Sitzung der Gemeindevertretung am 27.06.2018

Schulzendorf, den 28.06.2018

Zum Beginn der Sitzung wurde die Tagesordnung geändert. Der Tagesordnungspunkt 5.10, Durchführung der Beteiligung zur 1. Änderung Bebauungsplan „Zum Mühlenschlag“, wurde zum Tagesordnungspunkt 5.4, die folgenden Tagesordnungspunkte haben sich um eine Stelle verschoben.

Anschließend hat der Bürgermeister informiert.

Schulanfänger 2018

Die Schulleitung hat am 04.06.2018 informiert, dass in diesem Schuljahr 76 Lernanfänger eingeschult werden. Es werden drei Regelklassen mit 25 bzw. 26 Schülern gebildet. Neun Kinder werden zurückgestellt, ein Kind wird vorzeitig eingeschult. Drei 6. Klassen werden die Schule verlassen.

 

Parkplätze vor der Patronatskirche

Es wurden im öffentlichen Straßenland fünf weitere Parkplätze geschaffen. Baubeginn war am 18.06.2018 und am 22.06.2018 konnte erfolgreich die Maßnahme abgenommen werden. Zwischen den Parkflächen und der Zufahrt zum Schloss werden noch Anlehnbügel als Fahrradständer eingebaut.

 

Neubau der Brücke über den Selchower Flutgraben

Nach erheblichen Schwierigkeiten, die sich aus dem Baugrund ergaben, konnte die Spundwandgründung in der 25. Kalenderwoche abgeschlossen werden. Jetzt schließen sich die Betonierarbeiten für den Brückenkörper an.

 

Straßenbeleuchtung in der Fritz-Reuter-Straße

Die Verlegung des Straßenbeleuchtungskabels in offener Bauweise ist abgeschlossen. Die ersten Leuchten sind gestellt und montiert. Erst Anfang August 2018 werden die Arbeiten weitergeführt. Der vertraglich gebundene Nachunternehmer wird dann die unterirdische Verlegung des Kabels in geschlossener Bauweise ausführen. Der Fertigstellungstermin Mitte August wird somit eingehalten.

 

Grünschnitt im öffentlichen Straßenland

Das Straßenbegleitgrün umfasst ca. 500.000 m². In diesem Jahr ist der Bauhof für die gesamte Grünpflege zuständig. Im April begann die Vegetationsphase und der Bauhof ist zu 95% mit dem ersten Schnitt durch. Es gibt vermehrt Bürgeranfragen zu den aus ihrer Sicht unzureichenden Pflegeintervallen. Engere Intervalle sind aus personellen Gründen nicht möglich.

 

 

Die erste Beschlussvorlage des Abends handelte von der Benennung von Frau Gisela Schröder als Mitglied des Seniorenbeirats. Frau Schröder hatte sich den Mitgliedern der Gemeindevertretung vorgestellt.

Alle Mitglieder der Gemeindevertretung haben der Beschlussvorlage zugestimmt.

 

 

Die Änderung der Stellvertretung im Hauptausschuss war Inhalt des Tagesordnungspunktes 5.2. Frau Mann hatte ihr Mandat als Gemeindevertreterin niedergelegt und kann deshalb auch nicht mehr die Vertreterin von Herrn Bäumer im Hauptausschuss sein. Für Frau Mann ist Frau Fricke in die Gemeindevertretung nachgerückt, sie wird die Vertreterin von Herrn Bäumer im Hauptausschuss.

Alle Mitglieder der Gemeindevertretung haben der Beschlussvorlage zugestimmt.

 

 

Um die Änderung des Stellenplanes ging es unter dem Tagesordnungspunkt 5.3. Der Landkreis fördert die Beschäftigung von zusätzlichen Mitarbeitern zur Erstellung der Jahresabschlüsse. Damit die Förderung in Schulzendorf umgesetzt werden kann, muss der Stellenplan geändert werden. Nach Zustimmung durch die Gemeindevertretung wird die Ausschreibung der Stelle erfolgen.

Alle Mitglieder der Gemeindevertretung haben der Beschlussvorlage zugestimmt.

 

 

Der neue Tagesordnungspunkt 5.4 handelte von der ersten Änderung des Bebauungsplans „Zum Mühlenschlag“. Zu dieser Sitzung wurde der Entwurf erneut verändert. Neben dem Regenwasserauffangbecken für den Kornblumenweg, der Ausweisung eines Kitastandortes mit Parkplatz, der Umsetzung des Spielplatzstandortes, der Ausweisung einer Verkaufsfläche und von mehrgeschossigem Wohnungsbau, soll noch eine weitere Parkplatzfläche ausgewiesen werden. In der Diskussion stellte sich heraus, dass die neue Parkplatzfläche kein öffentlicher Parkplatz werden soll, sondern eine Stellplatzfläche, die vermietet werden könnte. Über die Änderung wurde angeregt diskutiert.

