Schulzendorf Broschüre

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Sitzung des Ortsentwicklungsausschusses am 30.05.2018

Schulzendorf, den 04.06.2018

Zum Beginn der Sitzung wurde die Tagesordnung geändert. Der Tagesordnungspunkt 6 „Info neuer Wanderwart“ wurde gestrichen, weil der Wanderwegewart Herr Peters nicht zur Sitzung erscheinen konnte. Der Tagesordnungspunkt 7.7 wurde an den Anfang der Tagesordnungspunkte „Beschlussvorlagen“ gesetzt. Neue Informationen zum Baugeschehen wurden nicht vorgetragen.

 

Unter dem Tagesordnungspunkt 5 wurde über Infrastrukturmaßnahmen Waltersdorf/Schulzendorf informiert. Herr Damm, Vorsitzende der Gemeindevertretung in Schönefeld, hat über Straßenpläne in und um Waltersdorf berichtet. Dabei ging es um eine Ortsumfahrung der L400 zur Grünauer Straße im Gewerbegebiet, einem möglichen Anschluss einer Umfahrung des Alt-Dorfes in Schulzendorf über eine Verlängerung der Ernst-Thälmann-Straße, einem Kreisverkehr in Waltersdorf Berliner Straße/Schulzendorfer Straße und um Autobahnanschlüsse an die A117 und A113.

 

 

Ab dem neuen Tagesordnungspunkt 6 begannen die Beschlussvorlagen, weil der ursprüngliche Tagesordnungspunkt gestrichen wurde.

 

Der neue Tagesordnungspunkt 6.1 handelte von der Satzung über die Veränderungssperre für das Gebiet des Bebauungsplanes „Zum Mühlenschlag“. Die Mehrheit der Mitglieder der Gemeindevertretung hat in der letzten Sitzung der Gemeindevertretung am 15.05.2018 dem Beschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplanes „Mühlenschlag“ nicht zugestimmt. Man wollte noch über Parkmöglichkeiten im B-Plangebiet sprechen. Der bisherige B-Plan ist weiterhin gültig und es könnten bauliche Maßnahmen ergriffen werden, die der Änderungsplanung entgegenstehen könnten. Mit einer Veränderungssperre kann die Gemeinde die grundsätzlichen Ziele der 1. Änderung sichern, bis die B-Planänderung beschlossen ist. In der Diskussion stellte sich heraus, dass die Bedenken der Parkmöglichkeiten gelöst sind und man dem Beschluss zur B-Planänderung zustimmen könnte. Über die vorliegende Beschlussvorlage wurde nicht abgestimmt, denn eine Veränderungssperre wird nicht benötigt. Ein Beschlussvorschlag zur 1. Änderung des B-Plans Mühlenschlag soll der Gemeindevertretung erneut zur Abstimmung vorgelegt werden.

 

 

Der neue Tagesordnungspunkt 6.2 handelte wie die Tagesordnungspunkte 6.3 und 6.4 von Bauprogrammen in Straßen des Projektes „Ausbau 16 km unbefestigter Straßen“, die die Errichtung der Beleuchtungen beschreiben. Mitglieder des Ausschusses wollten über die Beschlussvorlagen nicht abstimmen, weil sie nicht sicher waren, ob die Errichtung dieser Beleuchtungen nicht schon im damaligen Bauprogramm beschlossen wurde.

 

 

Die neuen Tagesordnungspunkte 6.5, 6.6 und 6.7 handelten von Kostenspaltungsbeschlüssen, die im Zusammenhang mit den Bauprogrammen der vorangegangenen Beschlüssen stehen. Die Kostenspaltungsbeschlüsse sind notwendig, damit die endgültigen Beitragsbescheide für die Errichtung der Fahrbahnen und die Beitragsbescheide für die Errichtung der Straßenbeleuchtung unabhängig voneinander ergehen können, obwohl die Maßnahme in seiner Gesamtheit nicht fertiggestellt ist.

Allen drei Beschlussvorlagen haben zwei stimmberechtigte Mitglieder des Ausschusses der Gemeindevertretung die Zustimmung empfohlen, niemand war dagegen, jeweils zwei Mitglieder haben sich der Stimme enthalten.

 

 

Unter dem Tagesordnungspunkt „Verschiedenes“ wurden keine Themen aufgerufen.