Schulzendorf Broschüre

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Sitzung des Ortsentwicklungsausschusses am 28.02.2018

Schulzendorf, den 02.03.2018

Zum Beginn der Sitzung hat der Vorsitzende, Herr Kolberg vorgetragen, dass die Tagesordnung geändert werden sollte. Der Tagesordnungspunkt 6 „Verlegung der Ampel in der Ernst-Thälmann-Straße“ soll sofort behandelt werden, weil die Gäste von der Kreisverwaltung zeitig gehen müssen. Dem wurde mehrheitlich zugestimmt.

 

Es wurde erklärt, dass es sich bei diesem Tagesordnungspunkt nicht um eine Verlegung der Ampel in der Ernst-Thälmann-Straße, sondern um eine Querungshilfe über die Ernst-Thälmann-Straße auf Höhe der Tierarztpraxis geht. Die Vertreter der Kreisverwaltung vom Gebäude- und Immobilienmanagement und dem Straßenverkehrsamt haben dargestellt, dass die Errichtung einer Querungshilfe an dieser Stelle nicht errichtet wird. Zurzeit rechtfertigt das Verkehrsaufkommen solch eine Maßnahme nicht. Man wird diese Verkehrsstelle aber in ein Monitoring aufnehmen und bei veränderten Verkehrslagen das Thema wieder aufgreifen.

 

 

Anschließend hat der Geschäftsbereichsleiter Bau, Herr Sonntag informiert.

Brücke Ebbegraben

In der Sitzung der Gemeindevertretung Schulzendorf am 08.11.2017 wurde eine Anfrage zur Brücke über den Ebbegraben gestellt. Am 20.11.2017 erfolgte durch die Gemeindeverwaltung Schulzendorf eine Anfrage bei der Gemeinde Zeuthen, die mit Mail vom 26.02.2018 wie folgt beantwortet wurde:

 

„Sehr geehrter Herr Sonntag,

auf die Anfrage aus der Gemeindevertretung Schulzendorf kann ich Ihnen folgendes mitteilen:

Die Brücke wurde 1998 im Zuge der Renaturierung des Ebbegrabens (1.BA) durch den Wasser- und Bodenverband errichtet und ist nunmehr 20 Jahre alt. Da die Verkehrssicherheit nach dieser Standzeit nicht mehr gegeben war, wurde die Holzbrücke unabhängig von einer Prüfung der Eigentumsverhältnisse, im Frühjahr 2016 wegen einer Gefährdung für die öffentliche Sicherheit und Ordnung durch die Gemeinde Zeuthen gesperrt. Darüber hinaus ist die Zuwegung zur Brücke auf Schulzendorfer Seite bereits sichtlich zugewachsen und durch querliegendes Totholz erschwert.

Bei der Prüfung der Eigentumsverhältnisse, wurde festgestellt, dass die Brücke den Ebbegraben überspannt und mit seinen Auflagern auf einer Seite in der Gemarkung Schulzendorf und zur anderen Seite in der Gemarkung Zeuthen liegt. Das Auflager welches sich in der Gemarkung Zeuthen befindet, wurde auf Privatland (Flur 2; Flurstück 12) gegründet, so dass sich kein Eigentumsanspruch für die Gemeinde Zeuthen an der Brücke ergibt. Da die Brücke auch sonst nicht in das Eigentum der Gemeinde Zeuthen übernommen wurde und somit nicht zum Anlagevermögen der Gemeinde Zeuthen zählt, trifft die Gemeinde Zeuthen damit auch keine Verkehrssicherungspflicht für die betreffende Brücke.

In unmittelbarer Entfernung von ca. 70m Luftlinie befindet sich eine vorhandene Brücke zur Überquerung des Ebbegrabens.

Die Gemeinde Zeuthen führte zu dieser Thematik bereits mit dem Wasser- und Bodenverband als Eigentümer der Brücke Gespräche. Aufgrund der zu erwartenden hohen Instandsetzungskosten bzw. eines erforderlichen Neubaus der Brücke (einschließlich des entsprechenden Genehmigungsverfahrens) sowie der nur 70 Meter entfernten zweiten Brücke sind der Wasser- und Bodenverband als auch die Gemeinde Zeuthen zu dem Ergebnis gelangt, die betreffende Brücke ersatzlos zu entfernen.

Mit freundlichen Grüßen“

 

Schulerweiterungsbau

Die Gemeindevertretung hat am 12.07.2017 beschlossen, „der Bürgermeister wird beauftragt, alle notwendigen Schritte einzuleiten, um 2018 mit einer Erweiterung der Grundschule in Modulbauweise beginnen zu können. Das Raumangebot der bisher 3-zügigen Grundschule soll um Räume erweitert werden, die im Ergebnis eine vierzügige Grundschule mit weiteren Räumen darstellt. In der Sitzung des Hauptausschusses am 31.01.2018 haben Mitglieder der Fraktion DIE LINKE eine verlässliche Aussage darüber gefordert, ob eine Erweiterung der Grundschule im Umfang der vorgelegten Konkretisierung des Raumprogramms den Anforderungen unter Berücksichtigung des zu erwartenden Zuzugs für die nächsten 6-10 Jahre gerecht wird.

