Schulzendorf Broschüre

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Gemeinde Schulzendorf

Richard-Israel-Straße 1
15732 Schulzendorf

Homepage: www.schulzendorf.de

Öffnungszeiten:

Montag:        nach Terminvereinbarung

Dienstag:      09:00 bis 12:00 und 13:00 bis 18:00 Uhr

Mittwoch:     nach Terminvereinbarung

Donnerstag:  09:00 bis 12:00 und 13:00 bis 15:00 Uhr

Freitag:         nach Terminvereinbarung


Aktuelle Meldungen

Aktuelle Bodenrichtwerte zum 01.01.2024

(13.02.2024)

Information des Gutachterausschusses im

Landkreis Dahme-Spreewald

 

Aktuelle Bodenrichtwerte zum 01.01.2024

 

 

 

Am 29. Januar 2024 hat der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Dahme-Spreewald 552 allgemeine und 8 besondere Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2024 beschlossen.

 

Die Bodenrichtwerte werden auf der Basis der abgeschlossenen Grundstückskaufverträge des Vorjahres ermittelt. Der Bodenrichtwert bezieht sich auf ein durchschnittliches baureifes Grundstück, d.h. auf ein Grundstück, welches ohne weitere Aufwendungen für Freimachung, Erschließung o. ä. bebaubar ist. Die Unterschiede in der Höhe der Richtwerte sind im Wesentlichen in der Lage begründet. Weitere Einflussgrößen wie z. B. Erschließung und Grundstücksgröße sind ebenfalls von Bedeutung für den Kaufpreis. Kleinere Grundstücke erzielen regelmäßig höhere Preise pro m² als Größere. Für das Gebiet der Gemeinde Schulzendorf wurden zum Stichtag 01.01.2024 folgende Bodenrichtwerte ermittelt:

 

Zone

BRW-Zone

Beschluss 01.01.2024

(€/m²)

Merkmale 01.01.2024

 

 

 

 

0265

Schulzendorf Nord 

360

W frei 800m² 

0267

Schulzendorf Mitte 

400

W frei 800m²

0271

Schulzendorf Süd 

340

W frei 900m²

0363

Schulzendorf Mühlenschlag 

190

WA frei

0266

Alt-Schulzendorf  

210

MD frei 1.200m²

0268

Schulzendorf Ritterschlag 

450

WA frei

3004

Schulzendorf ASB

110

M frei ASB

6210

Schulzendorfer Dreieck – Ortszentrum

120

G frei

 

Abkürzungen: 

 

Art der baulichen Nutzungen

 

W                       Wohnbaufläche

WA                     allgemeines Wohngebiet

MD                     Dorfgebiet

G                        gewerbliche Bauflächen

 

Ergänzung Art der Nutzung

 

ASB                   Außenbereich

 

Beitrags- und abgabenrechtlicher Zustand

 

frei:                    erschließungsbeitrags- und kostenerstattungsbetragsfrei

ebf:                    erschließungsbeitrags-/kostenerstattungsbetragsfrei und abgabenpflichtig nach Kommunalabgabengesetz

ebpf:                 erschließungsbeitrags-/kostenerstattungsbetragspflichtig und abgabenpflichtig nach Kommunalabgabengesetz

 

Es wurden 21 Bodenrichtwerte für land- und forstwirtschaftliche Flächen für verschiedene Bereiche des Landkreises ermittelt. Für die Gemeinde Schulzendorf gelten nachfolgende land- und forstwirtschaftliche Bodenrichtwerte.

 

Art der Nutzung

€/m²

Ackerland, innerhalb Autobahnring,

Ackerzahl 6-62

1,80

Grünland, innerhalb  Autobahnring, Grünlandzahl 6-48

1,30

Forsten, innerhalb  Autobahnring, mit Aufwuchs

1,40

 

Der Landesbetrieb Landesvermessung und Geobasisinformation Brandenburg hat in Zusammenarbeit mit den Gutachterausschüssen für Grundstückswerte sein Informationsangebot im brandenburg-viewer (http://www.geobasis-bb.de/bb-viewer.htm) erweitert. Zu den angebotenen Geobasisdaten gehören Topographische Karten, die Automatisierte Liegenschaftskarte und Luftbilder. Diese können einzeln oder in Kombination mit den Bodenrichtwertinformationen überlagert werden.

Der brandenburg-viewer erlaubt damit einen visuellen Einblick in die aktuellen Bodenrichtwerte auf verschiedenen Darstellungsgrundlagen. Ferner steht eine Ortssuche zur Verfügung. Die Ortssuche ermöglicht eine Suche nach beliebigen Gebieten. Hierbei ist es möglich, eine Adresse (Straße, PLZ und Hausnummer) oder einen Ort, einen Gemarkungsnamen oder Flurkennzeichen (Katasterangaben) oder einen Kartenblattnamen (Kartenblätter) einzugeben. Für die Bodenrichtwertdarstellung werden eine Zeichenerklärung und Informationen zu den dargestellten Bodenrichtwerten und deren wertbeeinflussenden Merkmalen in separaten Erläuterungen angeboten. (Quelle: Vermessung Brandenburg, Nr. 2/2010, S. 73)

 

Mit Hilfe des amtlichen Internetangebotes der Gutachterausschüsse und der LGB "BORIS (BOdenRichtwertInformationsSystem) Land Brandenburg" können Nutzer digitale Bodenrichtwerte (inkl. ausgewählter Sachdaten) des aktuellen Jahrganges und rückwirkend bis 2010 kostenfrei automatisiert einsehen. Des Weitern kann in diesem System eine kostenfreie amtliche Bodenrichtwertauskunft im PDF-Format abgerufen werden (www.boris-brandenburg.de/boris-bb/). 

 

Weitere mündliche oder schriftliche Auskünfte zum Grundstücksmarkt sind in der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses unter den Rufnummern 03546/202758, -60, -90 per E-Mail Anfrage über oder FAX 03546/201264 (Reutergasse 12, 15907 Lübben) erhältlich. 

 

Gez. Schiefelbein

(Leiter der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses)

 

 

 

Ehrenamtliche Mitarbeiter gesucht

(05.10.2023)

Wir suchen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

 

Der Weisse Ring ist ein gemeinnütziger Verein zur Unterstützung von Kriminalitätsopfern und zur Verhütung von Straftaten. Wir helfen Menschen, die Opfer von kriminellen Straftaten geworden sind und deren Familien.

Mit rund 43.000 Mitgliedern ist der Weisse Ring Deutschlands größte Hilfsorganisation für Opfer von Kriminalität.

Bundesweit arbeiten in knapp 400 Außenstellen rund 2.800 professionell ausgebildete, ehrenamtliche Helferinnen und Helfer.

Der Weisse Ring LDS arbeitet z. Zt. mit 4 ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Neben der Betreuung von Betroffenen nach einer Straftat befassen wir uns mit Kriminalprävention, z. B. in Schulen und bei Seniorenveranstaltungen.

Um Opfern von Straftaten zu helfen, ist zunächst Zuwendung und menschlicher Beistand wichtig. Es gilt, Gespräche mit Opfern und Angehörigen zu führen, sie zu Ämtern und Terminen zu begleiten, ihnen beim Beantragen zustehender Leistungen zu helfen und sie gegebenenfalls an andere Fachorganisationen und Fachdienste zu vermitteln. In Notsituationen können auch finanzielle Hilfen des Vereins weitergegeben werden.

Auch in unserem Landkreis suchen wir motivierte und engagierte Menschen, die sich für

Kriminalitätsopfer einsetzen möchten. Das Aufgabenspektrum bei der Arbeit in unserer Außenstelle ist vielseitig und anspruchsvoll. Deshalb ist auch eine Ausbildung als Opferhelfer notwendig. Die Kosten hierfür übernimmt der Verein.

