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Aufforderung zur Anmeldung zum Schulbesuch in der Gemeinde Schulzendorf

Schulzendorf, den 23.11.2015

Aufforderung zur Anmeldung zum Schulbesuch in der Gemeinde Schulzendorf

 

Gemäß § 37 Abs. 3 des Brandenburgischen Schulgesetzes (BbgSchulG) beginnt für Kinder, die bis zum 30. September 2016 das sechste Lebensjahr vollendet haben, am 1. August die Schulpflicht. Die Einschulungsfeier findet am Samstag, dem

03. September 2016, 10.00 Uhr in der Sport- und Mehrzweckhalle Schulzendorf  statt.

Der 1. Unterrichtstag des Schuljahres 2016/2017 ist der 05. September 2016. Kinder, die zwischen dem 1. Oktober und dem 31. Dezember das sechste Lebensjahr vollenden, können auf Antrag der Eltern zu Beginn des Schuljahres gemäß § 37 Abs. 4 BbgSchulG in die Schule aufgenommen werden, wenn sie zweifelsfrei als schulreif anzusehen sind. In begründeten Ausnahmefällen gilt das auch für Kinder, die nach dem 31. Dezember, jedoch vor dem 01. August des folgenden Kalenderjahres

das sechste Lebensjahr vollenden.

Sie werden hiermit aufgefordert, Ihr schulpflichtig werdendes Kind bei der zuständigen Grundschule Schulzendorf, Illgenstraße 26, im Schulbüro anzumelden und persönlich vorzustellen. Bitte bringen Sie Ihr Kind mit.

Zur Anmeldung sind die Geburtsurkunde des Kindes (bzw. das Familienstammbuch), der Personalausweis der Eltern sowie die Teilnahmebestätigung an der Sprachstandsanalyse vorzulegen.

 

Die Anmeldung der betreffenden Kinder erfolgt zu folgenden Terminen.

Anmeldemöglichkeit:

(im November 2015)

Mittwoch, 25.11.2015 von 15.00 – 18.00 Uhr

Freitag, 27.11.2015 von 15.00 – 18.00 Uhr

(im Dezember 2015)

Dienstag, 01.12.2015 von 15.00 – 18.00 Uhr

Donnerstag, 03.12.2015 von 15.00 – 18.00 Uhr

 

gez. F. Freese

Schulleiter