Sitzung der Gemeindevertretung am 20.09.2017

Schulzendorf, den 22.09.2017

Zum Beginn der Sitzung hat der Bürgermeister informiert.

Schulkostenbeitrag

Mit Schreiben vom 10.08.17 hat der Landkreis Dahme-Spreewald über den erhobenen Widerspruch entschieden. Der Widerspruch wurde über einen Betrag von 89.607 € abgeholfen. Das heißt, dass sich die Nachforderung für 2016 von 135.786,34 € auf 46.179,34 € reduziert. Hintergrund ist die Reduzierung der Schulkosten für die Oberschule Schönefeld von ursprünglich 6.519 € / Schüler auf 2.252 €/Schüler.

 

Betriebserlaubnis Hort

Mit Schreiben vom 22.08.2017 hat das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport der Betreuung von 300 Hortkindern in der Zeit vom 04.09.2017 bis 31.12.2018 im Rahmen einer Ausnahme zugestimmt. Die Genehmigung wurde unter der Bedingung erteilt, dass von Seiten der Unteren Bauaufsichtsbehörde des Landkreises keine Bedenken bestehen. Den Kindern stehen die benannten Räumlichkeiten im bisherigen Hortgebäude (Bestandsgebäude und Sporthalle) und im Schulgelände (zur Doppelnutzung) zur Verfügung. Es wurde die Befristung bis zum 31.12.2018 beantragt, weil bis zu diesem Zeitpunkt die Nutzung der Räume der Sporthalle möglich ist. Zur Inbetriebnahme des Horterweiterungsbaus wird eine Doppelnutzung von Schulräumen für eine Gesamtkapazität von voraussichtlich 325 Plätzen (210 Plätze im Hortgebäude, 115 Plätze Doppelnutzung Schule) beantragt. Aktuell sind 291 Hortplätze belegt.

 

Kitaneubau

Am 04.09.2017 hat die Verwaltung per E-Mail den Beschluss des Amtsgerichts Neubrandenburg über die Insolvenz der Firma erhalten, die den Auftrag über den Einbau der Fenster erhalten hat. Mit dem Insolvenzverwalter wurde Kontakt aufgenommen und wird geklärt, welche Aufträge die Firma noch ausführen kann. Am 12.09.2017 sprach die Gemeinde zum einen die außerordentliche Kündigung des Vertrages – gem. §5 Abs. 4 in Verbindung mit §8 Abs. 3 VOB/B und zum anderen die außerordentliche Kündigung gem. §8 Abs. 2 VOB/B wegen der Beantragung/Eröffnung des Insolvenzverfahren aus. Zurzeit findet mit der Investitionsbank des Landes Brandenburg eine Klärung über die weitere Verfahrensweise statt. Angestrebt wird eine förderunschädliche freihändige Vergabe der Restleistungen für die Verglasung; zeitgleich erfolgt fortlaufend die Dokumentation der Vorgänge.

 

Spendeneingang

Bis zum 14.09.2017 sind Spenden in einer Höhe von 7.690 € für die Schulzendorfer Familie eingegangen, bei der zwei Wände des Wohnhauses eingestürzt sind. Die Familie wohnt zurzeit in einem Haus, das ihr der Eigentümer entgeltfrei zur Verfügung gestellt hat.

 

 

Unter dem Tagesordnungspunkt 5 hat der Rechtsanwalt Dr. Aschmann das Ergebnis aus seinem Rechtsgutachten über die Folgekostenverträge zum B-Plangebiet Ritterschlag/Ritterfleck vorgetragen. Nach seiner Auffassung sind die Folgekostenverträge unwirksam. Damit hat er die Einschätzung des Rechtsanwaltes der Gemeinde bestätigt. Die Gemeinde hat keinen Anspruch auf einen Ausgleich von Folgekosten aus diesen Verträgen. Die Gemeindevertretung hat sich darüber kurz nichtöffentlich beraten.

 

Die erste Beschlussvorlage des Abends handelte von einer Dienstaufsichtsbeschwerde von Herrn Bolduan und Herrn Klubescheid gegen den Bürgermeister der Gemeinde. Die Beschwerdeführer werfen dem Bürgermeister mehrere Dienstvergehen vor. Er soll eine Grundstückseigentümerin genötigt haben, Einfluss auf den Käufer ihres Grundstücks zu nehmen, die Vorfläche, die im Eigentum der Gemeinde läge, mitzukaufen, sonst würde die Gemeinde dem Verkauf nicht zustimmen.

Er würde die Entstehungsgeschichte der Vorflächen missachten.

Der Bürgermeister würde indirekt Grundstückseigentümern vorwerfen, Vorflächen unrechtmäßig zu nutzen.

Er würde es unterlassen, Rechtsgrundlagen der Vergangenheit in seine Betrachtungen einzubeziehen.

