Schulzendorf Broschüre

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Sitzung der Gemeindevertretung am 18.02.2015

Schulzendorf, den 19.02.2015

Zum Beginn der Sitzung hat der Bürgermeister über Folgendes informiert.

 

Horterweiterung

Am 22.01.2015 fand die Besprechung mit dem Büro STA² zur Ausschreibung der Planungsleistungen für die Horterweiterung statt. Das Büro ist dabei, die Ausschreibung vorzubereiten.

 

Hochbau

Grundschule

Die Lüftungsplanung für die Küche in der Grundschule wurde an das Planungsbüro Reimann aus Schulzendorf beauftragt. Nach Beendigung der Grundlagenermittlung und Erarbeitung der Aus-schreibungsunterlagen (Leistungsverzeichnis) wird diese voraussichtlich in der 13.-14. KW 2015 an die Bewerber versandt.  Geplant ist, die Maßnahme in den Sommerferien (voraussichtlich 30./31 KW 2015) umzusetzen.

 

Bauleitplanung / Bebauungspläne

B-Plan „Südlich Altdorf“

Vom Stadtplaner Herrn Jansen ist die Abwägung für den Bebauungsplan "südlich Altdorf" bis auf die Frage der Kompensation für die Eingriffe in Natur und Landschaft bereits fertig. Die Möglichkeit der Schlussabwägung für diesen Bebauungsplan ist erst dann gegeben, wenn die Kompensation mit der Unteren Naturschutzbehörde abschließend geregelt ist. Derzeit wird nach Lösungen gesucht, die durch die Untere Naturschutzbehörde akzeptiert werden. In der letzten Sitzung des Ortsentwicklungsausschusses hatte dazu Frau Girschick (BADC) weiterführende Informationen gegeben. Dazu werden zurzeit von der BADC Vorschläge erarbeitet, die noch geprüft werden müssen, damit dazu Verträge geschlossen werden können.

 

Bebauungsplan „Waldsiedlung – Freiligrathstraße“

Mit dem Vorhabenträger wurden weitere Abstimmungstermine durchgeführt. Der Vorhabenträger hat die Vermessungsleistungen und die verkehrstechnische Planung zur Einmündung der Planstraße 7 in den Bereich Dürerstraße – Herweghstraße im Januar 2015  in Auftrag gegeben.

 

„Zentrum Schulzendorf“

Zurzeit werden vom Entwickler die Bauantragsunterlagen erarbeitet.

 

Änderung Flächennutzungsplan

Der seit 2009 rechtskräftige Bebauungsplan bedarf einer Fortschreibung und Überarbeitung (so u.a. für die Bebauungspläne „südlich Altdorf“ und „Waldsiedlung – Freiligrathstraße“ und weißer Fleck Illgenstraße). Das Leistungsangebot des Ortsplaners Thomas Jansen, welcher den am 05.01.2009 in Kraft getretenen Flächennutzungsplan bereits erarbeitet hat, liegt vor. Die Beschlussvorlage zur 1. Änderung des Flächennutzungsplanes geht in die nächsten Ausschüsse und dann in die GV am 25.03.2015.

 

Prüfung der Kostenumlagefähigkeit für den Gehweg Ernst-Thälmann-Straße

Für die Planung und Umsetzung des Gehweges in der Ernst-Thälmann-Straße zwischen Freiligrathstraße und Miersdorfer Straße wurde auf die schwierige rechtliche Interpretation der Kostenumlage aufmerksam gemacht. Die Prüfung der Umlagefähigkeit dauert noch an. Sie bezieht sich unter anderem auf die Fragen, wer hat von der Maßnahme einen wirtschaftlichen Vorteil, gibt es überhaupt einen wirtschaftlichen Vorteil und wie ist der wirtschaftliche Vorteil aufzuteilen. Die Prüfungen sind noch nicht gänzlich abgeschlossen.

Im kommenden Ortsentwicklungsausschluss wird eine Berichtsvorlage vorgestellt.

 

Personalsituation Bauamt

Nach wie vor liegen für den GB Bau allgemein hohe Anforderungen bezüglich des Arbeitsumfanges vor. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter setzen im Rahmen der zur Verfügung stehenden Arbeitszeit alle Kraft in die Umsetzung. Jedoch müssen wegen der Vielzahl der Anforderungen Prioritätenlisten gesetzt werden, woraus eine Reihenfolge der Bearbeitung festlegt wird. Aus diesem Grund wird es für die eine oder andere Bearbeitung Wartezeiten geben.

 

Erhebung der Straßenbaubeiträge für die Walther-Rathenau-Straße im Jahr 2011

In der Einwohnerfragestunde der Sitzung der Gemeindevertretung am 16.12.2014 hat Frau Hartenstein gefragt, warum das Grundstück Walther-Rathenau-Straße/Illgenstraße/Goethestraße zur Beitragserhebung Wald war und jetzt Bauland sei. Damit hätte der Eigentümer damals nur einen geringen Straßenbaubeitrag leisten müssen und würde heute aber hundertprozentig vom Ausbau der Straße profitieren.

In einem persönlichen Gespräch wurde Frau Hartenstein die Sachlage erläutert, der Inhalt wird hier dargestellt.

Das besagte Grundstück war und ist nicht Bauland. Der Eigentümer hatte zwar einen Bauantrag gestellt, dem ist aber nicht entsprochen worden. In einem folgenden Gerichtsverfahren wurde das Grundstück als „Außenbereich im Innenbereich“ definiert. Bei der Beitragserhebung für den Straßenbau werden Grundstücke, die weder baulich oder gewerblich genutzt werden können (Wald, Wiesen, Äcker, Außenbereiche), mit dem Faktor 0,0333 berücksichtigt, was eine geringere Beitragslast für den Eigentümer und eine höhere Beitragslast im Verhältnis für die Eigentümer von Baugrundstücken bedeutet.