Um als Ehrenamtlicher an der Realisierung der durch die Satzung vorgegebenen Ziele des WEISSEN RINGS mitwirken zu können, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Mitgliedschaft im WEISSEN RING,
  • einwandfreies Führungszeugnis,
  • Bereitschaft, an vereinsinternen Qualifizierungsmaßnahmen teilzunehmen.
     

Wenn Sie interessiert sind, dann nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf! Gerne geben wir Ihnen in einem persönlichen Gespräch vertiefende Einblicke in die anspruchsvollen Aufgaben des WEISSEN RINGS.

Außenstellenleitung: Christian Skowronek

Telefon: 0151/ 55164700

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Prüfung der Standfestigkeit von Grabmalen

(22.05.2023)

Prüfung der Standfestigkeit von Grabmalen

 

Die Durchführung der Standfestigkeitsprüfung

gemäß VSG 4.7 § 9 der Gartenbau-Berufsgenossenschaft

auf dem Friedhof der Gemeinde Schulzendorf findet

ab dem 05.06.2023 ab 08:00 Uhr statt.

Die Standfestigkeitsprüfung (gemäß VSG 4.7 § 9) wird durch geschultes Personal durchgeführt.

Bemängelte Grabmale erhalten einen Aufkleber.

Offensichtliche Gefahren sind u.a. mangelhafte Befestigungen wie unterdimensionierte Verdübelungen oder das Fehlen von Dübeln in Grabmalen.

Im Nachgang der Prüfung werden nicht standsichere Grabmale vor Umsturz notgesichert oder abgebaut und abgelegt und die Nutzungsberechtigten bzw. Angehörigen informiert. Es wird gebeten, Namen und Anschriften bei der Friedhofsverwaltung vorab zu aktualisieren!

 

Sollten in Einzelfällen angrenzende Bepflanzungen (im Zuge der Grabmalprüfung) beschädigt werden, wird um Verständnis gebeten.

 

Mögliche Terminverschiebungen können bei extrem schlechtem Wetter und/oder bei nichtvorhersehbarem technischen oder personellen Problemen auftreten.

 

Fragen oder Hinweise richten sie bitte an Frau Brauer – Telefon: 033762-43116 oder per Email an

 

 

 

M. Mücke

Bürgermeister

 

 

 

 

Friedhofsverwaltung Schulzendorf prüft Grabsteine auf Standfestigkeit

 

„Eine Frau, die offenbar versucht, einen x-beliebigen Grabstein einfach so beiseite zu schieben. Eine Zweite, die daneben steht und aufschreibt, ob ihre Kollegin damit Erfolg hat oder nicht.“

Zugegeben: Wenn unsere Mitarbeiter prüfen, ob die Grabsteine auf dem Friedhof noch stabil auf ihren Fundamenten stehen, dann kann das für den einen oder anderen Besucher schon ein wenig kurios aussehen. Mit ein Grund, warum bei diesem Thema Fragen (?) und Missverständnisse (!) beinahe vorprogrammiert sind. Fragen und Missverständnisse, die sich zum Glück aber schnell und einfach aus der Welt schaffen lassen.

Das Ganze ist doch nutzlos, reine Schikane!

Nein! Die Prüfung ist nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sie dient vor allem der Sicherheit ALLER Friedhofsbesucher. Nach der weiterführenden Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH) müssen die Friedhofsträger im Rahmen ihrer Verkehrssicherungspflicht zumindest einmal im Jahr die Standfestigkeit der Grabmale überprüfen. Ein über 200 Kilogramm schwerer und nicht mehr standfester Grabstein und ein Kleinkind, dass direkt daneben spielt, sind ein Horrorszenario, das sich wohl niemand wirklich vorstellen will.

 

Wie kann solch ein Stein eigentlich ins Wanken geraten?

Vor allem durch Witterungs- und Umwelteinflüsse. So können Regen und Schnee für verrostete Metallverbindungen und Verdübelungen sorgen, Frost für Risse und Sprünge in den Standfugen und Einwirkungen von Wurzelwerk für Schräglagen der Sockel und Grabmäler. Weil der Winter die größte „Schadensquelle“ ist, findet die Prüfung nach der Frostperiode statt.

 

Das Gerüttel der Prüfer sorgt doch erst dafür, dass die Grabsteine lose werden!

Von Gerüttel kann keine Rede sein. Jeder Grabstein wird zuerst auf Sicht geprüft und bei Bestätigung einer Standunsicherheit bzw. zur Ausräumung von Zweifeln an der Standsicherheit gleichmäßig und ohne ruckartigen Druck bis zur Grenze von 0,3 kN (für Grabmalhöhen von 0,5 – 1,2 m) belastet. Eine durchaus realistische Belastung, wie z. B. bei einem Spaziergänger, der ins Stolpern gerät und sich abstützen muss.

 

Wie genau ist diese Prüfung eigentlich?

0,3 kN entsprechen einer Belastung von ca. 30 Kilogramm - Dieser Belastung muss ein Grabstein standhalten, ohne nachzugeben. So will es der Gesetzgeber und daraufhin sind die Mitarbeiter der Friedhofsverwaltung auch geschult.

 

Von exakt kann dabei aber nicht die Rede sein!

Das Prüfverfahren wird mit Hilfe eines speziellen Prüfgerätes durchgeführt, bei dem bei Erreichen des Prüfdruckes ein Ton zu hören ist. Weiter wird der Grabstein nicht belastet. Wer das Urteil der Mitarbeiter anzweifelt, sollte sich einfach bei uns melden. Die meisten Missverständnisse lassen sich erfahrungsgemäß bei einem Termin vor Ort beseitigen.

 

Wie erfährt man eigentlich, ob ein Grabstein Mängel aufweist?

Der Grabstein wird mit einem gut sichtbaren, farbigen Aufkleber versehen. Darauf steht, dass der Stein Mängel aufweist und deshalb fachgerecht befestigt werden muss. Gleichzeitig wird der Nutzungsberechtigte bzw. Angehörige verständigt. Dafür muss jedoch mindestens eine aktuelle Anschrift in der Friedhofsverwaltung vorliegen. Wer sich nicht sicher ist, ob alles noch aktuell ist, sollte telefonisch nachfragen.

 

Super! Und in der Zwischenzeit fällt das gute Stück einfach um!

Nein! Denn sollte tatsächlich die Gefahr bestehen, dass ein Grabstein umstürzen könnte, wird er entweder entsprechend gesichert oder – wenn selbst das nicht ausreicht – vorsichtig abgelegt.

 

Und wie geht es danach weiter?

Sollte der Nutzungsberechtigte bzw. Angehörige des jeweiligen Grabes nicht reagieren, kann die Gemeinde Schulzendorf als Eigentümer des Friedhofes den Schaden von einem unabhängigen Fachbetrieb (in der Regel ein Steinmetz) beheben lassen. Wobei die Rechnung an den Nutzungsberechtigten bzw. Angehörigen der Grabstätte geht. Im Extremfall kann das Grab sogar geräumt werden.

 

Öffentliche Bekanntmachung Schöffenwahl

(09.02.2023)

Öffentliche Bekanntmachung

 

Schöffenwahl

 

Vorbereitung und Durchführung der Wahl und Berufung der ehrenamtlichen Richter in der ordentlichen Gerichtsbarkeit

 

Auf der Grundlage der

 

„Gemeinsamen Allgemeinen Verfügung der Ministerin der Justiz, des Ministers des Innern und für Kommunen, der Ministerin für Bildung, Jugend und Sport und des Ministers für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz vom 06.12.2022

(322-I.25)

(JMBL Nr. 12 am 15.12.2022)

 

wurde vom Landgericht Cottbus die Anzahl der durch die Gemeinde Schulzendorf zu benennenden Personen für die Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter bei dem Amtsgricht Königs Wusterhausen mitgeteilt.

