Schulzendorf Broschüre

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Sitzung der Gemeindevertretung am 26.09.2018

Schulzendorf, den 27.09.2018

Zum Beginn der Sitzung hat der Bürgermeister informiert.

Die Vier-Elemente-Säule

Das Kunstobjekt Vier-Elemente-Säule, am Selchower Flutgraben, Einmündung An der Aue/ Rosa-Luxemburg-Straße weist auf Grund von Feuchtigkeitsschäden durch die Holzeinbetonierung offensichtlich nicht mehr die nötige Standsicherheit auf. Die Verwaltung musste im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht tätig werden und hat ein Gutachterangebot eingeholt. Angesichts der Angebotskosten, die über 1.200 € liegen und die weiteren bei der Instandsetzung anfallenden Kosten, hat die Verwaltung vor, dieses Objekt zu demontieren und der Entsorgung zu zuführen. Nach Rücksprache mit dem Hersteller der Säule, Herrn Peter Hecht, wird geprüft, ob das Kunstwerk mit einer anderen Verankerung erhalten bleiben kann.

 

Auflösung Musikklasse e. V.

Der Musikförderverein der Schulzendorfer Grundschule wurde aufgelöst und hat seine Vermögensgegenstände, welche überwiegend Musikinstrumente sind, kostenlos in das Eigentum der Gemeinde Schulzendorf übertragen. Die Übernahme fand am 09.08.2018 in der Grundschule statt. Es wurden Vermögensgegenstände mit einem Wert der Anschaffungskosten i. H. v. ca. 29.490,00 € übergeben. Über die weitere Verwendung dieser Gegenstände wird mit der Schulleitung beraten.

 

 

Straßenbeleuchtung Fritz-Reuter-Straße

Die Baumaßnahme wurde Ende August 2018 abgeschlossen; die Programmierung der Leuchten ist im September erfolgt.

 

Baumaßnahme: Brückenbau / August-Bebel-Straße

Zurzeit wird der Überbau / Kappen hergestellt. Seit Anfang September erfolgen die Betonierarbeiten dazu. Nach der Abbindezeit folgen die Abdichtungsarbeiten und anschließend die Arbeiten für die Fahrbahn auf der Brücke. Ende Oktober 2018 sollen die Arbeiten abgeschlossen sein.

Im September beginnt in diesem Bereich der Straßenbau.

 

Errichtung Parkplätze vor der Patronatskirche

Es wurden 5 Schrägparkplätze und 6 Fahrradständer unmittelbar vor dem Eingang der Patronatskirche geschaffen. Entgegen einiger Vermutungen von Mitgliedern der Gemeindevertretung, ist das Parken auf den Schrägparkplätzen nach der Straßenverkehrsordnung erlaubt.

 

Allgemeine Straßeninstandsetzung

Der Einmündungsbereich Illgenstraße / Rosa-Luxemburg-Straße soll noch in diesem Jahr instandgesetzt werden. Außerdem werden in der Karl-Liebknecht-Straße, im vorderen Teil der August-Bebel-Straße und in einigen Teilbereichen in der Paarmannstraße die Bankette und die Mulden zur Verbesserung der Straßenentwässerung nachprofiliert.

 

Gutachten Domus

Der letzte Teil des Gutachtens "Kommunale Wohnungsgesellschaft contra kommunale Vermögensverwaltung" des Auftragnehmers DOMUS wurde den Mitgliedern der Gemeindevertretung am 14.08.2018 zur Verfügung gestellt. Nun wird ein Gesprächstermin zwischen Mitgliedern der Gemeindevertretung und dem Auftragnehmer verabredet.

 

Ritterschlag

Die Erschließungsarbeiten in den beiden Teilbereichen A und C, für die es jeweils einen Erschließungsvertrag zwischen der Gemeinde und den Erschließungsträgern gibt, haben begonnen. Diese werden durch die Gemeindeverwaltung zur Sicherung der Ansprüche aus den Erschließungsverträgen begleitet, was einen erheblichen Teil der personellen Kapazitäten bindet. Bereits im September begannen Hochbauarbeiten im Teil A.

