Schulzendorf Broschüre

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Sitzung des Ortsentwicklungsausschusses am 22.04.2015

Schulzendorf, den 04.05.2015

Zum Beginn der Sitzung wurde die Tagesordnung geändert. Der Tagesordnungspunkt 6 (Umgang mit Vorflächen) wurde gestrichen, weil die Berichtsvorlage noch nicht fertig ist.

Anschließend hat die Vertreterin des Geschäftsbereiches Bau, Frau Eder, über das Baugeschehen informiert.

Tiefbau

16 km Straßenbau – hier TEG 09-04

In den nächsten Wochen werden die Kostenersatzbescheide für die Zufahrten im letzten Bauabschnitt aufbereitet und zeitnah erlassen.

 

Straßenbeleuchtung Miersdorfer Straße

Mit Freigabe der Haushaltssperre am 18.02.2015 in der Gemeindevertretersitzung wurde in der Zwischenzeit die Vergabe der Vermessungsunterlagen und Vergabe der Suchschachtungen durchgeführt. Diese bilden die Grundlage für die Erarbeitung der Planungsunterlagen. Der Planungsauftrag wurde bereits erteilt. In den nächsten sechs Wochen werden diese Unterlagen erarbeitet, sodass im nächsten Ortsentwicklungsausschuss (OEA) im Juni 2015 die Ergebnisse vorgestellt werden können. Die betroffenen Anlieger erhalten bis Mitte Juni eine entsprechende Info zu dieser Maßnahme. Erst mit Vorliegen des Ausschreibungsergebnisses werden die Eigentümer über die voraussichtlichen Beiträge unterrichtet. Danach beginnt das Ausschreibungsverfahren, so dass mit der Umsetzung der Maßnahme ab September 2015 begonnen werden kann.

 

Brücke über den Selchower Flutgraben

Der Planungsauftrag für den Neubau der Brücke in der August-Bebel-Straße ist vergeben. Der Ingenieurauftrag für die Straßenplanung wird zurzeit vorbereitet. Der Geschäftsbereich Bau plant neben dem Neubau der Brücke und der Fahrbahnerneuerung in dem Straßenabschnitt der August-Bebel-Straße zwischen der Brücke und der Paarmannstraße gleichzeitig auch eine Verbesserung des Gehweges dahingehend, dass ab Ende des jetzigen Rad-/Gehweges in der August-Bebel-Straße dieser bis zur Kreuzung Paarmannstraße verlängert werden soll. Die Beleuchtung soll ebenfalls erneuert werden. Erste Ergebnisse der Planung werden voraussichtlich im August 2015 im OEA vorgestellt.

 

Erarbeitung einer Erhaltungskonzeption für das gesamte Straßennetz

Die Gemeindeverwaltung ist verpflichtet, ihr vorhandenes Infrastrukturvermögen nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit zu unterhalten. Ziel dieser Konzeption soll es sein, für das kommunale Straßennetz (Fahrbahnen einschl. Nebenflächen) den aktuellen baulichen Zustand (visuelle Erfassung) zu erfassen. Die 40 Anliegerstraßen, die im Zuge der Umsetzung des Straßenbauprojektes – Ausbau 16 km unbefestigter Straßen seit 2011 ausgebaut wurden, werden dabei nicht mit berücksichtigt.

Mit der Zustandsbewertung erfolgt die Bewertung des Oberflächenzustandes hinsichtlich Gebrauchswertermittlung, Substanzwertermittlung und der straßenweisen Ermittlung des Unterhaltungsaufwandes. Dabei werden auch die Belange der mobilitätseingeschränkten Menschen im Straßennetz betrachtet. Die Erarbeitung beinhaltet eine Prioritätenliste mit einer Handlungsempfehlung zum Werterhalt und zur Sicherstellung der Gebrauchstauglichkeit der Verkehrsinfrastruktur und gleichzeitig den erforderlichen Finanzbedarf für die nächsten 10 Jahre.

 

Errichten von drei Aufstellflächen einschl. Fahrgastunterstände

Zur Verbesserung des ÖPNV mit anteiliger Förderung durch den Landkreis werden weitere Aufstellflächen mit Fahrgastunterständen errichtet. Zurzeit erfolgt die Erarbeitung der Ausschreibungsunterlagen. Voraussichtlich Ende Juli 2015 soll die Leistung abgeschlossen sein.

