Schulzendorf Broschüre

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Sitzung der Gemeindevertretung am 25.03.2015

Schulzendorf, den 27.03.2015

Zum Beginn der Sitzung hat der Bürgermeister informiert:

 

Kitaplätze

Der letzte Kitaplatz wurde vergeben. Anträge können erst wieder ab August 2015 berücksichtigt werden, wenn die Schulkinder die Kitas verlassen. Allerdings hat die Verwaltung eine Kapazitätserweiterung für die Kita Löwenzahn beantragt, um die dringendsten Anträge befriedigen zu können.

 

Hochbau

Entwurf Brandschutzkonzept Mehrzweckhalle

Der Entwurf für das Brandschutzkonzept Mehrzweckhalle liegt vor. Um den Anforderungen einer Großveranstaltung (gem. Versammlungsstättenverordnung) gerecht  werden zu können, sind entsprechende Maßnahmen durchzuführen und entsprechende finanzielle Mittel bereitzustellen. Über die erforderlichen Maßnahmen wird die Gemeindevertretung informiert, ggf. werden finanzielle Mittel für die Maßnahmen in den Haushalt 2016 eingestellt.

 

Horterweiterung Illgenstraße

Im Zuge des Auswahlverfahrens für die Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen zur Erbringung von Planungsleistungen wurden die Bewerbungsbögen abgestimmt. Im Weiteren wird an der Aufgabenbeschreibung gearbeitet. Dazu wird neben den technischen Vorgaben, wie Anzahl der Kinder, in Auszügen das pädagogische Konzept einfließen.

 

Entlüftung Schule Ausgabeküche

Das Ingenieurbüro Jürgen Reimann hat einen Planungsentwurf mit verschiedenen Varianten für die Entlüftungsanlage in der Schulküche eingereicht. Es wird die Variante favorisiert, bei der die zu installierende Anlage unterhalb der Weidenverkleidung angeordnet und die Haltekonstruktion in der Weidenwandverkleidung befestigt wird.

 

Straßenreinigung

Seit dem 01.01.2015 hat die Gemeinde eine neue Firma für die Straßenreinigung und den Winterdienst beauftragt. Bei der ersten Auswertung zur Straßenreinigung kam zur Sprache, dass in einigen Straßen Bürger offensichtlich Laub und Unrat vom Gehweg auf die Straße verbracht haben, in dem Wissen, dass die Straßenreinigung ansteht. Die übertragene Reinigung des Gehwegbereiches auf die Eigentümer der erschlossenen Grundstücke beinhaltet auch die Entsorgung des Laubs und Unrats. Das Verbringen dieses Kehrguts auf die Straße ist rechtswidrig und kann als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Die Straßenreinigungsfirma wird zur Nachweisführung eine rechtliche Prüfung vornehmen.

 

Bebauungspläne

B-Plan „Zentrum Schulzendorf“

Der Investor hat den Bauantrag bei der unteren Bauordnungsbehörde eingereicht und erwartet die Genehmigung. Die Ausführungsplanung wird erarbeitet, die Abstimmungsgespräche dazu laufen. Mit den Forstarbeiten wurde am 13.03.2015 begonnen.

 

Liegenschaften und Gebäudemanagement

Verkauf des Grundstückes Braunschweiger Straße 48

Die Ausschreibung zum Verkauf des Grundstückes Braunschweiger Straße 48 wurde am Freitag, dem 27.02.2015, auf der Internetseite der Gemeinde veröffentlicht. Die Ausschreibungsfrist für das Einreichen der Angebote endet am 27.03.2015. Weitere Informationen sind erhältlich über die Internetseite der Gemeinde. Eine Anzeige wurde im Lokalteil der MAZ am 28.02.2015 geschaltet.

