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Außerordentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales, Bildung, Kultur und Sport am 08.08.2017

Schulzendorf, den 09.08.2017

Die Sitzung wurde einberufen, weil die Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE, Frau Tauche, diese Sitzung im Namen der Fraktion beantragt hat. An der Sitzung hat der Vorsitzende des Ausschusses, Herr Boll, nicht teilgenommen und dazu eine Erklärung an die Ausschussmitglieder vortragen lassen. Die Sitzung wurde von Frau Tauche geleitet.

Zum Beginn der Sitzung hat die Geschäftsbereichsleiterin für Soziales, Bildung und Kultur, Frau Meskat, informiert.

Ausschreibung freie Trägerschaft

Für die Besetzung der Auswahlkommission der Verwaltung für die Bewertung der Angebote über die freie Trägerschaft der neuen Kita in der Ernst-Thälmann-Straße können auch Mitglieder aus der Gemeindevertretung benannt werden. Die Fraktionen möchten ihre Teilnehmer bis zum 25.08.2017 benennen.

 

Zum Tagesordnungspunkt „Versorgung mit Hortplätzen in Schulzendorf zum neuen Kita- bzw. Schuljahr 01.08.2017“ hat Frau Tauche zuvor mehrere Fragen der Verwaltung vorgelegt, die sie in der Ausschusssitzung beantwortet haben wollte. Die Fragen und Antworten lauten:

  1. Wie viele Anträge auf Hortbetreuung gab es zum neuen Schuljahr 2017/2018 und wie viele Hortplätze stehen zur Verfügung? Bitte auch einen Vergleich mit dem Schuljahr 2016/2017. Wie viele davon sind Schulzendorfer Kinder?

Zum kommenden Schuljahr 2017/2018 hat sich ergeben, dass 201 Plätze weiterbesetzt werden und 79 standen frei zur Verfügung. Es wurden aber insgesamt 92 Anträge gestellt, davon 2 aus Schönefeld. Daher fehlten zunächst 13 Plätze. Mittlerweile haben nach zwei vor kurzem eingegangenen Kündigungen, zwei Antragsteller eine Zusage bekommen. Somit fehlen zurzeit 11 Hortplätze. Zum Vergleich mit der vorjährigen Situation gibt es folgende Angaben: 176 Plätze wurden weiterbelegt, 104 standen vor dem Schuljahranfang frei zur Verfügung und es wurden nur 70 neue Anträge gestellt (darunter ein Kind aus Wildau), somit blieben sogar vorerst 34 Plätze nicht belegt. Die höchste Belegung im Laufe des Schuljahres 2016/2017 waren 259 Plätze.

 

  1. Wie viele Familien erhielten eine Ablehnung? Mit welchem familiären, pädagogischen oder sozialen Hintergrund (z.B. in Arbeit oder Ausbildung)? Warum erfolgte keine Aussetzung einer Entscheidung bis das Ministerium einbezogen wurde und von dort eine Entscheidung über eine Ausnahmegenehmigung vorlag?

Momentan sind zehn Anträge abgelehnt worden. Ein Antrag war erst am 27.07.2017 eingegangen und ist noch in Bearbeitung. Daten betreffend der familiären Hintergründe wurden nicht erhoben, da alle Kinder einen gleichen Rechtsanspruch auf mind. 4 Stunden Hortbetreuung haben. Die Platzvergabe erfolgte nach dem Antragsdatum, zuletzt eingereichte Anträge wurden abgelehnt (betrifft alle Anträge die ab dem 1.6.2017 eingereicht wurden). Die Ablehnungen wurden ohne Rücksprache mit der Geschäftsbereichsleiterin verschickt. Die zuständigen Mitarbeiterinnen sind erst weniger als ein Jahr in dem Bereich tätig und daher noch nicht genug erfahren. Bei der vorjährigen Vergabe der Hortplätze im Juni-August hatten diese Mitarbeiterinnen nicht mitgewirkt, da sie erst später eingestellt wurden. Sie haben sich aber inzwischen sehr gut eingearbeitet und leisten eine qualitativ gute Arbeit. Die Mitarbeiterinnen wurden allerdings bereits belehrt, dass solche Entscheidungen zuerst mit der Leitung abgestimmt werden müssen. Die Verwaltung hat vor zwei Wochen an alle Antragsteller, die eine Ablehnung bekommen hatten, ein Schreiben zugeschickt, mit dem eine Zusage in Aussicht gestellt wird, sobald die Genehmigung vom Ministerium vorliegt. Die Geschäftsbereichsleiterin hat persönlich mit der verantwortlichen Mitarbeiterin des Ministeriums über den Ernst der Sache gesprochen und diese meinte, dass sobald die von ihr zusätzlich angeforderten Unterlagen nachgereicht werden, die Erlaubnis erteilt wird. Sie wird aber bis 10.08.17 im Urlaub sein.