Neun Mitglieder der Gemeindevertretung haben dem Beschlussvorschlag zugestimmt, ein Mitglied war dagegen, vier Mitglieder haben sich enthalten.

 

 

Bauprogramme wurden unter den neuen Tagesordnungspunkten 5.5, 5.6 und 5.7 behandelt. Dabei ging es um die Beleuchtung am Otto-Krien-Platz. In der Sitzung des Hauptausschusses wurde die Frage aufgeworfen, ob anstatt vier Leuchten nicht auch drei reichen könnten. Der Planer hat die Anregung aufgenommen und die Planung unter Einhaltung der DIN geändert.

Neun Mitglieder der Gemeindevertretung haben dem Beschlussvorschlag zugestimmt, fünf Mitglieder waren dagegen, kein Mitglied hat sich enthalten.

 

 

Das zweite Bauprogramm handelte von der Beleuchtung in der Münchener Straße. Bisher galt das Bauprogramm für die Beleuchtung in der Münchener Straße für die Länge von der Miersdorfer Straße bis zur Gemarkungsgrenze. Allerdings war in dem Teilstück zwischen der Lessingstraße und der Gemarkung kein Leuchtpunkt vorgesehen. Ein gerichtlicher Hinweis hält das Stück zwischen der Lessingstraße und der Gemarkungsgrenze für einen eigenständigen Abschnitt. Somit müssen für die Fertigstellung der Erschließung eine Fahrbahn, die Regenentwässerung und die Beleuchtung hergestellt werden. Geschieht das nicht, können keine Beiträge für die Fahrbahn und die Beleuchtung erhoben werden. Das wäre eine Ungleichbehandlung gegenüber den Anliegern, die für ihre Straßen und Beleuchtungen Beiträge zu zahlen hatten. Mitglieder der Gemeindevertretung hatten dazu Fragen gestellt, die beantwortet wurden. Trotzdem bestand bei den Mitgliedern noch eine Unsicherheit. Der Bürgermeister hat vorgeschlagen, den Tagesordnungspunkt zu vertagen, damit die Mitglieder der Gemeindevertretung bis zum 02.07.2018 weitere Fragen formulieren können, die dann beantwortet werden.

 

 

Das dritte Bauprogramm handelte von der Beleuchtung der verlängerten Kleiststraße zwischen Walther-Rathenau-Straße und Heinrich-Zille-Straße. Auch hier ist es notwendig, dass zur vollständigen Erschließung die Beleuchtung gebaut wird. Auch hier wurde geprüft, ob auf eine der vier geplanten Leuchten verzichtet werden kann. Der Planer kam zu dem Ergebnis, dass vier Leuchten einem normgerechten Bau entsprechen. Mitglieder der Gemeindevertretung sahen die Notwendigkeit nicht, weil die Straße ja nur von wenigen genutzt wird. Man solle auf eine normgerechte Errichtung verzichten. Die Verwaltung beharrte darauf, bei den Baumaßnahmen die Normen einzuhalten.

Sechs Mitglieder der Gemeindevertretung haben dem Beschlussvorschlag zugestimmt, sechs Mitglieder waren dagegen, ein Mitglied hat sich enthalten. Damit wurde das Bauprogramm abgelehnt. Das bedeutet, dass die Erschließungsmaßnahme nicht vollständig durchgeführt werden kann und keine Beiträge erhoben werden können. Die Anlieger müssten sich nicht an den Straßenbaukosten beteiligen.

 

 

Anschließend wurden drei Beschlussvorlagen mit Kostenspaltungsbeschlüssen aufgerufen. Es handelte sich hierbei um den Otto-Krien-Platz, die Münchener Straße und die verlängerte Kleiststraße. Ein Kostenspaltungsbeschluss ist notwendig, wenn die Erschließung (Fahrbahn, Regenentwässerung und Beleuchtung) nicht gleichzeitig fertiggestellt werden können. Mit der Kostenspaltung könnte aber schon die Fahrbahn abgerechnet werden und die Abrechnung der Beleuchtung später erfolgen.

Zwölf Mitglieder der Gemeindevertretung haben der Beschlussvorlage für die Münchener Straße zugestimmt, ein Mitglied war dagegen und kein Mitglied hat sich enthalten.

Zwölf Mitglieder der Gemeindevertretung haben dem Kostenspaltungsbeschluss für die verlängerte Kleiststraße zugestimmt, ein Mitglied war dagegen und kein Mitglied hat sich enthalten.

Zwölf Mitglieder der Gemeindevertretung haben dem Kostenspaltungsbeschluss für den Otto-Krien-Platz zugestimmt, ein Mitglied war dagegen und kein Mitglied hat sich enthalten.

