Schulzendorf Broschüre

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Sitzung des Finanzausschusses am 24.10.2018

Schulzendorf, den 30.10.2018

Die Sitzung des Finanzausschusses hat Herr Kolberg geleitet, weil der Vorsitzende und sein Vertreter aus beruflichen Gründen nicht anwesend sein konnten.

Zum Beginn der Sitzung hat der Kämmerer, Herr Reech, informiert.

 

Gesetz zur Beschleunigung der Aufstellung und Prüfung kommunaler Jahresabschlüsse

Der Landtag hat am 20.09.2018 das Gesetz zur Beschleunigung der Aufstellung und Prüfung kommunaler Jahresabschlüsse als Artikel 18 des Artikelgesetzes zur Weiterentwicklung der gemeindlichen Ebene verabschiedet. Danach kann die Gemeinde bei der Aufstellung der Jahresabschlüsse bis einschließlich für das Haushaltsjahr 2016 auf die Erstellung folgender Bestandteile verzichten:

  1. die Teilrechnungen nach § 82 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg,
  2. den Rechenschaftsbericht nach § 82 Absatz 2 Satz 1 Nummer 5 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg und
  3. die Anlagen-, Forderungs- und Verbindlichkeitenübersicht nach § 82 Absatz 2 Satz 2 Nummer 2 bis 4 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg.

Vor der Aufstellung der verkürzten Jahresabschlüsse nach Satz 1 ist ein Beschluss der Gemeindevertretung erforderlich. Das Rechnungsprüfungsamt kann auf die Prüfung der Jahresabschlüsse nach § 1 Absatz 1 verzichten.

Die Verwaltung wird eine entsprechende Beschlussvorlage vorbereiten.

 

Sportplatz Beregnungsanlage

Der Brunnen auf dem Sportplatz, der zur Beregnung der Naturrasenplätze genutzt wurde, ist versiegt. Die SG hat sich mit einem Hilferuf an die Gemeinde gewandt und bat um Unterstützung. Von der Verwaltung wurde die Herrichtung eines neuen Brunnens veranlasst, um den Erhalt des Anlagevermögens zu sichern.

 

Horterweiterung

Die Horterweiterung wird am 19.11.2018 mit einem kleinen Fest ab 17 Uhr eröffnet.

 

Gemeinsame Vergabestelle

Die Änderungswünsche für die Vereinbarung mit den Gemeinden Zeuthen und Eichwalde der Fraktion DIE LINKE aus der Sitzung des Regionalausschusses wurden eingearbeitet und dem Städte- und Gemeindebund zur Prüfung vorgelegt. Das Ergebnis wird dann den Gemeindevertretungen vorgelegt.

Für den Fall, dass bis zum Beginn des Jahres 2019 keine Vereinbarung mit den Nachbargemeinden zustande kommt und keine gemeinsame Vergabestelle eingerichtet ist, wäre die Stadt Königs Wusterhausen bereit, eine Vereinbarung mit den Gemeinden Zeuthen, Eichwalde und Schulzendorf über die Erbringung der Leistungen einer Vergabestelle zu treffen und entsprechendes Personal vorzuhalten.

 

Bestand an Zahlungsmitteln zum 24.10.18

Zum 24.10.18 beträgt der Bestand an Zahlungsmitteln 7.331.085,80 €.

 

Kontoschema Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt

Zum 24.10.2018 liegt ein vorläufiger Überschuss im Gesamtergebnis in Höhe von ca. 1,6 Mio € vor.

Im Finanzhaushalt sind zum 24.10.2018 von der geplanten Veränderung des Bestands an Zahlungsmitteln von ca. -5,8 Mio € vorläufig -2,7 Mio € erreicht.

 

Personalkostenförderung des LDS bzgl. der Erstellung der Jahresabschlüsse

Das Bewerberverfahren zur befristeten Stelle des Bilanzbuchhalters ist noch nicht abgeschlossen. Es ist derzeit nicht erkennbar, ob es erfolgreich abgeschlossen werden kann. Aus diesem Grund stehen wir im Kontakt mit dem Landkreis.

 

Stand der investiven Maßnahmen im Geschäftsbereich Bau

Bisher konnten noch nicht alle Investitionen umgesetzt werden. Gründe dafür sind notwendige Vorarbeiten, die erledigt werden müssen, Bauzeitenverzögerungen, Aufträge, die noch in der Bearbeitung sind, Umsetzungsprobleme aus personellen Hemmnissen und Maßnahmen wurden umgesetzt, aber die Rechnungen sind noch nicht eingegangen.

 

 

Die erste Beschlussfassung des Abends handelte von der Neufassung der Kitasatzung. Ein Dienstleister hat die kalkulatorischen Arbeiten erledigt und eine Gebührentabelle erstellt. Im Vergleich zur bestehenden Gebührentabelle liegen im Entwurf 20 anstatt sieben Einkommensstufen vor, die geringste Einkommensstufe liegt bei 17.999 € pro Jahr und die höchste bei 63.000 € pro Jahr. Bereits in der Sitzung des Ausschusses Soziales, Bildung, Kultur und Sport hat man darüber diskutiert, ob es sinnvoll ist, viele oder wenige Einkommensstufen zu haben. Es wurde auch angeregt, über die Festlegung der Gebühren mittels Hebesätzen nachzudenken, wie es in Eichwalde geregelt ist. Die Kosten sollen ähnlich der in den Nachbargemeinden liegen.

Die Änderungswünsche von Mitgliedern der Gemeindevertretung aus dem Ausschuss Soziales, Bildung, Kultur und Sport zum Textteil wurden noch nicht eingebracht und konnten an diesem Abend nicht behandelt werden. Eine Empfehlung für die Gemeindevertretung wurde nicht abgegeben.

 

 

Die zweite Beschlussvorlage handelte von der Änderung der Satzung über die Versorgung mit Mittagessen in den Einrichtungen. Hier soll nur jeweils der Begriff „Tagespflege“ gestrichen werden, weil die Essenversorgung in der Tagespflege vom Landkreis geregelt wird.

Drei stimmberechtigte Mitglieder des Ausschusses haben der Gemeindevertretung die Zustimmung empfohlen, kein Mitglied war dagegen, ein Mitglied hat sich enthalten.

 

Unter dem Tagesordnungspunkt „sonstiges“ hat Herr Reech über den Stand des Jahresabschlusses 2014 berichtet und mitgeteilt, dass der Haushaltsentwurf 2019 zurzeit in der Abstimmung mit den Geschäftsbereichsleitern steht.