Schulzendorf Broschüre

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Sitzung des Ortsentwicklungsausschusses am 23.08.2017

Schulzendorf, den 25.08.2017

Zum Beginn der Sitzung hat der Geschäftsbereichsleiter Bau, Herr Sonntag, informiert.

 

Teileinsturz eines Wohnhauses (Otto-Krien-Straße)

Nach jetzigen Erkenntnissen ist es im Zuge von Bauarbeiten am Fundament des Hauses am 22.08.2017, ca. 21:30 Uhr zu einem Teileinsturz (Außenwände an zwei Seiten und gemeinsamer Ecke) gekommen. Vertreter der Gemeindeverwaltung und der örtlichen Feuerwehr waren unverzüglich Vorort. Das THW und die Feuerwehr Schulzendorf sichern seit den Abendstunden des 22.08.2017 in Zusammenarbeit mit einem Statiker das Gebäude.

Das Gebäude ist so stark beschädigt, dass den Bewohnern die weitere Nutzung untersagt werden musste. Die Gemeindeverwaltung Schulzendorf hatte in den frühen Morgenstunden die Betretung und Nutzung des Hauses den Eigentümern/Nutzern mündlich untersagt. Die zuständige Behörde (Bauordnungsamt des Landkreises) ist benachrichtigt worden und hat am Vormittag die Sperrung des Objektes (ebenfalls zunächst mündlich) bestätigt.

Der Busverkehr wird zumindest für den 23.08.2017 umgeleitet. Nach geplanter Sicherung des Daches durch einen Stahlträger und Sicherung des Grundstückes, um unbefugtes Betreten zu verhindern, ist der Abzug des THW und der Feuerwehr vorgesehen.

(Stand: 23.08.2017, 10:00 Uhr)

 

Rasenmahd

Die extern vergebenen Mäharbeiten für die Haupt- und Erschließungsstraßen haben am 07.08.2017 für den ersten Schnitt begonnen. Bis zum 18.08.2017 wurden fast 60% dieser Flächen gemäht. Der zweite Schnitt ist ab Mitte September geplant.

Der erste Mähgang des Bauhofes Schulzendorf ist mit über 116% übererfüllt – dieses Ergebnis ergibt sich daraus, dass vor der externen Vergabe der Rasenmahd auch Haupt- und Erschließungsstraßen durch den Bauhof gemäht wurden. Dies gilt auch in Teilbereichen für den zweiten Schnitt. Der Abarbeitungsstand zum 18.08.2017 beträgt:

• im Bereich Schulzendorf-Mitte ca. 97% der Flächen gemäht,

• im Bereich Neuschulzendorf ca. 52% der Flächen gemäht,

• im Bereich Eichberg ca. 132% der Flächen gemäht und

• zusätzlich die Flächen auf den gemeindeeigenen Liegenschaften (z.B. Kita, Hort, Schule, Sportplatz etc.) zu ca. 81% gemäht.

 

Friedhof

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt wird der am 26.04.2017 vorgestellte Gesamtplan unter Berücksichtigung von Hinweisen und Anregungen aus der gemeinsamen Ideenrunde am 17.05.2017 mit sachkundigen Einwohnern, Ortschronisten, Friedhofsmitarbeitern, Bestatter, Planer sowie der Verwaltung in Teilpläne gesplittet. Diese sollen dann nach Priorität und zeitlicher Machbarkeit in jährlichen Maßnahmepaketen zur Beschlussfassung und folgend auch zur Umsetzung kommen. Die jeweiligen Einzelpläne werden selbstverständlich in den Ausschüssen zur Beratung vorgestellt.

Der sich zurzeit in Arbeit befindliche Einzelplan beinhaltet die Konkretisierung der Friedhofsabteilung Teil 6 und der sich ergebenden Freiflächen nach noch durchzuführenden Beräumungen und Einebnungen. Hier wurde der Vorschlag zur Auflockerung und Dezentralisierung der Urnenteile der sachkundigen Einwohner Frau Bausdorf, Frau Schwarz und Frau Wendt aufgegriffen und die ursprünglich angedachte Spiegelung der halbrunden Urnenteile UT01-03 im Teil 2 auf die sich bildenden Freiflächen im Teil 6 verschoben.

Dadurch entsteht im Teil 6 unter Berücksichtigung der noch mit Laufzeit belegten Grabstätten mittelfristig ein neuer Urnenteil UT05 mit einer ähnlichen halbrunden Struktur wie die Urnenteile UT01-03. Hier sollen Urnenwahlgräber entstehen. Auf Grund der momentan anhaltenden starken Nachfrage nach Urnenwahlgrabstätten in bewährter und gewünschter Größe von 80 x 80 cm zuzüglich Aufstellfläche für ein Grabmal sollen die umgebenden Flächen teilweise für Urnenwahlgrabstätten und teilweise für Reihengrabstätten zur Verfügung stehen. Sofern der Bedarf an Reihengrabstätten weiterhin rückläufig ist, können auf diesen Flächen leicht ebenfalls Urnenwahlgrabstätten angelegt werden. Dies ermöglicht der Verwaltung ein flexibleres Reagieren auf Wünsche und Nachfragen von Angehörigen als bisher. Die naturbelassenen aber ebenen Wege zwischen den Grabreihen sollen dabei eine Breite von mindestens 1,20 m zur besseren Begehbarkeit aufweisen. Auch die Abstände zwischen den Grabstätten selbst sollen so großzügig bemessen werden, dass sich hier blühende und wintergrüne niedrig wachsende Bepflanzung in lockerer Folge gefällig abwechseln. Die Vorstellung des Einzelplans zum Teil 6 soll im Ortsentwicklungsausschuss (geplant 06.10.2017) erfolgen, sofern die entsprechenden Untersetzung mit Kosten und den Zeiträumen der Umsetzung vorliegt.

