Außerordentliche Sitzung der Gemeindevertretung am 18.08.2016

Schulzendorf, den 19.08.2016

Zum Beginn der Sitzung hat der Bürgermeister Informiert:

 

Gehwegübergang in der Richard-Israel-Straße

Der Gehwegübergang in der Richard-Israel-Straße zwischen den Einkaufsmöglichkeiten ALDI und EDEKA ist fertiggestellt und am 25.07.2016 freigegeben worden. Die Bepflanzung der zurückgebauten Parkfläche wurde witterungsbedingt auf Ende August 2016 verschoben.

 

Gehwegweiterführung entlang des Ortszentrums

Der Gehweg an der Ernst-Thälmann-Straße zwischen Richard-Israel-Straße und Richard-Wagner-Straße wurde am 04.08.2016 abgenommen und die Verkehrsfreigabe ist erfolgt. Die Übergabe an die Gemeinde steht noch aus.

 

Pflegemaßnahmen von Naturdenkmälern

Ein Teil der Rot- und Stieleichen in der Richard-Wagner-Straße zwischen der Ernst-Thälmann-Straße und Rosa-Luxemburg-Straße sind durch den Landkreis Dahme-Spreewald als Naturdenkmal eingestuft worden. Somit sind hier besondere Auflagen bei der Pflege und Einhaltung der Verkehrssicherheitspflicht gegeben. Es erfolgte eine beschränkte Ausschreibung und Anfang Juli 2016 wurden an den 12 Naturdenkmälern die Verkehrssicherheit wieder hergestellt. Die Kosten belaufen sich auf rund 5.200 €

 

Vorankündigung einer Baumaßnahme vom LDS

Der Landkreis beabsichtigt in diesem Jahr noch die Deckensanierung der Fahrbahnoberfläche im Altdorf und in der Ernst-Thälmann-Straße zwischen der Einmündung Dorfstraße und Freiligrathstraße durchzuführen. Zurzeit erfolgen die entsprechenden Abstimmungen mit den einzelnen Beteiligten.

 

Erneuerung der Straßenbeleuchtung in der Fritz-Reuter-Straße und Richard-Wagner-Straße zwischen der Rosa-Luxemburg-Straße und Gemarkungsgrenze

Bis Mitte September 2016 werden die erforderlichen Vermessungsunterlagen vorliegen. Danach beginnt die Erarbeitung der Planung und der Ausschreibungsunterlagen. Nach Vorliegen von verlässlichen Zahlen werden die Grundstückseigentümer über die voraussichtlichen Ausbaubeiträge schriftlich informiert. Die Umsetzung der Baumaßnahme kann evtl. nicht mehr in 2016, sondern erst im II. Quartal 2017 erfolgen.

 

Horterweiterung

Im Juni und Juli 2016 wurden die Ausschreibungsunterlagen für das Los 1 „Erweiterter Rohbau“ vorbereitet und mit der Verwaltung abgestimmt. Die Baugenehmigung ging am 22.07.2016 per E-Mail ein. Im Anschluss erfolgte die Veröffentlichung auf dem Vergabemarktplatz Brandenburg.

Das Planungsbüro arbeitet zurzeit an der Ausführungsplanung. Am 22.08.2016 findet um 10:00 Uhr die Submission statt. In der Sitzung der Gemeindevertretung am 21.09.2016 wird der Beschluss zur Vergabe vorgelegt. Der voraussichtliche Baubeginn ist der 17.10.2016. Zurzeit werden die Umverlegung der Gasleitung auf dem Hortgelände und der Anschluss im Keller vorbereitet. Diese Maßnahme findet Ende August, bzw. Anfang September statt. In dieser Zeit wird die Heizungsanlage heruntergefahren. Die nächste Ausschreibung, die auf den Vergabemarktplatz eingestellt wird, betrifft die Baufeldfreimachung und Umsetzung der Spielgeräte. Hier wird am 06.09.2016 um 10:00 Uhr die Submission stattfinden; voraussichtlicher Baubeginn wird der 26.09.2016 sein.

