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Sitzung des Finanzausschusses am 22.04.2015

Schulzendorf, den 05.05.2015

Zum Beginn der Sitzung wurde die Tagesordnung geändert. Die Tagesordnungspunkte „Betrachtung einer eigenständigen Immobiliengesellschaft“ und „Aufhebung der Sperrvermerke für die Herstellung des Gehwegs Ernst-Thälmann-Straße“ wurden von der Tagesordnung gestrichen. Der eine Tagesordnungspunkt konnte nicht behandelt werden, weil der eingeladene Gast nicht teilnehmen konnte und der andere Tagesordnungspunkt musste nicht mehr behandelt werden, weil der Beschluss bereits in der außerordentlichen Sitzung der Gemeindevertretung am 28.04.2015 gefasst wurde.

 

Die Kämmerin hat dann über den Stand der Gemeindefinanzen berichtet.

Zu diesem Tagesordnungspunkt  hat sie eine Auswertung der Ausführungen des Planes im ersten Quartal 2015 durchgeführt. Dabei musste sie feststellen, dass diese Auswertung noch nicht so aussagekräftig ist, wie beispielweise die für die erste Hälfte des Jahres oder für das dritte Quartal des Jahres sein werden.

Bei der Auswertung der Ergebnisrechnung hat sie angenommen, dass zum Ende des ersten Quartals ca. ein Viertel der Aufwendungen getätigt sein sollten. Diese Annahme hat sich nicht bestätigt, denn bei den Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen und allen sonstigen Aufwendungen wurden bisher ca. 250.000 EUR nicht planmäßig ausgegeben.

Bei der Auswertung der Rechenschaftsberichte dazu aus den Geschäftsbereichen, hat sich herausgestellt, dass dieses Resultat überwiegend keine Verzögerung der Ausführung des Planes darstellt, sondern, dass viele Maßnahmen zwar bereits in Auftrag gegeben wurden, aber noch nicht abgeschlossen sind, demzufolge noch keine Rechnungsstellungen erfolgt sind. Es besteht allerdings auch nur ein überplanmäßiger Aufwand in Höhe von ca. 13.000 EUR. Dieser resultiert aus einem Bescheid des MAWV für das Grundstück Schule vom 17.03.2015. Der MAWV hat eine neue Berechnung der Wasserversorgungsbeiträge durchgeführt und kam zu diesem Ergebnis. Das betrifft auch weitere Einrichtungen, jedoch ist nur der Betrag für das Grundstück der Schule nennenswert. Dieser überplanmäßige Aufwand wird zuerst aus dem entsprechenden Deckungskreis gedeckt. Zum Ende des Jahres kann der Ansatz bei Bedarf jedoch erhöht werden.

Bei der Ertragslage des ersten Quartals sind erwähnenswert, dass ca. 60.000 EUR weniger als nach den Orientierungsdaten geplant eingenommen wurden. Dabei handelt es sich um Zuweisungen vom Land, die zunächst als Abschlagszahlungen eingegangen sind, weil die endgültigen Bescheide noch nicht vorliegen. Andererseits ist eine wesentliche Steigerung im Vergleich zu den geplanten Erträgen bei den Gebühren für die Kitaeinrichtungen zu verzeichnen. Die hier um ca. 70.000 EUR höheren Gebühreneinnahmen als geplant sind auf die Vollbelegung der Einrichtungen zurückzuführen. Außerdem ist auch der Ertrag aus dem Gemeindeanteil an der Einkommensteuer im 1. Quartal um ca. 110.000 EUR höher als die Orientierungsdaten ausgefallen.

Weiterhin wurde die Ausführung des Finanzplanes im 1. Quartal ausgewertet.

Bei der Anschaffung des Sachanlagevermögens erfolgt laut der Rechenschaftsberichte der Geschäftsbereiche alles planmäßig. Die Ausschreibungen laufen, bzw. die Aufträge sind vergeben.

