Sitzung des Hauptausschusses am 06.09.2017

Schulzendorf, den 07.09.2017

Zum Beginn der Sitzung hat der Bürgermeister informiert.

Schulkostenbeitrag

Mit Schreiben vom 10.08.17 hat der Landkreis Dahme-Spreewald über den erhobenen Widerspruch entschieden. Der Widerspruch wurde über einen Betrag von 89.607 € abgeholfen. Das heißt, dass sich die Nachforderung für 2016 von 135.786,34 € auf 46.179,34 € reduziert. Hintergrund ist die Reduzierung der Schulkosten für die Oberschule Schönefeld von ursprünglich 6.519 € / Schüler auf 2.252 €/Schüler.

 

Betriebserlaubnis Hort

Mit Schreiben vom 22.08.2017 hat das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport der Betreuung von 300 Hortkindern in der Zeit vom 04.09.2017 bis 31.12.2018 im Rahmen einer Ausnahme zugestimmt. Die Genehmigung wurde unter der Bedingung erteilt, dass von Seiten der Unteren Bauaufsichtsbehörde des Landkreises keine Bedenken bestehen. Den Kindern stehen die benannten Räumlichkeiten im bisherigen Hortgebäude (Bestandsgebäude und Sporthalle) und im Schulgelände (zur Doppelnutzung) zur Verfügung. Es wurde die Befristung bis zum 31.12.2018 beantragt, weil bis zu diesem Zeitpunkt die Nutzung der Räume der Sporthalle möglich ist. Zur Inbetriebnahme des Horterweiterungsbaus wird eine Doppelnutzung von Schulräumen für eine Gesamtkapazität von voraussichtlich 325 Plätzen (210 Plätze im Hortgebäude, 115 Plätze Doppelnutzung Schule) beantragt. Aktuell sind 291 Hortplätze belegt.

 

Ausschreibung freier Trägerschaft Kita Ernst-Thälmann-Straße

Zur Ausschreibungsfrist am 25.08.2017 sind die Bewerbungsunterlagen von vier Bietern bei der Verwaltung eingegangen. Es wurde eine Auswahlkommission aus fünf Mitgliedern gebildet, Frau Mollenschott, Herr Kolberg, Herr Körner und Herr Franke haben sich gemeldet, um mit Frau Meskat die Bewertung der Angebote vorzunehmen. Die teilnehmenden Gemeindevertreter wurden von Frau Meskat informiert, wann und wo ihnen die Bewerberunterlagen zur Einsicht zur Verfügung gestellt werden können. Es ist beabsichtigt, den Zuschlag in der Sitzung der Gemeindevertretung am 20.09.2017 per Beschluss zu erteilen.

 

Kitaneubau

Am 04.09.2017 hat die Verwaltung per E-Mail den Beschluss des Amtsgerichts Neubrandenburg über die Insolvenz der Firma erhalten, die den Auftrag über den Einbau der Fenster erhalten hat. Mit dem Insolvenzverwalter wurde Kontakt aufgenommen und wird geklärt, welche Aufträge die Firma noch ausführen kann. Für den Fall, dass die Firma keine Aufträge mehr ausführen kann, muss der Vertrag aufgelöst und die restlichen Leistungen neu ausgeschrieben werden. Die Verwaltung wird in dem Verfahren durch einen Rechtsanwalt unterstützt.

 

 

Die einzige Beschlussvorlage des Abends handelte von dem Bauprogramm für die Straßenbeleuchtung in der Fritz-Reuter-Straße, der Richard-Wagner-Straße zwischen Rosa-Luxemburg-Straße und Gemarkungsgrenze und dem Gehweg entlang des Selchower Flutgrabens. Die Gemeindevertretung hat die Verwaltung beauftragt, auf diesen Strecken eine Beleuchtung zu errichten. Die Verwaltung hat einen Planer mit der Planung beauftragt, die Grundlage des Bauprogramms werden sollte. Die Planung wurde den Anliegern in einer Anwohnerversammlung am 30.03.2017 vorgestellt und sah 11 Leuchtpunkte im Abstand von um die 32 Meter vor. Kurze Zeit nach dieser Anwohnerversammlung wurde eine Änderung des Projektes von Anwohnern aus der Fritz-Reuter-Straße vorgeschlagen. Diese Änderungswünsche sahen andere Leuchtpunkte und eine Reduzierung der Anzahl von Leuchtpunkten auf acht vor. Die Änderungswünsche wurden von dem Planer geprüft und für nicht „DIN-gerecht umsetzbar“ bewertet. Mitglieder der Gemeindevertretung wünschten eine weitere Anwohnerversammlung, die in der Fritz-Reuter-Straße stattfinden sollte, damit die Wünsche der Anwohner dort noch einmal gehört werden könnten. Die zweite Anwohnerversammlung fand am 19.06.2017 in der Fritz-Reuter-Straße statt. Dort wurde festgestellt, dass die Leuchtpunkte nicht vor Wohnhäusern liegen sollten, sondern auf Höhe der Nachbarschaftsgrenzen liegen sollten. Die Verwaltung wurde beauftragt, eine neue Planung zu beauftragen. Die zweite Variante sieht nun 10 Leuchtpunkte in der Fritz-Reuter-Straße vor, die in etwa auf Höhe der Nachbarschaftsgrenzen liegen und DIN-gerecht eine Höhe von nunmehr sechs Metern haben, weil die Abstände der Leuchtpunkte nun zwischen 36 und 39 Meter liegen. Anwohner haben sich in der Sitzung bestürzt geäußert, weil sie annahmen, dass mit der Beleuchtung auch die Fahrbahn erneuert werden soll. Die Irritation entstand dadurch, dass in der Planzeichnung Linien eingezeichnet waren, die eine mögliche Verbreiterung der Fahrbahn anzeigten. Diese Linien sollten aber nur dazu dienen, die Positionen der Leuchtpunkte unter Berücksichtigung zukünftiger möglicher Planungen zu definieren. Ein Straßenausbau ist in der Fritz-Reuter-Straße nicht geplant.

Intensiv wurde über die notwendige Höhe der Leuchten diskutiert. Eine DIN-gerechte Beleuchtung fordert nach den Angaben des Planers bei Abständen von 36-39 Metern eine Masthöhe von sechs Meter. Eine Masthöhe von nur fünf Meter kann DIN-gerecht bei Abständen von bis zu 33 Meter verwendet werden. Die von den Anwohnern gewünschten Positionen haben aber Abstände von 36-39 Meter, trotzdem werden Masthöhen von nur fünf Meter gewünscht. Mitglieder des Ausschusses haben persönliche Erläuterungen durch den Planer erbeten, dieser Termin wird in den nächsten Tagen stattfinden.

Es wurde über das Bauprogramm mit der Variante 2 abgestimmt.

Ein Mitglied des Ausschusses hat der Gemeindevertretung die Zustimmung empfohlen, sechs Mitglieder waren dagegen.