 

Übernahme der Regenwasseranlagen der Kreisstraßen

Mit Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 21.06.2011 ist die Reinigung der zur Straße gehörenden Entwässerungsanlagen bundesrechtlich dem Regime der Abwasserbeseitigung zugewiesen, weil diese Einrichtungen dem Sammeln und Fortleiten des im Bereich der befestigten Straßenflächen anfallenden Niederschlagswassers dienen. Die Bestimmung der zur Erfüllung dieser Aufgaben verpflichteten juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder eines anderen Abwasserbeseitigungspflichtigen obliegt dem Landesrecht. Das brandenburgische Wassergesetz bestimmt diesbezüglich die Gemeinden, die das auf ihrem Gebiet anfallende Abwasser zu beseitigen und dazu notwendige Anlagen zu betreiben haben.

Im Klartext heißt das, dass in der Miersdorfer Straße, Altdorf und Ernst-Thälmann-Straße die Gemeinde ab sofort für die Reinigung der Straßenabläufe, Regenwasserkanäle, Pumpwerke und Ölabscheider zuständig ist. Für die Gemeinde umfasst diese Leistung die Reinigung

-           von ca. 3.400 m Kanalnetz mit ca. 120 Straßenabläufen

-           des unterirdischen Bauwerks als Ölabscheider in der Ernst-Thälmann-Straße.

Zurzeit erfolgt die sukzessive Übergabe der Bestandsunterlagen vom Landkreis. Wenn diese vollständig vorliegen, werden diese in die zurzeit in Auftrag gegebene Erarbeitung eines digitalen Schachtkatasters für alle Regenwasseranlagen im Gemeindegebiet mit eingearbeitet. Der Landkreis verlangt eine Reinigung zweimal im Jahr. Die Gemeinde reinigt ihre Anlage im Durchschnitt alle 2-3 Jahre. Somit kommt in den nächsten Jahren ein erheblicher finanzieller Mehrbedarf für die Erfüllung dieser Aufgabe auf die Gemeinde zu.

 

Brückenprüfung nach DIN 1079

In diesem Jahr erfolgt für die Brücke in der Rosa-Luxemburg-Straße die Hauptprüfung und für die Fußgängerbrücke im Lilienweg die Nebenprüfung. Der Auftrag für diese Leistung wurde schon erteilt.

 

Horterweiterung Illgenstraße

Die Bewerbungsbögen mit den dazugehörigen Kriterien für das VOF Verfahren wurden mit STA² und der Verwaltung abgestimmt. Die Veröffentlichung/Bekanntmachung erfolgt am 27.04.2015.

Die Bewerbungsfrist läuft in der Zeit vom 27.04.2015 bis 10.06.2015. In den nächsten Ausschüssen wird es zum Verfahren, in Zusammenarbeit mit STA², weitere Ausführungen geben.

 

Standortanalyse für eine zusätzliche Kita

Die Auftragserteilung durch die Gemeinde ist am 18.03.2015 an STA²erfolgt.

 

Entlüftung Schule Essenausgabe

Für die Umsetzung der Lüftungsanlage wurden 7 Firmen ausgesucht, die im Vorfeld angefragt wurden, ob sie ein Angebot abgeben wollen. Ihnen wurden die Formulare 124 – Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen im Vergabeverfahren und die Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz zugesandt. Vier Bieter haben sich beworben und erhielten in der vergangenen Woche das Leistungsverzeichnis. Die Umsetzung der Maßnahme soll im Zeitraum vom 20.07. bis 31.07.2015 erfolgen.

 

Ausschreibung Zaunanlagen Kita Hollerbusch und Friedhof

Am 18.03.2015 wurden 11 Firmen angeschrieben und befragt, ob sie sich an der Ausschreibung Zaunerneuerung Los 1 Kita Hollerbusch und Los 2 Friedhof beteiligen wollen.

Ihnen wurden die Formulare 124 – Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen im Vergabeverfahren und die Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz zugesandt. Sieben Firmen haben sich um diese Ausschreibung beworben und erhielten am 27.03.2015 die dafür notwendigen Unterlagen. Die Submission fand am 10.04.2015 statt. 4 Firmen haben ein Angebot abgegeben.

Die Angebote lagen bei

•           Los 1 zwischen ca. 13.500,00 € und 17.200,00 € und

•           Los 2 zwischen ca. 17.700,00 € und 20.900,00 €.

Am 20.04.2015 fand das Bietergespräch statt. Der Zuschlag wird an die Fa. Elektro und Metallbau aus Berlin erteilt.

