Sitzung des Hauptausschusses am 07.05.2019

Schulzendorf, den 09.05.2019

Zum Beginn der Sitzung hat der Bürgermeister informiert.

Schulräume

Mit E-Mail vom 24.04.2019 hat der Schulleiter mitgeteilt, dass er die beiden Räume der Sporthalle, die zurzeit als Klassenräume genutzt werden, über das Schuljahr 2018/2019 hinaus für den Schulbetrieb benötigen wird. Im kommenden Schuljahr werden voraussichtlich vier erste Klassen eingeschult, drei sechste Klassen werden ausgeschult und die jetzigen drei ersten Klassen werden voraussichtlich zu vier zweite Klassen im nächsten Schuljahr. Es wurde veranlasst, die entsprechenden Genehmigungen zu beantragen.

 

Friedhof

Die Umsetzung des Friedhofskonzeptes gemäß Beschluss BS/GV/13/18 begann am 06.05.2019 im Teil T006 mit der Nivellierung für den Urnenteil 5. Es werden neben einigen kleineren Bäumen und Büschen auch bereits abgelaufene Grabstätten beräumt.

 

Straßenbau August-Bebel-Straße

Nach heutigem Kenntnisstand werden die Bauarbeiten in der August-Bebel-Straße vollständig bis zum 30.06.2019 abgeschlossen sein.

 

Die erste Beschlussvorlage des Abends handelte von einem Gestattungsvertrag Fernwärmeversorgung Ritterschlag/Ritterfleck. In einem Teilgebiet des B-Plangebietes soll mit Fernwärme versorgt werden, die durch ein Blockheizkraftwerk erzeugt wird. Die Leitungen müssen das öffentliche Straßenland kreuzen, dafür benötigt der Betreiber eine Genehmigung der Gemeinde. Mit dem Beschlussantrag soll der Bürgermeister beauftragt werden, einen entsprechenden Vertrag zu schließen.

Alle Mitglieder des Hauptausschusses haben der Gemeindevertretung die Zustimmung empfohlen.

 

 

Unter dem Tagesordnungspunkt 5.2 wurde über Verkehrsberuhigungsmaßnahmen in der Fürstenberger Straße diskutiert. Anwohner hatten sich beklagt, dass die Fürstenberger Straße als Durchfahrtsstraße mit überhöhter Geschwindigkeit genutzt wird. Die Fraktion CDU hat den Beschlussantrag eingebracht, mit dem der Durchgangsverkehr erheblich eingeschränkt werden soll. Den ursprünglichen Text des Antrags hat er geändert. Der erste Satz soll bestehen bleiben, anschließend soll beschlossen werden, einen Verkehrssachverständigen mit einer Prüfung zu beauftragen. Das Straßenverkehrsamt hat vom 10.04.2019 bis 17.04.2019 eine Verkehrsmessung durchgeführt und festgestellt, dass in dem Zeitraum täglich durchschnittlich 182 Fahrzeuge gezählt wurden, die Durchschnittsgeschwindigkeit bei 32/35 km/h lag, 85 % der Fahrzeuge langsamer als 40/43 km/h gefahren sind und die Maximalgeschwindigkeit bei 64 km/h lag. Das Straßenverkehrsamt sieht keinen Handlungsbedarf. Über die Beschlussvorlage wurde kontrovers diskutiert, anschließend wurde über die geänderte Vorlage abgestimmt.

Zwei Mitglieder des Hauptausschusses haben der Gemeindevertretung die Zustimmung empfohlen, vier waren dagegen, zwei haben sich enthalten.

 

 

