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Sitzung des Finanzausschusses am 11.10.2017

Schulzendorf, den 13.10.2017

Zum Beginn der Sitzung hat der Kämmerer, Herr Reech, über den Stand der Gemeindefinanzen informiert und Fragen dazu beantwortet. Die Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben steht in etwa im Plan, besondere Probleme bestehen nicht. Ausgaben im Investitionsbereich werden voraussichtlich später erfolgen, weil Rechnungen im Baubereich erst später als geplant gestellt werden.

 

 

Zum Jahresabschluss 2013 unter dem Tagesordnungspunkt 4 hat Herr Reech mitgeteilt, dass die Buchung des Anlagenvermögens für 2013 abgeschlossen ist. Gegenwärtig sind weitere Buchungen zu Rechnungsabgrenzungen und Rückstellungen in Arbeit. Bei den Rückstellungen ergibt sich ein Klärungsbedarf mit dem Anbieter der Haushaltssoftware sowie dem Rechnungsprüfungsamt, um die geplante Inanspruchnahme und geplante Zuführung von Rückstellungen im Ergebnishaushalt ordnungsgemäß darzustellen. Davon hängt der weitere Aufwand in der Umsetzung des Jahresabschlusses und der Planung des Haushalts 2018 ab.

 

 

Unter dem Tagesordnungspunkt 5 hat Herr Reech über den Stand der Ergebnisplanung des Haushalts 2018 informiert. Die Mittelanmeldung der Geschäftsbereiche ist abgeschlossen. Es wurde festgestellt, dass der Ergebnishaushalt „Ansatz 2018“ nicht ausgeglichen ist. Daraufhin wurden Haushaltsausgleichsberatungen mit den Geschäftsbereichsleitern auf Planstellenebene durchgeführt, die zu Reduzierungen führten. Trotzdem musste festgestellt werden, dass ein negativer Saldo im Ergebnishaushalt immer noch vorhanden ist. Eine Reduzierung durch Betrachtung auf Planstellenebene ist nicht ausreichend. Der Vergleich „Ansatz 2017“ mit dem Plan „bestätigter Ansatz 2018“ identifiziert die Verursacher auf allen Ebenen (Produktbereich, Produktgruppe, Produkt, Planungsstelle). Die prozentualen Anteile der einzelnen Aufwendungen an den Gesamtaufwendungen im „Ansatz 2017“ könnten als Maßstab für die Aufwendungen 2018 dienen. Der Kämmerer hat den Entwurf der Haushaltssatzung aufzustellen und dem Hauptverwaltungsbeamten zur Feststellung vorzulegen (§67 BbgKVerf). Das Ergebnis aus ordentlichen Erträgen und ordentlichen Aufwendungen ist dabei in jedem Jahr unter Berücksichtigung von Fehlbeträgen aus Vorjahren in Plan und Rechnung auszugleichen. Es ist ausgeglichen, wenn der Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge die Höhe des Gesamtbetrages der ordentlichen Aufwendungen erreicht oder übersteigt (§ 63 BbgKVerf). Dafür sind folgende Maßnahmen anzuwenden: Ausnutzung aller Sparmöglichkeiten, Ausschöpfung aller Ertragsmöglichkeiten sowie die Verwendung von Rücklagemitteln und von Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses des Vorjahres (§ 63 BbgKVerf). Die Gemeinde hat die zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen Erträge, soweit vertretbar und geboten, aus speziellen Entgelten für die von ihr erbrachten Leistungen, im Übrigen aus Steuern, zu beschaffen (§64 BbgKVerf). Nach diesen Vorgaben wird nun weiter versucht, das Verhältnis zwischen Erträgen und Aufwendungen herzustellen.

 

 

Die einzige Beschlussvorlage des Abends handelte von der ersten Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren. Die Leistung Straßenreinigung und Winterdienst wurde neu ausgeschrieben und die Gebühren müssen der neuen Kalkulation angepasst werden.

Alle stimmberechtigten Mitglieder des Ausschusses haben der Gemeindevertretung die Zustimmung empfohlen.