Sitzung des Finanzausschusses am 18.04.2018

Schulzendorf, den 25.04.2018

Zum Beginn der Sitzung hat der Kämmerer, Herr Reech, informiert.

Kreisumlage und Schulkostenbeitrag

Der Landkreis Dahme-Spreewald hat am 23.03.18 die Zweite Nachtragshaushaltssatzung des Landkreises bekannt gemacht. Der Umlagesatz der Kreisumlage für das Haushaltsjahr 2018 wurde auf 38 % Prozent festgesetzt. Er ist damit 1,5 Prozentpunkte niedriger festgesetzt als im Vorjahr. Da der Ansatz im Haushalt der Gemeinde Schulzendorf noch von einem Umlagesatz von 39,5 % ausging, sinken die erwarteten Aufwendungen um ca. 22.103 €. Ebenso hat der Landkreis die Mehrbelastung für die vom Landkreis zu leistenden Schulkostenbeiträge geändert. Für die Gemeinde Schulzendorf beträgt die Mehrbelastung 167.918,68 €. Da der Ansatz im Haushalt der Gemeinde Schulzendorf noch von einer Mehrbelastung von 202.000 € ausging, sinken die erwarteten Aufwendungen um ca. 34.081,32 €. Der Bescheid liegt noch nicht vor.

 

Festsetzung der Schlüsselzuweisungen vom Land

Mit Bescheid vom 28.03.18 setzte das Ministerium der Finanzen die allgemeine und investive Schlüsselzuweisung fest. Es erhöhen sich

- die Allgemeine Schlüsselzuweisung von ursprünglich geplant 3.029.765 € auf 3.293.859 € = 264.094 € erwarteter Mehrertrag sowie

- die Investive Schlüsselzuweisung von ursprünglich geplant 175.793 € auf 178.768 € = 2.975 € erwarteter Mehrertrag.

Ebenso erhöhen sich geringfügig die Erträge aus

- der Zuweisung „Ausgleich für Wahrnehmung von übertr. Aufgaben“ von ursprünglich geplant 230.582 € auf 232.922 € = 2.340 € erwarteter Mehrertrag sowie

- der Zuweisung „Familienleistungsausgleich“ von ursprünglich geplant 450.649 € auf 451.914 € = 1.265 € erwarteter Mehrertrag.

 

Information zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zur Bemessung der Grundsteuer vom 10.04.2018

Mit Urteil vom 10.04.2018 hat das Bundesverfassungsgericht die Regelungen des Bewertungsgesetzes zur Einheitsbewertung von Grundvermögen für verfassungswidrig erklärt und die Entscheidung getroffen, dass durch den Bundesgesetzgeber eine Neuregelung für das Bewertungsrecht zu schaffen ist. Zur Umsetzung wurden zwei Fristen gesetzt:

  1. Bis zum 312.2019 ist eine Neuregelung für das Bewertungsrecht zu schaffen.
  2. Ab Verkündung der neuen Bewertungsrichtlinie bleibt den Finanzbehörden bis zum 31.12024 Zeit, diese neuen Bewertungsrichtlinien für mehr als 35 Mio. Grundstücke entsprechend umzusetzen. Ist bis zum 31.12.2024 kein neues Bewertungs- und Grundsteuersystem eingeführt, würde die Grundsteuer zum 01.01.2025 gänzlich wegfallen!

Während der gesamten Übergangsfrist bis zum 31.12.2024 dürfen die für verfassungswidrig erklärten Regelungen weiterhin angewandt werden. Das heißt, für die Gemeinden selbst ändert sich trotz des Urteils des BVerfG vorerst nichts, da die Gemeinden ohnehin nur auf Veranlassung des zuständigen Finanzamtes Änderungen zu Grundsteuerbescheiden vornehmen dürfen.

 

Bestand an Zahlungsmitteln zum 18.04.18

Zum 18.04.18 beträgt der Bestand an Zahlungsmitteln 8.361.384,21 €.

 

Unter dem Tagesordnungspunkt 4 wurde ein Einwohnerantrag behandelt. Anlieger der Wilhelm-Busch-Straße kritisieren den Beschluss der Gemeindevertretung, den Gehweg zwischen der Herweghstraße und Wilhelm-Busch-Straße in eine Fahrbahn umzubauen. Sie sind der Meinung, dass dieser Umbau zu mehr Verkehr in der Wilhelm-Busch-Straße führen würde und der finanzielle Aufwand nicht gerechtfertigt wäre. Mitglieder des Ausschusses sind der Meinung, die Entwicklung solle abgewartet werden. Der Antrag wird zur Kenntnis genommen.