Der Zuzug in den B-Plangebieten Ritterschlag/Ritterfleck und Waldsiedlung und den bisher nicht bebauten Lücken ist bezüglich des Zeitpunktes, der Anzahl und der Zahl der Kinder im Grundschulalter nicht vorhersehbar. Auf Nachfrage haben die Erschließungsträger für das B-Plangebiet Ritterschlag/Ritterfleck und das B-Plangebiet Waldsiedlung angegeben, insgesamt ca. 570 Wohneinhaiten zu erstellen. Allerdings sind auch Mietwohneinheiten für ältere und junge Bewohner geplant, die keine Kinder im Grundschulalter haben werden.

Insgesamt kann man bei einer großzügigen Rechnung von einem Zuwachs der Einwohnerzahl in den nächsten 10 Jahren auf 10.000 ausgehen.

Die Zahl der Grundschüler im Verhältnis zur Einwohnerzahl in Schulzendorf liegt bei 5,41 %; in den Nachbarkommunen bestehen ähnliche Verhältnisse. Unter der Annahme einer Einwohnerzahl in Schulzendorf in den nächsten 6-10 Jahren von 10.000 und der Annahme, dass das Verhältnis von Einwohnern zu Grundschulkindern bei 5,41 % bleibt, ist mit einer Schülerzahl von 541 zu rechnen.

541 Schüler auf 24 Klassen in einer vierzügigen Grundschule verteilt, führen zu einer durchschnittlichen Klassengröße von 22,541 Schülern. Das entspricht der Vorgabe der Klassengrößen für Schulen für gemeinsames Lernen (Klassen mit Kindern mit Handicap sollen nicht mehr als 23 Kinder haben).

Bei Akzeptanz der vorgenannten Annahmen ist eine Erweiterung der Grundschule Schulzendorf auf vier Züge und weiteren Räumen ausreichend für den Bedarf in den nächsten 6-10 Jahren. Für den Fall, dass aus unvorhersehbaren Ereignissen ein Jahrgang aus fünf Klassen bestehen sollte, könnte dies über eine temporäre Nutzung eines Fachraumes aufgefangen werden.

 

Heizung und Dach Kita Löwenzahn

Bereits in der Sitzung des Ortsentwicklungsausschusses am 22.11.2017 wurde über einen Schaden an der Heizungsanlage in der Kita Löwenzahn, der zunächst zwei der vier Bereiche betraf, informiert. Durch den sofortigen Einsatz der zuständigen Verwaltungsmitarbeiterinnen konnte der Ausfall kurzfristig auf nur noch einen Bereich reduziert werden. Eine Information erfolgte auch in der Sitzung des zeitweiligen Ausschusses zur Horterweiterung und Neubau einer Kita am 28.11.2017.

Kurze Darstellung der Termine zur Reparatur der Heizung bzw. Vorbereitung der Dachsanierung:

14.11.2017 Wasserverlust / Rohrbruch

15.11.2017 Leckortung

16.11.2017 Maurerarbeiten (Teile des Fußbodens entfernt)

17.11.2017 Stopfen auf Heizungsrohr, Wiederinbetriebnahme nicht betroffener Bereiche

21.11.2017 Reparatur/Ersatz Heizungsrohr; Entfernung weiterer Fußbodenteile, da weitere Schäden

29.11.2017 Heizung incl. Fußbodenheizung wieder vollständig in Betrieb

ab 05.12.2017 Einsatz von zwei Entfeuchtern (durchgängig den gesamten Dezember)

05.12.2017 Termin mit Gutachter (Fußboden im Raum A4 muss wegen Feuchteschäden entfernt werden; keine Schimmelbildung!)

01.02.2018 Entfernung der Akustikdecke im Raum A4 in Vorbereitung auf die weitere Schadens- bzw. Ursachenerkundung für die geplante Dachsanierung, kein Schimmel vorhanden

10.02.2018 (Samstag!) Fußboden entfernt; kein Schimmel vorhanden; seitdem weitere Trocknung des Raumes

ab 28.02.2018 Neumontage der Fußbodenheizung geplant

05.03.2018 Schließen des Fußbodens (mit Trockenestrich) geplant; danach Herrichten für die geplanten Dachsanierungsarbeiten: weiteres Öffnen des Daches von unten bei Anwesenheit des Gutachters, um genaue Leistungsbeschreibung für die Auftragsvergabe erstellen lassen zu können

Sämtliche Arbeiten bzw. Arbeitsschritte erfolgen immer in enger Abstimmung mit der Kitaleitung. Auch die Information des Gutachters, dass keine Schimmelbildung vorliegt (sondern schlimmsten Falls Stockflecken aber eher nur Staubflecken) ging an die Kita-Leitung und die anwesenden Erzieherinnen (auch zur Weitergabe dieser Information an die Eltern!).

