Schulzendorf Broschüre

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Sitzung des Finanzausschusses am 07.03.2018

Schulzendorf, den 08.03.2018

Die Sitzung wurde vom stellvertretenden Vorsitzenden, Herrn Thieke, geleitet, er hat Herrn Bäumer vertreten.

Zum Beginn der Sitzung wurde die Tagesordnung geändert, der Tagesordnungspunkt 5 wurde vom Einreicher zurückgezogen.

Anschließend hat Herr Reech, der Kämmerer, informiert.

 

Bekanntmachung Haushaltssatzung 2018

Mit der Veröffentlichung der Haushaltssatzung der Gemeinde Schulzendorf für das Haushaltsjahr 2018 in der Sonderausgabe des Gemeindekuriers Nr 2/18 vom 05.03.2018 ist sie in Kraft getreten. Der Gemeindekurier liegt im Rathaus aus und kann über die Internetseite der Gemeinde abgerufen werden.

Die Satzung mit ihren Anlagen kann von jedermann in der Gemeinde Schulzendorf, Richard-Israel-Straße 1, Zimmer 2.14 zu den Öffnungszeiten Montag, Donnerstag: 9.00 – 12.00 und 13.00 – 15.00 Uhr, Dienstag: 9.00 – 12.00 und 13.00 – 18.00 Uhr, Freitag: 9.00 – 12.00 Uhr, eingesehen werden.

 

Bestand an Zahlungsmitteln zum 07.03.18

Zum 07.03.18 beträgt der Bestand an Zahlungsmitteln 9.369.594,07 €.

 

Anschließend präsentierte Herr Reech das vorläufige Kontoschema im Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt zum 07.03.18 und die Übertragungen von Ermächtigungen von 2017 in das Haushaltsjahr 2018 Stand 07.03.18.

 

 

Unter dem Tagesordnungspunkt 4 hat Herr Mücke informiert, dass das Gutachten zum Wohnungsbau den Gemeindevertretern seit dem 31.01.2018 vorliegt. Mit der Übersendung habe er darum gebeten, ihm mitzuteilen, wie weiter verfahren werden sollte. Bis jetzt hat er keine Antwort erhalten. Er habe vorgeschlagen, einen Termin mit dem Verfasser des Gutachtens zu verabreden, um ggf. Fragen beantwortet zu bekommen. Auch dazu hat er noch keine Antwort erhalten. Das Gutachten wurde beauftragt, um feststellen zu lassen, wie in Schulzendorf sozialer Wohnungsbau umgesetzt werden kann und welche Maßnahmen dafür geeignet sind. Das weitere Vorgehen möchte man noch in den Fraktionen besprechen.

 

 

Die erste Beschlussvorlage des Abends handelte von dem Erschließungsvertrag mit der Firma Bonava, die im B-Plangebiet Ritterschlag/Ritterfleck an der Ernst-Thälmann-Straße zwei Drittel der Bebauung vornehmen möchte. Der Erschließungsvertrag umfasst zunächst das östliche Drittel des Gebietes. Herr Reech hat darauf hingewiesen, dass durch die Erschließung und die Übergabe der Straßen an die Gemeinde Schulzendorf das Anlagevermögen ansteigen wird und daraus ein Aufwand in Form von Abschreibungen entstehen wird.

Mitglieder des Ausschusses gaben an, dass sie einen Erschließungsvertrag mit Bonava über beide Teilgebiete (A und B) abschließen lassen möchten und nicht nur über ein Teilgebiet. Sie sähen die Gefahr, dass beim Abschluss des Erschließungsvertrages nur über das Teilgebiet A, das Teilgebiet B vielleicht nicht mehr erschlossen wird. Herr Mücke gab an, dass zunächst nur ein Angebot über eine Erschließung von Bonava über das Plangebiet A vorliegt. Für den Fall, dass die Gemeinde das Angebot ablehnt und den Erschließungsvertrag nicht abschließt, müsste die Gemeinde die Erschließung vornehmen. Dies würde bedeuten, dass die Gemeinde zunächst die Kosten in Höhe von etwa 5,5 Mio € tragen und anschließend Beiträge von den Anliegern erheben müsste. 75 % der Kosten trügen die Anlieger, 25 % die Gemeinde.

