Schulzendorf Broschüre

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Sitzung des Finanzausschusses am 03.05.2017

Schulzendorf, den 08.05.2017

Zum Beginn der Sitzung hat der Kämmerer, Herr Reech, informiert.

Kreisumlage

Mit Schreiben vom 04.04.17 ist der Kreisumlagebescheid eingegangen. Insgesamt sind 3.155.703,98 € zu zahlen. Das sind 55.703,98 € mehr als eingeplant. Die Mehraufwendung wird über Mehrerträge in der allgemeinen Schlüsselzuweisung gedeckt.

Umlagegrundlage sind 39,5 % der Summe der Steuerkraftmesszahl und der Schlüsselzuweisung abzüglich der Finanzausgleichsumlage. Der Prozentsatz der Kreisumlage hat sich nicht erhöht. Mit Schreiben vom 27.01.17 hat jedoch das Ministerium für Finanzen für 2017 insbesondere die allg. Schlüsselzuweisung für 2017 um 144.807,00 € höher festgesetzt als zur Haushaltsplanung bekannt.

 

Schulkostenbeitrag 2017

Gegenstand des Kreisumlagebescheides ist auch der Schulkostenbeitrag für Schulzendorfer Schüler, die weiterführende Schulen besuchen. Der Landkreis hat für das laufende Jahr 201.952,23 € festgesetzt. Im Haushalt sind jedoch nur 130.000 € eingeplant. Darüber hinaus erhebt der LDS für 2016 Nachforderungen i.H.v. 135.786,34 €. Die Beträge sind nicht nachvollziehbar. Die Verwaltung hat daher mit Schreiben vom 26.04.17 fristgerecht Widerspruch erhoben, nach dem der LDS erklärte, vorläufig keine Aufklärung liefern zu können. Wesentlicher Punkt ist offensichtlich die nachträgliche Berechnung von Schulkosten für Schulzendorfer Schüler in der Oberschule in Schönefeld für 2016 und die Höhe des Schulkostenbeitrages je Schüler.

 

Bestand an Zahlungsmitteln

Zum 02.05.17 beträgt der Bestand an Zahlungsmitteln 7.241.213,38 €.

 

Herr Reech hat weitere Erläuterungen zum laufenden Haushaltsjahr vorgetragen.

 

 

Unter dem Tagesordnungspunkt 4 hat Herr Reech das Kreditaufnahmeverfahren für die Investitionen Hortanbau und Kitaneubau erläutert. Einzelne Kriterien, die die Kreditaufnahme betreffen, wurden mit den Ausschussmitgliedern abgestimmt. Diese Abstimmungen dienen als Grundlage für die Beschlussvorlage zur Kreditaufnahme für die Entscheidung durch die Gemeindevertretung.