 

Beleuchtungsplanung Fritz-Reuter-Straße

In der Anliegerversammlung am 30.03.2017 wurden zwei Leuchtentypen vorgestellt:

- Leipziger Leuchtenbau – ASL 2007

- Schreder Tornado 131

Von den Anliegern wurde das Votum für die Leuchte ASL 2007 abgegeben. Leider wurden in einem kurzen Zeitraum nach der Anliegerversammlung noch Pläne erstellt, die den maximal zulässigen Leuchtenabstand der „abgewählten“ Leuchte aufwiesen. Möglicherweise wurde hierdurch erst eine Diskussion möglich, die auch zur Durchführung einer zweiten Anliegerversammlung führte. Außerdem hat sich nach Prüfung der nun vorliegenden zwei Planungsvarianten die Annahme als falsch erwiesen, dass die Grundstücke auf der südlichen Straßenseite dieselbe Breite (nämlich 18 m) wie die Grundstücke auf der nördlichen Seite haben. Aufgrund dieser beiden Richtigstellungen ergeben sich für die zweite Planungsvariante nun Leuchtpunkthöhen von 6 m.

 

 

Unter dem Tagesordnungspunkt 5 sollte über Änderungswünsche zur Baumschutzsatzung diskutiert werden. Aus diesem Grund wurde dieser Punkt auf die Tagesordnung gesetzt. Die Änderungswünsche wurden aber bis zu dieser Sitzung nicht vollständig in den Fraktionen besprochen, somit fand keine weitere Diskussion statt.

 

 

Unter dem Tagesordnungspunkt 6 sollten die Vorschläge über Straßennamen für das zukünftige Wohngebiet Ritterschlag/Ritterfleck besprochen werden. Auch hier sollten die Vorstellungen vorher in den Fraktionen besprochen werden. Aus dem Ausschuss wurde eine Gruppe gebildet, in der Frau Mann, Herr Kolberg und ein Mitglied der Ortschronisten mit der Verwaltung eine Beschlussvorlage für die Gemeindevertretung vorbereiten wird.

 

 

Die geplante Beleuchtung an der Miersdorfer Straße zwischen Kölner Straße und Ernst-Thälmann-Straße wurde unter dem Tagesordnungspunkt 7 vorgestellt. In dem Bereich, in dem der Gehweg nicht direkt neben der Fahrbahn liegt, sollte lediglich der Gehweg beleuchtet werden, in dem Bereich, in dem der Gehweg gleich neben der Fahrbahn liegt (Höhe Friedhof), sollte die Beleuchtung die Fahrbahn und den Gehweg ausleuchten. Für die Klärung der Verteilung der Beitragslast wird eine anwaltliche Stellungnahme eingeholt.

 

 

Die einzige Beschlussvorlage des Abends sah das Bauprogramm für die Straßenbeleuchtung in der Richard-Wagner-Straße und Fritz-Reuter-Straße vor. Das Bauprogramm wurde nach den Ergebnissen einer Vorortbegehung neu erarbeitet und sieht nun andere Standorte der Leuchten vor. Die Leuchten werden nun höher sein, weil die Abstände größer sind. Es soll noch geklärt werden, ob niedrige Leuchten DIN-gerecht verwendet werden könnten. Eine Empfehlung für die Gemeindevertretung wurde nicht abgegeben.

 

 

Unter dem Punkt Verschiedenes hat Herr Sonntag informiert, dass für die B-Planänderung Waldsiedlung der Vorhabenträger eine Erschließungsplanung beauftragt hat.

Er hat Vorstellungen für die Gestaltung des Friedhofes dargestellt, die die Errichtung eines Wirtschaftsgebäudes, die Umsetzung des Bauhofes und die Errichtung eines neuen Gebäudes für die Ortschronisten auf dem Gelände vorsieht. Entsprechende Mittel müssten in den Haushalt 2018 eingestellt werden.

Herr Sonntag hat dargestellt, in welcher Weise Parkplätze direkt vor der Patronatskirche errichtet werden könnten.

Herr Sonntag hat darauf hingewiesen, dass der weiterhin anhaltende Zuzug Folgen für die soziale Infrastruktur haben wird und dies auch in der zukünftigen Planung berücksichtigt werden sollte.