Da die wesentlichsten Investitionen dem Geschäftsbereich Bau zuzuordnen sind, wird dessen Rechenschaftsbericht kurz nach Maßnahmen dargestellt:

Zaun "Kita Hollerbusch" - Ausschreibung und Submission fanden statt, Vergabe erfolgte  in der 17.KW;

Erweiterung der Brücke über den Selchower  Flutgraben - Freigabe erfolgte am 18.02.2015 - HOAI-Vertrag ist abgeschlossen, es läuft die Abarbeitung der einzelnen Leistungsphasen, Rechnungslegung erfolgt erst nach Vorliegen der Ergebnisse;

Sanierung August-Bebel-Straße - Freigabe erfolgte am 18.02.2015 – Ingenieurleistungen werden zurzeit vergeben;

Straßenbeleuchtung Miersdorfer Str. – Freigabe Haushaltssperre am 18.02.2015, Vermessung  und Suchschachtung sind vergeben, Planung erteilt, nach Zuschlagserteilung der Bauleistung ab Mitte August 2015 werden die entsprechenden Auftragsmittel gebunden;

Zaun Friedhof – Freigabe Haushaltssperre am 18.02.2015, Ausschreibung und Submission fanden statt, Vergabe erfolgte in der 17.KW;

Baumpflanzungen – erfolgen erst im 4. Quartal;

Bushaltestellen Miersdorfer Straße, Altdorf Dorfanger, Illgenstraße – Freigabe im Februar, zurzeit in der Abarbeitung. Nach der Prüfung der Örtlichkeiten wurde festgestellt, dass das Errichten des Fahrgastunterstandes auf der Straßenseite des B-Plangebietes „Ritterschlag/Ritterfleck“ nicht möglich ist und auf der westlichen Straßenseite (Feldseite) zwar möglich wäre, bedürfe jedoch der Anpassung der gesamte Aufstellfläche an bestimmte technische Anforderungen. Durch den geplanten Gehwegbau an der Ernst-Thälmann-Straße zwischen Miersdorfer Straße und Freiligrathstraße soll nach Rücksprache mit dem RVS die vorhandene Haltestelle in der Freiligrathstraße umverlagert werden. Die Planung für die Aufstellfläche wurde bereits in der Vorplanung des Gehwegs berücksichtigt. Es bietet sich in diesem Zusammenhang an, die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel für die Komplettierung dieser Anlage mit einem Fahrgastunterstand gleichzeitig zu nutzen, um spätere Umbauarbeiten am Gehweg zu vermeiden. Das bedeutet, die Bezeichnung der Produktstelle wird geändert in „Einrichtung eines Fahrgastunterstandes in der Ernst-Thälmann-Straße Ecke Freiligrathstraße.

 

 

Anschließend wurden die Beschlussvorlagen behandelt. Die erste Beschlussvorlage handelte von der Aufhebung der Haushaltssperren für investive Maßnahmen im Geschäftsbereich Bau. Die Gemeindevertretung hat diese Maßnahmen mit der Haushaltssatzung mit einem Sperrvermerk belegt. Durch Beschluss über die Aufhebung des Sperrvermerks wollte die Gemeindevertretung über den Zeitpunkt der Inangriffnahme der Maßnahmen informiert sein.

Alle Gemeindevertreter haben der Gemeindevertretung die Zustimmung empfohlen.

 

 

Die letzte Beschlussvorlag, der von der Fraktion SPD/pur/GRÜNE eingebracht wurde, befasste sich mit der Realisierung des Ausbaus der Straßenbeleuchtung in Schulzendorf. Andere Ausschussmitglieder waren der Meinung, dass solch ein Beschluss nicht notwendig sei, denn es gäbe bereits einen entsprechenden Beschluss. Der Beschluss BS/GV/03/13-1 aus dem Jahr 2013 sah vor, dass im Sommer 2013 eine aktualisierte Konzeption und Kalkulation sowie ein Stufenplan zur Beleuchtungserrichtung vorgelegt werden sollte. Diese Konzeption und die dazu notwendigen Aufwendungen wurden präsentiert. Eine Darlegung, welche Straßen in welchem Jahr eine Beleuchtung erhalten sollen, wurden vorgestellt. In der Sitzung der Gemeindevertretung am 11.09.2013 wurde verabredet, dass Kriterien zur Erstellung einer Rangliste der Straßen im Ortsentwicklungsausschuss festgelegt werden sollen. Dieses Thema wurde seit dem nicht wieder im Ortsentwicklungsausschuss behandelt. Der vorliegende Beschlussvorschlag soll dies nun nachholen.

Im Zuge der Diskussion haben sich Mitglieder des Ausschusses verständigt, an anderer Stelle den Fortgang zu besprechen.