Sitzung des Finanzausschusses am 22.01.2019

Schulzendorf, den 28.01.2019

Zum Beginn der Sitzung hat der Kämmerer, Herr Reech, über die Gemeindefinanzen informiert. Im Jahr 2018 konnten 98,92 % der geplanten Erträge im Ergebnishaushalt gebucht werden. 77,8 % der geplanten Aufwendung wurden in 2018 gebucht. Im Finanzhaushalt wurden in 2018 59,22 der geplanten Auszahlungen getätigt, dem stehen 114,63 % der geplanten Einzahlungen gegenüber. Der Bestand an Zahlungsmitteln liegt am 31.12.2018 bei 8.355.617,92 €.

Förderung Kreisstrukturfonds

Mit Datum vom 18.01.19 bewilligt der Landkreis Dahme-Spreewald die Gewährung einer Personalkostenförderung für die Erstellung der offenen Jahresabschlüsse in Höhe.von 50.000 €.

 

Planung Erstellung Jahresabschlüsse 2014 und 2015

Die Prüfung des Jahresabschlusses 2014 durch das RPA ist im Mai 2019 geplant. Die Prüfung des Jahresabschlusses 2015 durch das RPA ist im Oktober 2019 vorgesehen.

 

 

Die erste Beschlussvorlage handelte von der Haushaltssatzung 2019. Herr Reech hat informiert, dass er die Notwendigen Dokumente erstellt und eine Änderungsliste über die nachträglich angemeldeten Einnahmen und Ausgaben für 2019 anfertigt. Alle Unterlagen wird er den Mitgliedern der Gemeindevertretung vorlegen.

 

 

Anschließend wurde die Neufassung der Kitasatzung behandelt. Mitglieder der Fraktion SPD/pur/GRÜNE haben erneut vorgeschlagen, die Gebühren für die Betreuung in der Krippe und in der Kita gleichzusetzen. Herr Reech hat informiert, dass die Orientierung an der Gebührentabelle der Kita Ritterschlag, eine zusätzliche Belastung für den Gemeindehaushalt in Höhe von ca. 175.000 € bedeuten wird. Die zukünftig geplanten Einnahmen würden die Ausgaben decken.

Vier stimmberechtigte Ausschussmitglieder haben der Gemeindevertretung die Zustimmung empfohlen, kein Mitglied war dagegen, ein Mitglied hat sich enthalten.

 

Über die 2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung wurde informiert. Nach der Änderung der Kommunalverfassung Brandenburg (der § 18 a, „Beteiligung und Mitwirkung von Kindern und Jugendlichen“ wurde eingefügt) wird eine entsprechende Änderung der Hauptsatzung notwendig. In der Hauptsatzung soll zukünftig geregelt sein, welche Formen zur eigenständigen Mitwirkung von Kindern und Jugendlichen in der Gemeinde geschaffen werden. Es sollen die Formen: „das aufsuchende direkte Gespräch“, „Diskussionsrunde“ und „Workshop“ sein.

Zur förmlichen Einwohnerbeteiligung soll noch die „Einwohnerbefragung“ aufgenommen werden.

Alle stimmberechtigten Mitglieder des Ausschusses haben der Gemeindevertretung die Zustimmung empfohlen.

 

Eine weitere Beschlussvorlage handelte von der Neufassung der Satzung über die Einzelheiten der förmlichen Beteiligung der Einwohnerinnen und Einwohner in der Gemeinde. Auch diese Satzungsänderung resultiert aus der Änderung der Kommunalverfassung. In die Einwohnerbeteiligungssatzung soll die „Einwohnerbefragung“ eingefügt werden.

Alle stimmberechtigten Mitglieder des Ausschusses haben der Gemeindevertretung die Zustimmung empfohlen.

 

Die letzte Beschlussvorlage handelte von einer Aufforderung der Gemeindevertretung an die Landesregierung, das Kommunalabgabegesetz zu ändern und damit die Beitragspflicht im kommunalen Straßenausbau abzuschaffen. In der Diskussion über diesen Beschlussvorschlag, der von der Fraktion CDU eingereicht wurde, wurde gefragt, wie die Finanzierung durch das Land erfolgen soll und in wie weit das Land dann Einfluss auf den Zeitpunkt und die Güte des zukünftigen Straßenausbaus haben soll. Weiterhin war unklar, wie mit den Anliegern umgegangen werden soll, die bisher einen Anteil am Straßenausbau tragen mussten. Diese Fragen konnten in der Diskussion nicht beantwortet werden.

Zwei stimmberechtigte Ausschussmitglieder haben der Gemeindevertretung die Zustimmung empfohlen, kein Mitglied war dagegen, drei Mitglieder haben sich enthalten.