 

Es werden aus der Gemeinde Schulzendorf insgesamt 4 Schöff/Innen

für die am 01.01.2024 beginnende Amtsperiode bestimmt. Für die Vorschlagsliste werden jedoch mindestens 8 Personen benötigt.

 

Die Gemeinde erstellt per Beschluss der Gemeindevertretung eine einheitliche Vorschlagsliste. Interessierte Bürger, die

 

  • bei Beginn der Amtsperiode das 25. Lebensjahr vollendet haben bzw. nicht älter als 69 Jahre sind;
  • Deutsche sind und
  • in der Gemeinde Schulzendorf wohnen,

 

werden gebeten, sich bis zum 21. April 2023 bei der Gemeindeverwaltung, im Sekretariat des Bürgermeisters im Rathaus Schulzendorf, Richard-Israel-Str. 1 zu melden.

Für Nachfragen steht die Geschäftsbereichsleiterin, Frau Wieczorek zur Verfügung.

 

Schulzendorf, 26.01.2023

 

 

Mücke

Bürgermeister

[https://www.schoeffenwahl.de/]

Keine Gnade für die Wade! Landkreis Dahme-Spreewald und zahlreiche Kommunen laden wieder zum Stadtradeln ein.

(05.08.2022)

Keine Gnade für die Wade!

Landkreis Dahme-Spreewald und zahlreiche Kommunen laden wieder zum Stadtradeln ein.

 

Der Landkreis Dahme-Spreewald sowie Eichwalde, Heidesee, Königs Wusterhausen, Luckau, Schönefeld, Wildau, Schulzendorf und Zeuthen, laden 2022 wieder zum Stadtradeln ein.

 

Schon zum sechsten Mal beteiligt sich der Landkreis Dahme-Spreewald an der bundesweiten Aktion „Stadtradeln“ - diesmal gemeinsam mit den oben genannten Kommunen. Vom 10.09.2022 bis zum 30.09.2022 können alle Bürgerinnen und Bürger im Landkreis Dahme-Spreewald für den Klimaschutz und zur Förderung des Radverkehrs in die Pedale treten.

 

Nach dem Motto „jeder Kilometer zählt“ geht es darum, möglichst viele Kilometer mit dem Fahrrad zu fahren und das Auto stehen zu lassen. Es zählen alle mit dem Fahrrad gefahrenen Kilometer, ob auf dem Weg zur Arbeit, als Freizeitbetätigung und auch die im Urlaub geradelten Kilometer, sofern diese im oben genanntem Zeitraum geradelt wurden.

 

Wurden bei der ersten Teilnahme des Landkreises an der Aktion im Jahr 2017 schon 12.758 Kilometer von 71 Teilnehmenden geradelt, waren es im Jahr 2022 bereits 221.005 km von 1.267 Teilnehmenden. Die Organisatoren hoffen auf eine weitere Zunahme an geradelten Kilometern durch noch mehr Teilnehmer an der Aktion.

 

Neben dem Spaß am Fahrradfahren zählt insbesondere die CO2-Einsparung durch weniger Fahrten mit dem Kfz. Auch sollen mit dieser Aktion Impulse gesetzt werden, um z. B. Alltagswege zu überdenken oder sich mit dem Fahrradfahren neu anzufreunden.

 

Jede/r der mitmachen will, kann sich ab sofort unter:

https://www.stadtradeln.de/landkreis-dahme-spreewald registrieren.

 

Es ist ein Teamwettbewerb, d. h. jede/r ist aufgerufen, Mitradler/innen zu suchen und ein Team zu bilden. Das können zum Beispiel Familienmitglieder, Arbeitskollegen oder Freunde sein. Die Anzahl der Teammitglieder ist variabel.

 

Die gefahrenen Kilometer sind von jedem Radler online in den Radelkalender einzutragen.

 

Eine Auftaktveranstaltung ist in Vorbereitung, nähere Informationen dazu folgen noch.

 

 

Weitere Informationen finden Sie unter: www.stadtradeln.de/home.

Weitere Informationen finden Sie beim Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft des Landes Brandenburg

https://mil.brandenburg.de/mil/de/presse/detail/~03-08-2022-mil-aufruf-stadtradeln-2022

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Kathrin Veh
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Landkreis Dahme-Spreewald
Pressereferentin
Reutergasse 12
15907 Lübben (Spreewald)
 
Telefon: 03546/20-1008 
Fax: 03546/20-1009
Mobil: 0172/3108367
 | www.dahme-spreewald.info

Foto zur Meldung: Keine Gnade für die Wade!  Landkreis Dahme-Spreewald und zahlreiche Kommunen laden wieder zum Stadtradeln ein.
Foto: Keine Gnade für die Wade! Landkreis Dahme-Spreewald und zahlreiche Kommunen laden wieder zum Stadtradeln ein.

Information möglicher Streik am 16.05.2022 im Hort und in den Kita

(12.05.2022)

Die Gewerkschaften haben die bei den Kommunen beschäftigten MitarbeiterInnen im Sozial- und Erziehungsdienst wieder zum ganztägigen Streik am 16.05.2022 aufgerufen. Wir informieren Sie daher vorsorglich über mögliche nicht planbare Einschränkungen und möglichen Teilschließungen/ Schließungen von Hort und/oder Kita, da es keine Verpflichtung der streikwilligen Mitarbeiter gibt, dies vorher dem Arbeitgeber mitzuteilen.

Bitte beachten Sie auch die Aushänge und Elterninformationen für Ihre Einrichtung.

 

Der Tourismusverband lädt zur Familienwanderung am Tag des Wanderns

(05.05.2022)

Der Tag des Wanderns, initiiert vom Deutschen Wanderverband, ist ein bundesweiter Aktionstag, der das Wandern in all seiner Vielfältigkeit zeigt. In diesem Jahr regen am 14. Mai deutschlandweit über 270 Aktionen an, zu Fuß Neues zu entdecken.

 

In unserer Region lädt der Tourismusverband Dahme-Seenland e.V. am 14. Mai 2022 große und kleine Naturfreunde zu einer Familienwanderung ein. Die Rundwandertour führt durch den historischen Tiergarten in Königs Wusterhausen, vorbei an eindrucksvollen Holzskulpturen, die vieles über die Geschichte des Waldgebietes verraten. Die frühlingshafte Natur bietet unterwegs zahlreiche Möglichkeiten mit offenen Augen und Ohren Pflanzen zu erkunden und Tiere zu beobachten. An der Streuobstwiese ist Gelegenheit für eine ausgedehnte Pause. Hier kann der Barfußpfad ausprobiert und auf dem Balancierstamm die eigene Geschicklichkeit geübt werden. Die Wanderung wird von Natur- und Landschaftsführerin Sandra Fonarob und der Wildnispädagogin Ulrike Schünke von „Waldzeit“ begleitet, die den Tag des Wanderns mit allen Sinnen zu einem erlebnisreichen Familienausflug werden lassen.

Die Teilnahme ist kostenfrei.

 

Treffpunkt: 09.30 Uhr Bahnhof Königs Wusterhausen, Storkower Straße (Ostseite des Bahnhofes)
Dauer: ca. 3 Stunden
Streckenlänge: 3,5 Km

 

Die Wanderung ist nur bedingt für Kinderwagen geeignet, da die Strecke überwiegend entlang unbefestigte Waldwege führt. Wetterangepasste Kleidung, Zeckenschutz sowie festes Schuhwerk und Wanderproviant werden empfohlen.

