Straße bzw. des Straßenabschnittes ist erforderlich.

Der grundhafte Neubau der Fahrbahn der Freiligrathstraße wird als Leistung des Vorhabenträgers vereinbart und in den städtebaulichen Entwurf aufgenommen.

Die im Grünordnungsplan enthaltenen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sowie Kompensationen müssen im Bebauungsplan den zu entwickelnden Flächen zugeordnet werden. Für den Eingriff in das Schutzgut Boden entsteht ein Kompensationsdefizit von ca. 3,2 ha, welches im Plangebiet nicht durch Entsiegelungs- und Kompensationsmaßnahmen ausgleichbar ist. Für den Eingriff in das Schutzgut Biotope ist ein Kompensationsbedarf außerhalb des Plangebietes von ca. 2,7 ha ermittelt worden.

Es wurden verschiedene Lösungswege diskutiert. Dazu gehört die Einbeziehung der Leistungen der BADC. Es ist die Frage mit den Gemeindevertretern zu erörtern, ob es denkbar wäre, dass die Kompensation über die BADC auch ins Umland abgeführt werden könnte, wenn keine geeigneten Flächen / Maßnahmen in der Gemeinde gefunden werden. Die für die Kompensation zugeordneten Flächen müssen grundbuchrechtlich gesichert werden.

Der anfangs angedachte Standort für die Kita im Bebauungsplangebiet „Zum Mühlenschlag“  wird aus rechtlichen Gründen nicht weiter verfolgt. Voraussetzung ist ein direkter Zusammenhang zur Planung. Vom Vorhabenträger darf nicht die Umsetzung des „Sowieso-Bedarfes“ der Gemeinde gefordert werden (Verstoß gegen das sog. Kopplungsverbot). Ergebnis des Gespräches war, dass ein Standort der Kita im Geltungsbereich gefunden werden muss, um den durch die Planung der Waldsiedlung entstehenden Bedarf abzudecken. Der Standort wird auf Vorschlag des Vorhabenträgers in Abstimmung mit dem Stadtplaner und der Gemeinde vorbereitet. Für den regulären Entwurf ist der konkrete Kita-Standort im Plangebiet mit aufzunehmen.

 

Friedhofszaun im Zusammenhang mit Wildschweinplage

Die Gemeinde Schulzendorf hat auf dem hiesigen Friedhof starke Probleme mit immer wiederkehrenden Wildschweinen, die den Boden aufwühlen. Mit dem zuständigen Jagdpächter Herrn Mirre wurde über Vergrämungsmaßnahmen und anderweitige Schutzmöglichkeiten gesprochen. Vorerst wurde ein Vergrämungsmittel an den Wechseln angebracht. Dieses hält auf Grund der feuchten Witterung jedoch nicht lang. Die durch die Wildschweine entstandenen Maschenaufweitungen des Zaunes wurden repariert und an diesen Stellen teilweise verstärkt. Derzeit wird an der Sicherung als kurzfristige Übergangslösung des Zaunes auf der nördlichen Seite gearbeitet. Als langfristige Lösung soll, wie bereits auf der südlichen Seite praktiziert, ein Stabmattenzaun errichtet werden. Momentan besteht auf der nördlichen Seite des Friedhofes jedoch nur ab dem Seitentürchen bis zur hinteren Grenze die entsprechende Baufreiheit, welche zur Errichtung benötigt wird. Daher sollen aus Sicht der Verwaltung die entsprechenden Haushaltsmittel vorerst für diesen Abschnitt in 2015 eingeplant werden. Im vorderen Bereich des Friedhofes wird ein Provisorium favorisiert.

 

Verbandsversammlung MAWV

Die Verbandsversammlung des MAWV hat heute eine Beitragsverrechnung ab 2015 beschlossen. Dabei sollen die Daten der Beitragsbescheide für eine Beitragsfeststellung nach den jetzt aktuellen Beitragssätzen verwendet werden und eine dadurch entstehende Differenz an die Beitragszahler ausgezahlt werden. Damit möchte der MAWV eine einheitliche Beitragsbelastung für alle Beitragszahler erzielen. Grundsätzlich kann diese Beitragsverrechnung erst erfolgen, wenn die diesbezüglichen Grundsatzverfahren gegen den MAWV abgeschlossen sind.

 

Sperrung Kurve Alt-Dorf

Die Sperrung der Kurve im Alt-Dorf, Dorfstraße/Waltersdorfer Chaussee, ist aufgehoben.