 

Dachsanierung Kita Löwenzahn

Im Mai 2018 wurde informiert, dass aufgrund des vorliegenden Gutachtens zur Vorbereitung der Dachsanierung des gesamten gelben Bereiches sieben Planungsbüros zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert wurden. Nach Prüfung und Wertung der zwei eingereichten Angebote wurde ein Planungsbüro beauftragt.

Dieses Planungsbüro hat nach Sichtung der Situation Vorort und unter Berücksichtigung des Sanierungsvorschlages aus dem Gutachten eine Variante entwickelt und vorgeschlagen, die eine vollständige Sanierung des Daches unter laufendem Kitabetrieb möglich macht. Es werden daher aktuell die Ausführungsplanung und das Leistungsverzeichnis für die Innensanierung des Bauteils A vorbereitet, damit möglichst zeitnah diese Arbeiten ausgeführt werden können und die Nutzungsfähigkeit wieder hergestellt wird. Sind diese Planungen erbracht wird die Dachsanierung planerisch vorbereitet und ausgeschrieben. Unter dem Vorbehalt der zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel wird eine Ausschreibung zur Dachsanierung nicht nur für einen (gelben) Teil der Kita geplant, sondern für sämtliche vier Teile. In Anbetracht der fortgeschrittenen Zeit ist aber die vollständige Umsetzung in diesem Jahr nicht mehr als realistisch einzuschätzen. Im weiteren Verfahren sind dann nur noch die restlichen Dachflächen über den Gängen und dem zentralen Lichthof zu begutachten und ggf. zu sanieren.

Der geplante Zeitrahmen sieht nach den notwendigen Ausschreibungen eine Bindefrist bis ca. Mitte November vor, so dass dann aufgrund der Auftragsvergabe weitere Angaben zum Durchführungszeitraum gemacht werden können. Vorrangig wird daran gearbeitet, zunächst den zurzeit gesperrten Raum zu sanieren und danach unter Berücksichtigung der Witterung die Dächer (von außen) zu sanieren.

 

Schulerweiterung

Aufgrund der Berichtsvorlagen der Gemeindeverwaltung, die den Gemeindevertretern im Mai zur Verfügung gestellt wurden, arbeitet die Verwaltung weiter an der Vorbereitung einer notwendigen Ausschreibung zur Planersuche. Hierzu ist ein weiteres Abstimmungsgespräch mit dem verfahrensbegleitenden Büro „sta²“ für September vorgesehen. Hauptthema wird die Durchführung eines sicheren Vergabeverfahrens ohne Vergabestelle sein.

 

Verbandsversammlung MAWV

Die Beschlussanträge der Gemeinde Schulzendorf wurden in der Verbandsversammlung am 30.08.2018 behandelt und ihnen wurde mehrheitlich zugestimmt. Der MAWV wird sich nun mit der Beantwortung der Fragen, der Gebührenkalkulation, Erläuterungen der wirtschaftlichen Auswirkungen auf die Mitgliedskommunen und den Verband in den jeweiligen Optionen und der Darstellung der Finanzierungsmöglichkeiten des Verbandes befassen. Ergebnisse werden im Oktober erwartet.

 

Information der Gemeindevertretung nach § 70 Abs. 1 Satz 3 BbgKVerf

Entscheidung über die Leistung einer außerplanmäßigen Auszahlung

Maßnahme 5.4.1.01.01/2052.785200 „Erweiterung Fahrbahn W.-Rathenau-Str. am Friedhofsgelände“

Hiermit bringe ich Ihnen zur Kenntnis, dass der Kämmerer folgende Entscheidung getroffen hat:

Die Maßnahme 5.4.1.01.01/2052.785200 „Erweiterung Fahrbahn W.-Rathenau-Str. am Friedhofsgelände“ erhält zur Leistung von Auszahlungen außerplanmäßig 19.500 € aus der Deckung 5.4.1.01.02/2041.785200 „Erneuerung Straßenbeleuchtung lt. BS/GV/08/15“.