Die Höhe der Bürgschaften wurde von Mitgliedern des Ausschusses als zu gering eingeschätzt.

 

Kein stimmberechtigtes Mitglied des Ausschusses hat der Gemeindevertretung die Zustimmung empfohlen, zwei Mitglieder waren dagegen, drei Mitglieder haben sich enthalten.

 

 

Der neue Tagesordnungspunkt 5.2 handelte auch von einem Erschließungsvertrag im B-Plangebiet Ritterschlag/Ritterfleck an der Ernst-Thälmann-Straße. Hier liegt ein Erschließungsangebot der Firma hit. vor, die das westliche Drittel des Gebietes erschließen möchte. Über den Inhalt der Beschlussvorlage wurde nicht weiter gesprochen.

 

Drei stimmberechtigte Mitglieder des Ausschusses haben der Gemeindevertretung die Zustimmung empfohlen, kein Mitglied war dagegen, zwei Mitglieder haben sich enthalten.

 

 

Über eine Neufassung der Hallennutzungssatzung wurde unter dem neuen Tagesordnungspunkt 5.3 verhandelt. Diese Änderung wurde von der Fraktion DIE LINKE eingebracht. Inhaltlich wurde von dem Einreicher nichts vorgetragen. Die Verwaltung hat Hinweise gegeben, die ggf. zur Änderung der Neufassung führen könnten.

Es wurde darauf hingewiesen, dass jedermann berechtigt ist, die Einrichtungen der Gemeinde zu nutzen. Wenn man die Nutzung für Personenkreise einschränken möchte, sollte man den Nutzerkreis grundsätzlich definieren. Eine Beschränkung der Nutzungsgenehmigung auf ein Jahr kann für Vereine Unsicherheiten für die Planung darstellen, weil nicht gewiss ist, ob sie im nächsten Jahr diese Nutzungszeiten wieder erhalten. Eine Befristung des Antragszeitraumes sollte nicht vorgenommen werden, weil kurzfristige Beantragungen bei freien Kapazitäten möglich sein sollten. Eine Vergabe von Nutzungszeiten kann nicht nach „Absprache“ erfolgen, es sollten Kriterien für die Auswahl genannt werden (z.B. Datum des Antrags, Losverfahren, Teilnehmerzahlen usw.) und weitere redaktionelle Hinweise wurden gegeben. Diese Hinweise wurden nicht weiter diskutiert, die Einreicher haben die Abstimmung vertagt, weil man über die Hinweise erst noch in der Fraktion sprechen möchte.

 

 

Eine Änderung der Hallennutzungsgebührensatzung wurde unter dem anschließenden Tagesordnungspunkt behandelt. Auch hier ist die Fraktion DIE LINKE Einreicher. Wieder wurden nur von der Verwaltung Hinweise gegeben. Es wurde darauf hingewiesen, dass Gebührenermäßigungen dem Antragsteller/Nutzer gewährt werden können, wenn der Antragsteller/Nutzer die Bedingungen erfüllt. Soll es eine Ermäßigung nach Altersgruppen geben, müsste der Antragsteller der Altersgruppe entsprechen, was nicht ginge, wenn der Antragsteller eine juristische Person (Verein) ist. Die Formulierungen sollten geändert werden. Wenn die Durchführung von Turnieren kostenfrei sein sollte, muss man damit rechnen, dass mehr Turniere stattfinden würden, was mehr Aufwand (Arbeitszeiten, Strom, Wasser) verursachen würde. Diese Kosten müsste die Gemeinschaft tragen. Die Möglichkeit einer Gebührenbefreiung sollte mit klaren Kriterien beschrieben sein und der Begriff „kommerziell“ sollte definiert werden. Auch hier ließen die Einreicher die Abstimmung vertagen, weil man über die Hinweise erst noch in der Fraktion sprechen möchte.

 

Unter dem Tagesordnungspunkt „sonstiges“ wurde nichts vorgetragen.