 

Bauleitplanung allgemein

Am 15.04.2015 hat sich die Verwaltung mit dem Stadtplaner Herrn Jansen von Ortsplanung Blumenthal zu folgenden Bauleitplanungen abgestimmt:

1.         Südlich Altdorf

2.         Waldsiedlung-Freiligrathstraße

3.         Mühlenschlag

4.         Flächennutzungsplan (FNP)

Zum B-Plan südlich Altdorf liegen die Vertragsentwürfe für die Kompensationsmaßnahmen Schwarzer Weg und Helgolandplatz vor. Die Gemeinde wird dazu mit der BADC Kontakt aufnehmen, um alle weiteren Schritte abzuklären. In der 1. Änderung FNP ist der B-Plan mit aufgenommen.

 

Für das B-Plangebiet Waldsiedlung-Freiligrathstr. wurde durch den Investor ein Verkehrsgutachten beauftragt. Bis zum 30.04.2015 soll dieses Gutachten vorliegen. Die Vermessung des Gebietes wurde bereits vorgenommen. Zurzeit finden noch Abstimmungen mit der Abfallwirtschafts – und der Bodenschutzbehörde statt. Ein Teil des B-Plangebietes ist in der 1. Änderung des FNP enthalten.

Die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes wird vorbereitet. Als nächster Schritt wird die Anfrage an den Landkreis und die Gemeinsame Landesplanung gestellt. Im Anschluss daran geht es für einen Monat in die frühzeitige Bürger- und Trägerbeteiligung, danach in die direkte Offenlage. Es wird eingeschätzt, dass zum Jahresende der Feststellungsbeschluss zur 1. Änderung FNP beschlossen werden und im Anschluss bei der höheren Verwaltungsbehörde zur Genehmigung eingereicht werden kann.

 

Im Bebauungsplan zum Mühlenschlag ist zw. Gerstenweg und Getreidegasse eine Kita geplant. Die Zu- und Abfahrten zur Kita müssen noch geprüft werden. Weiterhin soll für die Ableitung des Regenwassers ein Regenwasserteich entstehen. Auch hier müssen noch rechtliche Fragen geprüft werden, die dann in einem städtebaulichen Vertrag festgeschrieben werden.

 

Zeitgleich laufen für die Bebauungspläne die städtebaulichen Verträge. Wichtig hier sind die Festlegungen aus den Trägerverfahren, die im Vertrag dokumentiert werden müssen. Wichtige Punkte hierbei sind die Ausgleich – und Ersatzmaßnahmen sowie die Kompensationsmaßnahmen.

 

 

Der Tagesordnungspunkt 5 befasste sich mit der Aufstellung von Bushaltestellen des ÖPNV. Die Verwaltung hat eine Berichtsvorlage vorgestellt. Darin heißt es:

In der Haushaltssatzung 2015 sind durch die Gemeindevertretung unter dem Produkt 5.4.7.01/2035.785200 25.000 € weitere Haushaltsmittel für den Bau von zwei weiteren Fahrgastunterständen eingestellt worden.

Durch die genehmigten Fördermittel des Landkreises werden bereits in diesem Jahr drei Haltestelle mit Fahrgastunterständen komplettiert (Produkt: 5.4.7.01/2024.785200 – 33.000 € - Lage: für die Dorfstraße – Am Dorfanger, Miersdorfer Straße / Kölner Straße – Feldseite, Illgenstraße – Höhe Grundschule).

Eine Rücksprache mit dem Vorsitzenden des Ortsentwicklungsausschusses Herrn Kolberg im Januar 2015 ergab, dass die o.g. Mittel für den Bau zweier Fahrgastunterstände für die Haltestellen in der Miersdorfer Straße / Ecke Dorfstraße vorgesehen sind.

Nach Prüfung der Örtlichkeit ist festzustellen, dass das Errichten eines Fahrgastunterstandes auf der Straßenseite des B-Plangebietes „Ritterschlag/Ritterfleck“ aus Platzgründen nicht möglich ist. Der Bau eines Fahrgastunterstandes auf der westlichen Straßenseite (Feldseite) ist möglich, jedoch muss dann die gesamte Aufstellfläche den technischen Anforderungen angepasst werden. Im damaligen Antragsverfahren für die Fördermittel beim LDS wurde dieser Standort seitens der Verwaltung zwar favorisiert, jedoch nach Prüfung der Förderfähigkeit durch den Landkreis wegen der sehr geringfügigen Nutzung durch Fahrgäste abgelehnt.

Im Ergebnis des Gespräches mit Herrn Kolberg wurde signalisiert, dass es der Wunsch ist, diese sehr gering frequentierte Haltestelle sicherer zu gestalten. Die vorhandene Straßenbeleuchtung der Dorfstraße sollte bis dorthin erweitert werden, um hier ausreichend Schutz zu gewährleisten. Die Gemeindeverwaltung erhielt den Prüfauftrag, eine machbare Lösung der Gemeindevertretung bis Ende April 2015 vorzustellen.

