Schulzendorf Broschüre

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Sitzung des Ausschusses Soziales, Bildung, Kultur und Sport am 15.11.2016

Schulzendorf, den 23.11.2016

Zum Beginn der Sitzung hat die Geschäftsbereichsleiterin für Soziales, Bildung und Kultur, Frau Meskat, informiert.

Betriebserlaubnis Doppelnutzung MZH

Am 02.11.2016 wurde vom MBJS die Verlängerung der Betriebserlaubnis für die Doppelnutzung der zwei Räume in der MZH für den Hort erteilt und zwar, rückwirkend ab 01.01.2016 und befristet bis 31.12.2017.

Somit beträgt die Gesamtkapazität bis zum 31.12.2017 bis zu 280 Kinder im Grundschulalter:

-           in Einrichtungsteil Hort-Gebäude – 115 Kinder

-           in Einrichtungsteil Schulgebäude – 98 Kinder

-           in Mehrzweckhalle – 70 Kinder.

 

Rückerstattung Essengeld

Es sind bereits 89 Anträge auf Erstattung der Essenkosten in der Verwaltung eingegangen.

Momentan wird an der Erstellung einer Kalkulation der so genannten „häuslichen Ersparnis“ gearbeitet. Dazu wird die Unterstützung verschiedener Stellen in Anspruch genommen. Sobald diese Kalkulation fertig ist, werden die o.g. Anträge bearbeitet. Bei der ersten groben Einschätzung wird von einem Aufwand in den 89 Fällen von 130 T€ ausgegangen.

 

Grundsätze zur Festlegung und Erhebung von Elternbeiträgen

Bei der AG Sitzung gemäß § 78 SGB VIII Kindertagestreuung am 09.11.16 wurde dem Jugendhilfeausschuss die Empfehlung gegeben, die überarbeiteten Grundsätze zur Festlegung und Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Angeboten der Kindertagesbetreuung zu beschließen. Diese Grundsätze werden bei der Aktualisierung der Kita-Gebühren-Satzung der Gemeinde Schulzendorf berücksichtigt.

 

Kita Löwenzahn arbeitet an der Aktualisierung ihrer Konzeption

Die Schwerpunkte, die vom Landkreis angesprochen und nun in die Konzeption aufgenommen werden, sind:

- Kinderschutz

- Kinderbeteiligung und

- Beschwerdemanagement.

Die Kitakonzeption wird vom Kitaausschuss beschlossen.

 

KIP-Förderung (Kommunales Infrastrukturprogramm 2016-2019 des Landes Brandenburg)

Im Rahmen der Horterweiterung hat die Gemeinde Schulzendorf im März 2016 einen formlosen Förderantrag für die zwei Schulräume, die im alten Hortgebäude eingerichtet werden, gestellt. Im Juli 2016 wurde diese mit dem vorgesehenen Antragsformular nachgereicht. Auf Nachfrage der Verwaltung hat das Ministerium weitere Unterlagen angefordert, die zurzeit zusammengestellt werden.

 

 

Unter dem Tagesordnungspunkt 5 wurde über die Raumsituation in der Grundschule gesprochen. Der Schulleiter, Herr Freese, hat die Situation beschrieben. Zum Schuljahresbeginn 2017 erwartet er vier erste Klassen. Die Zahl der Schüler ist steigend, über eine Erweiterung der Schule muss nachgedacht werden.

 

 

Der Sportverein SV Schulzendorf wurde unter dem Tagesordnungspunkt 6 vorgestellt. Der Verein hat ca. 290 Mitglieder, davon sind etwa die Hälfte Kinder. In dem Verein werden die Sportarten Volleyball, Gymnastik, Tischtennis, Einradfahren, Kunstradfahren, Akrobatik und Kindersport angeboten. Die Sportarten finden in der Sporthalle in Schulzendorf statt, im Sommer steht die Beachvolleyballanlage mit zwei Plätzen zur Verfügung.