Die vorgesehene Ausgabe ist unabweisbar. Der Unterbau des Gehweges der Walther-Rathenau-Straße im Bereich des B-Planes muss bis an die Grundstücksgrenze des Friedhofes verstärkt werden, da hier die Zuwegung zum Lagerplatz des Friedhofes erhalten bleiben muss. Dieser Lagerplatz ist baurechtlich genehmigt und u.a. für die Bewirtschaftung des Friedhofes unerlässlich. In der Entwicklungs- und Bewirtschaftungskonzeption des Friedhofes ist in einem mittel- bis langfristigen Zeitraum ein zweiter Zugang mit Parkplatz zum Friedhof mit angeschlossenem Wirtschaftshof angedacht. Die vorgesehene Ausgabe ist auch zeitlich unabweisbar, da die bauausführende Firma des Investors im Bauteil A des B-Planes „Ritterschlag/Ritterfleck“ zurzeit die Errichtung des Gehweges vorbereitet und in Kürze zur Umsetzung bringen muss. Aus Sicht der Gemeinde ist eine verbindliche Zusage zur Übernahme der Mehrkosten für die Verstärkung des Unterbaus notwendig. Diese Zusage kann jedoch erst erfolgen, wenn Mittel im Haushalt zur Verfügung stehen. Eine spätere Einbringung des Unterbaus hat die Wiederaufnahme des Gehweges, die Veränderung der Übergabeschächte und damit eine erhebliche Kostenmehrung zum Schaden der Gemeinde zur Folge. Die Deckung erfolgt aus der Nicht-Inanspruchnahme übertragener Ermächtigungen. Die der Ermächtigung zu Grunde liegende Maßnahme soll nach rechtlicher Prüfung sowie nach dem Willen der Gemeindevertretung zurzeit nicht zur Umsetzung kommen („Erneuerung Straßenbeleuchtung lt. BS/GV/08/15“). Über die Leistung dieser Auszahlungen entscheidet der Kämmerer, weil der Betrag unterhalb der Wertgrenze von 20.000 € liegt, die die Gemeindevertretung in der Haushaltssatzung festgelegt hat.

 

Außenfläche Kita Ritterschlag

Die für die Herstellung der Außenanlagen beauftragte Firma zeigte am 18.09.2018 an, dass die Leistungen mit dem Pflegegang am 17.09.2018 mangelfrei abgeschlossen wurden. Unverzüglich hat die Verwaltung mit Mail vom 18.09.2018 den Fachplaner, die Johanniter und die beauftragte Firma zu einem Abnahmetermin am 21.09.2018 um 10.00 Uhr in die Kita Ritterschlag eingeladen. Am 21.09.2018 waren alle Parteien zur Abnahme vor Ort. Gemeinsam wurden die Spielflächen begangen und im Anschluss wurde die Abnahmebescheinigung nach § 12 VOB/B ausgestellt. Die Vertreter der Johanniter hatten angekündigt, die Spielflächen wieder zur Nutzung freizugeben.

 

Tag der offenen Tür

Die Freiwillige Feuerwehr wird am 07.10.2018 einen Tag der offenen Tür auf dem Gelände des Feuerwehrgerätehauses durchführen. Das Programm wird noch öffentlich bekannt gegeben.

 

 

Unter dem Tagesordnungspunkt 4 wurde der Stand der Erarbeitung der Friedhofskonzeption vorgestellt. Diese Konzeption sieht eine Um- und Neugestaltung des Friedhofes unter Berücksichtigung neuer Bestattungsformen vor. Auch geänderte Bedürfnisse von Trauernden soll berücksichtigt werden. Fragen dazu wurden beantwortet. An dem Konzept wird weiter gearbeitet.

 

 

Die erste Beschlussvorlage des Abends handelte vom Jahresabschluss 2013. Die Gemeinde hat für den Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen. Dieser soll im Folgejahr vorgelegt werden. Die Gemeinde ist also mit den Jahresabschlüssen in Verzug. Die Ursache liegt u.a. an der schwierigen Bewertung der neu gebauten Straßen, die in das Anlagevermögen aufgenommen werden müssen. Die Verwaltung versucht die fehlenden Jahresabschlüsse zu erstellen. Der Jahresabschluss 2013 wurde vom Rechnungsprüfungsamt geprüft und die Zustimmung empfohlen. Nach dem Fragen beantwortet wurden, wurde abgestimmt.

Alle Mitglieder der Gemeindevertretung haben dem Beschlussvorschlag zugestimmt.

 

 

Die Beschlussvorlage des Tagesordnungspunktes 5.2 handelte von der Entlastung des Bürgermeisters. Nach dem der Jahresabschluss bestätigt wurde ist der Bürgermeister für das Jahr zu entlasten. Der Bürgermeister nahm an der Behandlung des Tagesordnungspunktes und der Abstimmung nicht teil.