Die Gemeindevertretung ist die vorgesetzte Dienststelle des Bürgermeisters und hat zu entscheiden, ob der Bürgermeister ein Dienstvergehen begangen hat. Die vorgelegte Beschlussvorlage stellt fest, dass der Bürgermeister Markus Mücke kein Dienstvergehen begangen hat. Mit der Grundstückseigentümerin hat er niemals gesprochen, vor ihrem Grundstück liegt gar keine Vorfläche, die Entstehungsgeschichte der Vorflächen haben keinen Einfluss auf die Tatsache, dass Vorflächen im Eigentum der Gemeinde liegen können und diese den Anliegern zum Verkauf angeboten werden sollen. Der Bürgermeister hat niemals Grundstückseigentümern vorgeworfen, sie würden Vorflächen unrechtmäßig nutzen.

Elf Mitglieder der Gemeindevertretung haben der Beschlussvorlage zugestimmt, ein Mitglied war dagegen, drei Mitglieder haben sich enthalten.

 

 

Die zweite Beschlussvorlage handelte von einer Petition zur öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Der Petent hatte sich darüber beklagt, dass die Gemeinde nicht einen Ast aus einem Baum entfernt hatte, von dem der Petent eine Gefahr ausgehen sah, dass die Straßenreinigung in der Karl-Marx-Straße nicht ordentlich durchgeführt wurde, dass der Winterdienst in der Karl-Marx-Straße nicht ordentlich erfolgte und dass aus seiner Sicht die Qualitätsdaten des Wassers nicht ausführlich genug durch den MAWV veröffentlicht werden. Die Gemeindevertretung hat dazu eine Stellungnahme beschlossen.

15 Mitglieder der Gemeindevertretung waren dafür, kein Mitglied war dagegen, ein Mitglied hat sich enthalten.

 

 

Unter dem Tagesordnungspunkt 6.3 ging es um das Bauprogramm Beleuchtung für die Straßenbeleuchtung in der Fritz-Reuter-Straße, der Richard-Wagner-Straße zwischen Rosa-Luxemburg-Straße und Gemarkungsgrenze und dem Gehweg entlang des Selchower Flutgrabens. Die Gemeindevertretung hat die Verwaltung beauftragt, auf diesen Strecken eine Beleuchtung zu errichten. Die Verwaltung hat einen Planer mit der Planung beauftragt, die Grundlage des Bauprogramms werden sollte. Die Planung wurde den Anliegern in einer Anwohnerversammlung am 30.03.2017 vorgestellt und sah 11 Leuchtpunkte im Abstand von um die 32 Meter vor. Kurze Zeit nach dieser Anwohnerversammlung wurde eine Änderung des Projektes von Anwohnern aus der Fritz-Reuter-Straße vorgeschlagen. Diese Änderungswünsche sahen andere Leuchtpunkte und eine Reduzierung der Anzahl von Leuchtpunkten auf acht vor. Die Änderungswünsche wurden von dem Planer geprüft und für nicht „DIN-gerecht umsetzbar“ bewertet. Mitglieder der Gemeindevertretung wünschten eine weitere Anwohnerversammlung, die in der Fritz-Reuter-Straße stattfinden sollte, damit die Wünsche der Anwohner dort noch einmal gehört werden könnten. Die zweite Anwohnerversammlung fand am 19.06.2017 in der Fritz-Reuter-Straße statt. Dort wurde festgestellt, dass die Leuchtpunkte nicht vor Wohnhäusern liegen, sondern auf Höhe der Nachbarschaftsgrenzen liegen sollten. Die Verwaltung wurde beauftragt, eine neue Planung zu beauftragen. Die zweite Variante sieht nun 10 Leuchtpunkte in der Fritz-Reuter-Straße vor, die in etwa auf Höhe der Nachbarschaftsgrenzen liegen und DIN-gerecht eine Höhe von nunmehr sechs Metern haben, weil die Abstände der Leuchtpunkte nun zwischen 36 und 39 Meter liegen. Im Hauptausschuss am 06.09.2017 traten fachliche Fragen auf, die den Mitgliedern der Gemeindevertretung vom Planer beantwortet werden sollten. Dazu fand eine Veranstaltung mit dem Planer statt, an der drei Mitglieder der Gemeindevertretung teilnahmen. In der 2. Variante des Bauprogramms wurden die Wünsche der Anwohner soweit berücksichtigt, wie sie DIN-gerecht umsetzbar sind. Diese Variante 2 wurde zur Grundlage der Beschlussvorlage.

Neun Mitglieder der Gemeindevertretung haben der Beschlussvorlage zugestimmt, vier Mitglieder waren dagegen, drei Mitglieder haben sich enthalten.

 

Die letzte Beschlussvorlage des Abends handelte von der Zuschlagserteilung an einen freien Träger für die Betreibung der neuen Kita in der Ernst-Thälmann-Straße. Die Gemeindevertretung hatte beschlossen, dass die neue Kita von einem freien Träger betrieben werden soll. Es wurde eine Ausschreibung durchgeführt, die Angebote wurden bewertet und der Zuschlag kann nach dem Beschluss der Gemeindevertretung erteilt werden.

Zwölf Mitglieder der Gemeindevertretung haben der Beschlussvorlage zugestimmt, zwei Mitglieder waren dagegen, zwei Mitglieder haben sich enthalten.

Der Zuschlag soll dem Verein Johanniter-Unfall-Hilfe erteilt werden.