Schulzendorf Broschüre

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Sitzung des Ortsentwicklungsausschusses am 08.03.2017

Schulzendorf, den 10.03.2017

Zum Beginn der Sitzung hat der Geschäftsbereichsleiter Bau, Herr Sonntag, über das Baugeschehen informiert.

Schulerweiterung

Zur Vorbereitung einer möglichen Schulerweiterung wurden bereits verfahrensrechtliche Fragen zum Urheberschutz und zur Planersuche geklärt. „Die Tatsache allein, dass der ursprüngliche Entwurf möglicherweise urheberrechtlich geschützt war, hindert die Gemeinde nicht an der Durchführung eines neuen Wettbewerbs; im Gegenteil: Ein etwaiger Urheberrechtsschutz führt nicht dazu, dass die Gemeinde von der allgemeinen Ausschreibungspflicht für Planungsleistungen entbunden wäre. Nach § 14 Vergabeverordnung ist eine Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung nur zulässig, wenn aufgrund bestehender Schutzrechte der Auftrag zwingend nur an einen einzigen Auftragnehmer vergeben werden kann. Das ist bei einem Urheberrecht aus einem bestehenden Bauwerk aber nicht der Fall, denn dieses Urheberrecht schützt den damals beauftragten Architekten nur davor, dass sein Gebäude im weitesten Sinne nicht verunstaltet wird. Es hat hingegen nicht zur Folge, dass automatisch dieser Architekt einen Anspruch auf Beauftragung hätte.“

 

 

Vorflächen

Inzwischen liegt die Stellungnahme zu den Hinweisen der Kommunalaufsicht vor. Diese wird aktuell allen Gemeindevertretern zur Verfügung gestellt, so dass nach Vorberatung in den Fraktionen in einer der nächsten Sitzungen des Ortsentwicklungsausschusses die weitere Verfahrensweise diskutiert werden kann.

 

 

Umgehungsstraße Altdorf Schulzendorf

Im Flächennutzungsplan der Gemeinde Schulzendorf ist seit Jahren eine Trasse zur Umfahrung des Altdorfes vorgehalten worden. Inzwischen gibt es Bestrebungen, gemeinsam mit der Nachbargemeinde Schönefeld Planungen voranzutreiben, wie eine solche Umgehungsstraße genehmigt und erstellt werden kann. Die Gemeindeverwaltung wird daher für den Haushalt 2018 entsprechende Mittel berücksichtigen.

 

 

Straßenbeleuchtung Fließsteig

Bis heute haben 14 Anlieger des Fließsteiges bei der Gemeindeverwaltung eine Anfrage zur „Wiederherstellung der Straßenbeleuchtung“ gestellt. Im Anfragetext wird auf die Erschließungsbeitragssatzung der Gemeinde Bezug genommen, die als ein Merkmal für die endgültige Herstellung einer Erschließungsanlage auch die Beleuchtung benennt. Eine Antwort an die Anlieger ist in Vorbereitung.

 

 

Baumaßnahmen an der Kreisstraße (Ernst-Thälmann-Straße, Altdorf)

Der Gemeindeverwaltung ist bekannt, dass ab 03.04.2017 Baumaßnahmen an der Kreisstraße (westlich der Freiligrathstraße) beginnen sollen. Hierzu findet am 15.03.2018 eine Besprechung statt, zu der der Bauherr eingeladen hat. Vorzeitige Informationen für die Bürger und den Ortsentwicklungsausschuss wurden auch auf Anfrage verweigert.

 

 

Unter dem Tagesordnungspunkt 5 hat Herr Sonntag über die Abschnittsbildung für die geplante Baumaßnahme August-Bebel-Straße zwischen Paarmannstraße und Butze informiert. Das Projekt sieht die Erneuerung der Brücke und der Fahrbahn sowie den Bau eines Gehwegs auf einer Seite, den Bau der Straßenbeleuchtung und ggf. die Befestigung des Parkplatzes vor dem Sportplatz vor. Umlagefähig werden die Fahrbahn, der Gehweg und die Beleuchtung zwischen Brücke und Paarmannstraße sein. Die Anlieger der August-Bebel-Straße zwischen Brücke und Paarmannstraße werden voraussichtlich mit 50 % an den Baukosten für diesen Bereich mit Straßenbaubeiträgen zu beteiligen sein. Die restlichen Kosten für das Brückenbauwerk, die Fahrbahn, den Gehweg, die Beleuchtung und den Parkplatz für den Bereich zwischen Brücke und „Butze“ werden von der Gemeinde zu tragen sein.

 

 

Die erste Beschlussvorlage des Abends handelte vom Folgekostenvertrag mit dem Vorhabenträger für das Bauprojekt „Walther-Rathenau-Straße“. Durch dieses Bauvorhaben entstehen der Gemeinde Folgekosten. Durch den zu erwartenden Zuzug müssen Kindertagesplätze geschaffen werden. Diese Folgekosten werden dem Vorhabenträger auferlegt.

Alle stimmberechtigten Mitglieder des Ausschusses haben der Gemeindevertretung die Zustimmung empfohlen.

 

 

Das Bauprogramm für die erstmalige Herstellung der Straßenbeleuchtung der südlichen Fahrbahn des Leipziger Platzes war Thema des Tagesordnungspunktes 6.2.

Zur endgültigen Herstellung der Straße gehört auch die Herstellung der Straßenbeleuchtung. Das vorliegende Bauprogramm beschreibt die Herstellung der Beleuchtung und dient als Grundlage für die Beitragserhebung.

Alle stimmberechtigten Mitglieder des Ausschusses haben der Gemeindevertretung die Zustimmung empfohlen.

 

 

Die letzte Beschlussvorlage des Abends befasste sich mit dem Kostenspaltungsbeschluss zum Leipziger Platz. Dieser steht im engen Zusammenhang mit dem vorangegangenen Beschlussvorschlag. Mit dem Kostenspaltungsbeschluss erfahren die Beitragsbescheide für den Straßenbau Leipziger Platz Rechtskraft.

Alle stimmberechtigten Mitglieder des Ausschusses haben der Gemeindevertretung die Zustimmung empfohlen.

 

 

Unter dem Punkt Verschiedenes wurden die Themen „Aufstellen von Pollern im Straßenland“, „Schulerweiterung“, „Baumschutzsatzung“ und „Zustand Freiligrathstraße“ kurz angesprochen.