1.         Vorschlag für eine inhaltliche Produktänderung zur Verbesserung der Infrastruktur im Gemeindegebiet insbesondere für den öffentlichen Nahverkehr

Durch den geplanten Gehwegbau in der Ernst-Thälmann-Straße zwischen Miersdorfer Straße und Freiligrathstraße soll nach Rücksprache mit dem RVS in Mittenwalde die vorhandene Haltstelle in der Freiligrathstraße an die Ecke Ernst-Thälmann-Straße umverlagert werden. Die Planung für die Aufstellfläche wurde bereits in der Vorplanung des Gehweges mit berücksichtigt. Es bietet sich in diesem Zusammenhang an, die zur Verfügung stehende Haushaltsmittel für die Komplettierung dieser Anlage mit einem Fahrgastunterstand gleichzeitig zu nutzen, um spätere Umbauarbeiten am Gehweg zu vermeiden.

Das heißt: Die Bezeichnung der Produktstelle wird geändert in – Errichtung eines Fahrgastunterstandes in der Ernst-Thälmann-Straße / Ecke Freiligrathstraße.

 

2.         Bauliche Maßnahme zur Verbesserung Haltestelle Miersdorfer Straße / Ecke Dorfstraße - Feldseite

Mit dem Bau des geplanten Gehweges in der Ernst-Thälmann-Straße soll die straßenbegleitende Beleuchtung erneuert und ergänzt werden. In diesem Zusammenhang wird von der letzten Leuchte in der Dorfstraße ein Kabel bis zur Haltestelle verlegt und mit einem Leuchtpunkt versehen, sodass diese Haltestelle in Zukunft ausreichend beleuchtet wird.

 

Da aus dem Produkt 5.4.7.01/2035.785200 nur der Fahrgaststand für die verlegte Haltstelle Ernst-Thälmann-Straße / Freiligrathstraße genutzt wird, werden die nicht verwendeten Mittel dem Haushalt wieder zugeführt.

Die Ausschussmitglieder unterstützen diese Lösungswege.

 

 

Die erste Beschlussvorlage handelte von der Aufhebung des Sperrvermerkes für die Herstellung des Gehwegs entlang der Ernst-Thälmann-Straße. Die Gemeindevertretung hat diese Maßnahme mit der Haushaltssatzung mit einem Sperrvermerk belegt. Durch Beschluss über die Aufhebung des Sperrvermerks wollte die Gemeindevertretung über den Zeitpunkt der Inangriffnahme der Maßnahme informiert sein.

Alle Gemeindevertreter haben der Gemeindevertretung die Zustimmung empfohlen.

 

 

Die zweite Beschlussvorlage handelte von der Aufhebung der Sperrvermerke für Investitionen des Geschäftsbereiches Bau. Auch hier wurden die Sperrvermerke mit der Haushaltssatzung festgelegt.

 

Alle Gemeindevertreter haben der Gemeindevertretung die Zustimmung empfohlen.

 

 

Der letzte Tagesordnungspunkt hatte eine Beschlussvorlage der Fraktion SPD/pur/GRÜNE zum Inhalt, der sich mit der Realisierung des Ausbaus der Straßenbeleuchtung in Schulzendorf beschäftigt. Andere Ausschussmitglieder waren der Meinung, dass solch ein Beschluss nicht notwendig sei, denn es gäbe bereits einen entsprechenden Beschluss. Der Beschluss BS/GV/03/13-1 aus dem Jahr 2013 sah vor, dass im Sommer 2013 eine aktualisierte Konzeption und Kalkulation sowie ein Stufenplan zur Beleuchtungserrichtung vorgelegt werden sollte. Diese Konzeption und die dazu notwendigen Aufwendungen wurden präsentiert. Eine Darlegung, welche Straßen in welchem Jahr eine Beleuchtung erhalten sollen, wurden vorgestellt. In der Sitzung der Gemeindevertretung am 11.09.2013 wurde verabredet, dass Kriterien zur Erstellung einer Rangliste der Straßen im Ortsentwicklungsausschuss festgelegt werden sollen. Dieses Thema wurde seit dem nicht wieder im Ortsentwicklungsausschuss behandelt. Der vorliegende Beschlussvorschlag soll dies nun nachholen.

Die Mitglieder des Ausschusses haben über diesen Beschlussvorschlag keine Empfehlung abgegeben.