 

 

Der neue Tagesordnungspunkt 6 handelte vom B-Plangebiet Mühlenschlag. Die Umsetzung des bestehenden B-Plans Mühlenschlag stagniert, weil die Planung nicht mehr zeitgemäß ist. Der Eigentümer der Fläche hat eine Änderung des B-Plans vorgeschlagen, die an dem Abend vorgestellt wurde. Die Änderung sieht die Errichtung eine Verkaufseinrichtung für den täglichen Bedarf in der nördlichen Spitze des Gebiets mit Zuliefererzufahrt von der Miersdorfer Straße vor. Mietwohnungen und Parkplätze sollen auf dem Streifen an der Miersdorfer Straße entstehen und sich mit den Höhen der bestehenden Gebäude anpassen. Der Standort einer Kita am Gerstenweg, die Umlegung des Spielplatzes und die Anlage eines Regenwasserbeckens am Kornblumenweg sind darin auch vorgesehen. Mitglieder des Ausschusses unterstützen die B-Planänderung.

 

 

Die erste Beschlussvorlage des Abends handelte von der Konkretisierung des Raumprogramms für die Schulerweiterung. Die Konkretisierung soll als Grundlage für die Beauftragung eines Planers dienen. Die Mitarbeiter des Büros, das die Gemeinde bei der Konkretisierung unterstützt, hat Stellung zu den Vorschlägen von Herrn Bäumer aus der Sitzung der Gemeindevertretung am 13.02.2018 bezogen. Herr Bäumer hatte einen vorgelagerten Teilnahmewettbewerb vorgeschlagen. Dieses Verfahren ist eine dem Nichtoffenem Verfahren und dem Verhandlungsverfahren bzw. der Beschränkten Ausschreibung oder der Freihändigen Vergabe vorgelagerte Vorauswahl geeigneter Unternehmen für die spätere Angebotsabgabe. Die Stellungnahme hatte den Inhalt, dieses Verfahren nicht zu wählen. Sollte es trotzdem angewendet werden, sollte dringend ein Rechtsanwalt das Verfahren begleiten.

Die Darlegung der zu erwartenden Schülerzahlen wurde in die Diskussion einbezogen.

Fünf stimmberechtigte Ausschussmitglieder haben der Gemeindevertretung die Zustimmung empfohlen, niemand war dagegen, ein Mitglied hat sich enthalten.

 

 

Unter den Tagesordnungspunkten 7.2 und 7.3 wurden die Entwürfe der Erschließungsverträge mit den Erschließungsträgern im B-Plangebiet Ritterschlag/Ritterfleck behandelt. Die Erschließungsverträge haben die jeweiligen Entwurfsplanungen, die Absicherungen und die Verpflichtungen aus der Erschließung und dem B-Plan zum Inhalt. Die Gemeinde wurde bei der Erstellung der Verträge durch einen Rechtsanwalt vertreten. Da die Erschließung durch einen Träger und nicht durch die Gemeinde durchgeführt wird, wird die Gemeinde dafür auch keine Erschließungsbeiträge erheben. Nur wenn die Gemeinde einen Erschließungsaufwand hätte, müsste sie auch Erschließungsbeiträge erheben.

Alle stimmberechtigten Ausschussmitglieder haben sich der Stimme enthalten.

 

 

Unter dem Tagesordnungspunkt „Verschiedenes“ wurde das Thema „Vorflächen“ angesprochen. Herr Sonntag hat gefragt, ob sich die Mitglieder des Ausschusses eine Meinung zur Klärung der Angelegenheit gebildet haben. Er hat vorgeschlagen, einen Beschlussvorschlag zu erstellen, der die Möglichkeit zur Wahl zwischen dem Kauf der Vorflächen durch die Anlieger und der Pacht bietet. Sollten beide Varianten nicht gewünscht sein, müssten die Zäune zurückgesetzt werden und sich die Anlieger um ein Geh- Fahr- und Leitungsrecht über die Vorflächen bemühen. Die Mitglieder des Ausschusses haben darum gebeten, solch einen Beschlussvorschlag zu fertigen.

 

Ein weiterer Punkt handelte von der Agende 2020. Herr Kolberg hat daran erinnert, die Ziele dieser Agenda umzusetzen. Er hat vorgeschlagen, das weitere Ziel der Verlängerung der Ernst-Thälmann-Straße als Umfahrung des Alt-Dorfes aufzunehmen. Herr Körner hat dies kritisiert, er möchte die „Wunschliste“ nicht einfach so erweitern, wenn sowieso nicht in der Gemeindevertretung daran gearbeitet wird. Daraufhin kam es zu einem harten Dialog mit dem Vorsitzenden, worauf Herr Körner die Sitzung vorzeitig verließ.