Schulzendorf Broschüre

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Außerordentliche Sitzung der Gemeindevertretung am 28.04.2015

Schulzendorf, den 04.05.2015

Zum Beginn der Sitzung wurde die Tagesordnung geändert, die letzten beiden Beschlussvorlagen wurden getauscht, weil sie sich in der neuen Reihenfolge bedingen.

Anschließend hat der Bürgermeister informiert:

Straßenbeleuchtung Miersdorfer Straße

Mit Freigabe der Haushaltssperre am 18.02.2015 in der Gemeindevertretersitzung wurde in der Zwischenzeit die Vergabe der Vermessungsunterlagen und die Vergabe der Suchschachtungen durchgeführt. Diese bilden die Grundalge für die Erarbeitung der Planungsunterlagen. Der Planungsauftrag wurde bereits erteilt. In den nächsten 6 Wochen werden diese Unterlagen erarbeitet, so dass im nächsten Ortsentwicklungsausschuss im Juni 2015 die Ergebnisse vorgestellt werden. Die betroffenen Anlieger erhalten bis Mitte Juni eine entsprechende Information zu dieser Maßnahme. Erst mit Vorliegen des Ausschreibungsergebnisses werden die Eigentümer über die voraussichtlichen Beiträge unterrichtet. Danach beginnt das Ausschreibungsverfahren, so dass mit der Umsetzung der Maßnahme ab September 2015 begonnen werden kann.

 

Erarbeitung einer Erhaltungskonzeption für das gesamte Straßennetz

Die Gemeindeverwaltung ist verpflichtet, ihr vorhandenes Infrastrukturvermögen nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit zu unterhalten. Ziel dieser Konzeption soll sein, für das kommunale Straßennetz (Fahrbahnen einschl. Nebenflächen) den aktuellen baulichen Zustand (visuell) zu erfassen. Die 40 Anliegerstraßen, die im Zuge der Umsetzung des Straßenbauprojektes – Ausbau 16 km unbefestigter Straßen- seit 2011 ausgebaut wurden, werden dabei nicht mit berücksichtigt.

Mit der Zustandsbewertung erfolgt die Bewertung des Oberflächenzustandes hinsichtlich der Gebrauchswertermittlung, Substanzwertermittlung und straßenweise Ermittlung des Unterhaltungsaufwandes.

Dabei werden auch die Belange der mobilitätseingeschränkten Menschen im Straßennetz berücksichtigt.

Die Erarbeitung beinhaltet eine Prioritätenliste mit einer Handlungsempfehlung zum Werterhalt und zur Sicherstellung der Gebrauchstauglichkeit der Verkehrsinfrastruktur und gleichzeitig den erforderlichen Finanzbedarf für die nächsten 10 Jahre.

 

Übernahme der Regenwasseranlagen der Kreisstraßen

Mit Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 21.06.2011 ist die Reinigung der zur Straße gehörenden Entwässerungsanlagen bundesrechtlich dem Regime der Abwasserbeseitigung zugewiesen, weil diese Einrichtungen dem Sammeln und Fortleiten des im Bereich der befestigten Straßenflächen anfallenden Niederschlagswassers dienen.

Die Bestimmung der zur Erfüllung dieser Aufgaben verpflichteten juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder eines anderen Abwasserbeseitigungspflichtigen obliegt dem Landesrecht. Das brandenburgische Wassergesetz bestimmt diesbezüglich die Gemeinden, die das auf ihrem Gebiet anfallende Abwasser zu beseitigen und dazu notwendige Anlagen zu betreiben haben.

Im Klartext heißt das, dass in der Miersdorfer Straße, Altdorf und Ernst-Thälmann-Straße die Gemeinde ab sofort für Reinigung der Straßenabläufe, Regenwasserkanäle, Pumpwerke und Ölabscheider zuständig ist.

Für die Gemeinde umfasst diese Leistung die Reinigung

-           von ca. 3.400 m Kanalnetz mit ca. 120 Straßenabläufen

-           des unterirdischen Bauwerks als Ölabscheider in der Ernst-Thälmann-Straße

Zurzeit erfolgt die sukzessive Übergabe der Bestandsunterlagen vom Landkreis. Wenn diese vollständig vorliegen, werden diese in die zurzeit in Auftrag gegebene Erarbeitung eines digitalen Schachtkatasters für alle Regenwasseranlagen im Gemeindegebiet mit eingearbeitet. Der Landkreis verlangt eine Reinigung zweimal im Jahr. Die Gemeinde reinigt ihre Anlage im Durchschnitt alle 2-3 Jahre. Somit kommt in den nächsten Jahren ein erheblicher finanzieller Mehrbedarf für die Erfüllung dieser Aufgabe auf die Gemeinde zu.

 

Horterweiterung Illgenstraße

Die Bewerbungsbögen mit den dazugehörigen Kriterien für das VOF Verfahren wurden mit STA² und der Verwaltung abgestimmt. Die Veröffentlichung/Bekanntmachung erfolgte am 27.04.2015. Die Bewerbungsfrist läuft in der Zeit vom 27.04.2015 bis 10.06.2015. In den nächsten Ausschüssen wird es zum Verfahren der Zusammenarbeit mit STA² weitere Ausführungen geben.