 

Bitte melden Sie sich in der Touristinformation Königs Wusterhausen unter 03375 252025 oder per Email: info@dahme-seenland.de bis zum: 12. Mai 2022 an.

 

 

 

 

Ansprechpartner:

 

Tourismusverband Dahme-Seenland e.V.

Sandra Fonarob

Tel. 03375 252017

Fax 03375 252011

s.fonarob@dahme-seenland.de

www.dahme-seenland.de

Foto zur Meldung: Der Tourismusverband lädt zur Familienwanderung am Tag des Wanderns
Foto: Tourismusverband Dahme-Seenland e.V., Sandra Fonarob Titel: Streuobstwiese im Frühling

Landkreis Dahme-Spreewald zeichnet Ehrenamt aus

(25.02.2022)

Landkreis Dahme-Spreewald zeichnet Ehrenamt aus
Gesucht werden besonders engagierte Bürger*innen des Landkreises

 


In den vergangenen Tagen zeigte sich wieder einmal, wie wichtig das Ehrenamt für das Funktionieren einer Gesellschaft ist. Hunderte freiwillige Helfer*innen bei Feuerwehr, Katastrophenschutz oder Technischem Hilfswerk unterstützen die Bevölkerung bei der Beseitigung der Sturmschäden.


Auch in vielen weiteren Bereichen des Lebens ist das Ehrenamt ein wichtiger Stützpfeiler. Daher zeichnet der Landkreis Dahme-Spreewald in diesem Jahr wieder besonders herausragende Leistungen im Ehrenamt aus.


Im Rahmen der Kreistagssitzung am 23. Februar 2022 gab der Landrat den Startschuss für die Suche nach den diesjährigen Preisträgern: „Wir suchen besonders engagierte Menschen aus unserem Landkreis“, sagt Landrat Stephan Loge. „Gerade in der Corona-Pandemie wird deutlich, wie wichtig ein Zusammenhalt in der Gesellschaft ist. Viele haben trotz der Pandemie ihr jahrelanges Engagement weitergeführt. Es sind Menschen die in einer beeindruckenden Weise mit Solidarität, Nächstenliebe und Mitmenschlichkeit für andere Menschen da sind. Vor dieser ehrenamtlichen Arbeit habe ich großen Respekt.“


Eine Ehrung für besondere ehrenamtliche Leistungen soll an Einwohner*innen des Landkreises Dahme-Spreewald vergeben werden, die sich weit über das normale Maß ehrenamtlich im Landkreis engagieren oder Besonderes für den Landkreis und seine Bewohner*innen erreicht haben.


Um genau diese engagierten Menschen zu finden, bittet die Kreisverwaltung nun um Vorschläge. Eigenbewerbungen sowie Vorschläge Dritter sind mit einer kurzen Begründung schriftlich in einem verschlossenen Umschlag mit dem Vermerk „Ehrenamt“ bis zum 30.09.2022 an das Jugendamt des Landkreises Dahme-Spreewald (Beethovenweg 14 in 15907 Lübben/Spreewald) einzureichen. Den entsprechenden Vordruck dafür finden Sie hier.


Die Preisverleihung wird durch den Landrat am offiziellen „Tag des Ehrenamtes“ am 05.12.2022 vorgenommen. Der Preis ist mit 2.500 Euro dotiert. Er ist teilbar.


Hintergrund


Die Würdigung besonderer ehrenamtlicher Leistungen erfolgt im jährlichen Wechsel mit der Verleihung des Umweltpreises und der Ehrung der Zivilcourage. Die Ehrung des Ehrenamtes soll eine Anerkennung für ein besonderes ehrenamtliches Engagement zum Wohle der Allgemeinheit beziehungsweise der Einwohner des Landkreises Dahme-Spreewald sein. Der Preis geht auf eine vom Kreistag im Jahr 2000 beschlossene Richtlinie zurück und ist mit insgesamt 2.500 Euro dotiert. Die abschließende Entscheidung über die Vergabe trifft der Kreisausschuss auf Vorschlag des Landrates.

 

 

PRESSEINFORMATION
Pressestelle
Kathrin Veh
Landkreis Dahme-Spreewald
Reutergasse 12
15907 Lübben (Spreewald)
Tel.: 03546 20-1008

www.dahme-spreewald.info
Landkreis Dahme-Spreewald

Störung der telefonischen Erreichbarkeit

(26.11.2021)

Aufgrund einer Leitungsstörung sind die Mitarbeiter/innen der Gemeinde Schulzendorf derzeit telefonisch nicht erreichbar.

An der Behebung dieser Störung wird aktuell gearbeitet.

Sie können uns weiterhin per E-Mail kontaktieren.

 

Darf mein Kind in die Schule oder Kita?

(16.11.2021)
Ergänzende Hinweise zur Fragestellung
"Erkältungssymptome: Darf mein Kind in die Schule  und Kita?" 
 
Das Gesundheitsamt hat am 15.11.2021 dazu folgende Ausführungen als Hilfestellung zur Abklärung "Erkältung oder COVID -19 Infektion" gemacht:
 
"...Ein Kind oder eine sonstige Person ist symptomatisch, wenn COVID-19-typische Krankheitszeichen wie trockener Husten, Fieber > 38,5°C, Atembeschwerden, zeitweiser Verlust von Geschmacks- und Geruchssinn u.a. vorliegen. Unabhängig davon, ob es sich dann um eine COVID-19-lnfektion oder um eine andere fieberhafte akute Atemwegsinfektion handelt, müssen betroffene Personen der Einrichtung fernbleiben und ihr Infektionsstatus über die Hausärzte bzw. Kinderärzte abgeklärt werden. Eine sichere Abklärung wird im Regelfall nur über eine PCR-Testung erfolgen können....
Bestehen Zweifel, ob es sich um COVID-19-typische Krankheitszeichen oder nur um Anzeichen für eine einfache Erkältungskrankheit handelt, kann ein qualifizierter Antigen-Schnelltest (PoC) mit einer Probengewinnung durch geschultes Personal helfen, eine COVID-19-lnfektion weitgehend auszuschließen..."
 
Eine vereinfachte Orientierungshilfe bietet ein vom Land Brandenburg veröffentlichtes Schema: Darf mein Kind in die Schule oder Kita?

Foto zur Meldung: Darf mein Kind in die Schule oder Kita?
Foto: Darf mein Kind in die Schule oder Kita?

Bekanntmachung über die Durchführung eines Volksbegehrens „Volksinitiative zur Abschaffung der Erschließungsbeiträge für ,Sandpisten‘“

(28.09.2021)

Abstimmungsbehörde:        Gemeinde Schulzendorf

Gemeinde:                         Schulzendorf

Stimmkreis:                       26 (Dahme-Spreewald I)

Bekanntmachung

über die Durchführung eines Volksbegehrens „Volksinitiative zur Abschaffung der Erschließungsbeiträge für ,Sandpisten‘“

Die Vertreter der Volksinitiative „Volksinitiative zur Abschaffung der Erschließungsbeiträge für ,Sandpisten‘“ haben fristgemäß die Durchführung eines Volksbegehrens verlangt. Die Landesregierung oder ein Drittel der Mitglieder des Landtages Brandenburg haben innerhalb der Frist des § 13 Absatz 3 des Volksabstimmungsgesetzes (VAGBbg) keine Klage gegen die Zulässigkeit des Volksbegehrens anhängig gemacht.

