Schulzendorf Broschüre

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Sitzung des Ortsentwicklungsausschusses am 14.06.2017

Schulzendorf, den 22.06.2017

Zum Beginn der Sitzung hat der Geschäftsbereichsleiter Bau, Herr Sonntag zum Baugeschehen informiert.

Beleuchtung Fritz-Reuter-Straße

Am 19.06.2017 um 18:30 Uhr findet in der Fritz-Reuter-Straße (Treffpunkt Ecke Richard-Wagner-Straße) die zweite Anliegerversammlung zur Beleuchtungsmaßnahme statt. Auf Wunsch der Gemeindevertretung soll hier über den Vorschlag von Frau Prochaska diskutiert werden.

 

Rasenmahd

Aufgrund der Haushaltssperren konnte das ursprüngliche Konzept (externe Vergabe der Mahd für Haupt- und Erschließungsstraßen; Mahd durch Bauhof in den restlichen Straßen bei Anschaffung eines weiteren Riders) nicht umgesetzt werden. Stattdessen wurde zur Pflege des Ortsbildes natürlich auch in Haupt- und Erschließungsstraßen gemäht. Diese Verfahrensweise wurde mit Aufhebung der Haushaltssperre am 31.05.2017 unverzüglich geändert. Aktuell werden die Vergaben für Mahd in Haupt- und Erschließungsstraßen bzw. Anschaffung eines Riders bearbeitet.

Abarbeitungsstand zum 12.06.2017: Ohne Berücksichtigung der Flächen auf den gemeindeeigenen Liegenschaften (z.B. Kita, Hort, Schule, Sportplatz etc.) wurden im Bereich Schulzendorf-Mitte ca. 65% der Flächen gemäht, im Bereich Neuschulzendorf ca. 20% und im Bereich Eichberg ca. 83%.

 

Ausschreibung Straßenreinigung / Winterdienst

Mit Veröffentlichung auf dem Vergabemarktplatz Brandenburg (Internet und Druckausgabe) sowie im Ausschreibungsblatt Brandenburg/Berlin am 19. bzw. 24.04.2017 startete die Ausschreibung der Leistungen für „Straßenreinigung und Winterdienst in der Gemeinde Schulzendorf 2018/2019“. Dreizehn Interessierte haben die Unterlagen abgerufen; zum Eröffnungstermin am 17.05.2017 lagen fünf Angebote vor. Nach Prüfung und Wertung der Angebote lagen die Angebotssummen zwischen 79.232,71 € und 287.718,21 €.

 

 

Unter dem Tagesordnungspunkt 5 wurde das Thema „Umgehungsstraße Altdorf“ aufgerufen. Der Vorsitzende der Gemeindevertretung Schönefeld, Herr Damm, hat über die Idee einer östlichen Ortsumfahrung von Waltersdorf berichtet. An solch eine Ortsumfahrung könnte eine Umfahrung des Altdorfes Schulzendorf ab der Ernst-Thälmann-Straße anknüpfen. Die Ausschussmitglieder haben die Verwaltung gebeten, die Umsetzung zu verfolgen.

 

 

Unter dem Tagesordnungspunkt 6 hat man über die Vorflächen gesprochen, die zwischen Wohngrundstücken und dem Straßenland in der Ernst-Thälmann-Straße liegen. Diese Vorflächen liegen in vielen Fällen im Eigentum der Gemeinde. Die Verwaltung hatte vor einiger Zeit die Kommunalaufsicht zum Umgang mit diesen Vorflächen befragt. Die Kommunalaufsicht hat weitere Fragen aufgeworfen, die von einem Anwalt beantwortet werden sollten. Diese Antworten liegen den Mitgliedern der Gemeindevertretung seit dem 08.03.2017 vor. Die Vorflächen im Eigentum der Gemeinde werden von den Eigentümern der hinteren Grundstücke genutzt und können von ihnen gekauft werden. Eine weitere Nutzung ohne finanziellen Ausgleich (z.B. Pacht) wäre eine Ungleichbehandlung gegenüber anderen Pächtern von gemeindeeigenen Grundstücken. Nun soll in den Fraktionen über das weitere Verfahren diskutiert werden.