 

 

Unter dem Tagesordnungspunkt 5.11 wurde die Veränderungssperre für das Baugebiet „Zum Mühlenschlag“ behandelt. Die Gemeindevertretung plant die Änderung des Bebauungsplans „Zum Mühlenschlag“, dazu hatte sie zuvor einen Beschluss gefasst. Eine Veränderungssperre würde verhindern, dass bis zur Verabschiedung einer Änderung der bestehende Bebauungsplan weiter umgesetzt werden könnte. Dadurch könnten Änderungspläne eingeschränkt oder verhindert werden.

Acht Mitglieder der Gemeindevertretung haben dem Beschlussvorschlag zugestimmt, ein Mitglied war dagegen, vier Mitglieder haben sich enthalten.

 

 

Dann wurde der Tagesordnungspunkt 5.12 aufgerufen. Der handelte von der Änderung der Gebührensatzung für die Sporthalle. Zunächst sollte geklärt werden, ob Mitglieder der Gemeindevertretung, die zugleich Vorstandsmitglieder von Vereinen sind, die die Halle nutzen, einem Mitwirkungsverbot unterliegen. Dazu führte der Bürgermeister aus. Die Gemeindevertretung möchte über einen Entwurf der Hallennutzungsgebührensatzung beraten und befinden, drei Mitglieder der Gemeindevertretung sind im Vorstand von Vereinen, die die Halle nutzen und Gebühren zahlen. Besteht eine Befangenheit?

Der ehrenamtlich Tätige darf weder beratend noch entscheidend mitwirken, wenn die Entscheidung einer Angelegenheit einer von ihm kraft Vollmacht vertretenden juristischen Person einen unmittelbaren Vorteil bringen kann, (§ 22 (1) Nr. 3 BrbKVerf.).

Gemeindevertreter sind ehrenamtlich tätig, Vorstandsmitglieder, die auch Gemeindevertreter sind, vertreten kraft Vollmacht den Verein. Fraglich ist, ob die Beratung und Entscheidung dem Verein einen unmittelbaren Vorteil bringt.

Die Befangenheitsregelung bewegt sich in einem Spannungsfeld, das durch die „Vermeidung des bösen Scheins“, die „Sicherstellung der Sauberkeit der Verwaltung“, „die Vermeidung sachfremder Erwägungen“, sogenannter „Vetternwirtschaft“ und den „Schutz des Bürgers in dem Vertrauen auf die Objektivität und Lauterkeit der Verwaltung“ beschrieben wird.

Der Begriff Unmittelbarkeit hat in diesem Zusammenhang keine direkte Definition.

Ein Mitwirkungsverbot könnte für ein Mitglied des Vorstands eines Vereins bestehen, wenn der Verein durch sein Mitwirken einen unmittelbaren Vorteil erfährt, § 22 (2) Nr. 2 BrbKVerf.

Der Verein erhält einen unmittelbaren Vorteil durch den Erlass von Gebühren. Ein Mitwirkungsverbot gilt aber nicht, wenn der Vorteil nur darauf beruht, dass jemand einer Bevölkerungsgruppe angehört, deren gemeinsame Interessen durch die Angelegenheit berührt werden. Hier ist die Bevölkerungsgruppe die Nutzer der Halle. Die Vorteile durch den Erlass von Gebühren steht allen zu und nicht nur dem einzelnen Verein, VerwG Potsdam vom 17.08.2017, VG 1K 510/16. Demnach besteht bei den Gemeindevertretern kein Mitwirkungsverbot.

Die Fraktion DIE LINKE hatte einen Entwurf einer neuen Satzung im Ausschuss für Soziales, Bildung, Kultur und Sport vorgestellt und viele Anregungen und Hinweise mitgenommen. Der eigene Entwurf wurde danach verändert, aber erst am Sitzungsabend des Hauptausschusses mündlich vorgestellt. Die Änderungen sollen finanzielle Erleichterungen für die ortsansässigen Vereine bringen. Die Verwaltung hat vorgeschlagen, bei den Regelungen über Vergünstigungen nicht auf „Nutzung zu nicht kommerziellen Zwecken (ohne Gewinnerzielungsabsicht)“ abzustellen, sondern den Nutzerkreis zu benennen, der in den Genuss der Vergünstigung kommen soll, z.B. gemeinnützige Vereine. Weitere Hinweise wurden an diesem Abend gegeben. Da es inzwischen nach 22 Uhr war, wurde die Sitzung abgebrochen und sie wird am 10.07.2018 ab 18:30 Uhr fortgesetzt. Am 10.07.2018 soll über die Änderung der Gebührensatzung entschieden werden. Weiterhin wird über einen Beschlussantrag zur Altanschließerproblematik entschieden und über eine Zentrale Vergabestelle diskutiert.