 

  1. Haben Eltern dagegen Widerspruch eingelegt? Wenn ja, wie viele?

Ja, es liegen momentan fünf Widersprüche vor.

 

  1. Wann war bekannt, dass die Hortplätze nicht ausreichen werden und wann wurde der Antrag an das Ministerium zur Ausnahmegenehmigung der Nutzung der Räume in der Mehrzweckhalle gestellt?

Die Geschäftsbereichsleiterin hat Mitte Juni die Information von den Mitarbeiterinnen bekommen, dass die Hortplätze nicht mehr ausreichen. Daraufhin hat sie recherchiert, welche Möglichkeiten bestehen und kam zum Ergebnis, dass wahrscheinlich in der Doppelnutzung der Schulräume noch ein kleiner Puffer besteht. Die Hortleiterin und der Schulleiter wurden dazu um eine Zuarbeit gebeten. Als die Zuarbeit vorlag, wurden alle notwendigen Unterlagen zusammengestellt und am 6.07.2017 der Antrag an das Ministerium gesandt. Der Geschäftsbereich Bau kümmert sich parallel um die Verlängerung der Genehmigung für die Nutzung der Räume in der Mehrzweckhalle bis Ende des Jahres 2018. Beantragt ist eine Aufstockung auf 300 Plätze. Die sich ergebene Situation war nicht voraussehbar, die Zahl der Rücksteller ist von 14 im Vorjahr auf 2 in diesem Jahr gesunken, die Zugezogenen haben sich erst sehr spät gemeldet und die Statistik des Vorjahres weist nachhaltig 20 Hortplätze aus, die nicht belegt wurden.

 

  1. Warum wurde die Gemeindevertretung nicht rechtzeitig auf diese Situation hingewiesen?

Die Einholung einer Betriebserlaubnis für die Gemeindeeinrichtungen sowie dessen Aufstockungen sind Geschäfte der laufenden Verwaltungstätigkeit und eine Mitwirkung der Gemeindevertretung in diesem Fall üblicherweise nicht vorgesehen ist.

  1. Welche Gebäude und Räume werden im neuen Schuljahr für die Hortbetreuung genutzt?

Für das Schuljahr 2017/18 werden das bestehende Hortgebäude und in der Doppelnutzung die Räume der Schule und die zwei Räume in der Mehrzweckhalle genutzt. Nach der Fertigstellung des Hortanbaus, werden diese neuen Räume anstelle der zwei Räume in der Mehrzweckhalle und einige Räume der Schule für die Hortbetreuung zusammen mit den Räumen des alten Hortgebäudes genutzt.

 

Nach dem die Antworten von Frau Meskat vorgetragen wurden, wurden weitere Fragen gestellt und über die Antworten diskutiert. Zum Ende der Sitzung haben Mitglieder des Ausschusses Vorschläge zum weiteren Vorgehen der Verwaltung unterbreitet. Frau Meskat hat dargestellt, wie das Problem gelöst werden wird. Wenn die Genehmigung des Ministeriums zur Doppelnutzung weiterer Räume der Schule vorliegt, werden die betroffenen Eltern informiert. Ziel ist es, die Hortbetreuung für alle Antragsteller sicher zu stellen.