 

Ausschreibung Zaunanlagen Kita Hollerbusch und Friedhof

Am 18.03.2015 wurden 11 Firmen angeschrieben und befragt, ob sie sich an der Ausschreibung Zaunerneuerung Los 1 Kita Hollerbusch und Los 2 Friedhof beteiligen wollen.

Ihnen wurden die Formulare 124 – Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen im Vergabeverfahren und die Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz zugesandt. 7 Firmen haben sich um diese Ausschreibung beworben und erhielten am 27.03.2015 die dafür notwendigen Unterlagen. Die Submission fand am 10.04.2015 statt. Vier Firmen haben ein Angebot abgegeben.

Die Angebote lagen bei

•           Los 1 zwischen ca. 13.500,00 € und 17.200,00 € und

•           Los 2 zwischen ca. 17.700,00 € und 20.900,00 €.

Am 20.04.2015 fand das Bietergespräch statt. Der Zuschlag wird an die Fa. Elektro und Metallbau aus Berlin erteilt.

 

 

Bauleitplanung allgemein

Am 15.04.2015 hat sich die Verwaltung mit dem Stadtplaner Herr Jansen von Ortsplanung Blumenthal zu folgenden Bauleitplanungen abgestimmt:

1.         Südlich Altdorf

2.         Waldsiedlung-Freiligrathstraße

3.         Mühlenschlag

4.         FNP

Zum B-Plan südlich Altdorf liegen die Vertragsentwürfe für die Kompensationsmaßnahmen Schwarzer Weg und Helgolandplatz vor. Die Gemeinde wird dazu mit der BADC Kontakt aufnehmen, um alle weiteren Schritte abzuklären. In der 1. Änderung FNP ist der B-Plan mit aufgenommen.

Für das B-Plangebiet Waldsiedlung-Freiligrathstr. wurde durch den Investor ein Verkehrsgutachten beauftragt. Bis zum 30.04.2015 soll dieses Gutachten vorliegen. Die Vermessung des Gebietes wurde bereits vorgenommen. Zurzeit finden noch Abstimmungen mit der Abfallwirtschafts – und Bodenschutzbehörde statt. Ein Teil des B-Plangebietes ist in der 1. Änderung des FNP enthalten. Die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes wird vorbereitet. Als nächster Schritt wird die Anfrage an den Landkreis und die Gemeinsame Landesplanung gestellt. Im Anschluss geht es für einen Monat in die frühzeitige Bürger- und Trägerbeteiligung, danach in die direkte Offenlage. Es wird eingeschätzt, dass zum Jahresende der Feststellungsbeschluss zur 1. Änderung FNP beschlossen werden und im Anschluss bei der höheren Verwaltungsbehörde zur Genehmigung eingereicht werden kann.

Im Bebauungsplan zum Mühlenschlag ist zwischen Gerstenweg und Getreidegasse eine Kita geplant. Die Zu- und Abfahrten zur Kita müssen noch geprüft werden. Weiterhin soll für die Ableitung des Regenwassers ein Regenwasserteich entstehen. Auch hier müssen noch rechtliche Fragen geprüft werden, die dann in einem städtebaulichen Vertrag festgeschrieben werden.

Zeitgleich laufen für die Bebauungspläne die städtebaulichen Verträge. Wichtig hier sind die Festlegungen aus den Trägerverfahren, die im Vertrag dokumentiert werden müssen. Wichtige Punkte hierbei sind die Ausgleich – und Ersatzmaßnahmen sowie die Kompensationsmaßnahmen.

 

Geschwindigkeitskontrollen

In der Brückenstraße wurden zu unterschiedlichen Zeiten Lasermesskontrollen von der Polizei durchgeführt. Ein erhöhtes Aufkommen von Geschwindigkeitsüberschreitungen wurde nicht festgestellt.

 

Ausstellung des Dialogforums

Am 09.05.2015 wird in der Zeit von 10-12 Uhr in der Sporthalle die Ausstellung „Zuhause am Flughafen – gemeinsam in die Zukunft“ gezeigt. Von 10:30 Uhr ab werden Vertreter der Gemeindevertretungen der Gemeinden Zeuthen, Eichwalde und Schulzendorf über das Thema, die Ausstellung und die Folgen für die Zukunft diskutieren. Die Diskussion wird durch den Vorsitzenden des Dialogforums, Herrn Hülsemann, geleitet. Diese Veranstaltung ist natürlich öffentlich.

 

Umwelttag

Vielen Dank an die Helfer zum Umwelttag. Es wurden ca. drei m³ Sperrmüll und ca. sieben m³ Siedlungsabfall aus den Wäldern und Straßen der Gemeinde aufgesammelt.

