Tierseuchenallgemeinverfügung vom 15.02.2017
Schulzendorf, den 20.02.2017
Aufgrund des am 15.02.2017 amtlich festgestellten Ausbruchs der Geflügelpest bei einem Wildvogel in der Gemeinde Zeuthen wurde zum Schutz der Hausgeflügelbestände vor eine Einschleppung des Erregers der Geflügelpest ein Sperrbezirk und ein Beobachtungsgebiet verfügt. Die Gemeinde Schulzendorf befindet sich im Beobachtungsgebiet.
Aufgrund dessen sind Schilder mit der Aufschrift "Wildvogelgeflügelpest - Beobachtungsgebiet" im Ortsgebiet angebracht worden.
Die aktuelle Verfügung finden Sie im Anhang.
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