Schulzendorf Broschüre

Sachsen vernetzt
Link zur Seite versenden   Druckansicht öffnen
 

Außerordentliche Sitzung der Gemeindevertretung am 24.10.2016

Schulzendorf, den 25.10.2016

Am 24.10.2016 fand eine außerordentliche Sitzung der Gemeindevertretung statt. Die Tagesordnung dieser Sitzung hatte neben den üblichen Tagesordnungspunkten nur eine Beschlussvorlage zum Inhalt. Diese Beschlussvorlage handelte von dem Erschließungsvertrag mit der Firma Eviantes über die Erschließung des Teilgebietes A des Bebauungsplangebiets Ritterschlag/ Ritterfleck. Die Firma Eviantes bat darum, über den Erschließungsvertrag noch im Oktober zu befinden, damit sie noch ausreichend Zeit hat, die notwendigen Vorbereitungen für die Erschließung des Teilgebiets A zu treffen. Diesem Wunsch ist der stellvertretende Vorsitzende der Gemeindevertretung, Herr Kolberg, nachgekommen und hat die außerordentliche Sitzung einberufen.

Der Erschließungsvertrag wurde von den Anwälten der Gemeinde und des Vorhabenträgers erarbeitet und lag der Gemeindevertretung vor. Nach Zustimmung der Beschlussvorlage sollte der Bürgermeister den Vertrag unterschreiben. In der Sitzung haben Mitglieder der Gemeindevertretung geäußert, dass sie einem Erschließungsvertrag nur zustimmen werden, wenn zuvor mit dem Vorhabenträger ein Folgekostenvertrag geschlossen worden ist. Ein Folgekostenvertrag regelt den finanziellen Ausgleich eines Vorhabenträgers gegenüber der Gemeinde für die Folgen, die aus einem Bebauungsplan im Interesse des Vorhabenträgers entstehen. Wenn also ein Bebauungsplan nach den Vorstellungen eines Vorhabenträgers von der Gemeinde beschlossen wird, entstehen der Gemeinde dadurch Belastungen für die Infrastruktur, die durch die Folgekosten ausgeglichen werden sollen. Nach Hinweisen des Anwalts der Gemeinde ist in diesem Fall der Abschluss eines Folgekostenvertrags mit dem Vorhabenträger unzulässig, weil eine Vereinbarung einer vom Vertragspartner zu erbringenden Leistung unzulässig ist, wenn er auch ohne sie einen Anspruch auf die Gegenleistung hätte. Hier wäre der Vertragspartner die Firma Eviantes, die zu erbringende Leistung die Erstattung der Folgekosten und die Gegenleistung das Baurecht (in dem Fall der gültige Bebauungsplan). Diesen Hinweis des Anwaltes hat die Verwaltung der Gemeindevertretung bereits zweimal vorgetragen.

Die Abstimmung über die Beschlussvorlage ergab folgendes Ergebnis:

Ein Mitglied der Gemeindevertretung hat der Beschlussvorlage zugestimmt, acht haben dagegen gestimmt, fünf haben sich enthalten.

Demnach wird der Bürgermeister mit der Firma Eviantes nicht den Erschließungsvertrag schließen.