Sitzung des Ausschusses für Soziales, Bildung, Kultur und Sport am 16.10.2018

Schulzendorf, den 18.10.2018

Zum Beginn der Sitzung hat die Geschäftsbereichsleiterin Soziales, Bildung und Kultur, Frau Meskat Fragen beantwortet, die in den vergangenen Sitzungen gestellt wurden.

1. Sind die Abschreibungen von den neuen Investitionen (Kita Ritterschlag und Horterweiterung) bei dem Kalkulieren von Elternbeiträge berücksichtigt?

Ja, die Abschreibungen für den Hortanbau sowie die neue Möblierung sind mit den geschätzten Werten in die neue Kalkulation für die Kitasatzung der Gemeinde eingeflossen.

Auch die Abschreibungen für das Gebäude, Außenanlagen und die neue Möblierung der Kita Ritterschlag hat der Träger der Kita bei eigener Beitragskalkulation anhand der von der Gemeinde gelieferten geschätzten Werte mitberücksichtigt.

 

2. Wird für die zwei neuen Klassenräume im alten Hortgebäude neue Möblierung angeschafft oder die Möbel von den Klassenräumen der MZH benutzt?

In der MZH sind derzeit zwei Klassenräume für den 4. und 6. Schuljahrgang eingerichtet. Die zwei zukünftigen Klassenräume im alten Hortgebäude sind für die 2. und 3. Klassen gedacht. Demzufolge ist die Umsetzung der Möbel aus der Halle in die Klassenräume im Hort wegen der Größe der Stühle und Tische nicht möglich. Durch diese Möbel werden später die abgenutzten Stühle und Tische im Schulgebäude ersetzt. Für die entstehenden zwei Klassenräume wird neue Möblierung angeschafft.

 

3. Wie wesentlich unterscheiden sich die Elternbeiträge der Kita Ritterschlag von den neu kalkulierten Elternbeiträgen für gemeindliche Kitas?

Eine eindeutige Aussage diesbezüglich ist auf Grund unterschiedlicher Herangehensweise bei der Staffelung der Beiträge schwierig. Die Staffelung der Gemeinde sieht 20 Einkommensstufen vor, während die der Kita Ritterschlag 40 Stufen. Die Staffelung nach dem Betreuungsumfang sieht bei der Gemeinde 7 Stufen vor, bei Kita Ritterschlag nur 3. Auch die Staffelung nach der Anzahl der Kinder in der Familie unterscheidet sich. Die Abweichungen von gleichen Positionen schwanken von weniger als 10 Euro bis ca. 60 Euro. Manchmal sind die Beiträge der Gemeinde höher als die der Kita Ritterschlag, manchmal umgekehrt.

 

Anschließend hat der Geschäftsbereichsleiter Bau, Herr Sonntag, über Baumaßnahmen in den Kindereinrichtungen informiert.

Kita Ritterschlag

Am 21.09.2018 erfolgte die Abnahme der Rasenflächen mit den Vertretern der Johanniter und der ausführenden Firma. In der Folge wurde am gleichen Tag die Rasenfläche von den Johannitern wieder zur Nutzung freigegeben. Die Verwaltung erhielt am 28.09.2018 die Information über erneute Glasfunde. Durch die Verwaltung wurde im Beisein von Vertretern der Johanniter am nächsten Werktag (01.10.2018) Probeschachtungen an zwei Stellen durchgeführt. Aufgrund weiterer Glasfunde erfolgte eine erneute Mängelanzeige an die ausführende Firma mit der Aufforderung der Entfernung des belasteten Bodens und Andecken mit neuen Boden und Rasen. Als Termin zum Beginn der Arbeiten wurde der 22.10.2018 festgelegt mit der Ankündigung, Proben vom neuen Material zu nehmen und ggf. den Fortgang der Arbeiten zu stoppen, wenn die Proben Mängel aufweisen.

 

Horterweiterungsbau

Die Fertigstellungsanzeige mit den dazugehörigen Unterlagen wurde dem Landkreis zur Verfügung gestellt einschließlich dem Antrag zur Innutzungsnahme zum 05.11.2018. Aktuell finden die Abnahmen statt und die Bescheinigungen der Prüfingenieure werden eingeholt. Restarbeiten des Tischlers (Endmontage Tresen, Abtrennung Serverbereich / Elektroanschlüsse und Fensterbänke) und des Parkettlegers (Erstpflege) sind noch zu erbringen.