Das Volksbegehren kann durch alle stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger ab dem

12. Oktober 2021 bis zum 11. April 2022

durch Eintragung in die ausliegenden Eintragungslisten oder durch briefliche Eintragung auf den Eintra­gungsscheinen unterstützt werden. Gemäß § 17 Absatz 2 VAGBbg können die Bürgerinnen und Bürger ihr Eintragungsrecht durch Eintragung in die amtliche Eintragungsliste nur bei der Abstimmungsbehörde der Gemeinde ausüben, in der sie ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen ihre Hauptwohnung oder, sofern sie keine Wohnung in der Bundesrepublik Deutschland haben, ihren gewöhnlichen Aufenthalt ha­ben; diese Bürgerinnen und Bürger können ihr Eintragungsrecht jedoch auch bei den zu Buchstabe A) angeführten weiteren Eintragungsstellen ausüben.

Eintragungsberechtigt sind gemäß § 16 VAGBbg in Verbindung mit §§ 5 und 7 des Brandenburgischen Landeswahlgesetzes (BbgLWahlG) alle deutschen Bürgerinnen und Bürger, die zum Zeitpunkt der Ein­tragung oder spätestens am 11. April 2022

  • das 16. Lebensjahr vollendet haben, also vor dem 12. April 2006 geboren sind,
  • seit mindestens einem Monat im Land Brandenburg ihren ständigen Wohnsitz oder, sofern sie keine Wohnung in der Bundesrepublik Deutschland haben, ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben sowie
  • nicht nach § 7 BbgLWahlG vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

A) Unterstützung des Volksbegehrens durch Eintragung in Eintragungslisten

Das Volksbegehren kann durch Eintragung in die ausliegenden Eintragungslisten in den folgenden Ein­tragungsräumen der Abstimmungsbehörde bis Montag, den 11. April 2022, 16:00 Uhr unterstützt werden:

Lfd.

Nummer

Eintragungsstellen

Eintragungszeiten

1

 

Rathaus
der Gemeinde Schulzendorf

Richard-Israel-Straße 1

15732 Schulzendorf

Sekretariat (Zi.: 1.05)

 

Montag:                         8:00 bis 16:00 Uhr

Dienstag:                       8:00 bis 18:00 Uhr

Mittwoch, Donnerstag  8:00 bis 16:00 Uhr

Freitag:                          8:00 bis 14:00 Uhr

 

 

Personen, die sich in die Eintragungslisten eintragen wollen, haben sich über ihre Person auszuweisen (§ 7 Absatz 1 Volksbegehrensverfahrensverordnung - VVVBbg).

Wer sich in die Eintragungsliste einträgt, muss persönlich und handschriftlich unterzeichnen. Neben der Unterschrift sind Familienname, Vorname, Tag der Geburt, Wohnort und Wohnung, bei mehreren Woh­nungen die Hauptwohnung oder gewöhnlicher Aufenthalt, sowie der Tag der Eintragung lesbar einzutra­gen (§ 18 Absatz 1 VAGBbg i. V. m. § 8 Absatz 1 VVVBbg). Eine Eintragung kann nach § 18 Absatz 2 VAGBbg nicht mehr zurückgenommen werden.

Eintragungsberechtigte Personen, die wegen einer körperlichen Behinderung nicht in der Lage sind, die Eintragung selbst vorzunehmen und dies mit Hinweis auf ihre Behinderung zur Niederschrift erklären, werden von Amts wegen in die Eintragungsliste eingetragen (§ 15 Absatz 2 Satz 2 VAGBbg i. V. m. § 8 Absatz 2 VVVBbg).

Eintragungsberechtigte Personen, die wegen einer körperlichen Behinderung den Eintragungsraum nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten aufsuchen können, können eine Person ihres Vertrauens (Hilfsperson) mit der Ausübung ihres Eintragungsrechts beauftragen. Hierfür ist der Hilfsperson eine ent­sprechende Vollmacht durch die eintragungsberechtigte Person auszustellen (§ 15 Absatz 2 Satz 2 VAG- Bbg i. V. m. § 7 Absatz 4 VVVBbg).

B) Unterstützung des Volksbegehrens durch briefliche Eintragung

Jeder Eintragungsberechtigte hat das Recht, auf Antrag das Volksbegehren durch briefliche Eintragung zu unterstützen. Der Antrag kann von der eintragungsberechtigten Person selbst oder einer von ihr be­vollmächtigten Person schriftlich, elektronisch (z. B. per E-Mail oder Fax) oder mündlich (zur Niederschrift) bei der Abstimmungsbehörde gestellt werden, in der die eintragungsberechtigte Person ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen ihre Hauptwohnung, oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat. Bei der elektronischen Antragstellung ist der Tag der Geburt der antragstellenden Person anzugeben (§ 15 Absatz 6 Satz 4 VAGBbg). Eine fernmündliche Antragstellung ist unzulässig.

Die antragstellende Person kann sich bei der Antragstellung auch der Hilfe einer Person ihres Vertrauens (Hilfsperson) bedienen (§ 15 Absatz 6 Satz 2 i. V. m. § 15 Absatz 2 Satz 2 VAGBbg).

Eintragungsscheine können bis zwei Tage vor Ablauf der Eintragungsfrist beantragt werden (§ 8a Ab­satz 5 VVVBbg).

Die für die briefliche Eintragung erforderlichen Unterlagen (Eintragungsschein und Briefumschlag) wer­den der antragstellenden Person entgeltfrei übersandt.

Die Eintragung muss persönlich vollzogen werden. Wer wegen einer körperlichen Behinderung nicht in der Lage ist, die briefliche Eintragung persönlich zu vollziehen, kann sich der Hilfe einer Person (Hilfsperson) bedienen (§ 15 Absatz 2 Satz 2 VAGBbg). Auf dem Eintragungsschein hat die eintragungsberechtigte Person oder die Hilfsperson gegenüber der Abstimmungsbehörde an Eides statt zu versichern, dass sie die Erklärung der Unterstützung des Volksbegehrens persönlich oder nach dem erklärten Willen der eintragungsberechtigten Person abgegeben hat (§ 15 Absatz 7 VAGBbg).

Bei der brieflichen Eintragung muss der Eintragungsberechtigte den Eintragungsschein so rechtzeitig an die auf dem amtlichen Briefumschlag angegebene Stelle absenden, dass der Eintragungsbrief dort spä­testens am 11. April 2022, 16:00 Uhr eingeht.

Der Eintragungsbrief wird innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ausschließlich von der Deutschen Post AG unentgeltlich befördert. Der Eintragungsbrief kann auch bei der auf dem Briefumschlag angege­benen Stelle abgegeben werden.

Das verlangte Volksbegehren hat folgenden Wortlaut:

Volksinitiative zur Abschaffung der Erschließungsbeiträge für „Sandpisten“

Der Landtag wird aufgefordert, die gemeindlichen Erschließungsbeiträge für sogenannte „Sandpisten“ abzuschaffen, d. h. für Erschließungsanlagen oder Teile von Erschließungsanlagen, die vor dem 3. Ok­tober 1990 hergestellt oder für Verkehrszwecke genutzt wurden. Der Landtag möge eine entsprechende Änderung des Kommunalabgabengesetzes vornehmen.