 

Kita Ritterschlag

Das Planungsbüro BRÜCH KUNATH aus Birkenwerder wurde mit den Leistungsphasen 3-9 beauftragt. Auf Hinweis der Planer erfolgte eine Überprüfung der Vorplanung  bis Leistungsphase 2 in Abstimmung mit dem Ministerium für Bildung Jugend und Sport. Die Prüfung ergab, dass das Haus nur für 68 Kinder geeignet ist, davon 30 Krippenkinder und 38 Kitakinder. Gemäß dem Fördermittelbescheid erhält die Gemeinde eine Förderung für 35 Krippenkinder. Das Planungsbüro wurde mit der Qualifizierung der Vorplanung beauftragt. Berücksichtigt wurden hierbei die Hinweise des Ministeriums und die Regelungen des Fördermittelbescheides zur Inanspruchnahme der vollen Fördersumme. Das Ergebnis liegt heute der Gemeindevertretung zur Bestätigung vor. In Vorbereitung der Baumaßnahme wurden bereits folgende Aufträge vergeben:

Vermessung, Baugrundgutachten, Schadstoffkataster, Freiflächenplaner, Elektroplaner, Planer für Heizung, Lüftung, Sanitär und Brandschutz.

 

 

Anschließend wurde der Tagesordnungspunkt „Personelle Besetzung der Geschäftsbereichsleitung“ aufgerufen. Einige Mitglieder der Gemeindevertretung haben ihre Meinung zur Besetzung von Geschäftsbereichsleiterstellen in der Rathausverwaltung vorgetragen. Dann wurde die Herstellung der Nichtöffentlichkeit von einem Mitglied der Gemeindevertretung beantragt und vom Vorsitzenden der Gemeindevertretung, Herrn Dr. Burmeister, hergestellt. Eine nichtöffentliche Beratung und Abstimmung über diesen Antrag wurde nicht vorgenommen.

 

 

Der Tagesordnungspunkt 6.1 hatte die Überarbeitung des Grundrisses der Kita, die an der Ernst-Thälmann-Straße entstehen soll, zum Inhalt. Bei der Fortführung der Planung ab der Leistungsphase 3 wurde festgestellt, dass die bisherige Planung des damaligen Planungsbüros (bis zur Leistungsphase 2) nicht die gewünschte Platzzahl von 70 mit 35 Plätzen für Kinder unter drei Jahre zulässt. Mit der Beschlussvorlage sollte die Umplanung für die ursprüngliche Platzzahl 70 beauftragt werden.

15 Mitglieder der Gemeindevertretung haben der Beschlussvorlage zugestimmt, niemand war dagegen, ein Mitglied hat sich enthalten.

 

 

Die Beschlussvorlage des Tagesordnungspunktes 6.2 sollte eine Änderung der Hauptsatzung vorsehen. Zur Sitzung lag aber keine Beschlussvorlage vor. Die Fraktion DIE LINKE erklärte, dieser Tagesordnungspunkt stünde mit dem darauf folgenden Tagesordnungspunkt im Zusammenhang und wolle den Punkt 6.2 zurück ziehen. Der Tagesordnungspunkt 6.2 wurde nicht behandelt.

 

 

Der letzte Tagesordnungspunkt des Abends handelte von der „Mittelfreigabe für Vorsitzenden der Gemeindevertretung oder seines Stellvertreters“. Der Beschlusstext bezog sich aber auf den Auftrag an den Bürgermeister, das Rechtsanwaltsbüro Dombert mit dem Auftrag „Beratung Gemeindevertretung“ zur konkreten Frage nach der Präzisierung der Zustimmungsvorbehalte, insbesondere für die Einstellung und Entlassung von Arbeitnehmern mit Leitungsaufgaben in der Verwaltung, zu beauftragen. Von der anwaltlichen Empfehlung soll abhängig gemacht werden, ob die Hauptsatzungsregelung in § 6 Absatz 2 aufgehoben wird. Dies entspricht keiner Mittelfreigabe für Mitglieder der Gemeindevertretung.

Neun Mitglieder der Gemeindevertretung haben der Beschlussvorlage zugestimmt, zwei waren dagegen, drei Mitglieder haben sich enthalten.