Sitzung des Ausschusses für Soziales, Bildung, Kultur und Sport am 27.02.2018

Schulzendorf, den 02.03.2018

Zum Beginn der Sitzung wurde die Tagesordnung geändert. Der Tagesordnungspunkt 7 „Sachstand Reinigung Grundschule“ soll vor den Tagesordnungspunkt 5 „Verlegung der Ampel in der Ernst-Thälmann-Straße“ gesetzt werden. Dies wurde so beschlossen.

 

Anschließend hat der Bürgermeister informiert.

Zur Erweiterung der Schule sollte festgestellt werden, ob die Erweiterung mit der Raumanzahl den Anforderungen unter Berücksichtigung des zu erwartenden Zuzugs gerecht werden kann. Zurzeit liegt der Anteil der Grundschüler an der Gesamtzahl der Einwohner in Schulzendorf bei 5,41 %. In den Nachbarkommunen liegt der Anteil ähnlich. Wenn man von einer Bebauung der B-Plangebiete Ritterschlag/Ritterfleck und Waldsiedlung in den nächsten 6-10 Jahren von insgesamt 570 Wohneinheiten ausgeht, kann man daraus einen Einwohneranstieg von jetzt 8.201 auf 10.000 in den nächsten 6-10 Jahren vermuten. Wenn dabei das Verhältnis zwischen Einwohnerzahl und Zahl der Grundschüler gleich bleibt, muss man in den nächsten 6-10 Jahren mit 541 Schülern in der Grundschule rechnen. Dies führe zu durchschnittlich 22,2 Kindern pro Klasse, wenn pro Jahrgang vier Klassen zur Verfügung stünden. Somit könnte eine Vierzügigkeit mit 24 Klassen in der Grundschule für die zu erwartende Schülerzahl ausreichend sein. Die Mitglieder des Ausschusses möchten dies in den Fraktionen beraten, damit dazu in der Sitzung des Hauptausschusses Stellung bezogen werden kann und ggf. in der Sitzung der Gemeindevertretung eine Entscheidung getroffen werden kann.

 

Zum neuen Tagesordnungspunkt 5 „Sachstand Reinigung Grundschule“ wurde über die Reinigungsarbeiten in der Schule informiert und diskutiert. Mitglieder des Ausschusses zeigten sich mit den Reinigungsarbeiten unzufrieden und fordern Maßnahmen vom Auftraggeber, dem Schulträger. Die Verwaltung ist mit dem Auftragnehmer seit längerer Zeit im Dialog. Die Arbeiten wurden in der Zeit mal besser und mal schlechter ausgeführt. Sanktionen wurden angedroht und vor kurzem umgesetzt.

 

 

Zum neuen Tagesordnungspunkt 6 „Verlegung der Ampel in der Ernst-Thälmann-Straße“ hat Herr Kolberg als Einreicher informiert, dass es ihm hierbei nicht um eine Verlegung der Ampel geht, es geht um das Thema Querungshilfe auf Höhe der Tierarztpraxis. Herr Kolberg hat auch informiert, dass am nächsten Tag Vertreter des Landkreises im Ortsentwicklungsausschuss dazu Stellung beziehen werden.

 

 

Über das Urteil des Oberverwaltungsgerichts 6A 15.15 vom 06.10.2017 wurde zum neuen Tagesordnungspunkt 7 gesprochen. Die Geschäftsbereichsleiterin Soziales, Bildung und Kulur, Frau Meskat, hat dargelegt, dass dieses Urteil keine Konsequenzen für die Gemeinde Schulzendorf hat. Mit diesem Urteil wurde eine Kitabeitragssatzung einer Kommune für unwirksam erklärt, weil kalkulatorische Zinsen nach §6 Abs. 2 KAG bei der Beitragskalkulation berücksichtigt wurden. Die Kitabeitragssatzung der Gemeinde Schulzendorf weist diese Mängel nicht auf. Anträge auf Erstattung der Kitabeiträge werden abgewiesen.

 

 

Unter dem Tagesordnungspunkt 8 hat Herr Kolberg daran erinnert, dass sich die Mitglieder der Gemeindevertretung Gedanken machen möchten, wie die Agenda 2020 fortgeschrieben und erledigt werden könnte.