 

 

Ein Interessenbekundungsverfahren über freie Trägerschaft einer Kindertagesstätte war Thema des Tagesordnungspunktes 7. Die Gemeinde baut eine Kita an der Ernst-Thälmann-Straße im B-Plangebiet Ritterschlag/Ritterfleck. Diese Kita könnte durch einen freien Träger betrieben werden. Die Entscheidung über einen freien Träger wird nach einem Interessenbekundungsverfahren getroffen. Dabei gibt die Gemeinde vor, welche Leistungen ein freier Träger erfüllen soll und die Bewerber stellen Konzepte dar. Die Mehrheit der Ausschussmitglieder wünschen sich ein Interessenbekundungsverfahren. Die Verwaltung wird eine entsprechende Beschlussvorlage vorbereiten.

 

 

Die erste Beschlussvorlage des Abends handelte von dem Beschluss zur künftigen Rechtsform des Dialogforums. Das Dialogforum Airport Berlin Brandenburg (DF) ist Kommunikationsplattform zwischen dem Flughafenbetreiber, seinen Gesellschaftern einerseits und den Brandenburger Umlandkommunen und den drei Berliner Stadtbezirken andererseits. Das DF hat drei Arbeitsgruppen (Interessenausgleich, Fluglärm, Kommunale Entwicklung), die durch den Arbeitsausschuss gesteuert werden. Der Versuch, die differierenden Interessenslagen der Beteiligten auf den unterschiedlichsten Gebieten auszugleichen, ist immer wieder ein Balanceakt, der alle Beteiligten herausfordert, viel Geduld und Toleranz verlangt. Das DF hat bisher keine definierte Rechtsform. Die Finanzierung erfolgt durch die Flughafengesellschaft (FBB). Die Finanzierung kann zukünftig nur für eine compliance-sichere Organisation erfolgen. Deshalb soll eine Arbeitsgemeinschaft nach dem Gesetz zur kommunalen Gemeinschaftsarbeit gegründet werden. Ein Beschluss der Gemeindevertretung ist erforderlich, damit die Gemeinde Schulzendorf der Arbeitsgemeinschaft beitreten kann.

Vier Gemeindevertreter haben der Gemeindevertretung die Zustimmung empfohlen, kein Gemeindevertreter war dagegen, ein Gemeindevertreter hat sich enthalten.

 

 

Der Jahresabschluss 2012 war Tagesordnungspunkt 8.2. Über den Jahresabschluss wurde bereits einmal im Ausschuss diskutiert. Die Mitglieder des Ausschusses sahen sich nicht in der Lage, an diesem Abend eine Empfehlung auszusprechen.

 

 

So verhielt es sich auch unter dem Tagesordnungspunkt 8.3. Da sollte die Entlastung des Bürgermeisters für das Jahr 2012 empfohlen werden. Die Gemeindevertretung beschließt den geprüften Jahresabschluss und entscheidet zugleich in einem gesonderten Beschluss über die Entlastung des Bürgermeisters. Da die Mitglieder keine Empfehlung zum Jahresabschluss abgeben konnten, konnte auch keine Empfehlung über die Entlastung des Bürgermeisters erfolgen.

 

 

Der letzte Tagesordnungspunkt handelte vom Haushalt 2017. Der Kämmerer, Herr Reech, hatte den Haushalt 2017, den er aufgestellt hat und der vom Bürgermeister festgestellt wurde, bereits in einer Sitzung der Gemeindevertretung vorgestellt. Dieser Haushalt hat ein Volumen von 12 Mio Euro. Er weist ein Defizit von ca. 50.000 Euro auf, dieses Defizit kann durch die Entnahme aus der Rücklage ausgeglichen werden. Erhöhungen von Steuern, Gebühren und Beiträgen sind nicht vorgesehen, allerdings mussten Ausgaben im Vergleich zum Vorjahr gekürzt werden. Die Mitglieder des Ausschusses sahen sich nicht in der Lage, eine Empfehlung über den Haushalt 2017 abzugeben.