 

 

Das Gutachten zum Wohnungsbau war Thema des Tagesordnungspunktes 5. Das Gutachten sagt aus, dass auf den gemeindeeigenen Grundstücken bis zu 89 Wohneinheiten errichtet werden könnten. Gleichzeitig sind die Kosten dargestellt worden. Die Errichtung einer Wohnungsbaugesellschaft für die 89 Wohneinheiten sei nicht rentabel. Der Vorsitzende des Ausschusses, Herr Bäumer, hat eine andere Meinung vertreten. Die Rentabilität spiele keine entscheidende Rolle, es sei ein politischer Wille, Wohnungen mit Mieten von 7,50-11 €/qm zu bauen. Der Aufbau der Wohnungsbaugesellschaft sei wichtiger, als die gemeinsame Vergabestelle. Die Verfasser des Gutachtens sollen zu einem Gespräch im Juni eingeladen werden.

 

 

Die erste Beschlussvorlage des Abends handelte von der Förderung 2018 gemäß der Förderrichtlinie Kultur, Jugend, Sport. Vereine haben Anträge auf Förderung gestellt, die Mitglieder des Ausschusses für Soziales, Bildung, Kultur und Sport haben die Bewilligung empfohlen.

Vier stimmberechtigte Mitglieder des Ausschusses haben dem Hauptausschuss die Zustimmung empfohlen, ein Mitglied war dagegen.

 

 

Die Beschlussvorlage des Tagesordnungspunktes 6.2 handelte von der Umsetzung der Friedhofskonzeption. Der Haushalt 2018 sieht keine Mittel für die Fortsetzung der Friedhofskonzeption vor. Die Verwaltung hat dafür keine Mittel eingestellt, weil die zu erwartenden Einnahmen für 2018 nicht für diese Ausgaben reichen werden. Die Fraktion SPD/pur/GRÜNE hatte zur Haushaltsdiskussion Mittel dafür vorgeschlagen und hätten sich damit für ein größeres Defizit im Haushalt entschieden. Die Mehrheit der Gemeindevertretung hatte sich aber damals dagegen entschieden. Aus Sicht der Fraktion SPD/pur/GRÜNE sollte die Friedhofskonzeption trotzdem weiter verfolgt werden. Über das Thema wurde diskutiert.

Zwei stimmberechtigte Mitglieder des Ausschusses haben der Gemeindevertretung die Zustimmung empfohlen, kein Mitglied war dagegen, zwei Mitglieder haben sich enthalten.

 

 

Über Vorflächen in der Ernst-Thälmann-Straße, Puschkinstraße, Paarmannstraße und Karl-Marx-Straße wurde unter dem Tagesordnungspunkt 6.3 gesprochen. Vorflächen sind Flächen, die im Eigentum der Gemeinde liegen, von den hinteren Anliegern aber eingezäunt sind und genutzt werden. Die Nutzung erfolgt bisher unentgeltlich, was eine Ungleichbehandlung gegenüber Pächtern bedeutet, die Flächen der Gemeinde pachten. Die Beschlussvorlage sieht vor, dass die Vorflächen von den Nutzern zukünftig gekauft oder gepachtet werden. Sollten die Anlieger dem Kauf oder der Verpachtung nicht zustimmen, müssten sie die Flächen räumen und sich um ein Geh-, Fahr- und Leitungsrecht bemühen, das sicher eine Entgeltzahlung verursachen würde. Die Vorflächen sind keine öffentlichen Verkehrsflächen und gelten als Bauland. Nach einer Diskussion wurde abgestimmt.

Ein stimmberechtigtes Mitglied des Ausschusses hat der Gemeindevertretung die Zustimmung empfohlen, zwei Mitglieder waren dagegen und zwei Mitglieder haben sich enthalten.

 

 

Das Bauprogramm für die Arbeiten an der August-Bebel-Straße zwischen Paarmannstraße und Höhe Sportplatz war Thema des Tagesordnungspunktes 6.4. Im Zuge der Baumaßnahme stellte sich heraus, dass die Pappel vor der Butze gefällt werden musste. Das bisherige Bauprogramm sah eine Umschließung der Pappel durch den Gehweg vor. Dies ist jetzt nicht mehr nötig, da die Pappel dort nicht mehr steht. Das neue Bauprogramm sieht den Gehweg ohne Einfassung der Pappel vor. Einige Mitglieder zeigten sich verwundert, weil der Baum bereits vor der Beschlussfassung gefällt wurde. Der Beschlussvorschlag handelt aber nicht davon, ob die Pappel gefällt werden soll oder nicht, sondern davon, ob der Gehweg weiterhin für einen Baum, der nicht mehr da steht, gespreizt gebaut werden soll oder der Gehweg ohne Umweg gebaut werden soll.

Aus Protest des Vorsitzenden wird die Behandlung der Vorlage nicht weiter fortgesetzt!

 

 

Anschließend wurde die Sitzung nichtöffentlich fortgesetzt und ein Tagesordnungspunkt zum Erwerb eines Vermögenswertes behandelt.

 

 

Der Tagesordnungspunkt „sonstiges“ wurde nicht mehr behandelt.