 

Feuerwehrfahrzeug

Am 04.12.2014 konnte die Gemeinde Schulzendorf endlich das neue Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug von der Firma Magirus in Ulm in Empfang nehmen. Nach einigen letzten Anpassungen wurde das neue Feuerwehrfahrzeug zusammen mit dem Zentraldienst der Polizei des Landes Brandenburg abgenommen. Eine erste Einweisung in das Fahrzeug erfolgte bei den vor Ort anwesenden Kameraden bereits im Werk in Ulm. Jetzt erfolgt hier nach und nach die Einweisung der Kameraden in das Fahrzeug. Noch ist das Fahrzeug nicht einsatzbereit, da erst noch der Digitalfunk verbaut werden muss, sobald dies erfolgt ist, steht das Fahrzeug auch für Einsätze zur Verfügung.

 

Neujahrsempfang der Gemeinde Schulzendorf

Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 08.04.2014 beschlossen, die interkommunale Zusammenarbeit auf allen Gebieten der Verwaltung mit den Gemeinden Zeuthen und Eichwalde anzustreben, bzw. zu ermöglichen. Aus diesem Grund haben sich die Bürgermeister verständigt, einen gemeinsamen Neujahrsempfang durchzuführen, damit ein erster Schritt zum gegenseitigen Kennenlernen der Entscheidungsgremien und aller weiteren wichtigen Akteure im Rahmen einer interkommunalen Zusammenarbeit gegangen werden kann. Der Neujahrsempfang wird am 10.01.2015 in der Radelandhalle in Eichwalde stattfinden.

 

Über Perspektiven von gemeindeeigenen Grundstücken wurde unter dem Tagesordnungspunkt 4 gesprochen. Die Ausschussmitglieder sprachen sich dafür aus, dass die Grundstücke nicht ohne Not verkauft werden sollen. Sollte aber von Dritter Seite ein Kaufinteresse bestehen, soll dies dem Hauptausschuss mit Informationen über die Belastungen bezüglich des Unterhalts der Grundstücke vorgestellt werden.

 

Anschließend wurden die Beschlussvorlagen behandelt. Die erste Beschlussvorlage handelte von der Neufassung der Einwohnerbeteiligungssatzung. Die Fraktionen CDU und DIE LINKE haben einen Entwurf vorgelegt. Einen weiteren Entwurf gibt es von der Fraktion SPD-pur-GRÜNE. Inhalte des zweiten Entwurfs wurden mitbehandelt. Die Ausschussmitglieder haben sich auf eine Änderung des Entwurfes der CDU und von DIE LINKE geeinigt, eine Beantragung einer Einwohnerversammlung soll ab einer Anzahl von 3 % der Einwohner möglich sein.

Fünf Mitglieder des Ausschusses haben der Gemeindevertretung die Zustimmung empfohlen, niemand war dagegen, drei Mitglieder haben sich enthalten.

 

Um die Entfernung von „Pollern“ in der Gemeinde Schulzendorf ging es im Tagesordnungspunkt 5.2. Diese Beschlussvorlage wurde kontrovers diskutiert. Sie hat das Ziel, aufgestellte Poller in der Gemeinde wieder abzubauen und dabei die Bedürfnisse der betroffenen Bürger zu berücksichtigen. Eine Vielzahl von Pollern wurden errichtet, um die Regenentwässerungsanlagen (Mulden), die zum Teil im Rahmen des Projektes „Ausbau 16 km unbefestigter Straßen“ hergestellt wurden, zu schützen. Viele Anlieger haben das Aufstellen der Poller gewünscht.

Fünf Mitglieder des Ausschusses haben der Gemeindevertretung die Zustimmung empfohlen, zwei waren dagegen, ein Mitglied hat sich enthalten.

Es liegt bereits eine Stellungnahme der Kommunalaufsicht zu dieser Beschlussvorlage vor. Hierin heißt es, dass bisher Poller als Geschäft der laufenden Verwaltung aufgestellt wurden. Das sei gängige Praxis seit 1990. Damit gehört das Aufstellen von Pollern zu den Geschäften der laufenden Verwaltung, für die gem. § 54 Abs. 1 Nr. 5 BbgKVerf der Bürgermeister zuständig ist. Ein Rückholrecht der Gemeindevertretung hinsichtlich der Geschäfte der laufenden Verwaltung, die dem Bürgermeister obliegen, ist danach jedoch ausgeschlossen. Die Beschlussvorlage verstößt mit ihren Forderungen gegen geltendes Recht.

