Sitzung des Hauptausschusses am 30.01.2019

Schulzendorf, den 31.01.2019

Zum Beginn der Sitzung hat der Bürgermeister informiert.

Straßenbau in der August-Bebel-Straße

Die Bauzeitenverzögerungen wurden durch den Brückenbau (Fertigstellung war statt August 2018 erst im November 2018) und die terminliche Fertigstellung von Leistungen anderer Unternehmen (Umverlegung der Trinkwasserleitung) verursacht. Hinzu kommen die zurzeit ungünstigen Witterungsverhältnisse, die eine qualitätsgerechte Ausführung von Straßenbauleistungen nicht zulässt. Voraussichtlich ab dem 20.02.2019 sollen die Bauarbeiten wieder beginnen. Gemäß § 6 Abs. 2 VOB/B stimmte die Gemeinde der Verlängerung der Ausführungsfristen bis zum 30.06.2019 zu.

 

Errichtung der Straßenbeleuchtung am Otto-Krien-Platz (Beschluss GV/BS/20/18)

Das Ausschreibungsverfahren für die Vergabe der Bauleistung wurde eingeleitet. Voraussichtlich ab April soll die Umsetzung erfolgen. Nach Vorliegen der Ausschreibungsergebnisse werden die betroffenen Anlieger informiert.

 

Umrüstung der Straßenbeleuchtung im Mühlenschlag

Im vergangenen Jahr erfolgte Ende Mai 2018 im Wohngebiet "Zum Mühlenschlag" die Umrüstung von den alten 70 Watt Natriumdampflampen auf LED-Technik. Die Jahresendabrechung für den Verbrauch der Energiekosten liegt der Gemeinde seit 15.01.2019 vor. Der durchschnittliche Energieverbrauch der Jahre zuvor lag bei 16.000 kWh. Der Verbrauch konnte durch die Umrüstung mit einer Anschlussleistung von 17 W bereits in 2018 um mehr als die Hälfte reduziert werden.

 

Straßenbeleuchtung Rosa-Luxemburg-Straße / Herweghstraße

In dem Straßenabschnitt befindet sich eine alte Straßenbeleuchtungsanlage (Alter ca. 50 - 60 Jahre). Wie in der Miersdorfer Straße wurde auch hier eine Zustandsermittlung / -erfassung durch die Wartungsfirma se.services GmbH durchgeführt. Es wurde nachgewiesen, dass in einigen Abschnitten das Kabel so marode ist, dass eine Reparatur in keinem wirtschaftlichen Verhältnis steht und mittelfristig eine Neuinstallation erforderlich wird.

 

Klassenräume im Hortgebäude und in der Mehrzweckhalle

Am 15.01.2019 fand im Beisein der Schule und des Geschäftsbereiches 4 eine Begehung der Verwaltung in den Gruppenräumen statt, die in Klassenräume umgestaltet werden sollen. Es wurden der Umfang und die jeweilige Zuständigkeit für die Maßnahmen festgelegt. Die Baugenehmigung für die weitere Nutzung der Klassenräume in der Mehrzweckhalle liegt vor.

 

Schulerweiterung

Zur Vorbereitung der Ausschreibung „Planungsbüro Schulerweiterung“ fanden weitere Abstimmungen mit dem Büro sta² statt (Aufbereiten der Unterlagen und erstellen der Bewertungsmatrix). Die EU-weite Ausschreibung wurde am 24.01.2019 auf dem Vergabemarktplatz Brandenburg gestartet. Acht Büros haben sich bisher freischalten lassen.

 

Kita Löwenzahn

In einem Nebenraum im gelben Bereich der Kita Löwenzahn ist es zu einem Feuchtigkeitsschaden an der Decke und in dessen Folge an der benachbarten Wand gekommen. Nach Öffnung eines Teils der Decke musste festgestellt werden, dass auch dieser Raum nach Sanierung des Daches saniert werden muss. Die Dachsanierung kann allerdings erst beginnen, wenn sicher dauerhaft Außentemperaturen von über 5 Grad Celsius zu erwarten sind. Für die Sanierung des Raumes werden 40 T€ veranschlagt.