 

Information zum Verkauf des Grundstückes Otto-Krien-Straße 26

Der Beschluss der Gemeindevertretung sieht vor, dass die Immobilie des ehemaligen Rathauses verkauft werden soll. Es wurden bisher zwei Ausschreibungsverfahren durchgeführt, die nicht das gewünschte Ergebnis erzielten. Derzeit ist die Gemeinde mit Kaufinteressenten in Verhandlung. Auf der Internetseite der Gemeinde ist eine Information mit weiteren Einzelheiten zum Verkauf des Grundstückes Otto-Krien-Straße 26 eingestellt.

 

Information zur möglichen Nutzung der Immobilie Otto-Krien-Straße 26 als Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber

Der Landkreis Dahme-Spreewald (LDS) hat die mögliche Nutzung der Liegenschaft und des Gebäudes der Otto-Krien-Straße 26 als Gemeinschaftsunterkunft (GU) besichtigt und geprüft. Nach Prüfung aller eingesehenen Unterlagen und der gemeinsam mit dem Bauordnungsamt erfolgten Objektbegehung wird vom LDS eingeschätzt, dass das Objekt grundsätzlich für eine Nutzung als GU für 30 - 35 Asylbewerber geeignet wäre. Um eine Umnutzung als GU abzusichern, wären im und am Gebäude umfangreiche Umbauarbeiten erforderlich. Dies betrifft insbesondere die Herstellung von Sanitär- und WC-Einrichtungen, von Gemeinschaftsküchen sowie prioritär die Gewährleistung der geforderten Brandschutzeinrichtungen und -auflagen. Der LDS bittet in seiner E-Mail darum, zu prüfen, inwieweit die Gemeinde Schulzendorf bereit und in der Lage ist, dieses gemeindeeigene Objekt unter den vorgenannten Bedingungen als GU für den LDS herzurichten und zu vermieten. Der LDS würde dann mit der Gemeinde einen Mietvertrag mit einer mindestens 5-jährigen Laufzeit (bis max. 10 Jahre) aushandeln, der der Gemeinde eine Amortisierung der getätigten Investition absichert. Die Liegenschaft und das Gebäude verbleiben im Eigentum der Gemeinde. Unter der Voraussetzung, dass die Gemeinde dem vorstehenden Vorschlag zustimmt, würde der LDS die Betreibung der Gemeinschaftsunterkunft organisieren und übernehmen. Der LDS bittet um Prüfung des vorstehenden Vorschlages und um eine baldmöglichste Stellungnahme der Gemeinde Schulzendorf. Es besteht grundsätzlich auch die Möglichkeit, das Grundstück mit der Auflage zu verkaufen, das Gebäude in eine GU umzuwandeln und an den LDS zu vermieten. Damit könnte die Gemeinde den Beschluss über den Verkauf des Grundstücks umsetzen und gleichzeitig den LDS bei der Unterbringung von Asylbewerbern unterstützen. Über diese Möglichkeit werden zurzeit mit dem LDS Gespräche geführt.

 

Neue Bodenrichtwerte

Die neuen Bodenrichtwerte liegen öffentlich vom 09.03.2015 bis 14.04.2015 aus und können während der Sprechzeiten in der Gemeindeverwaltung Schulzendorf eingesehen werden.

Die Bodenrichtwerte werden auf der Basis der abgeschlossenen Grundstückskaufverträge des Vorjahres ermittelt. Für das Gebiet der Gemeinde Schulzendorf wurden zum Stichtag 31.12.2014 folgende Bodenrichtwerte ermittelt:

Schulzendorf Nord                                           65 €/m²

Schulzendorf Mitte                                           85 €/m²

Schulzendorf Süd                                             75 €/m²

Schulzendorf Mühlenschlag                               85 €/m²

Schulzendorfer Dreieck – Ortszentrum             100 €/m²

Alt-Schulzendorf                                                45 €/m²

 

