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Volksbegehren "Bürgernähe erhalten - Kreisreform stoppen"

Am 28.08.2017 startete das Volksbegehren "Bürgernähe erhalten - Kreisreform stoppen".

Das Volksbegehren kann durch Eintragung in die ausliegenden Eintragungslisten im Rathaus (Sekretariat) bis zum 28. Februar 2018, zu folgenden Zeiten unterstützt werden:

 

Richard-Israel-Straße 1

 

Montag, Mittwoch, Donnerstag:          7.30 bis 15.30 Uhr

Dienstag:                                            7.30 bis 18.00 Uhr

Freitag:                                               7.30 bis 13.00 Uhr

 

Für den Eintrag in die Listen ist ein Personalausweis erforderlich. Jeder Eintragungsberechtigte hat das Recht, auf Antrag das Volksbegehren durch briefliche Eintragung zu unterstützen. Die für die briefliche Eintragung erforderlichen Unterlagen (Eintragungsschein und Briefumschlag) werden der antragstellenden Person entgeltfrei übersandt.

 

Hier finden Sie den Antrag auf briefliche Eintragung.

 

Nähere Informationen und den elektronischen Weg zur Beantragung der brieflichen Eintragung finden Sie unter www.kreisreform-stoppen.de .

 

 

Bekanntmachung

Die Bekanntmachung über die Durchführung eines Volksbehrens "Bürgernähe erhalten - Kreisreform stoppen" finden Sie hier.