 

 

Nach den Informationen des Bürgermeisters wurde die Nichtöffentlichkeit hergestellt, denn die Gemeindevertretung hat sich mit der Besetzung der Leitungsstelle des Geschäftsbereiches Bau befasst. Die beiden von der Verwaltung als geeignet bewerteten Bewerber haben sich einzeln der Gemeindevertretung vorgestellt und einige Gemeindevertreter haben die Bewerber befragt. Anschließend wurde die Öffentlichkeit hergestellt und die Gemeindevertretung hat den neuen Geschäftsbereichsleiter Bau bestimmt, es wird Herr Jörg Sonntag sein.

 

 

Dann wurde die Aufhebung des Sperrvermerks für die Herstellung des Gehwegs an der Ernst-Thälmann-Straße behandelt. Die Gemeindevertretung hat diese Maßnahme mit der Haushaltssatzung mit einem Sperrvermerk belegt. Durch Beschluss über die Aufhebung des Sperrvermerks wollte die Gemeindevertretung über den Zeitpunkt der Inangriffnahme der Maßnahme informiert sein. Der Bürgermeister hat darauf hingewiesen, dass die Gemeindevertretung den Bau des Gehwegs entlang der Ernst-Thälmann-Straße von der Freiligrathstraße bis Miersdorfer Straße per Bauprogramm und Einstellung der Aufwendungen im Haushalt beschlossen hat. Nach Rechtsauffassung der Verwaltung handelt es sich dabei nicht um eine beitragsfähige Maßnahme. Im Haushalt sind daher die erwarteten Kosten in voller Höhe eingestellt worden und eine spätere anteilige Refinanzierung durch Beitragseinnahmen ist nicht vorgesehen. Heute wird der Sperrvermerk für den Haushalt aufgehoben. Die Bauarbeiten können demnächst beauftragt werden. Er erinnerte die Gemeindevertreter aber an ihre Vermögensfürsorgepflicht für den Gemeindehaushalt und appellierte noch einmal dringlich in sich zu gehen, ob diese nicht erforderlichen Baumaßnahmen angesichts der angespannten Haushaltslage wirklich durchgeführt werden können und sollen.

13 Gemeindevertreter haben der Beschlussvorlage zugestimmt, einer war dagegen, einer hat sich enthalten.

 

 

Der nächste Tagesordnungspunkt befasste sich mit Informationen des Landkreises zur Bereitstellung einer Asylbewerberunterkunft in Schulzendorf. Vom Landkreis waren Herr Licht und Herr Riesland anwesend und haben informiert. In diesem Jahr erwartet der Landkreis 570 Flüchtlinge oder Asylbewerber, die untergebracht werden müssen. Im Jahr 2016 rechnet man mit weiteren 800 Menschen. Der Landkreis hat sich Anfang des Jahres an die Verwaltung gewandt und gefragt, ob das Grundstück in der Otto-Krien-Straße 26 (ehem. Rathaus) für die Unterbringung zur Verfügung stünde. Das Gebäude wurde besichtigt und der Landkreis hält es nach entsprechenden Umbaumaßnahmen für geeignet. Die Umbaumaßnahmen müssten von der Gemeinde durchgeführt werden, der Landkreis würde dann das Gebäude mieten und als Gemeinschaftsunterkunft für bis zu 80 Personen betreiben oder ggf. einen zertifizierten Betreiber mit der Betreibung beauftragen. Die Gemeinde muss entscheiden, ob das Objekt zur Verfügung gestellt wird und ob die Gemeinde die Herrichtung einer Gemeinschaftsunterkunft leisten kann. Es gibt für das Grundstück einen Kaufinteressenten, der nach dem Kauf, eine Gemeinschaftsunterkunft nach den Vorstellungen des Landkreises errichten würde und diese an den Landkreis zur Betreibung vermieten würde. Der Landkreis prüft zurzeit dieses Angebot. Die Gemeindevertretung müsste entscheiden, ob sie unter diesen Bedingungen das Grundstück an den Kaufinteressenten verkaufen würde. Zu diesem Thema ist eine Einwohnerversammlung am 09.05.2015 um 15 Uhr vorgesehen.

 

 

Die vorletzte Beschlussvorlage des Abends handelte von der Durchführung einer Einwohnerversammlung zum Thema „Aufnahme von Flüchtlingen und Asylbewerbern in Schulzendorf“. Die Fraktion DIE LINKE hat den Beschlussvorschlag eingebracht und möchte, dass diese Einwohnerversammlung am 09.05.2015 um 15 Uhr stattfindet.

Alle Gemeindevertreter haben der Beschlussvorlage zugestimmt.

 

 

Anschließend sollte die Gemeindevertretung über die Aussetzung der Verkaufsbemühungen für das Grundstück Otto-Krien-Straße 26 (ehem. Rathaus) beschließen. Das Grundstück könnte ggf. für die Errichtung einer Gemeinschaftsunterkunft für Flüchtlinge und Asylbewerber genutzt werden. Bis darüber eine Entscheidung getroffen wird, soll das Grundstück nicht zum Verkauf angeboten werden.

10 Gemeindevertreter haben der Beschlussvorlage zugestimmt, niemand war dagegen, fünf haben sich enthalten.