Über die Klärung der rechtlichen Bedingungen im Umgang mit den Vorflächen wurde unter dem Tagesordnungspunkt 5.3 verhandelt. Als Vorflächen werden Flurstücke bezeichnet, die im Eigentum der Gemeinde liegen, von den Hinteranliegern eingezäunt wurden und von ihnen unentgeltlich genutzt werden. Aus Sicht der Verwaltung könnten die Grundstücke der Hinteranlieger dadurch als nicht erschlossen gelten. Es gibt Meinungen, die besagen, diese Vorflächen seien öffentliches Straßenland und wenn die Flächen an die Hinteranlieger verkauft werden sollten, müsse der Verkaufswert nach dem Runderlass in kommunalen Angelegenheiten, Ministerium des Innern Nr. 2/2009 bemessen werden. Aus Sicht der Fraktion BürgerBündnis soll durch ein Rechtsgutachten Klarheit in der Angelegenheit geschaffen werden. Die Fraktion Die Linke schlug vor, in dem Beschlusstext keinen Gutachter namentlich zu benennen, nach einer Stichtagsregelung fragen zu lassen und eher einen Juristen hinzuzuziehen. Der Bürgermeister gab an, dass für die Verwaltung die Rechtslage klar sei. Die Vorflächen sind kein öffentliches Straßenland, denn öffentliches Straßenland ist nach dem Brandenburgischen Straßengesetz § 2 in Verbindung mit § 48 definiert. Diese Definition trifft auf die Vorflächen nicht zu. Auch der Wert der Vorflächen wurde vom Gutachterausschuss des Landkreises definiert, der benannte Runderlass fände hier keine Anwendung. Eine Mehrheit im Ausschuss sprach sich dafür aus, dass ein Gutachten beauftragt werden sollte. Herr Franke gab an, dass er als Einreicher seinen Beschlusstext zur Sitzung der Gemeindevertretung noch einmal überarbeiten wird.

 

Unter dem Tagesordnungspunkt 5.4 sollte der Erwerb eines Vermögenswertes behandelt werden. Dabei handelt es sich um den Vermögenswert Erbbaurecht für das Seniorenheim. Ein Beschlussantrag mit dem vorliegenden Text wurde bereits einmal von der Gemeindevertretung abgelehnt. Sie hatte in dem Zusammenhang aber die Erstellung eines Gutachtens über Möglichkeiten eines Erwerbs beschlossen. Von diesem Gutachten ist den Fraktionen ein Entwurf bekannt. Diese Kenntnis führt bereits dazu, dass man sich nun doch für den Erwerb entscheiden möchte.

Alle Mitglieder des Hauptausschusses haben der Gemeindevertretung die Zustimmung empfohlen.

 

 

Die Fraktion Die Linke hat unter dem Tagesordnungspunkt 5.5 einen Beschlussantrag eingebracht, mit dem der Bürgermeister beauftragt werden soll, eine Zufahrt zur Naturkita und den Vorplatz der Naturkita herstellen zu lassen. Diese Maßnahme ist in der Verwaltung schon seit etwa vier Jahren im Blickfeld, allerdings sind geplante Aufwendungen immer wieder aus den Haushaltsentwürfen gestrichen worden. Im Haushalt 2019 ist die Maßnahme wieder nicht vorgesehen. Die vorschlagende Fraktion sieht nun aber die Notwendigkeit, die Maßnahme in diesem Jahr umsetzen zu lassen. Der Bürgermeister hat bei dieser Beschlussvorlage rechtliche Bedenken. Er gibt aber an, dass er eine Umsetzung der Maßnahme auch ohne Beschluss in diesem Jahr für möglich hält, wenn absehbar ist, dass es wieder Mehreinnahmen und Minderausgaben in diesem Jahr geben wird. Wenn diese Aussage im Protokoll auftauchen würde, würde die Fraktion Die Linke den Beschlussantrag für die Sitzung der Gemeindevertretung zurückziehen. Im Hauptausschuss wurde keine Empfehlung abgegeben.

 

 

Nach diesem Tagesordnungspunkt wurde die Nichtöffentlichkeit hergestellt.

Unter dem nichtöffentlichen Tagesordnungspunkt 5.6 wurde über die Vergabe der Generalplanerleistungen für die Schulerweiterung verhandelt. Eine Auswahlkommission hat die Angebote bewertet und ist zu einer Entscheidung gekommen. Zurzeit wird die Entscheidung vom Rechnungsprüfungsamt geprüft. Die Entscheidung soll in der Sitzung der Gemeindevertretung fallen.

 

 

Der zweite nichtöffentliche Tagesordnungspunkt handelte vom Verkauf eines Vermögenswertes.

Alle Mitglieder des Hauptausschusses haben der Gemeindevertretung die Zustimmung empfohlen.