Begründung: Straßen sind Teil der Infrastruktur und damit der Daseinsvorsorge für jedermann. Als öf­fentlicher Raum sollten sie auch durch die Allgemeinheit finanziert werden. Ein besonderer Vorteil für anliegende Grundstücke ist nicht quantifizierbar. Eine Anliegerbeteiligung an Erschließungsbeiträgen ist nur gerechtfertigt, wenn es sich um neu angelegte Straßen handelt, weil sie dann erstmals die Möglichkeit erhalten, ihr Grundstück auch mit Fahrzeugen zu erreichen. Bei einer seit Jahrzehnten bestandenen „Sandpiste“ bestand diese Möglichkeit aber auch schon früher. Dann sollten die Anlieger auch darauf vertrauen dürfen, dass aufgrund der langjährigen Benutzungsmöglichkeit keine Erschließungsbeitragspflichten mehr für die Fahrbahn, die Entwässerung, den Gehweg und das Straßenbegleitgrün entstehen werden. Erfolgt gleichwohl eine Heranziehung, führt dies bei den Betroffenen häufig zu Unverständnis und untergräbt das Vertrauen in die Rechtsordnung. Aus Gründen der Rechtssicherheit und der Gerech­tigkeit ist es geboten, sog. „Sandpisten“ von der Heranziehung zu Erschließungsbeiträgen auszunehmen. Im Übrigen werden auch bei Landes- und Bundesstraßen keine Erschließungsbeiträge erhoben

Schulzendorf, den 21.09.2021

Die Abstimmungsbehörde

In Vertretung

 

Reech

Stellvertretender Bürgermeister

Information zur Laubabholung 2021

(16.09.2021)

Information zur Laubabholung 2021

 

Die Gemeindevertretung Schulzendorf hat in ihrer Sitzung am 10.02.2021 den Beschluss gefasst, für die Anlieger ab 2021 eine kostenlose Laubbeseitigung zu organisieren.

Die Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Schulzendorf wurde im § 3 (3) um einen entsprechenden Passus ergänzt. Die Satzungsänderung wurde mit Wirkung ab 01.10.2021 beschlossen.

 

Die Abholung des Straßenlaubes erfolgt in den Monaten Oktober und November in der gesamten Ortslage.

Das in der restlichen Zeit des Jahres bzw. das auf den Grundstücken anfallende Laub ist individuell durch die Grundstückseigentümer zu entsorgen.

Das Laub der Straßenbäume ist von den Anliegern zwischen den Bäumen zusammenzuharken und auf dem an die Fahrbahn grenzenden seitlichen Bereich des Gehweges so anzuhäufen, dass es möglichst problemlos durch die Laubsaugfahrzeuge aufgenommen werden kann und der reibungslose Ablauf nicht beeinträchtigt wird.

Eine Ablagerung des Laubes auf der Fahrbahn ist verboten. Ordnungswidrigkeiten werden gemäß § 7 Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Schulzendorf geahndet. In Ausnahmefällen – bei denen Platz in den vorgenannten Bereichen nicht vorhanden sein sollte, sind die Mulden für die zeitweilige Ablagerung des Laubes zu nutzen.

Bitte mischen Sie keine Äste oder andere Dinge unter die Laubhaufen, da dies zur Beschädigung der Fahrzeuge bzw. Ausfall der Technik führen kann.

Laubhaufen, denen augenscheinlich Gartenreste, wie Grünschnitt oder andere ordnungswidrige Bestandteile beigefügt werden, können nicht von dem Unternehmen entsorgt werden.

 

Die Beseitigung dieses Straßenbaumlaubes erfolgt durch die von der Gemeinde beauftragte Firma nach einem mit der Gemeinde abgestimmten Tourenplan.

Aus arbeitstechnischen Gründen ist keine genaue Zeitangabe möglich. Es wird ein zweiwöchiger Abholrhythmus für die jeweils aufgeführten Straßen angestrebt. Das beauftragte Unternehmen wird für die Laubabholung im Gemeindegebiet unterwegs sein und kann bedarfsgerecht reagieren.

Das Gemeindegebiet ist in zwei Entsorgungsgebiete (Nord und Süd) aufgeteilt. Die Ausdehnung der Entsorgungsgebiete sowie die Termine entnehmen Sie bitte nachfolgendem Tourenplan:

 

 

 

 

 

Tourenplan für die Laubbeseitigung in Schulzendorf

Entsorgungsgebiet Nord

Die Laubentsorgung erfolgt in den Kalenderwochen

 

40 (04.10.-08.10.21)  42 (18.10.-22.10.21)  44 (01.11.-05.11.21)  46 (15.11.-19.11.21)

 

Ahornstraße

 

Albecht-Dürer-Str.

(E.-Thälmann-Str. - W.-Rathenau-Str.)

Am Abhang

(Finkenweg - A.-Bebel-Str.)

An der Koppel

(Bereich am Graben)

August-Bebel-Straße

(Brücke - Wiesenweg)

August-Bebel-Straße

(Paarmann - K.-Marx-Str.)

Buchenallee

 

Clara-Zetkin-Str.

 

Eichenallee

 

Erlenweg

(Jahnstraße - Gemarkungsgrenze)

Ernst-Thälmann-Straße

(A.-Dürer-Str. - Illgenstr.)

Ernst-Thälmann-Straße

(A.-Bebel-Str. - R.-Israel-Str.)

Ernst-Thälmann-Straße

(R.-Israel-Str. - R.-Luxemburg-Str. )

Ernst-Thälmann-Straße

(R.-Luxemburg-Str. - Zeuthener Winkel)

Ernst-Thälmann-Straße

(Zeuthener Winkel - Gemarkungsgrenze)

Eschenweg

 

Forstweg

 

Freiligrathstraße

(E.-Thälmann-Str. - W.-Rathenau-Str.)

Goethestraße

 

Hebbelstraße

 

Heinrich-Heine-Straße

 

Illgenstraße

(E.Thälmann-Str. - W.Rathenau-Str.)

Jahnstraße

 

Karl-Liebknecht-Str.

 

Karl-Marx-Straße

 

Kastanienweg

 

Kleiststraße

 

Paarmannstraße

 

Puschkinstraße

 

Richard-Israel-Straße

 

Rudolf-Breitscheid-Straße

 

Schillerstraße

 

Spartakusstraße

(Hauptzug)

Uhlandring

 

Ulmenweg

(Haus-Nr. 11 - K.-Marx-Str.)

Waldstraße

 

Walther-Rathenau-Straße

(Freiligrathstr. - A.-Dürer-Str.)

Walther-Rathenau-Straße

(Illgenstr.  - Kantstraße )

Wiesenweg

 

Wilhelm-Raabe-Straße

 

 

 

 

 

Tourenplan für die Laubbeseitigung in Schulzendorf

Entsorgungsgebiet Süd

Die Laubentsorgung erfolgt in den Kalenderwochen  

 

41 (11.10.-15.10.21)  43 (25.10.-29.10.21)  45 (08.11.-12.11.21)   47 (22.11.-26.11.21)

 

 Albrecht-Dürer-Str.

(W-Rathenau-Str. - Herweghstr.)

 Am Zeuthener Winkel

(Hauptzug u. Sackgasse)

An der Aue

(ab Haus-Nr. 13 - R.-Luxemburg-Str.)

Brandenburger Str.

 

Bremer Straße

 

Brückenstraße

 

Chemnitzer Straße

 

Dahlewitzer Chaussee

(Riesaer Str. – Haus-Nr. 7)

Dresdener Str.

 

Erfurter Str.

 

Fontanestraße

 

Freiligrathstraße

(Kölner Str. - Gemarkung Zeuthen)

Fritz-Reuter-Str.

 

Hamburger Str.

(Miersdorfer Str. - Freiligrathstr.)

Heinrich-Zille-straße

 

Helgolandstraße

(Dahlewitzer Ch. - Schloßstr.) (Luisenstr. Riesaer Str. / Helgolandplatz) (Haus-Nr. 74 - 86)

Hennigsdorfer Straße

(Fürstenberger Str. - Helgolandstr.)

