Aufforderung zur Anmeldung zum Schulbesuch in der Gemeinde Schulzendorf

Schulzendorf, den 17.10.2017

Amt für Soziales, Bildung und Kultur

 

Aufforderung zur Anmeldung zum

Schulbesuch in der Gemeinde Schulzendorf

 

Gemäß § 37 Abs. 3 des Brandenburgischen Schulgesetzes (BbgSchulG) beginnt für Kinder, die bis zum 30. September 2018 das sechste Lebensjahr vollendet haben, am 1. August die Schulpflicht. Die Einschulungsfeier findet am Samstag, dem

18. August 2018, 10.00 Uhr in der Sport- und Mehrzweckhalle Schulzendorf statt.

Der 1. Unterrichtstag des Schuljahres 2018/2019 ist der 20. August 2018. Kinder, die zwischen dem 1. Oktober und dem 31. Dezember das sechste Lebensjahr vollenden, können auf Antrag der Eltern zu Beginn des Schuljahres gemäß § 37 Abs. 4 BbgSchulG in die Schule aufgenommen werden, wenn sie als schulreif anzusehen sind. In begründeten Ausnahmefällen gilt das auch für Kinder, die nach dem 31. Dezember, jedoch vor dem 01. August des folgenden Kalenderjahres das sechste Lebensjahr vollenden.

 

Sie werden hiermit aufgefordert, Ihr schulpflichtig werdendes Kind bei der zuständigen Grundschule Schulzendorf, Illgenstraße 26, im Schulbüro anzumelden und persönlich vorzustellen. Bitte bringen Sie Ihr Kind mit.

Zur Anmeldung sind die Geburtsurkunde des Kindes (bzw. das Familienstammbuch), der Personalausweis der Eltern sowie die Teilnahmebestätigung an der Sprachstandsanalyse vorzulegen. Erscheint zur Anmeldung nur ein sorgeberechtigtes Elternteil, so ist von dem anderen der Personalausweis und eine Vollmacht mitzubringen.

(Die Vollmacht finden Sie auf der Homepage der Grundschule unter: www.grundschule-schulzendorf.de)

 

Die Anmeldung der betreffenden Kinder kann an folgenden Terminen erfolgen.

Terminvereinbarung erbeten unter 033762/40115!

Montag, den 27.11.17 von 15:00 – 18:00 Uhr

Mittwoch, den 29.11.17 von 15:00 – 18:00 Uhr

Donnerstag, den 30.11.17 von 08:00 – 11:00 Uhr

und von 15:00 – 18:00 Uhr

Montag, den 04.12.17 von 15:00 – 18:00 Uhr

 

gez. F. Freese

Schulleiter