Schulzendorf Broschüre

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Sitzung des Hauptausschusses am 22.03.2017

Schulzendorf, den 29.03.2017

Zum Beginn der Sitzung hat der Bürgermeister informiert.

 

Kitaneubau

Die Abrissarbeiten sind abgeschlossen, zurzeit wird der Grund für die Bodenplatte vorbereitet. Der Boden musste ausgetauscht werden, damit er entsprechend verdichtet werden konnte.

 

Bodenrichtwerte

Die aktuellen Bodenrichtwerte zum Stichtag 31.12.2016 wurden vom Gutachterausschuss des Landkreises veröffentlicht. Die Informationen sind auf der Internetseite der Gemeinde einsehbar.

 

Grundschule

Das staatliche Schulamt in Cottbus hat der Schulleitung mit Schreiben vom 15.02.2017 bestätigt, dass die Grundschule Schulzendorf nach erfolgreicher Teilnahme am Pilotprojekt Inklusive Schule nun ab dem Schuljahr 2017/2018 Grundschule für Gemeinsames Lernen ist.

 

Straßensperrungen

In der Zeit vom 03.-15. April werden die Ernst-Thälmann-Straße zwischen Freilgrathstraße und Miersdorfer Straße und vom 18.-24. April die Dorfstraße zwischen Ernst-Thälmann-Straße und Ortsgrenze vollständig gesperrt. Der Landkreis wird Straßenbauarbeiten durchführen. In der Zeit bleibt der Busverkehr erhalten.

 

Umwelttag

In diesem Jahr findet der jährliche Umwelttag am 06.05.2017 ab 10 Uhr statt. Es wird in verschiedenen Bereichen Müll aufgesammelt, auf dem Schulhof werden in Hochbeeten Pflanzen durch die Arbeitsgemeinschaft „Grüne Lernorte“ gesetzt und mittags wird der grüne Lernort im Volkspark aus dem Projekt URBIG ZES eröffnet.

 

 

Die erste Beschlussvorlage des Abends handelte von weiteren Anträgen zur Förderrichtlinie Kultur, Jugend, Sport. Der Hauptausschuss hat bereits über mehrere Anträge entschieden, diese Anträge sind nachträglich eingegangen.

Alle Mitglieder des Hauptausschusses haben der Beschlussvorlage zugestimmt.

 

 

Unter dem Tagesordnungspunkt 5.2 wurde über die Aufhebung eines Sperrvermerks für die Anschaffung eines Digitalen Schwarzen Bretts für die Grundschule gesprochen. Die Schule hat für das Jahr 2017 Bedarfe angemeldet, die aus finanziellen Gründen nicht vollständig befriedigt werden können. Der Mittelansatz der entsprechenden Kostenstelle reicht nicht aus, um alle gewünschten Anschaffungen umzusetzen. Die Mehrheit der Gemeindevertretung hat dazu die Anschaffung des Digitalen Schwarzen Bretts mit einem Sperrvermerk versehen. Der Schulleiter hatte im Ausschuss für Soziales, Bildung, Kultur und Sport die Notwendigkeit der Anschaffung dargelegt. Die Mehrheit der Mitglieder des Ausschusses empfahl die Aufhebung des Sperrvermerks. Im Hauptausschuss wurde darüber informiert, dass es um die Aufhebung der Sperre eines Geldbetrages und nicht eines Gegenstandes gehe. Würde der Sperrvermerk nicht aufgehoben werden, würden der Grundschule die Geldmittel auch für die Anschaffung anderer Dinge fehlen. Der Schulleiter hatte noch keine klare Prioritätenliste über die Anschaffungen vorgelegt.

Kein Mitglied des Ausschusses hat der Gemeindevertretung die Zustimmung empfohlen, fünf waren dagegen und ein Mitglied hat sich enthalten.

 

 

Die Änderung der Hauptsatzung war Thema des Tagesordnungspunktes 5.3. Mit dieser Beschlussvorlage ist eine Angleichung der Bekanntmachungsfristen für die Sitzungen der Gemeindevertretung mit den Fristen der Nachbargemeinden Zeuthen und Eichwalde vorgesehen.

Alle Mitglieder des Hauptausschusses haben der Gemeindevertretung die Zustimmung empfohlen.

 

 

Um die Angleichung von Fristen mit den Nachbargemeinden ging es auch unter dem Tagesordnungspunkt 5.4. Es handelt sich um die Frist, bis zu der Beratungsgegenstände für die Tagesordnung einer Sitzung angemeldet werden können.

