Schulzendorf Broschüre

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Sitzung des Hauptausschusses am 07.09.2016

Schulzendorf, den 08.09.2016

Zum Beginn der Sitzung wurde darauf hingewiesen, dass der letzte Tagesordnungspunkt doch öffentlich behandelt werden kann.

Anschließend hat der Bürgermeister informiert.

 

Klassenräume in der Sporthalle

Die Verwaltung hat die Nutzungsvoraussetzungen der Räume 20 und 21 in der Halle als Klassenräume entsprechend der Baugenehmigung noch vor den Sommerferien geschaffen. Die Schulleitung hat den Arbeitsschutz um Prüfung der Lichtverhältnisse und Lärmbeeinträchtigungen gebeten. Die letzte Prüfung erfolgte heute. Eine störende Lärmbelästigung durch den Schulsport liegt nicht vor. Die Lichtverhältnisse müssen verändert werden. Entsprechende Aufträge wurden sofort erteilt. Die Schulleitung wird die gewünschte Möblierung definieren, die dann unverzüglich auch mit den geschenkten Möbeln aus Steglitz umgesetzt wird.

 

 

Mietanfrage Objekt Otto-Krien-Straße 26

Bei der Gemeinde hat sich ein Interessent gemeldet, der das Gebäude des ehemaligen Rathauses mieten möchte, um es in ein Studentenwohnheim umzubauen und zu vermieten. Ihm wurde abgesagt, weil nach dem Beschluss der Gemeindevertretung das Grundstück für einen möglichen Wohnungsbau vorgehalten werden soll. Daraufhin hat der Interessent um eine zeitlich befristete Mietnutzung bis zur Entscheidung über die Nutzung des Grundstücks für einen gemeindlichen Mietwohnungsbau nachgefragt. Wenn die Gemeindevertretung einen Zeitpunkt definieren kann, ab dem das Grundstück für einen Mietwohnungsbau genutzt werden soll, kann mit dem Interessent über eine zeitlich befristete Mietnutzung des Grundstücks verhandelt werden. Die Gemeindevertretung wird gebeten, einen entsprechenden Zeitpunkt zu benennen und einen Verhandlungsauftrag zu erteilen.

 

 

Städtepartnerschaft

Der Landkreis hat eine Einladung zur Zusammenarbeit und Partnerschaft der Gemeinde Sompolno in Polen an Gemeinden des Landkreises weiter geleitet. Die Gemeinde Sompolno liegt im Osten der Woiwodschaft Großpolen, etwa 360 Kilometer von Schulzendorf entfernt und hat 10.600 Einwohner. Die Gemeindevertretung wird gebeten zu entscheiden, ob eine weitere Städtepartnerschaft angestrebt werden soll.

 

 

Die erste Beschlussvorlage handelte vom Aufstellungs-, Billigungs- und Offenlegungsbeschluss zum Bebauungsplan „Walther-Rathenau-Straße“. Der Eigentümer des Grundstücks zwischen Illgenstraße und Goethestraße plant die Errichtung von Wohnungen. Eine mögliche Bebauung wurde mit den Mitgliedern der Gemeindevertretung zuvor abgestimmt. Der Plan soll ein Monat ausgelegt werden, damit sich Einwohner informieren und ggf. Einwendungen erheben können. Mitglieder des Hauptausschusses wiesen darauf hin, dass noch ein Folgekostenvertrag mit dem Vorhabenträger ausgehandelt werden soll, weil die Bebauung mit dem zu erwartenden Zuzug weitere Belastungen für die Infrastruktur bedeuten wird.

Alle Gemeindevertreter haben der Gemeindevertretung die Zustimmung empfohlen.

 

 

Unter dem Tagesordnungspunkt 5.2 wurde der Entwurf des städtebaulichen Vertrags zum Bebauungsplan „Ritterschlag/Ritterfleck“ Teil A behandelt. Mitglieder des Hauptausschusses wünschten sich klarere Formulierungen bezüglich der Sicherung der Folgekostenerstattungen. Zur Beschlussfassung in der Sitzung der Gemeindevertretung sollen auch die Anlagen des Vertrages vorgelegt werden.

Sechs Mitglieder des Hauptausschusses haben der Gemeindevertretung die Zustimmung empfohlen, ein Mitglied war dagegen, zwei haben sich enthalten.

 

 

Über die Gründung einer Wohnungsbaugesellschaft wurde unter dem Tagesordnungspunkt 5.3 gesprochen. Die Diskussion wurde durch Herrn Hallecker, 1. Beigeordneter des Landrats, unterstützt. Herr Hallecker hat den Standpunkt des Landkreises dargestellt. Der Landkreis unterstützt die Initiativen zum Mietwohnungsbau in den Kommunen durch Hinweise und Ratschlägen zur Umsetzung der Projekte. Der Inhalt der Beschlussvorlage wurde intensiv diskutiert. Die Fraktionen wollen sich zum Inhalt noch einmal verständigen. Der Beschluss soll ein Startsignal dafür sein, Möglichkeiten zum bezahlbaren Mietwohnungsbau in Schulzendorf zu erarbeiten. Es sollen verschiedene Wege für das gemeinsame Ziel gefunden werden, zu denen eine Gründung einer Wohnungsbaugesellschaft oder der Abschluss eines Geschäftsbesorgungsvertrags mit einer bestehenden Wohnungsbaugesellschaft gehören können. Zur Sitzung der Gemeindevertretung wird eine geänderte Fassung des Beschlusstextes vorgelegt.

Eine Empfehlung wurde nicht abgegeben.

 

 

Die Inhalte der Tagesordnungspunkte 5.4 und 5.5 wurden bereits unter dem Tagesordnungspunkt 5.3 mit besprochen. Der Einreicher hat deshalb auch hier auf eine Abstimmung über eine Empfehlung verzichtet.

 

 

Der letzte Tagesordnungspunkt handelte vom Verkauf einer Vorfläche an der Ernst-Thälmann-Straße. Der Anlieger an der Vorfläche hat den Verkauf beantragt. Der Bürgermeister wird ermächtigt das Grundstück zu verkaufen.

Sechs Mitglieder des Hauptausschusses haben der Beschlussvorlage zugestimmt, zwei waren dagegen, ein Mitglied hat sich enthalten.