In einer Einwohnerversammlung zum Straßenbau Walther-Rathenau-Straße wurden von der Verwaltung Beitragssätze genannt, die auf die Anlieger zukommen würden. Damals wurde das besagte Grundstück von der Verwaltung nach erster Erhebung als bebaubar eingestuft. Zum Zeitpunkt der tatsächlichen Beitragserhebung war klargestellt, dass es sich nicht um Bauland handelt. Aus diesem Grund wurde das besagte Grundstück mit dem niedrigeren Faktor bei der Beitragserhebung berücksichtigt.

Das besagte Grundstück kann nur bebaut werden, wenn die Gemeindevertretung für dieses Grundstück einen Bebauungsplan beschließt. Sollte die Gemeindevertretung einen Bebauungsplan beschließen und damit das Grundstück zu Bauland werden lassen, würde dies nicht mehr die damalige Beitragserhebung beeinflussen.

Der Eigentümer des besagten Grundstückes bewirtschaftet das Grundstück in eigener Verantwortung. Die Gemeinde trägt dafür keine Kosten.

Die Anliegerpflichten (Straßenreinigung, Winterdienst) sind in der Straßenreinigungssatzung geregelt. Für dieses Grundstück, welches innerhalb der geschlossenen Ortslage als Außenbereichsgrundstück im Innenbereich weder baulich noch gewerblich genutzt werden kann, besteht keine rechtliche Verpflichtung zur Durchführung von Straßenreinigung oder Winterdienst. Auch fehlt hier der für die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren rechtlich notwendige Vorteil. Eine Heranziehung zu Straßenreinigungsgebühren ist damit ausgeschlossen. Der auf diese Art von Grundstücken rechnerisch fiktiv entfallende Gebührenanteil wie auch die Anliegerpflichten sind durch die Gemeinde zu tragen.

 

Kompostierbare Abfälle auf dem Friedhof

Am 22.01.2015 hat eine Mitarbeiterin des Landesamts für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (LUGV) die Verwaltung darüber informiert, dass sie am 19.01.2015 eine Begehung des Friedhofs in Schulzendorf vorgenommen hat. Anlass war eine Beschwerde im Rahmen einer Presseanfrage von Herrn Michael Wolff, Betreiber der Internetseite www.schulzendorfer.de. Herr Wolff gab an, sachkundige Bürger hätten sich an ihn gewandt und mitgeteilt, die Gemeinde betreibe auf dem Friedhof eine Kompostieranlage. Die Abfälle lägen dort länger als 12 Monate.

Nach Ansicht des LUGV wird keine Kompostieranlage betrieben, es handelt sich lediglich um ein Abfalllager für Grünschnitt und nicht um eine nach Bundesimmissionsschutzgesetz genehmigungsbedürftige Anlage. Eine vergleichbare Auskunft wurde Herrn Wolff bereits mit Schreiben vom 19.11.2014 durch die Verwaltung gegeben.

Nach Auskunft der Mitarbeiterin des LUGV waren bei der Begehung anwesend: Herr Wolff und Herr Kolberg.

 

 

Der Abschluss des Projekts Ausbau 16 km unbefestigter Straßen soll im Frühjahr gefeiert werden. Der voraussichtliche Termin, der mit der ARGE abgesprochen wurde, ist der 24. April. Ich bitte die Mitglieder der Gemeindevertretung, mir Vorschläge für die Gestaltung einer Feier bis zum 03. März zukommen zu lassen.

 

 

Die erste Beschlussvorlage handelte von der Aufhebung der Haushaltssperren für investive Maßnahmen des Geschäftsbereiches Bau. Die Gemeindevertretung hat bereits bei dem Beschluss der Haushaltssatzung für das bevorstehende Haushaltsjahr Sperrvermerke verhängt, damit der Gemeindehaushalt nicht in eine Schieflage gerät. Die Aufhebung der Sperrvermerke wurden für die Investitionen Zaun Kita Hollerbusch, Neubauplanung der Brücke August-Bebel-Straße, Neubauplanung der August-Bebel-Straße zwischen der Brücke und der Paarmannstraße, drei Bushaltestellen, Ersatzbeschaffung Freischneider und Laubblasgeräte, Straßenbeleuchtung Miersdorfer Straße und Zaun für den Friedhof beantragt.

17 Gemeindevertreter haben der Beschlussvorlage zugestimmt, einer war dagegen, niemand hat sich enthalten.

 

Die Beschlussvorlage unter dem Tagesordnungspunkt 5.2 handelte von einer Änderung der Geschäftsordnung. Die Fraktion SPD-pur-GRÜNE wollte mit der Beschlussvorlage den Ablauf einer außerordentlichen Sitzung der Gemeindevertretung vereinfachen und eine Frist zur Einreichung von Beratungsgegenständen nur für die Tagesordnung einer ordentlichen Sitzung der Gemeindevertretung gelten lassen. Dieser Vorschlag wurde kontrovers diskutiert. Die einreichende Fraktion hat den Beschlussvorschlag zurück gezogen, will ihn überarbeiten und dann in den Hauptausschuss wieder einbringen.

 

Die letzte Beschlussvorlage wurde im nichtöffentlichen Teil der Sitzung behandelt. Es ging um die Entscheidung über einen Stundungsantrag.

Alle Gemeindevertreter haben der Beschlussvorlage zugestimmt.