 

Unter dem Tagesordnungspunkt 5.3 wurde über das Bauprogramm für den grundhaften Ausbau der Teileinrichtung Gehweg einschließlich Beleuchtung in der Ernst-Thälmann-Straße zwischen Freiligrathstraße und Miersdorfer Straße gesprochen. Das Bauprogramm beschreibt den zu errichtenden Gehweg. In das Bauprogramm soll aufgenommen werden, dass ein Fahrradverkehr möglich sein soll. Außerdem wurde gefragt, wie die Beitragslast verteilt wird. Die Anlieger an diesem Gehweg haben 50 % der Kosten als Beitrag zu leisten. Zurzeit wird noch geprüft, ob es sich dabei ausschließlich um die Anlieger an der Ernst-Thälmann-Straße handelt oder Eigentümer von Grundstücken aus dem Baufeld Ritterschlag/Ritterfleck an den Kosten beteiligt werden.

Sechs Gemeindevertreter haben der Gemeindevertretung die Zustimmung empfohlen, einer war dagegen, niemand hat sich enthalten.

Alle Mitglieder des Ausschusses haben der Gemeindevertretung die Zustimmung empfohlen.

 

Der Tagesordnungspunkt 5.4 handelte von der kostenfreien Bereitstellung eines Mittagessens für Kinder aus sozial schwachen Familien. Die Ausschussmitglieder haben die Beschlussvorlage beraten und festgelegt, dass der Beschlusstext ergänzt werden soll. Vorrangig sollen die Antragsteller Mittel aus dem Bildungs- und Teilhabepaket in Anspruch nehmen. Dies sollen die Antragsteller dann nachweisen. Dieser Beschlussvorschlag soll mit dieser Änderung der Gemeindevertretung vorgelegt werden.

Alle Mitglieder des Ausschusses haben der Gemeindevertretung die Zustimmung empfohlen.

 

Der letzte Tagesordnungspunkt im öffentlichen Teil der Sitzung handelte von der Haushaltssatzung der Gemeinde Schulzendorf für das Jahr 2015. Nachdem die Kämmerin, Frau Meskat, in das Thema eingeführt hat, hat Herr Bäumer von der Fraktion DIE LINKE vorgestellt, welche Änderungen im Namen der Fraktionen DIE LINKE und CDU in den Haushalt eingepflegt werden sollen.

Als Grundlage soll der Entwurf des Haushalts vom 19.11.2014 gelten.

Das Personal im Geschäftsbereich Bau zur Bearbeitung der Straßenbaubeiträge soll nicht um eine halbe Stelle erweitert werden.

Die Ansätze aus dem Geschäftsbereich Bau im investiven Bereich sollen mit einem Sperrvermerk versehen werden.

Die Stellen im Stellenplan des Geschäftsbereiches Bau sollen mit einem Sperrvermerk versehen werden. Der soll verhindern, dass Stellen in dem Geschäftsbereich Bau ohne Zustimmung der Gemeindevertretung neu besetzt werden können.

Ansätze für die Mehrzweckhalle in Höhe von 4.900 € und 48.600 € sollen bestehen bleiben.

Ansätze für das Rathaus sollen auf 4.300 € für die Seile des Aufzugs reduziert werden.

Der Ansatz für die Neuerrichtung des Zauns in der Kita Hollerbusch soll 15.000 € betragen.

Für die Pflege des Straßenbegleitgrüns sollen 110.000 € in 2015 zur Verfügung stehen.

Der Ansatz für die Arbeiten an den Banketten soll gestrichen werden.

Für die Planung eines Gehwegs an der Rosa-Luxemburg-Straße sollen 20.000 € eingestellt werden, für das Jahr 2016 sollen 200.000 € für den Bau eingestellt werden.

Für den Bau einer Lüftung in der Essenausgabe der Grundschule sollen 20.000 € bereit gestellt werden.

25.000 € sollen für zwei weitere Buswartehäuschen sollen eingestellt werden.

Der Bürgermeister schlug vor, die Befristung der bis zum 31.12.2015 befristeten Stelle für die Beitragserhebung im Geschäftsbereich Bau wenigstens bis zum 31.12.2017 zu befristen. Gewünscht war, die Befristung gänzlich aufzuheben. Dies fand in den vergangenen Diskussionen um den Haushalt bisher keine Zustimmung.

Eine Empfehlung wurde nicht abgegeben, diese Vorschläge sollen erst einmal in den Fraktionen behandelt werden.

 

Anschließend wurde zum nichtöffentlichen Teil der Sitzung aufgerufen. Dabei ging es um den Verkauf des Grundstücks Herweghstraße 84. Dieses Grundstück soll zum Verkehrswert verkauft werden.

Dem haben alle Ausschussmitglieder zugestimmt.