Schulzendorf Broschüre

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Sitzung des Finanzausschusses am 21.06.2017

Schulzendorf, den 26.06.2017

Zum Beginn der Sitzung wurde die Tagesordnung geändert. Der Tagesordnungspunkt 5 „Diskussion Schulerweiterungsbau“ wurde mit dem Tagesordnungspunkt 6.2 „Schulerweiterung“ zusammengelegt. Anschließend hat der Kämmerer, Herr Reech, informiert.

Schulkostenbeitrag

Auf den Widerspruch und den Antrag der Gemeinde, die Vollziehung auszusetzen, hat der LDS mit Schreiben vom 18.05.17 die Aussetzung der Vollziehung bis zur Entscheidung über den Widerspruch über einen Betrag von 136.899 € angeordnet. Das ist der Betrag der Nachforderung des Schulkostenbeitrages 2016 für die Schüler an der Oberschule in Schönefeld.

Für die Erfüllung der Verbindlichkeit kommt doch kein Nachtragshaushalt in Betracht. Weil die Forderung bzw. die Nachforderung des Schulkostenbeitrag den entsprechenden Haushaltsjahren zuzuordnen ist, ist die Überschreitung des Ansatzes 2017 (71.952.23 €) unter der in der Haushaltssatzung festgelegten Erheblichkeitsgrenze von 1 v. H. des Gesamthaushaltsvolumens.

Ausgehend von der Summe der geplanten ordentlichen Aufwendungen i.H.v. 12.702.561 € beträgt die Erheblichkeitsgrenze 127.025,61 €.

Eine Nachtragshaushaltssatzung für 2016 kommt ebenso nicht in Betracht, weil Nachtragshaushaltssatzungen nur innerhalb des laufenden Kalenderjahres zu beschließen sind.

Zulässig ist die Bewilligung überplanmäßiger Ausgaben.

Für die Nachforderung und die Forderung werden deshalb für die nächste Gemeindevertretung die Bewilligungen der überplanmäßigen Ausgaben 2016 und 2017 vorbereitet. Die Gemeindevertretung ist aufgrund der in der Haushaltssatzung festgelegten Erheblichkeitsgrenze für die Entscheidung zuständig.

 

Kredit Horterweiterung / Kita-Neubau

Mit Datum vom 24.05.17 hat die KfW der Gemeinde den Darlehensbetrag über 2.248.180 € überwiesen. Der Zinssatz beträgt 0,55 % ab dem 24.05.17 fest bis zum 15.05.2027.

 

Bestand an Zahlungsmitteln

Zum 21.06.17 beträgt der Bestand an Zahlungsmitteln 10.615.364,20 €.

 

Herr Reech hat weitere Information gegeben und Fragen dazu beantwortet. Er hat auch darauf hingewiesen, dass durch die Erhöhung des Anlagevermögens (Horterweiterung, Kitabau, Schulerweiterung) zukünftig weitere Aufwendungen durch die Abschreibungen und den Unterhalt der Einrichtungen sowie für das Personal entstehen werden. Da diese Aufwendungen bisher in keinem Haushalt berücksichtigt wurden, muss man für die zukünftigen Haushalte eine Erhöhung der Einnahmen oder weitere Reduzierungen der Ausgaben einplanen.

 

 

Unter dem Tagesordnungspunkt 4 „Folgekostenverträge Ritterschlag/Ritterfleck“ hat der Bürgermeister informiert. Vor Beschluss des B-Plans Ritterschlag/Ritterfleck im Jahr 1998 hat die Gemeinde mit einem Vorhabenträger und Eigentümer einen Folgekostenvertrag und zwei Erschließungsverträge geschlossen. Die vereinbarten Erschließungen sind niemals umgesetzt worden. In dem Folgekostenvertrag wurde eine Zahlung von 3 Mio DM an die Gemeinde zugesagt. Allerdings wurden die Folgen für die Gemeinde und damit die Kausalität zwischen den Baumaßnahmen und den daraus resultierenden städtebaulichen Maßnahmen der Gemeinde nicht dargestellt. Nach einer anwaltlichen Beurteilung ist der Folgekostenvertrag von 1998 unwirksam. Im Jahr 2009 hat die Gemeinde Schulzendorf einen weiteren Folgekostenvertrag mit einer Bankengesellschaft geschlossen, die dann Eigentümer war. Auch dieser Vertrag ist nach anwaltlicher Beurteilung unwirksam. Auch in diesem Vertrag wurden die Folgen der Baumaßnahmen für die Gemeinde nicht benannt und zum Abschluss des Vertrages hatte der B-Plan bereits Gültigkeit. Eine Übernahme von Folgekosten für die Aussichtstellung des Baurechts war nicht mehr möglich.

Weitere Fragen dazu wurden beantwortet.

 

 

Anschließend wurden die beiden Beschlussvorlagen behandelt. Zunächst ging es um die Neufassung der Zweitwohnungssteuersatzung. Eine Erhöhung der Steuer ist nicht vorgesehen, es handelt sich hierbei lediglich um die Aktualisierung und Anpassung an das bestehende Recht.

Vier stimmberechtigte Mitglieder haben der Gemeindevertretung die Zustimmung empfohlen, niemand war dagegen, ein stimmberechtigtes Mitglied hat sich enthalten.

 

 

Die letzte Beschlussvorlage handelte von einer Schulerweiterung. In der Sitzung der Gemeindevertretung am 31. Mai wurde die Beschlussvorlage des Bürgermeisters, den Auftrag zur Schaffung von 8 Klassenräumen zu erteilen, mehrheitlich abgelehnt. Man wollte erst in den Ausschüssen über den Bedarf diskutieren. Die Fraktion SPD/pur/GRÜNE hat einen Entwurf eines Beschlusses vorgelegt, über den man innerhalb der Fraktionen diskutieren und ggf. dann einen gemeinsamen Beschlussvorschlag erarbeiten möchte.

Über die vorliegende Beschlussvorlage wurde nicht abgestimmt.