 

 

Schöffenwahl 2018

 

Die Schöffenwahlen wurden im Jahr 2018 erfolgreich abgeschlossen. Am 01. Januar 2019 haben mehr als 2000 Schöffinnen und Schöffen sowie Jugendschöffinnen und Jugendschöffen ihre fünfjährige Amtszeit bei den Amts- und Landgerichten in Brandenburg begonnen. Aus Schulzendorf wurden drei Schöffinnen oder Schöffen erwartet.

Der Staatssekretär des Justizministeriums hat sich ausdrücklich bei den Schöffenbewerberinnen und –bewerbern für ihre Bereitschaft bedankt.

 

 

Die erste Beschlussvorlage des Abends handelte von der neuen Kitagebührensatzung. Die Leiterin des Geschäftsbereiches Soziales, Bildung und Kultur, Frau Klausch, hat erläutert, dass die Änderungswünsche der Mitglieder der Gemeindevertretung eingearbeitet wurden. Nach dem die Kosten für den Betrieb der Kitas kalkuliert wurden, wurde eine Gebührenstaffelung vorgestellt. Diese Staffelung sollte aber der Gebührentabelle der Kita Ritterschlag angepasst werden. Die Kita Ritterschlag wird von einem freien Träger betrieben. Durch die Angleichung wächst der Anteil der Gemeinde an den Kitakosten um gut 175.000 €.

Sechs Mitglieder des Hauptausschusses haben der Gemeindevertretung die Zustimmung empfohlen, niemand stimmte dagegen, zwei Mitglieder haben sich enthalten.

 

 

Unter dem Tagesordnungspunkt 5.2 wurde die Änderung der Hauptsatzung besprochen. Nach der Änderung der Kommunalverfassung Brandenburg (der § 18 a, „Beteiligung und Mitwirkung von Kindern und Jugendlichen“ wurde eingefügt) wird eine entsprechende Änderung der Hauptsatzung notwendig. In der Hauptsatzung soll zukünftig geregelt sein, welche Formen zur eigenständigen Mitwirkung von Kindern und Jugendlichen in der Gemeinde geschaffen werden. Es sollen die Formen: „das aufsuchende direkte Gespräch“, „Diskussionsrunde“ und „Workshop“ sein.

Zur förmlichen Einwohnerbeteiligung soll noch die „Einwohnerbefragung“ aufgenommen werden. Die Begriffe sind erläutert und weitere Fragen beantwortet worden.

Alle Mitglieder des Ausschusses haben der Gemeindevertretung die Zustimmung empfohlen.

 

 

Eine weitere Beschlussvorlage handelte von der Neufassung der Satzung über die Einzelheiten der förmlichen Beteiligung der Einwohnerinnen und Einwohner in der Gemeinde. Auch diese Satzungsänderung resultiert aus der Änderung der Kommunalverfassung. In die Einwohnerbeteiligungssatzung soll die „Einwohnerbefragung“ eingefügt werden.

Alle stimmberechtigten Mitglieder des Ausschusses haben der Gemeindevertretung die Zustimmung empfohlen.

 

 

Die letzte Beschlussvorlage des Abends handelte von einer Aufforderung der Gemeindevertretung an die Landesregierung, das Kommunalabgabegesetz zu ändern und damit die Beitragspflicht im kommunalen Straßenausbau abzuschaffen. In der Diskussion über diesen Beschlussvorschlag, der von der Fraktion CDU eingereicht wurde, wurde gefragt, wie die Finanzierung durch das Land erfolgen soll und in wie weit das Land dann Einfluss auf den Zeitpunkt und die Güte des zukünftigen Straßenausbaus haben soll. Weiterhin war unklar, wie mit den Anliegern umgegangen werden soll, die bisher einen Anteil am Straßenausbau tragen mussten. Diese Fragen konnten in der Diskussion nicht beantwortet werden. Ein Mitglied des Ausschusses gab an, dass es nicht grundsätzlich gegen die Abschaffung sei, aber schon wissen möchte, wie die Finanzierung dann erfolgen soll.

Vier Ausschussmitglieder haben der Gemeindevertretung die Zustimmung empfohlen, ein Mitglied war dagegen, drei Mitglieder haben sich enthalten.