Schulzendorf Broschüre

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Sitzung des Ortsentwicklungsausschusses am 19.08.2015

Schulzendorf, den 24.08.2015

Zum Beginn der Sitzung wurde die Tagesordnung geändert. Die Beschlussvorlagen 8.1 bis 8.4 haben die Ziffern 5.1 bis 5.3 erhalten. Anschließend sollten die Tagesordnungspunkte Verkehrsberuhigung Ernst-Thälmann-Straße, Ortsentwicklung und Haushalt 2016 behandelt werden und am Ende der Beschlussvorschlag Sonderumlage an die Schutzgemeinschaft.

 

 

Danach hat der Geschäftsbereichsleiter Bau, Herr Sonntag, über das Baugeschehen informiert.

Miersdorfer Straße - Deckschichterneuerung

Im Auftrag des Landkreises haben in der 34. KW 2015 die Bauarbeiten begonnen. In der Zeit zwischen dem 24.08. bis 30.08. ist die gesamte Miersdorfer Straße vollgesperrt. Die entsprechenden Presse- und Anliegerinformationen sind veröffentlicht worden.

 

Miersdorfer Straße - Erneuerung der Straßenbeleuchtung

Der Zuschlag ist in der 33. KW 2015 nach öffentlicher Ausschreibung an die se.services GmbH erteilt worden. Ab 37. KW 2015 beginnen die Tiefbauarbeiten für die Kabelverlegung. Es ist nur mit geringen temporären Einschränkungen für den Anliegerverkehr zurechnen. Voraussichtlich ab Mitte Oktober beginnt dann die Montage der Lichtmaste und Leuchten. Die Anlieger haben bereits eine Vorabinformation erhalten und bis Mitte Oktober werden die Grundstückeigentümer auch über die voraussichtliche Höhe der zu entrichteten Beiträge für die Erneuerung der Straßenbeleuchtung informiert. Die Erhebung der Beiträge erfolgt voraussichtlich ab dem 2. Quartal 2016.

 

Gehwegausbau und Errichtung der Straßenbeleuchtung entlang der Ernst-Thälmann-Straße zw. Miersdorfer Straße und Freiligrathstraße

Zurzeit erfolgt die Angebotsauswertung der durchgeführten öffentlichen Ausschreibung. Bis zum 28.08.2015 wird der Zuschlag erteilt und die Bauarbeiten beginnen ab der 38. KW. 2015

 

Baumpflanzung 2015

In diesem Jahr werden Baumpflanzungen

•           in der Ahornstraße mit der Baumart Feldahorn,

•           im Eschenweg mit der Baumart Blumenesche und

•           in der Weimarer Straße (Kieler Straße bis zum Ebbegraben) kleinkronige Winterlinde

durchgeführt. Bedingt durch die Belegung des unterirdischen Bauraums mit Leitungen und Kabel können nur einseitige Pflanzungen erfolgen. Die Pflanzung erfolgt voraussichtlich ab Mitte November.

 

Qualifizierung Fördermittelantrag Kita-Neubau (U3)

Aufgrund des Eilbeschlusses des amtierenden Bürgermeisters und dem Vorsitzenden der Gemeindevertretung wurde nach Angebotswertung das Planungsbüro Keller und Riedel aus Eichwalde beauftragt.

 

VOF-Verfahren Horterweiterung

Die Einladungen an die ausgewählten sechs Büros für die Auswahlkommission am 09.09.2015 sind erfolgt.

 

 

Die erste Beschlussvorlage des Abends handelte von der Offenlage des Bebauungsplanes „Waldsiedlung-Freiligrathstraße“. Die inhaltliche Gestaltung des Bebauungsplanes steht soweit fest, sodass die Offenlegung und damit die Bürgerbeteiligung nun angestrebt werden kann.

Alle Gemeindevertreter haben der Gemeindevertretung die Zustimmung empfohlen.

 

 

Über den Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit zur 1. Änderung des Flächennutzungsplans wurde zum neuen Tagesordnungspunkt 5.2 gesprochen. Änderungen sind in der Puschkinstraße, im Bereich der Butze, im Bereich des ehemaligen „Bollwerks“, in der Richard-Wagner-Straße, in der Illgenstraße, in der Waltersdorfer Chaussee, im Bereich südlich Altdorf, im Gebiet Ritterschlag/Ritterfleck, im Bereich Waldsiedlung, in der Coburger Straße, in der Lessingstraße, in der Braunschweiger Straße und in der Freiligrathstraße/Münchener Straße vorgesehen. Diese Änderungen stellen Anpassungen an die jetzt tatsächlichen oder auch später geplanten Nutzungen von Flächen dar.

Alle Gemeindevertreter haben der Gemeindevertretung die Zustimmung empfohlen.

