Schulzendorf Broschüre

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Sitzung des Finanzausschusses am 15.03.2017

Schulzendorf, den 17.03.2017

Zum Beginn der Sitzung hat Herr Reech über den Stand der Gemeindefinanzen informiert. Dabei ist er auf die Ermächtigungen vom Vorjahr, auf den Stand der nennenswerten Ausgaben im Jahr 2017 und auf Stellungnahmen zum Haushalt durch die Kommunalaufsicht eingegangen. Weiter führte er aus, dass sich die Gemeinde derzeit immer noch in der vorläufigen Haushaltsführung befindet, da der Haushalt noch nicht genehmigt ist. Der Haushalt ist genehmigungspflichtig, da für den Neubau der Kita eine Kreditaufnahme vorgesehen ist.

 

 

Unter dem Tagesordnungspunkt 4 hat Frau Meskat über die Erhebung des durchschnittlichen Eigenaufwandes der Personensorgeberechtigten für das Mittagessen in Kitas berichtet und den entsprechenden Satzungsentwurf vorgestellt. Der durchschnittliche Eigenaufwand für Schulzendorf wurde mit 1,90 € für ein Mittagessen festgestellt. Mitglieder der Gemeindevertretung regen an, einen Zuschuss der Personensorgeberechtigten nicht in Höhe des durchschnittlichen Eigenaufwands in der Essengeldsatzung festzuschreiben, sondern einen niedrigeren Wert zu benennen. Darüber wird in den Fraktionen noch diskutiert.

 

 

Die erste Beschlussvorlage des Abends handelte von weiteren Anträgen zur Förderrichtlinie Kultur, Jugend, Sport. Der Hauptausschuss hat bereits über mehrere Anträge entschieden, diese Anträge sind nachträglich eingegangen.

Fünf stimmberechtigte Ausschussmitglieder haben dem Hauptausschuss die Zustimmung empfohlen, zwei waren dagegen.

 

 

Der Tagesordnungspunkt 5.2 hatte den Folgekostenvertrag zum Bebauungsplan Walther-Rathenau-Straße zum Inhalt. Die von einem Investor geplante Baumaßnahme wird für die Gemeinde Folgen für die soziale Infrastruktur haben. Der Vertrag soll den finanziellen Ausgleich dieser Folgen regeln. Das Bauprojekt sieht die Schaffung von Wohnungen vor, dabei wird es sich um 36 Wohneinheiten handeln. Der Zuzug wird die Schaffung von Kitaplätzen erforderlich machen, diese Kosten werden in dem Folgekostenvertrag beziffert.

Sechs stimmberechtigte Ausschussmitglieder haben der Gemeindevertretung die Zustimmung empfohlen, kein Mitglied war dagegen, ein Mitglied hat sich enthalten.

 

 

Ein Bauprogramm für die erstmalige Herstellung der Straßenbeleuchtung im südlichen Teil des Leipziger Platzes war das Thema des Tagesordnungspunktes 5.3. Zur endgültigen Herstellung der Straße gehört auch die Herstellung der Straßenbeleuchtung. Das vorliegende Bauprogramm beschreibt die Herstellung der Beleuchtung und dient als Grundlage für die Beitragserhebung.

Alle stimmberechtigten Mitglieder des Ausschusses haben der Gemeindevertretung die Zustimmung empfohlen.

 

 

Die letzte Beschlussvorlage des Abends befasste sich mit dem Kostenspaltungsbeschluss zum Leipziger Platz. Dieser steht im engen Zusammenhang mit dem vorangegangenen Beschlussvorschlag. Mit dem Kostenspaltungsbeschluss erfahren die Beitragsbescheide für den Straßenbau Leipziger Platz Rechtskraft.

Alle stimmberechtigten Mitglieder des Ausschusses haben der Gemeindevertretung die Zustimmung empfohlen.