Sitzung der Gemeindevertretung am 15.05.2019

Schulzendorf, den 17.05.2019

Zum Beginn der Sitzung wurde die Tagesordnung geändert. Der Tagesordnungspunkt 5.2 wurde vom Einreicher zurück gezogen und der Tagesordnungspunkt 5.12 wurde vorverlegt und erhielt die neue Nummer 5.1. Anschließend hat der Bürgermeister informiert.

Schulräume

Mit E-Mail vom 24.04.2019 hat der Schulleiter mitgeteilt, dass er die beiden Räume der Sporthalle, die zurzeit als Klassenräume genutzt werden, über das Schuljahr 2018/2019 hinaus für den Schulbetrieb benötigen wird. Im kommenden Schuljahr werden voraussichtlich vier erste Klassen eingeschult, drei sechste Klassen werden ausgeschult und die jetzigen drei ersten Klassen werden voraussichtlich zu vier zweite Klassen im nächsten Schuljahr. Es wurde veranlasst, die entsprechenden Genehmigungen zu beantragen.

 

Friedhof

Die Umsetzung des Friedhofskonzeptes gemäß Beschluss BS/GV/13/18 begann am 06.05.2019 im Teil T006 mit der Nivellierung für den Urnenteil 5. Es werden neben einigen kleineren Bäumen und Büschen auch bereits abgelaufene Grabstätten beräumt.

 

Straßenbau August-Bebel-Straße

Nach heutigem Kenntnisstand werden die Bauarbeiten in der August-Bebel-Straße vollständig bis zum 30.06.2019 abgeschlossen sein.

 

 

Die neue erste Beschlussvorlage des Abends wurde unter Ausschluss der Öffentlichkeit behandelt. Die Gemeindevertretung hat über die Vergabe der Planerleistungen für die Schulerweiterung entschieden. Die Entscheidung erfolgte einstimmig.

 

 

Unter dem neuen Tagesordnungspunkt 5.2 wurde über den Auftrag an den Bürgermeister diskutiert, nach dem er mit den Bürgermeistern der Nachbarkommunen und dem Landkreis über die Einrichtung einer Ringbuslinie für Zeuthen, Eichwalde, Wildau und Schulzendorf und über die Erhöhung der Taktzahl einer Buslinie sprechen soll. Der ursprüngliche Text des Beschlussantrags hat der Einreicher noch einmal geändert.

16 Mitglieder der Gemeindevertretung haben der Beschlussvorlage zugestimmt, niemand war dagegen, ein Mitglied hat sich enthalten.

 

 

Die Abberufung einer sachkundigen Einwohnerin war Thema des Tagesordnungspunktes 5.3. Die sachkundige Einwohnerin hat um die Abberufung gebeten.

Alle Mitglieder der Gemeindevertretung haben der Beschlussvorlage zugestimmt.

 

 

Um die Erhöhung der Verkehrssicherheit in der Fürstenberger Straße und den umliegenden Straßen ging es unter dem Tagesordnungspunkt 5.4. Der Einreicher, Herr Kolberg, erläuterte, dass Anwohner der Fürstenberger Straße den hohen Fahrzeugverkehr mit überhöhter Geschwindigkeit in der Anliegerstraße beklagen. Den ursprünglichen Text des Antrags hat er geändert. Ein Verkehrssachverständiger soll mit einer Prüfung beauftragt werden. Das Straßenverkehrsamt hat vom 10.04.2019 bis 17.04.2019 eine Verkehrsmessung durchgeführt und festgestellt, dass in dem Zeitraum täglich durchschnittlich 182 Fahrzeuge gezählt wurden, die Durchschnittsgeschwindigkeit bei 32/35 km/h lag, 85 % der Fahrzeuge langsamer als 40/43 km/h gefahren sind und die Maximalgeschwindigkeit bei 64 km/h lag. Das Straßenverkehrsamt sieht keinen Handlungsbedarf. Über die Beschlussvorlage wurde kontrovers diskutiert, anschließend wurde über die geänderte Vorlage abgestimmt.

Fünf Mitglieder der Gemeindevertretung haben der Beschlussvorlage zugestimmt, zehn waren dagegen, zwei Mitglieder haben sich enthalten. Der Beschlussantrag wurde abgelehnt.

 

 

Das Bürgerinformationssystem war Thema des Tagesordnungspunktes 5.5. Der Einreicher, Herr Kolberg, wünscht sich für die Internetseite der Gemeinde eine Darstellung des Erledigungsstandes der gefassten Beschlüsse. Der Bürgermeister hat erklärt, dass dies möglich sei und sich darum kümmern werde.

Alle Mitglieder der Gemeindevertretung haben der Beschlussvorlage zugestimmt.