Herwegstraße

 

Humboldtring

 

Kantstraße

 

Käthe-Kollwitz-Straße

(R.-Luxemburg-Str. - Am Kirschgarten)

Käthe-Kollwitz-Straße

(Am Kirschgarten - Lessingstr.)

Kieler Straße

 

Kölner Straße

(Miersdorfer Str. - Dresdener Str.)

Kölner Straße

(Herweghstraße - Haus-Nr.  60)

Kornblumenweg

 

Leipziger Platz

 

Leipziger Straße

 

Lessingstraße

(Käthe-Kollwitz-Str. - Otto-Krien-Str.)

Luisenstraße

(Fürstenberger Str. - Riesaer Str.)

Max-John-Straße

 

Miersdorfer Straße

(Kölner Str. - Max-John-Str.)

Miersdorfer Str.

(Leipziger Str. - Gemarkungsgrenze)

Münchener Straße

(Erfurter Str. bis Gemarkungsgrenze)

Otto-Krien-Platz

 

Otto-Krien-Straße

 

Riesaer Straße

 

Rosa-Luxemburg-Straße

(Herweghstr. – Haus-Nr. 25)

Rosa-Luxemburg-Straße

(Haus-Nr. 25 - E.-Thälmann-Str.)

Salzgitter Straße

 

Schloßstraße

 

Sophienstraße

 

Weimarer Straße

(Miersdorfer -  Kieler Str.)

Weimarer Straße

(Kieler Str. - Gemarkungsgrenze)

Wilhelm-Busch-Straße

(Herweghstr. - Am Kirschgarten) (Haus-Nr. 31 bis Coburger Str.)

Wüstemarker Weg

(Miersdorfer bis Haus Nr. 17)

Zum Mühlenschlag

 

 

Beeinträchtigt Ultrafeinstaub unsere Gesundheit?

(15.09.2021)

Beeinträchtigt Ultrafeinstaub unsere Gesundheit?

Untersuchung von Grundschulkindern – Bald auch in Schulzendorf!

(Miriam Wiese-Posselt, Institut für Hygiene und Umweltmedizin, Charité – Universitätsmedizin Berlin; Arnt Diener, Universitätsklinikum Düsseldorf)

 

Unser Alltag mag aktuell von anderen Themen – insbesondere der Coronapandemie – bestimmt werden, doch die Qualität unserer Luft sollten wir nicht außer Acht lassen. Auf das Atmen können wir schließlich nicht verzichten; ein Erwachsener atmet etwa 20.000-mal am Tag ein und aus. Aufgrund des Verkehrs, der Industrie, der Energieerzeugung und auch der Landwirtschaft sind wir fortwährend Luftschadstoffen ausgesetzt. In den letzten Jahren sind die (Ultra-)Feinstaubkonzentrationen immer weiter in den Fokus gerückt. Hier muss zwischen den Stäuben verschiedener Größe unterschieden werden: Den Partikeln mit einem aerodynamischen Durchmesser bis zu 10 Mikrometer (µm) („particulate matter“ oder PM10), denen bis zu einem Durchmesser von 2,5 µm (PM2.5) und den ultrafeinen Partikeln (UFP) mit einem Durchmesser bis zu 100 Nanometern (nm) (das entspricht 0,1 µm). Zum Vergleich: Ein feines Sandkörnchen hat einen Durchmesser von 90 µm; d.h. der Durchmesser von PM10 macht ein Neuntel eines Sandkorns aus. UFP ist so unvorstellbar klein: Wäre ein PM10-Partikel ein Fußball, wäre ein ultrafeines Partikel (UFP) eine Erbse. (Ultra-)Feinstaub (PM10, PM2.5 und UFP) besteht aus einem komplexen Gemisch aus festen und flüssigen Stoffen, die sich in der Luft chemisch und physikalisch verändern können. Anders als die Messung von PM10 und PM2.5 ist die Bestimmung der Konzentration an UFP kompliziert und hierzulande noch nicht routinemäßig etabliert. Im Rahmen von Studien und Projekten konnte gezeigt werden, dass UFP hauptsächlich bei Verbrennungsprozessen entstehen und vom Wind über viele Kilometer getragen werden können. Auch noch in 10 km Entfernung einer UFP-Quelle können diese kleinsten Partikel gemessen werden. UFP können, aufgrund ihrer geringen Größe, bis tief in die Lungenbläschen eingeatmet werden. Es konnte sogar nachgewiesen werden, dass sie bis in die Blutbahn, die inneren Organen und das Gehirn vordringen können. Im Körper sorgen UFP unter anderem für sogenannten „oxidativen Stress“ und in der Folge für Entzündungsreaktionen, Verengung der Blutgefäße oder Schädigungen von Organgewebe und Nerven. Die Auswirkungen auf die besonders exponierten Kinder sind bisher allerdings nur ungenügend erforscht.

Hier setzt die Berlin-Brandenburg Air Study (BEAR) an. In dieser mehrjährigen Studie werden mögliche Auswirkungen auf die Gesundheit und Entwicklung von Grundschulkindern untersucht. Ein breites Konsortium an Wissenschaftler*innen und Ärzt*innen bestimmt dafür einerseits die Konzentration von UFP und anderen Luftschadstoffen an verschiedenen Standorten in Berlin und Brandenburg und führt andererseits Gesundheitsuntersuchungen bei Grundschulkindern durch, um mögliche Auswirkungen auf die Gesundheit der Lungen, von Herz und Kreislauf und auf die kognitive Entwicklung zu erheben.

Diese Gesundheitsuntersuchungen werden von Mitarbeiter*innen der Charité (Institut für Hygiene und Umweltmedizin) sowie von der Universität Düsseldorf (Institut für Arbeits-, Sozial- und Umweltmedizin) durchgeführt und ausgewertet. Seit Januar 2020 führen wir an acht Berliner Grundschulen und seit Ende 2020 an den Horten von acht Schulen in Brandenburg im Umfeld des Flughafens BER folgende Untersuchungen durch: Blutdruckmessung, Lungenfunktionstestung, Messung von möglichen Entzündungswerten in der Ausatemluft und Testung der Konzentrations- und Gedächtnisleistung (computergesteuert). Alle Untersuchungen sind schmerzfrei und werden vor Ort im Hort bzw. in der Schule durchgeführt; so müssen die Kinder nicht ein Untersuchungszentrum an der Charité aufsuchen, und wir messen vor Ort - dort, wo die Kinder wohnen und zur Schule gehen. Zeitgleich zu den Gesundheitsuntersuchungen wird die Konzentration an UFP auf dem Gelände der Schule bzw. des Hortes gemessen, sodass wir die Untersuchungsergebnisse bei den Kindern direkt mit der Exposition gegenüber UFP vergleichen können.

Unser Ziel ist es, 800 Grundschulkinder der Jahrgangsstufen 3 und 4 in die BEAR-Studie einzuschließen. Über mindestens zwei Jahre werden wir diese Kinder begleiten und ein- bis dreimal pro Jahr untersuchen. Neben den Daten der Gesundheitsuntersuchungen benötigen wir von den Eltern bzw. Erziehungsberechtigten Informationen zum Wohnumfeld, Vorerkrankungen und ggf. Medikamenteneinnahme beim Kind. Dafür erfolgt eine Befragung der Eltern bzw. Erziehungsberechtigten mittels Fragebogen. Bei der Erhebung der Daten und Messwerte werden die gültigen Datenschutzrichtlinien berücksichtigt; zudem liegt für die BEAR-Studie ein positives Ethikvotum vor.