Alle Mitglieder der Gemeindevertretung haben dem Beschlussvorschlag zugestimmt.

 

 

Die Beschlussvorlage des Tagesordnungspunktes 5.3 wurde von den Fraktionen DIE LINKE, CDU und BürgerBündnis eingebracht. Es sollte beschlossen werden, den Absatz 4 des § 14 der Geschäftsordnung der Gemeindevertretung zu entfernen. Dieser Absatz gibt an, dass Tonaufzeichnungen der vollständigen Sitzung zur Erleichterung der Fertigung der Sitzungsniederschrift zulässig sind. Die Einreicher möchten nicht mehr, dass Tonaufzeichnungen der Sitzungen angefertigt werden, weil sie mit der Qualität der nach den Tonaufzeichnungen gefertigten Niederschriften unzufrieden sind und weil sie vermuten, dass Tonaufzeichnungen für andere Zwecke verwendet würden. Andere Mitglieder der Gemeindevertretung haben dargelegt, dass die Anfertigung von Niederschriften ohne Tonaufzeichnungen eher schwieriger wird und eine Qualitätsverbesserung sicher nicht erreicht wird. Darüber wurde kontrovers diskutiert. Der Bürgermeister hat darauf hingewiesen, dass die Streichung dieses Absatzes nicht dazu führen wird, dass keine Tonaufzeichnungen mehr gefertigt werden, da die Zulässigkeit der Tonaufzeichnungen in der Kommunalverfassung geregelt ist und diese Regelung nicht durch die Streichung in der Geschäftsordnung aufgehoben werden kann.

Die Fraktion SPD/pur/GRÜNE beantragten eine namentliche Abstimmung.

Acht Mitglieder der Gemeindevertretung stimmten der Beschlussvorlage zu, vier waren dagegen, zwei haben sich enthalten.

 

 

Um die Prüfung eines Vergabevorschlags für den Schulerweiterungsbau ging es unter dem Tagesordnungspunkt 5.4. Der Bürgermeister hatte bereits in der Sitzung der Gemeindevertretung am 15.05.2018 erklären lassen, dass ein Planer für die Schulerweiterung ausgeschrieben und beauftragt werden soll, der die Planung erstellen soll, die auch Grundlage für Förderanträge sein soll. Mitglieder der Fraktion DIE LINKE haben verlangt, dass ein Generalunternehmer beauftragt werden soll, der die Planung bis zur vollständigen Ausführung der Schulerweiterung umsetzen soll. In diesem Fall würde eine Fördervoraussetzung fehlen. Die Einreicher der Beschlussvorlage hätten gerne rechtlich prüfen lassen wollen, ob die Beauftragung eines Generalunternehmers möglich sei. Zur Diskussion hat der Bürgermeister eine Übersicht über Begriffe und deren Bedeutung austeilen lassen, damit alle mit den selben Voraussetzungen an der Diskussion teilnehmen können. Es wurden die Begriffe Totalübernehmer/Totalunternehmer, Generalübernehmer, Generalunternehmer und Einzelvergaben beschrieben. In der Diskussion stellte sich heraus, dass die Einreicher des Beschlusses eigentlich die Entlastung der Verwaltung bei der Umsetzung der Baumaßnahme anstreben. Der Bürgermeister hat dann vorgeschlagen, dass die Planungsleistungen ausgeschrieben werden sollen, über die Vergabe die Gemeindevertretung entscheiden soll und die Planung anschließend Grundlage für einen Förderantrag werden soll. Dann soll die Gemeindevertretung entscheiden, ob ein Generalübernehmer oder ein Generalunternehmer beauftragt werden soll oder ob einzeln vergeben werden soll. Mit diesem Weg waren alle einverstanden, die Einreicher haben ihre Beschlussvorlage zurück gezogen.

 

 

Zwei weitere Beschlussvorlagen wurden im nichtöffentlichen Teil der Sitzung behandelt. Der Personalangelegenheit für das Rechnungsprüfungsamt wurde einstimmig zugestimmt, dem Grundstücksverkauf haben zwölf Mitglieder der Gemeindevertretung zugestimmt, ein Mitglied hat sich enthalten.