Schulzendorf Broschüre

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Sitzung des Hauptausschusses am 24.06.2015

Schulzendorf, den 26.06.2015

Zum Beginn der Sitzung hat der Bürgermeister informiert:

 

Raumsituation Grundschule

Nach einer Begehung der Grundschule mit dem Landesamt für Schule und Lehrerbildung wird die Raumsituation in einer Stellungnahme als schwierig bezeichnet. Die Situation sei mit 17 Klassenräumen und 4 Fachräumen sehr angespannt und eine Erweiterung für die pädagogische Unterrichts- und Erziehungsarbeit förderlich und dringend zu empfehlen. Für das Haushaltsjahr 2016 plant die Verwaltung Mittel für Anbauplanungen und eine Containerlösung für den Fall, dass im Jahr 2016 vier erste Klassen eröffnet werden, ein.

 

Wiesen- und Rasenmahd in der Ortslage Schulzendorf im Haushaltsjahr 2015

Mit Veröffentlichung ab 29.04.2015 begann das Ausschreibungsverfahren für die Wiesen- und Rasenmahd. Die Submission fand am 28.05.2015 statt; die Zuschlags- und Bindefrist endet am 26.06.2015. Nach Wertung der eingegangenen (zwei) Angebote fand am 11.06.2015 ein Aufklärungsgespräch statt. Die geprüften Angebotssummen liegen zwischen ca. 55,8 T€ und ca. 152,1 T€. Nach Prüfung des Vergabeverfahrens durch das Rechnungsprüfungsamt wird der Auftrag an die Winterdienst-Gesellschaft SÜD-OST mbH & Co. KG zu einem Angebotspreis von 55.753,38 € erteilt.

 

Ausschreibung Planungsleistung für die Erweiterung eines Hortes

Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnehmeranträge war der 22.06.2015, 12:00 Uhr. Insgesamt haben sich 19 Bieter innerhalb der Frist beworben. Aktuell findet die Prüfung und Auswertung der Bewerbungen statt. Laut Ausschreibung kommen mindestens drei und höchstens sechs Bieter in die nächste Runde.

 

Haushaltplanung 2016

Am 15.06.2015 wurde in der Verwaltung mit der Haushaltsplanung 2016 begonnen. Vorschläge für den Haushalt 2016 möchten die Gemeindevertreter bitte bis zum 07.08.2015 an die Kämmerin oder an die zuständigen Geschäftsbereichsleiter melden.

 

Anschließend wurde über den Umgang mit Vorflächen gesprochen. Der Geschäftsbereichsleiter Bau, Herr Sonntag, hat mit einer Präsentation erläutert, was man unter Vorflächen versteht. Diese Präsentation ist am Ende dieser Information abrufbar. Hier ging es um die Vorflächen an der Ernst-Thälmann-Straße. Im Ausschuss wurde darüber diskutiert, ob diese Vorflächen an die anliegenden Grundstückseigentümer verkauft werden sollen oder nicht. Die Mitglieder des Ausschusses haben sich eher dafür ausgesprochen, die Vorflächen den Grundstückseigentümern zum Kauf anzubieten.

Zurzeit wird in Schulzendorf der sogenannte „rückständige Grunderwerb“ durchgeführt. Die Gemeinde kauft Flurstücke auf, die öffentliches Straßenland und als solches gewidmet sind, aber sich im Eigentum von Privatpersonen befinden. Diese privaten Eigentümer haben keinen Nutzen von den Flurstücken, die zwar ihr Eigentum, aber trotzdem öffentliches Straßenland sind. Diese Grundstücke werden nach dem Wert ihrer tatsächlichen Nutzbarkeit (öffentliches Straßenland, kein Baugrund) gekauft.

Der Verkauf der Vorflächen stellt sich anders dar. Hier besteht die tatsächliche Nutzbarkeit als Bauland und als Wohngrundstück. Dadurch haben diese Grundstücke einen anderen (höheren) Wert.

Der Geschäftsbereichsleiter Bau wird einen Beschlussvorschlag zum Verkauf der Vorflächen in der Ernst-Thälmann-Straße vorbereiten und in eine Sitzung der Gemeindevertretung einbringen. Wenn die Gemeindevertretung den Verkauf dieser Vorflächen beschließt, werden den Eigentümern Verkaufsangebote unterbreitet.