Schnelle Netzinfrastruktur in Schulzendorf

In der Gemeinde Schulzendorf starten derzeit wie in vielen weiteren Brandenburger Gemeinden und Städten die Arbeiten für die Versorgung mit schnellem Internet durch ein Berlin/Brandenburger Unternehmen. Dabei werden über 7 km Strecke Tiefbauarbeiten realisiert und 27 Kabelverzweiger überbaut. Schulzendorf wird so an den 10 Gigabit Brandenburger Glasfaserring angeschlossen, der sich durch Brandenburg erstreckt und an den Speckgürtel rund um Berlin sowie den Berliner Glasfaserring des Unternehmens anschließt. Die aktuell gestarteten Tiefbauarbeiten vor Ort in Schulzendorf sollen Ende Mai abgeschlossen werden. Danach kann die Inbetriebnahme planmäßig zum Ende des 2. Quartals, (Ende Juni/Anfang Juli) erfolgen. Der Ausbau in der Region wird von dem mittelständischen Unternehmen mit einer Eigeninvestition von 500.000 Euro umgesetzt.

Im Ergebnis können knapp 2640 Haushalte bei entsprechenden Verträgen bis zu 100 Megabit/s nutzen.

 

Umwelttag

Der 17. Umwelttag findet am 18.04.2015 statt. Alle freiwilligen Helfer treffen sich um 10 Uhr vor der Sporthalle in der Walther-Rathenau-Straße. Geplant sind Reinigungen rund um das Ortszentrum, der Kölner Straße und des Gehweges der Illgenstraße. Ab 12 Uhr wird vor der Sporthalle ein Imbiss für die Helfer angeboten.

 

Tag der Ältesten

Am 15.07.2015 treffen sich die ältesten Einwohner Schulzendorfs zum gemütlichen Nachmittag bei Kaffee und Kuchen. Eingeladen sind alle Einwohnerinnen und Einwohner ab 80 Jahre. Die Anmeldung erfolgt über die Gemeindeverwaltung, Frau Krägel, Tel.: 43148. Eine persönliche Einladung erfolgt nicht.

 

 

Unter dem Tagesordnungspunkt 5 wurde über die Kostenumlagefähigkeit für die Herstellung des Gehwegs an der Ernst-Thälmann-Straße berichtet. Die Gemeindevertretung hatte beschlossen, dass ein Gehweg entlang der Ernst-Thälmann-Straße zwischen der Freiligrathstraße und der Miersdorfer Straße zur fußläufigen Verbindung des Alt-Dorfes mit dem Siedlungsgebiet ab der Freiligrathstraße errichtet werden soll. Zuvor sollte geklärt werden, ob die Herstellung umlagefähig ist, das heißt, ob und ggf. wer Beiträge für die Erschließung zu leisten hat. Die Verwaltung hat sich zu dieser Frage rechtlich beraten lassen. Im Ergebnis wurde festgestellt, dass Eigentümer aus dem B-Plangebiet Ritterschlag/Ritterfleck nicht für Beiträge herangezogen werden können. Diese Eigentümer werden von dem Gehweg nicht erschlossen. Für die Anlieger der Ernst-Thälmann-Straße zwischen der Freiligrathstraße und der Miersdorfer Straße ist der Gehweg beitragsrechtlich nicht erforderlich. Der Gehweg dient zur Verbindung des Altdorfes mit dem Siedlungsgebiet der Ernst-Thälmann-Straße ab der Freiligrathstraße. Diese Auffassung wurde den Gemeindevertretern vorgetragen. Die Gemeindevertreter haben der Ansicht nicht widersprochen. Somit wird die Verwaltung für diese Anlage keine Beiträge erheben.

 

 

Der folgende Beratungsgegenstand hatte das Thema „Bereitstellung von Asylbewerberunterkünften in Schulzendorf“ zum Thema. Der Bürgermeister hat darüber informiert, dass der Landkreis ein Interesse an der Nutzung des ehemaligen Rathauses in der Otto-Krien-Straße 26 als Gemeinschaftsunterkunft hat. Der Landkreis hat das Gebäude besichtigt und hält es nach erforderlichen Umbauten für die Unterbringung von bis zu 40 Asylbewerbern für geeignet. Der Umbau soll nach Vorstellungen des Landkreises durch die Gemeinde Schulzendorf erfolgen, der Landkreis würde das Objekt dann für sieben bis zehn Jahre mieten und betreiben. Die Gemeindevertretung hatte aber beschlossen das Grundstück zu verkaufen. Inzwischen gibt es einen Kaufinteressenten, der den Umbau vornehmen würde und das Objekt an den Landkreis vermieten würde. In beiden Fällen würde eine Gemeinschaftsunterkunft durch den Landkreis betrieben. Die Gemeindevertretung möchte weitere Informationen vom Landkreis einholen und hat den Wunsch geäußert , dass der Landkreis zu diesem Thema in eine Sitzung der Gemeindevertretung eingeladen wird. Dann soll eine Einwohnerversammlung durchgeführt werden.

