Sitzung des Finanzausschusses am 17.06.2015

Schulzendorf, den 23.06.2015

Zum Beginn der Sitzung hat die Kämmerin, Frau Meskat, über den Stand der Gemeindefinanzen informiert:

In der letzten Sitzung des Finanzausschusses am 29.04.2015 wurde über die Ausführung des Haushaltplanes 2015 im 1. Quartal berichtet. Seitdem gab es keine haushaltsausführungsrelevanten Ereignisse, über die zu unterrichten wäre. Weiterhin sollten die fortgeführte Tabelle des Geschäftsbereiches Bau über den aktuellen Stand der Durchführungen der Investitionsmaßnahmen und eine Aufstellung des Ausführungsstandes der von 2014 nach 2015 übertragenen Ermächtigungen erstellt werden, beide Tabellen wurden den Ausschussmitgliedern gestern per E-Mail zugeschickt.

 

Zum Beginn des Jahres wurden die Aufträge auf Ermächtigungsübertragung im konsumtiven Bereich von insgesamt über 310 T€ von den Geschäftsbereichen erteilt. Davon wurden ca. 291 T€ übertragen.

Dabei wurden die Vorschriften des §24 Abs. 1 BbgKomHKV eingehalten, wonach bei einem unausgeglichenen Haushalt nur der Haushaltssituation angemessene Teilbetrag der Aufwendungen und der Auszahlungen übertragen werden dürfen.

Der Stand der Mittelausgabe bei konsumtiven Ermächtigungen zum 01.06.2015 liegt bei ca. 66,8 T€, also 23% des Gesamtvolumens.

Im investiven Bereich wurden alle beantragten Ermächtigungen übertragen und zwar ca. 1,2 Mio. €, da es sich hierbei überwiegend um die bereits in 2014 begonnenen Maßnahmen handelte. Hier gelten die Vorgaben des §24 Abs. 2 BbgKomHKV.

Der Stand der Mittelausgabe bei investiven Ermächtigungen zum 01.06.2015 liegt bei ca. 99 T€, also 8,3% des Gesamtvolumens.

 

Anschließend hat Herr Thieke eine Powerpointpräsentation zum Thema „Betrachtung einer eigenständigen Immobiliengesellschaft“ vorgetragen. Der Vorsitzende des Finanzausschusses bat darum, dass Herr Thieke diese Präsentation per E-Mail an die Mitglieder des Ausschusses und an die Verwaltung schicken möchte, damit sich jeder damit auseinander setzen kann und ggf. Fragen für die nächste Behandlung des Themas im Ausschuss formulieren kann.

 

Der nächste Tagesordnungspunkt handelte vom Umgang mit Vorflächen. Mit Vorflächen sind Flurstücke in der Ernst-Thälmann-Straße gemeint, die südlich zwischen Gehweg und Flurstück der Anlieger liegen. Dabei handelt es sich um einen Streifen von Flurstücken, die entlang des Gehweges führen, von den Anliegern genutzt werden und zum Teil im Eigentum der Gemeinde sind. Es sollte besprochen werden, ob diese Flurstücke vielleicht für eine eventuelle Verbreiterung der Ernst-Thälmann-Straße dienen sollen oder aufgegeben werden sollen. Die Ausschussmitglieder haben sich dafür ausgesprochen, dass diese Flurstücke eher aufgegeben werden sollen.

 

Die erste Beschlussvorlage des Abends handelte von der Erstattung von Kitagebühren bei streikbedingter Schließung. Diese Beschlussvorlage, die von der Fraktion SPD, pur, GRÜNE eingebracht wurde, wurde kontrovers diskutiert. Der Text der Beschlussvorlage wurde geändert, gestrichen wurden die Worte „auf Antrag“. Die Erstattung der Kitagebühren für die Tage, an denen wegen eines Streiks die Kinderbetreuung nicht durchgeführt wird, soll ohne Antrag an alle Eltern ausgezahlt werden.

Für die geänderte Beschlussvorlage haben vier Gemeindevertreter der Gemeindevertretung die Zustimmung empfohlen, kein Gemeindevertreter war dagegen, zwei haben sich enthalten.

 

Der Tagesordnungspunkt 6.2 handelte vom Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2011. Das ist der erste doppische Jahresabschluss der Gemeinde. Ein doppischer Jahresabschluss kann nur gefertigt werden, wenn eine Eröffnungsbilanz für die Gemeinde vorliegt. Dies hat die Gemeinde Schulzendorf relativ früh geschafft. Die Erstellung des Jahresabschlusses dauerte dafür erheblich länger, weil ein doppischer Jahresabschluss anders dargestellt wird als ein bisheriger kammeraler Abschluss.

Alle Gemeindevertreter haben der Gemeindevertretung die Zustimmung empfohlen.

 

Die letzte Beschlussvorlage des Abends handelte von der Entlastung des Bürgermeisters. Die Gemeindevertretung muss nach Vorlage des Jahresabschlusses mit einem gesonderten Beschluss über die Entlastung entscheiden.

Alle Gemeindevertreter haben der Gemeindevertretung die Zustimmung empfohlen.