Um eine große Aussagekraft unserer BEAR-Studie erreichen zu können, benötigen wir eine hohe Teilnahmebereitschaft von Familien mit Kindern im Grundschulalter in Schulzendorf. Über die Schule und den Hort in Schulzendorf bauen wir einen Kontakt zu den Familien auf und schließen sie in die Studie ein. Falls wir Sie noch nicht erreichen konnten, können Sie sich bei Interesse aber auch bei Fragen gerne an uns wenden: Dr. med. Miriam Wiese-Posselt (), Frau Antonia Hamann ().


Veranstaltungen

07.04.​2024

17:00 Uhr

Sing4Fun - gemeinsam Singen zu Live Musik!

Wir singen gemeinsam zu Live Musik: Schlager, Rock, Volkslieder, Charts, Gospel, Pop ... die Texte ... [mehr]
 

21.04.​2024

16:00 Uhr

Podium junger Künstler

Im Benefizkonzert zugunsten der Restaurierung der Patronatskirche spielen Kinder und Jugendliche, ... [mehr]
 

25.04.​2024

19:30 Uhr

Duo Tulenz

Duo Tulenz - 2 Brüder, 2 Gitarren, 20 flinke Finger … und ein Repertoire, dass von Gipsy über Swing, Jazz, Latin und Klassik mit bekannten, neuen und eigenen Kompositionen bis hin zu Adaptionen bekannter Stücke von Künstlern wie den Gipsy ... [mehr]
 

04.05.​2024

14:00 Uhr bis 19:00 Uhr

Tag des offenen Ateliers

Tag des offenen Ateliers ein Flyer mit der Liste der teilnehmenden Ateliers wird noch ... [mehr]
 

04.05.​2024

16:00 Uhr

Frühlingskonzert

Der Gemischte Chor und Instrumentalgruppe der Chorgemeinschaft Eichwalde e.V. zeigen ihr Frühlingsprogramm in einem bunten Reigen. [mehr]
 

05.05.​2024

11:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Tag der offenen Ateliers

Tag des offenen Ateliers ein Flyer mit der Liste der teilnehmenden Ateliers wird noch ... [mehr]
 

05.05.​2024

15:00 Uhr

Singen macht Spaß

Der Kinder und Jugendchor der Chorgemeinschaft Eichwalde e.V. lädt ein zum Frühlingskonzert. [mehr]
 

26.05.​2024

17:00 Uhr
 

30.05.​2024

19:30 Uhr

Musik im Kontext - Rachmaninow

Rachmaninow gilt als der letzte Romantiker auf russischem Boden. Zum Pianisten und Komponisten ausgebildet, bringt er sich das Dirigieren selbst bei. Als er nach Ausbruch der Oktoberrevolution 1917 nach Amerika emigriert, wird er dort zum ... [mehr]
 

08.06.​2024

17:00 Uhr

Maddox und Miles Marsollek im Konzert

Maddox (Piano) und Miles (Violine) Marsollek kommen wieder in die Patronatskirche. Ihre internationalen Preise beweisen, dass sie schon jetzt Ausnahmekünstler sind. (www.maddox-marsollek.com) [mehr]
 

09.06.​2024

08:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Wahl zur Gemeindevertretung, zum Kreistag und zum Europaparlament

Die Wahlen finden in verschiedenen Wahllokalen statt. Die Wahlberechtigten erhalten zuvor eine Wahlbenachrichtigung, in der das jeweilige Wahllokal benannt ist. Mit der Wahlbenachrichtigung können auch die Briefwahlunterlagen beantragt werden. [mehr]
 

20.06.​2024

19:30 Uhr

Keltische Impressionen für Harfe und Flöte

Das Programm von Thomas Loefke (Harfe) & Ellen Czaya (Flöte) spannt einen Bogen vom keltischen ... [mehr]
 

06.07.​2024

19:30 Uhr

16. Schulzendorfer Jazzsommer 2024

The Toughest Tenors Karten gibt es ab 03.06.2024 im Vorverkauf, Restkarten an der Abendkasse, für ... [mehr]
 

13.07.​2024

19:30 Uhr

16. Schulzendorfer Jazzsommer 2024

Stephan-Max Wirth Experience Karten gibt es ab 03.06.2024 im Vorverkauf, Restkarten an der Abendkasse, für alle Konzerte gibt es ein im ABO, Vorverkaufsstellen: Gemeindebibliothek Schulzendorf, Illgenstraße 26/ Buchladen Komma Eichwalde, ... [mehr]
 

20.07.​2024

19:30 Uhr

16. Schulzendorfer Jazzsommer 2024

Helmut Forsthoff Tribute Sextett ). Karten gibt es ab 03.06.2024 im Vorverkauf, Restkarten an der ... [mehr]
 

24.08.​2024

10:00 Uhr

21. Landpartie per Fahrrad

Treffpunkt 10.00 Uhr vor der Sport- und Mehrzweckhalle Schulzendorf. Die Route wird noch bekannt gegeben. Bitte weitere Veröffentlichungen beachten. [mehr]
 

29.08.​2024

19:30 Uhr

Mein Herz das ist ein Grammophon

Maxim Shagaev (Knopfakkordeon) und die Sopranistin Ute Beckert präsentieren Melodien vergangener ... [mehr]
 

08.09.​2024

10:00 Uhr

Tag des offenen Denkmals - gemeinsam ein Denkmal retten "

25 Jahre Verein zur Wiederherstellung der Patronatskirche und des Dorfangers - Der Verein öffnet die Kirche von 10.00 bis 18.00 Uhr und zeigt mit der AG der Ortschronisten Ausstellungen zur Geschichte der Rettung der Kirche und der Entwicklung ... [mehr]
 

19.09.​2024

19:30 Uhr

Great Songs for Everyone

In seinem Soloprogramm „Great Songs for Everyone“ präsentiert Thomas Niedermayer mit seiner ... [mehr]
 

26.09.​2024

18:30 Uhr

Sitzung des Regionalausschusses

Die Unterlagen zur Sitzung werden zeitnah in das Bürgerinformationssystem eingestellt. [mehr]
 

17.10.​2024

19:30 Uhr

Mit Fiedel, Bass und Brummtopf

Die einzigartige 5köpfige Familienband „Fiddle Folk Family“ bietet irischen Folk, vermischt mit deutschen Texten, Bluegrass und Country-Musik aus Amerika. Gepaart mit viel Spielfreude, charmanten Ansagen und einem vielseitig besetzten ... [mehr]
 

14.11.​2024

18:30 Uhr

Sitzung des Regionalausschusses

Die Unterlagen zur Sitzung werden zeitnah in das Bürgerinformationssystem eingestellt. [mehr]
 

14.11.​2024

19:30 Uhr

Confessin´ the Blues

Confessin´ the Blues taten sich 2010 zusammen und beschlossen, von nun an gemeinsam aufzutreten. ... [mehr]
 

17.11.​2024

16:00 Uhr

Podium junger Künstler

Im Benefizkonzert zugunsten der Restaurierung der Patronatskirche spielen Kinder und Jugendliche, ... [mehr]
 

07.12.​2024

16:00 Uhr

Adventskonzert

Traditionsgemäß ein Adventskonzert des Patronatskirchenvereins mit dem gemischten Chor und der Instrumentalgruppe Chöre der Chorgemeinschaft Eichwalde. [mehr]
 

08.12.​2024

15:00 Uhr

Weihnachten kann kommen

Der Kinder und Jugendchor der Chorgemeinschaft Eichwalde e.V. versetzt die Besucher in Weihnachtsstimmung. (www.choreichwalde.wordpress.com) [mehr]
 

12.12.​2024

19:30 Uhr

Wei(h)nachtslesung

Mitglieder des Vereins lesen bei einem Glas Wein Kurzgeschichten. [mehr]