Schulzendorf Broschüre

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Information des Geschäftsbereiches Finanzen zur Grundsteuer

Schulzendorf, den 11.01.2018

Der Geschäftsbereich Finanzen weist entsprechend der öffentlichen Bekanntmachung über die Festsetzung der Grundsteuer A und B für das Kalenderjahr 2018, nochmals darauf hin, dass ab 2018 die mit dem übersandten Grundsteuerbescheid von 2017 festgesetzte Jahressteuer, jeweils

zum 15.02.,15.05.,15.08.u.15.11.

zu überweisen ist.

Der Termin  der Jahreszahler ist der 01.07.

Bereits erteile Einzugsermächtigungen behalten ihre Gültigkeit.

 

Es ergeht an die Steuerpflichtigen kein gesonderter Bescheid.

Nur bei Veränderungen  ergeht ein Grundsteueränderungsbescheid an die Steuerpflichtigen.

Die Grundsteuer A und B für 2018 ist durch die öffentliche Bekanntmachung vom 27.12.2017 für alle Steuerpflichtigen festgesetzt worden.