 

Kita Löwenzahn

Es wurden zwei Ausschreibungen auf dem brandenburgischen Vergabemarktplatz eingestellt:

I. Bauabschnitt Innensanierung Gruppenraum und

II. Bauabschnitt Dachsanierung Bauteile A-D

Für den I. BA gingen keine Angebote ein. Daraufhin wurde das Leistungsverzeichnis nach den Gewerken Trockenbau, Bodenbelag, Maler und Elektriker aufgeschlüsselt; in dieser Woche werden Firmen zur Abgabe eines Angebots angeschrieben. Für den II. BA ist am 25.10.2018 die Submission vorgesehen; hier liegen schon drei Angebote vor.

 

 

Der fünfte Tagesordnungspunkt des Abends handelte von Inklusion in Schule und Hort. Der Schulleiter, Herr Freese, informierte über das Pilotprojekt Inklusion in der Grundschule, aus dem jetzt die „Schule für gemeinsames Lernen“ entstanden ist. An der Grundschule Schulzendorf nehmen Kinder mit einem Förderbedarf gemeinsam mit Kindern ohne Förderbedarf am Unterricht teil. Dem Förderbedarf wird teilweise durch Einzelfallhilfen, weiteren Sonderpädagogen und anderen Unterrichtsvarianten entsprochen. Es besteht aber ein Mangel an Fachkräften, der zurzeit nicht vom Schulamt ausgeglichen werden kann.

Im Hort werden auch Kinder mit einem Förderbedarf betreut. Der Förderbedarf wird individuell für jedes Kind festgestellt. Der Förderbedarf in der Schule muss nicht in jedem Fall dem Förderbedarf im Hort entsprechen. Bisher wird der Förderbedarf der Kinder im Hort auch durch Einzelfallhelfer ausgeglichen. Die Leiterin des Hortes, Frau Haacke, erklärt, dass die Gemeindevertretung zurzeit bei der Betreuung der Kinder mit Handicap keine Hilfestellung geben kann.

 

 

Unter dem Tagesordnungspunkt 6 wurde über die Funktionalität des Digitalen Schwarzen Bretts (DSB) in der Grundschule gesprochen. Der Schulleiter hatte die Notwendigkeit der Anschaffung eines DSB zur Information der Schüler, Lehrer und Eltern seinerzeit in der Gemeindevertretung dargelegt. Für die Anschaffung wurden entsprechend Mittel in den Haushalt eingestellt. Aus wirtschaftlichen Gründen wurde eine einfachere Version angeschafft und restliche Mittel für andere notwendige Anschaffungen verwendet. Der Schulleiter sollte den Mitgliedern des Ausschusses erläutern, warum er vom ursprünglichen Vorhaben abgekommen ist. Mitglieder des Ausschusses haben sich enttäuscht darüber geäußert, dass der Schulleiter so entschieden hat. Man war der Meinung, dass die Ausgabe von 4.000 € zu hoch für die Anschaffung der einfacheren Version sei und dass man sich einen Informationszugriff über eine App gewünscht hat.

 

 

Die erste Beschlussvorlage handelte von der Neufassung der Kitasatzung. Frau Meskat hat in das Thema eingeführt. Der Dienstleister, der die kalkulatorischen Arbeiten erledigt hat, hat den Werdegang und die Verfahrensweise dargestellt. Anschließend wurden die Gebührentabellen erläutert. Im Vergleich zur bestehenden Gebührentabelle liegen im Entwurf 20 anstatt sieben Einkommensstufen vor, die geringste Einkommensstufe liegt bei 17.999 € pro Jahr und die höchste bei 63.000 € pro Jahr. In der Diskussion wurde vorgeschlagen, die höchste Einkommensstufe auf 80.000 € pro Jahr zu legen und mit 15.000 € pro Jahr zu beginnen. Es könnten auch weniger Stufen sein.

Eltern mit der höchsten Einkommensstufe würden Gebühren für den vollen Kostensatz eines Kitaplatzes zahlen, bei allen anderen Stufen wären die Kosten entsprechend der Staffelung reduziert. Die Differenz wird von der Gemeinde getragen. Mitglieder des Ausschusses wollten die Gebührenlisten mit anderen Parametern dargestellt bekommen, dies muss nun erarbeitet werden. Deshalb konnte keine Entscheidung über die Staffelung getroffen werden.

Anschließend wurde der Textteil der Satzung besprochen. Aus dem Ausschuss kamen Vorschläge über Formulierungen des Textes. Da es an dem Abend schon spät geworden war und der letzte Tagesordnungspunkt nach 22 Uhr nicht mehr aufgerufen werden konnte, wurde beschlossen, dass die Änderungswünsche der Verwaltung zugearbeitet werden sollen, diese eingearbeitet werden und die Beschlussvorlagen in der nächsten Sitzung wieder aufgerufen werden.