 

Mit der ersten Beschlussvorlage wurde der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2011 behandelt. Der erste doppische Jahresabschluss zum 31.12.2011 wurde nach den Vorschriften des § 82 Abs.1 bis 3 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg von der Kämmerin aufgestellt und vom Bürgermeister festgestellt. Die Prüfung des Jahresabschlusses 2011 der Gemeinde Schulzendorf erfolgte durch das Rechnungsprüfungsamt und wurde am 30.04.2015, mit der Übergabe des Prüfberichtes an die Verwaltung, abgeschlossen. Der Prüfbericht wurde dem Vorsitzenden der Gemeindevertretung am 13.05.2015 ausgehändigt und allen weiteren Gemeindevertretern am 18.05.2015 zugestellt.

Die im Prüfbericht gegebenen Hinweise wurden in den einzelnen Geschäftsbereichen ausgewertet und sofern es noch erforderlich war, wurden Maßnahmen zur Veränderung eingeleitet.

Die Entscheidung über die Beschlussfassung des Jahresabschlusses ist der Gemeindevertretung vorbehalten. Es gibt seitens des Rechnungsprüfungsamtes keine Anhaltspunkte, die einer Beschlussfassung der Gemeindevertretung über den Jahresabschluss 2011 entgegenstehen.

Acht Ausschussmitglieder haben der Gemeindevertretung die Zustimmung empfohlen, niemand war dagegen, ein Ausschussmitglied hat sich enthalten.

 

Im engen Zusammenhang mit dieser Beschlussvorlage steht die zweite Beschlussvorlage des Abends, Es geht dabei um die Entlastung des Bürgermeisters. Gemäß § 82 Abs. 4 BbgKVerf entscheidet die Gemeindevertretung in einem gesonderten Beschluss über die Entlastung des Hauptverwaltungsbeamten. Verweigert die Gemeindevertretung die Entlastung oder spricht sie diese mit Einschränkungen aus, so hat sie dafür die Gründe anzugeben. Die Ergebnisse der Prüfung des Rechnungsprüfungsamtes und die Bewertung zum Jahresabschluss einschließlich des Vorschlags zur Entlastung des Bürgermeisters sind dem Bericht zu entnehmen.

Acht Ausschussmitglieder haben der Gemeindevertretung die Zustimmung empfohlen, niemand war dagegen, ein Ausschussmitglied hat sich enthalten.

 

Der Tagesordnungspunkt 6.3 handelte von der Erstattung von Kitagebühren bei streikbedingter Schließung von Kindertagesstätten. Diese Beschlussvorlage, die von der Fraktion SPD, pur, GRÜNE eingebracht wurde, wurde kontrovers diskutiert. Der Text der Beschlussvorlage wurde geändert, gestrichen wurden die Worte „auf Antrag“. Die Erstattung der Kitagebühren für die Tage, an denen wegen eines Streiks die Kinderbetreuung nicht durchgeführt wird, soll ohne Antrag an alle Eltern ausgezahlt werden.

Vier Ausschussmitglieder haben der Gemeindevertretung die Zustimmung empfohlen, einer war dagegen, vier Ausschussmitglieder haben sich enthalten.

 

Das Bauprogramm für die Erneuerung und Verbesserung der Beleuchtung in der Miersdorfer Straße zwischen Gemarkungsgrenze und Kölner Straße war Thema des Tagesordnungspunktes 6.4. In dem Bauprogramm ist festgelegt, wie die Baumaßnahme ausgeführt werden soll.

Acht Ausschussmitglieder haben der Gemeindevertretung die Zustimmung empfohlen, niemand war dagegen, ein Ausschussmitglied hat sich enthalten.

 

Die letzte Beschlussvorlage im öffentlichen Teil der Sitzung handelte von der Abschnittsbildung für die Erneuerung der Beleuchtung in der Miersdorfer Straße. Die Baumaßnahme soll von der Gemarkungsgrenze zu Zeuthen bis zur Kölner Straße gehen. Eine Beleuchtung der Miersdorfer Straße im unbewohnten Teil bis zur Ernst-Thälmann-Straße ist nicht notwendig.

Acht Ausschussmitglieder haben der Gemeindevertretung die Zustimmung empfohlen, niemand war dagegen, ein Ausschussmitglied hat sich enthalten.

 

Anschließend wurde die Nichtöffentlichkeit hergestellt und der Verkauf eines Grundstücks der Gemeinde Schulzendorf und die Finanzierungs- und Belastungsvollmacht für den Kauf eines anderen Grundstücks behandelt.

Beiden Beschlussvorlagen wurde einstimmig zugestimmt.