 

 

Die erste Beschlussvorlage handelte von der beabsichtigten Änderung des Flächennutzungsplans. Es sind sieben Änderungen vorgesehen. Sechs dieser Änderungen dienen der Bereinigung von Unstimmigkeiten zwischen der groben Darstellung in einem FNP und der tatsächlichen klaren Flurgrenzen. Die siebente Änderung befasst sich mit der Nutzungsbestimmung des Grundstücks in der Illgenstraße vor der Schule. Zurzeit ist diesem Grundstück im FNP keine Nutzung zugeordnet und wird auch als weißer Fleck bezeichnet. Ziel der Mehrheit in der Gemeindevertretung ist es, auf diesem Grundstück eine Wohnbebauung zuzulassen.

14 Gemeindevertreter haben der Beschlussvorlage zugestimmt, zwei waren dagegen.

 

 

Unter dem Tagesordnungspunkt 7.2 wurde über die Herangehensweise zur Bewirtschaftung des öffentlichen Straßengrüns berichtet. Die Grünpflege auf dem öffentlichen Straßenland obliegt seit diesem Jahr ausschließlich der Gemeinde. Für diese Leistungen mussten Aufwendungen eingeplant werden. Aus Sicht der Verwaltung reichen die Kapazitäten des Bauhofs und die im Haushalt eingestellten Mittel nicht aus, um drei Schnitte des Straßengrüns umzusetzen. In der Beschlussvorlage wurde angeregt, die Mittel aufzustocken und drei Schnitte auszuschreiben. Die Gemeindevertretung mochte dem Vorschlag der Verwaltung nicht folgen.

Lediglich der Bürgermeister hat der Beschlussvorlage zugestimmt, 14 Gemeindevertreter haben dagegen gestimmt, einer hat sich enthalten.

 

 

Unter dem Tagesordnungspunkt 7.3 hat sich die Gemeindevertretung mit dem Pilotprojekt „Inklusive Schule“ beschäftigt. Die Grundschule nimmt als Pilotschule an dem Projekt teil. Das Projekt endet im Sommer 2015, danach soll die zweijährige Auswertungsphase durchgeführt werden.

Die Fortsetzung des Projekts beeinflusst die vorgeschriebenen Klassenstärken und die Lehrerzahl.

13 Gemeindevertreter haben der Beschlussvorlage zugestimmt, niemand war dagegen, drei haben sich enthalten.

 

 

Die nächste Beschlussvorlage des Abends handelte von einer Änderung der Geschäftsordnung. Die Fraktion SPD-pur-GRÜNE wollte mit der Beschlussvorlage die Frist zur Einreichung von Beratungsgegenständen für die Tagesordnung einer Sitzung der Gemeindevertretung von 19 auf 14 Tage ändern.

13 Gemeindevertreter haben der Beschlussvorlage zugestimmt, zwei waren dagegen, einer hat sich enthalten.

 

 

Die letzte Beschlussvorlage handelte von der Realisierung des Ausbaus der Straßenbeleuchtung in Schulzendorf. Die Fraktion SPD-pur-GRÜNE hat die Beschlussvorlage eingebracht und möchte den Bau der Straßenbeleuchtung vorantreiben. In der Sitzung meldeten Gemeindevertreter den Bedarf an, diese Beschlussvorlage in den Ausschüssen zu diskutieren. Der Einreicher verweist die Beschlussvorlage in die Ausschüsse.