 

 

Die Baumschutzsatzung war Thema des Tagesordnungspunktes 7. Herr Sonntag berichtete über die Erfahrungen mit der Baumschutzsatzung und beantwortete Fragen im Zusammenhang mit Straßenbäumen, Waldflächen und Bäumen auf Privatflächen. In der nächsten Sitzung des Ortentwicklungsausschusses soll dieses Thema noch einmal mit Vertretern des Fachbereiches öffentliche Ordnung diskutiert werden.

 

 

Über zukünftige Straßennamen im Bebauungsplangebiet Ritterschlag/Ritterfleck wurde unter dem Tagesordnungspunkt 8 gesprochen. Bisher wurden verschieden Vorschläge unterbreitet. Mitglieder der Ortschronisten empfehlen, keine Personennamen zu verwenden und Namen zu wählen, die mit Feldern, Wiesen und Äckern und deren Pflanzen eine Verbindung haben.

 

 

Über die Straßenbeleuchtung wurde unter dem Tagesordnungspunkt 9 diskutiert. Zurzeit sollen die Projekte Fritz-Reuter-Straße und Miersdorfer Straße zwischen Kölner Straße und Walther-Rathenau-Straße umgesetzt werden. Herr Sonntag hat erneut die Prioritätenliste der Verwaltung vorgestellt, die als Hilfe für die Auswahl der nächsten Baumaßnahmen für die Gemeindevertretung dienen könnte. Eine Beschlussfassung wurde allerdings im letzten Jahr durch die Gemeindevertretung nicht gewünscht. Außerdem wurde die erste Vorplanung für die Beleuchtung der Miersdorfer Straße (zwischen Kölner Straße und Ernst-Thälmann-Straße) vorgestellt. Hier wurde von den Ausschussmitgliedern eine zweite Variante (Beleuchtung nur für den Gehweg) beauftragt.

 

 

Ein Vorhabenträger hat seine Vorstellungen über eine Entwicklung des Gebietes Priesterland unter dem Tagesordnungspunkt 10 vorgetragen. Das Gebiet Priesterland liegt an der Fürstenberger Straße zwischen Dahlewitzer Chaussee und Bergweg. Die Mitglieder des Ausschusses haben sich für einen späteren Zeitpunkt der Entwicklung dieses Gebietes ausgesprochen.

 

 

Die erste Beschlussvorlage des Abends handelte von einer Baumaßnahme zur Verbesserung der Freiligrathstraße zwischen Kölner Straße und Walther-Rathenau-Straße. Herr Sonntag hat drei Varianten vorgestellt. Die Mitglieder des Ausschusses haben sich mehrheitlich für den kompletten Ausbau der Freiligrathstraße ausgesprochen.

 

 

Der Tagesordnungspunkt 11.2 sah den Beschluss über den Bau eines Parkplatzes für die Patronatskirche vor. Die Gemeindevertretung hatte erst in der vergangenen Sitzung den Sperrvermerk für dieses Projekt aufgehoben. Verschiedene Varianten wurden vorgestellt. Über die Varianten möchte man zunächst mit Vertretern des Vereins zur Wiederherstellung der Patronatskirche und des Dorfangers diskutieren.

 

 

Die Schulerweiterung war Thema des Tagesordnungspunktes 11.3. Es wurde über den Raumbedarf diskutiert. Man wolle sich in den Fraktionen über eine gemeinsame Beschlussvorlage verständigen.

 

 

Unter dem Tagesordnungspunkt 12, Verschiedenes, wurde nochmals das Thema „gemeindliche Entwicklung“ am Beispiel Priesterland diskutiert. In diesem Zusammenhang wurde der Umfang der Zuarbeit der Gemeindeverwaltung thematisiert.