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Brut- und Nistzeit vom 01. März bis 30. September

Schulzendorf, den 28.02.2019

Vom 1. März bis 30. September eines jeden Jahres besteht die Brut- und Nistzeit.

 

 

In dieser Zeit ist es verboten, Bäume, die außerhalb des Waldes, von Kurzumtriebsplantagen oder gärtnerisch genutzten Grundflächen stehen, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze abzuschneiden, auf den Stock zu setzen oder zu beseitigen. Zulässig sind schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen.

 

Soll eine Fällung oder Beschneidung in der Zeit vom 01.März – 30. September durchgeführt werden, ist vorher ein Antrag auf Ausnahmegenehmigung im Fachbereich 5.3 Öffentliche Ordnung der Gemeindeverwaltung zu stellen.

 

Wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen dem Verbot des § 4 Baumschutzsatzung der Gemeinde Schulzendorf ohne erforderliche Genehmigung Bäume beseitigt, zerstört, beschädigt, ihren Aufbau wesentlich verändert oder durch andere Maßnahmen nachhaltig beeinträchtigt, begeht gemäß § 7 Baumschutzsatzung der Gemeinde Schulzendorf eine Ordnungswidrigkeit, diese kann mit einer Geldbuße bis zu 50.000 € geahndet werden.

 

Fragen zur Brut- und Nistzeit werden unter 033762/431- 27 oder im Rathaus im Fachbereich 5.3 Öffentliche Ordnung beantwortet.