Herr Kolberg hat dazu vorgeschlagen, das Rederecht des Bürgermeisters nach dem § 9 Absatz 3 der Geschäftsordnung einzuschränken. Bisher ist dem Bürgermeister auch außerhalb der Reihe der Wortmeldungen das Wort zu erteilen. Herr Kolberg möchte, dass dem Bürgermeister lediglich das Wort außerhalb der Reihe der Wortmeldungen erteilt werden kann. Der Vorsitzende soll darüber entscheiden. Dies wird Herr Kolberg als Beschlussvorlage zur nächsten Sitzung der Gemeindevertretung einbringen.

Es wurde über die bisherige Beschlussvorlage abgestimmt.

Vier Mitglieder des Ausschusses haben der Gemeindevertretung die Zustimmung empfohlen, kein Mitglied war dagegen und zwei Mitglieder haben sich enthalten.

 

 

Die Bereitstellung eines behördlichen Datenschutzbeauftragten war Thema des Tagesordnungspunktes 5.5. Die Gemeinde Schulzendorf kann mit einer Vereinbarung mit der Gemeinde Bestensee den Einsatz eines Datenschutzbeauftragten für Schulzendorf regeln.

Alle Mitglieder des Hauptausschusses haben der Gemeindevertretung die Zustimmung empfohlen.

 

 

Die Einrichtung eines freien WLAN-Angebots im Rathaus und im näheren Umfeld des Rathauses wurde unter dem Tagesordnungspunkt 5.6 behandelt. Die Gemeinde könnte einen Anbieter für die Bereitstellung des WLANs beauftragen. Die Einrichtung und das Betreiben würden Kosten verursachen, die ab 2018 in den Haushalt eingestellt werden müssten.

Alle Mitglieder des Hauptausschusses haben der Gemeindevertretung die Zustimmung empfohlen.

 

 

Unter dem Tagesordnungspunkt 5.7 hat Frau Meskat über die Erhebung des durchschnittlichen Eigenaufwandes der Personensorgeberechtigten für das Mittagessen in Kitas berichtet und den entsprechenden Satzungsentwurf vorgestellt. Der durchschnittliche Eigenaufwand für Schulzendorf wurde mit 1,90 € für ein Mittagessen festgestellt. Mitglieder der Gemeindevertretung regen an, einen Zuschuss der Personensorgeberechtigten nicht in Höhe des durchschnittlichen Eigenaufwands in der Essengeldsatzung festzuschreiben, sondern einen niedrigeren Wert zu benennen. Der soll bei 1,50 € liegen. Dies wurde in die Satzung eingearbeitet.

Fünf Mitglieder des Ausschusses haben der Gemeindevertretung die Zustimmung empfohlen, ein Mitglied war dagegen und kein Mitglied hat sich enthalten.

 

 

Der Tagesordnungspunkt 5.8 hatte den Folgekostenvertrag zum Bebauungsplan Walther-Rathenau-Straße zum Inhalt. Die von einem Investor geplante Baumaßnahme wird für die Gemeinde Folgen für die soziale Infrastruktur haben. Der Vertrag soll den finanziellen Ausgleich dieser Folgen regeln. Das Bauprojekt sieht die Schaffung von Wohnungen vor, dabei wird es sich um 36 Wohneinheiten handeln. Der Zuzug wird die Schaffung von Kitaplätzen erforderlich machen, diese Kosten werden in dem Folgekostenvertrag beziffert.

Alle Mitglieder des Hauptausschusses haben der Gemeindevertretung die Zustimmung empfohlen.

 

 

Ein Bauprogramm für die erstmalige Herstellung der Straßenbeleuchtung im südlichen Teil des Leipziger Platzes war das Thema des Tagesordnungspunktes 5.9. Zur endgültigen Herstellung der Straße gehört auch die Herstellung der Straßenbeleuchtung. Das vorliegende Bauprogramm beschreibt die Herstellung der Beleuchtung und dient als Grundlage für die Beitragserhebung.

Alle Mitglieder des Hauptausschusses haben der Gemeindevertretung die Zustimmung empfohlen.

 

 

Die letzte Beschlussvorlage des Abends befasste sich mit dem Kostenspaltungsbeschluss zum Leipziger Platz. Dieser steht im engen Zusammenhang mit dem vorangegangenen Beschlussvorschlag. Mit dem Kostenspaltungsbeschluss erfahren die Beitragsbescheide für den Straßenbau Leipziger Platz Rechtskraft.

Alle Mitglieder des Hauptausschusses haben der Gemeindevertretung die Zustimmung empfohlen.