 

Die neue Beschlussvorlage 5.3 behandelte die Gefahren- und Risikoanalyse und den Gefahrenabwehrbedarfsplan der Gemeinde Schulzendorf. Die Gefahren- und Risikoanalyse stellt das Gefahrenpotenzial und die möglichen Gefahren für die Gemeinde Schulzendorf dar. Ein Risiko- und Gefahrenpotenzial wird u.a. durch die Bevölkerungszahl, die Bevölkerungsdichte, der Wohnstruktur, durch Industriegebiete und öffentliche Einrichtungen beeinflusst. Nach der Gefahreneinschätzung wird ein Gefahrenabwehrbedarfsplan erstellt. Dieser Gefahrenabwehrbedarfsplan stellt die notwendigen Maßnahmen dar, mit denen die Gefahren und Risiken abgewendet werden sollen. Zum Gefahrenabwehrbedarfsplan gehören u.a. die Definition der Personalstärke der freiwilligen Feuerwehr und die Bedarfsaufstellung der Ausrüstung der Freiwilligen Feuerwehr mit den Fahrzeugen. Die zuständige Geschäftsbereichsleiterin Frau Klausch hat die Gefahren- und Risikoanalyse und den Gefahrenabwehrbedarfsplan erläutert und Fragen beantwortet.

Ein Gemeindevertreter hat der Gemeindevertretung die Zustimmung empfohlen, keiner war dagegen, vier haben sich enthalten.

 

 

Die Beschlussvorlage zu den Vorflächen war das nächste Thema. In der letzten Sitzung des Hauptausschusses wurde darüber berichtet und die Situation dargestellt. Die Mitglieder des Hauptausschusses hatten sich dafür ausgesprochen, dass die Vorflächen den anliegenden Grundstückseigentümern, die diese Vorflächen bereits nutzen, zum Kauf angeboten werden.

Zurzeit wird in Schulzendorf der sogenannte „rückständige Grunderwerb“ durchgeführt. Die Gemeinde kauft Flurstücke auf, die öffentliches Straßenland und als solches gewidmet sind, aber sich im Eigentum von Privatpersonen befinden. Diese privaten Eigentümer haben keinen Nutzen von den Flurstücken, die zwar ihr Eigentum, aber trotzdem öffentliches Straßenland sind. Diese Grundstücke werden nach dem Wert ihrer tatsächlichen Nutzbarkeit (öffentliches Straßenland, kein Baugrund) von der Gemeinde gekauft.

Der Verkauf der Vorflächen stellt sich anders dar. Hier besteht die tatsächliche Nutzbarkeit als Bauland und als Wohngrundstück. Diese Vorflächen werden zurzeit auch tatsächlich von den anliegenden Eigentümern als Bauland genutzt. Dadurch haben diese Grundstücke einen anderen (höheren) Wert.

Die Beschlussvorlage konnte bisher nicht fertiggestellt werden, da noch eine ausstehende Zuarbeit aus dem Gutachterausschuss des Kreises eingearbeitet werden muss. Außerdem konnte der Ausschuss noch keine Verfahrensweise festlegen für die Fälle, in denen die Anlieger die entsprechenden Vorflächen nicht kaufen wollen oder können.

 

 

Unter dem neuen Tagesordnungspunkt 6 wurde das Thema „Verkehrsberuhigung Ernst-Thälmann-Straße“ besprochen. Zunehmend wenden sich Bewohner der Ernst-Thälmann-Straße an die Verwaltung und beklagen das Verkehrsaufkommen in dieser Straße. Oft werden in dem Zusammenhang Wünsche geäußert, auf Höhe der Tierarztpraxis eine Fußgängerampel oder einen Zebrastreifen einzurichten. Die Verwaltung wollte mit diesem Tagesordnungspunkt erfahren, welche Meinung der Ausschuss dazu hat und welche Aufträge daraus resultieren. Man hat sich so verständigt, dass man in den Fraktionen dieses Thema besprechen und dann entscheiden will, ob es weiter behandelt oder aufgegeben werden soll.

 

 

Anschließend wurde über die Ortsentwicklung gesprochen. Herr Sonntag wollte Themen konkretisieren, die zukünftig die Ortsentwicklung begleiten sollen und als Aufgabenkatalog für die Verwaltung gelten kann. Die Fraktionen werden sich intern verständigen und Herr Sonntag wird die Mitglieder des Ausschusses zu Orientierungsgesprächen einladen. Die Konkreten Ergebnisse werden dann wieder im Ortsentwicklungsausschuss behandelt.

 

Über den Haushalt 2016 wurde unter dem neuen Tagesordnungspunkt 8 gesprochen. Im Rahmen der Ortsentwicklung werden Investitionen notwendig sein. Unter diesem Tagesordnungspunkt sollten die ersten Vorstellungen angesprochen werden. Dabei wurden auch Ziele benannt, die erst in den Folgejahren angestrebt werden.

 

 

Zum Ende wurde erneut eine Beschlussvorlage aufgerufen, sie handelte von der Sonderumlage an die Schutzgemeinschaft „Umlandgemeinden Flughafen Schönefeld e.V. zur Begleitung des Volksbegehrens gegen den Bau einer 3. Start- und Landebahn am BER. Die Schutzgemeinschaft unterstützt eine Kampagne für das Volksbegehren und übernimmt die Finanzierung. Für diesen Zweck haben bereits andere Kommunen finanzielle Unterstützungen zugesagt.

Der Text der BSV wurde etwas abgeändert, hinzugefügt wurde: „… Die Sonderumlage soll bei Bedarf und auf Antrag zur Verfügung stehen….“

Zwei Gemeindevertreter haben der Gemeindevertretung die Zustimmung empfohlen, einer war dagegen, zwei haben sich enthalten.