 

 

Über die Klärung der rechtlichen Bedingungen im Umgang mit den Vorflächen wurde unter dem Tagesordnungspunkt 5.6 verhandelt. Als Vorflächen werden Flurstücke bezeichnet, die im Eigentum der Gemeinde liegen, von den Hinteranliegern eingezäunt wurden und von ihnen unentgeltlich genutzt werden. Aus Sicht der Verwaltung könnten die Grundstücke der Hinteranlieger dadurch als nicht erschlossen gelten. Es gibt Meinungen, die besagen, diese Vorflächen seien öffentliches Straßenland und wenn die Flächen an die Hinteranlieger verkauft werden sollten, müsse der Verkaufswert nach dem Runderlass in kommunalen Angelegenheiten, Ministerium des Innern Nr. 2/2009 bemessen werden. Aus Sicht der Fraktion BürgerBündnis soll durch ein Rechtsgutachten Klarheit in der Angelegenheit geschaffen werden. Dabei soll auch nach einer Stichtagsregelung für die Wertermittlung gefragt werden. Der Bürgermeister gab an, dass für die Verwaltung die Rechtslage klar sei. Die Vorflächen sind kein öffentliches Straßenland, denn öffentliches Straßenland ist nach dem Brandenburgischen Straßengesetz § 2 in Verbindung mit § 48 definiert. Diese Definition trifft auf die Vorflächen nicht zu. Auch der Wert der Vorflächen wurde vom Gutachterausschuss des Landkreises definiert, der benannte Runderlass fände hier keine Anwendung. Der Einreicher, Herr Franke, hatte den Beschlusstext zu der Sitzung geändert und hat ihn vorgetragen. Es wurde namentlich abgestimmt.

Vierzehn Mitglieder der Gemeindevertretung haben der Beschlussvorlage zugestimmt, ein Mitglied war dagegen, zwei Mitglieder haben sich enthalten.

 

 

Die folgende Beschlussvorlage handelte von einem Gestattungsvertrag Fernwärmeversorgung Ritterschlag/Ritterfleck. In einem Teilgebiet des B-Plangebietes soll mit Fernwärme versorgt werden, die durch ein Blockheizkraftwerk erzeugt wird. Die Leitungen müssen das öffentliche Straßenland kreuzen, dafür benötigt der Betreiber eine Genehmigung der Gemeinde. Mit dem Beschlussantrag soll der Bürgermeister beauftragt werden, einen entsprechenden Vertrag zu schließen.

16 Mitglieder der Gemeindevertretung haben der Beschlussvorlage zugestimmt, niemand war dagegen, ein Mitglied hat sich enthalten.

 

 

Unter dem Tagesordnungspunkt 5.8 sollte der Erwerb eines Vermögenswertes behandelt werden. Dabei handelt es sich um den Vermögenswert Erbbaurecht für das Seniorenheim. Ein Beschlussantrag mit dem vorliegenden Text wurde bereits einmal von der Gemeindevertretung abgelehnt. Sie hatte in dem Zusammenhang aber die Erstellung eines Gutachtens über Möglichkeiten eines Erwerbs beschlossen. Von diesem Gutachten ist den Fraktionen ein Entwurf bekannt. Diese Kenntnis führt bereits dazu, dass man sich nun doch für den Erwerb entscheiden möchte.

Alle Mitglieder der Gemeindevertretung haben der Beschlussvorlage zugestimmt.

 

 

Den Beschlussantrag zur Pflasterung der Zuwegung für die Naturkita wurde von der Einreicherin, die Fraktion Die Linke, zurückgezogen. Nachdem der Bürgermeister erklärte, dass er eine Umsetzung der Maßnahme auch ohne Beschluss in diesem Jahr für möglich hält, wenn absehbar ist, dass es wieder Mehreinnahmen und Minderausgaben in diesem Jahr geben wird, hat die Fraktionsvorsitzende, Frau Tauche die Rücknahme des Antrags erklärt.

 

 

Der Tagesordnungspunkt 5.10 handelte von der Neufassung der Kitasatzung. An der Kitasatzung wird bereits viele Monate gearbeitet. Der Entwurf der Verwaltung wurde auf Vorschlag einer Mehrheit der Gemeindevertretung geändert, aber in einer Sitzung der Gemeindevertretung dann doch abgelehnt. Nun wurde eine geänderte Version der Fraktion SPD/pur/GRÜNE eingebracht. Diese Version sieht gleiche Beitragshöhen für Krippenkinder und Kitakindern vor. Diese Änderung bedeutet einen höheren Zuschuss für die Kinderbetreuung durch die Gemeinde. Dieser Beschlussvorschlag wurde kontrovers diskutiert. Ein Mitglied hat beantragt, den Beschlussantrag in die Ausschüsse zu verweisen. Dieser Antrag wurde abgelehnt. Die Abstimmung erfolgte wieder namentlich.

Elf Mitglieder der Gemeindevertretung haben der Beschlussvorlage zugestimmt, vier waren dagegen, zwei Mitglieder haben sich enthalten.

 

 

Der letzte Tagesordnungspunkt konnte nicht mehr aufgerufen werden, weil er nach 22 Uhr hätte aufgerufen werden müssen. Der Antrag, diesen Tagesordnungspunkt trotzdem aufzurufen, wurde abgelehnt.