Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Wirtschaft am 19.02.2025
Zum Beginn der Sitzung hat der Kämmerer über die Gemeindefinanzen informiert.
Der Bestand an Zahlungsmitteln zum 31.12.24 betrug 17.578.092,06 €. Zum 14.02.25 betrug der Bestand an Zahlungsmitteln 17.681.145,08 €.
Am 01.01.2025 lag die Summe der Erträge bei 22.445.947,51€ und die Summe der Aufwendungen bei 18.697.823,54€. Das Ergebnis liegt bei 3.748.123,97€.
Im Finanzhaushalt lagen die Einzahlungen bei 22.891.731,17€ und die Auszahlungen bei 18.727.646,01€. Das Ergebnis lag bei 4.164.085,16€.
Aus dem Haushalt 2024 wurden 3.482.694,17 € als Ermächtigung übertragen.
Von den geplanten Investitionen in 2024 in Höhe von 1.706.456,00€ wurden in 2024 830.272,84€ ausgezahlt.
Kassenprüfung und Stellungnahme
Vom 29. Oktober 2024 bis zum 4. Dezember 2024 fand die Kassenprüfung durch das Rechnungsprüfungsamt statt. Der Prüfbericht wurde den Mitgliedern der Gemeindevertretung vorgelegt.
Neue KomHKV ab 01.01.25
Zum 01.01.2025 trat die Neufassung der Verordnung über die Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplans der Kommunen (Kommunale Haushalts- und Kassenverordnung - KomHKV) in Kraft. Diese wurde notwendig, um die haushaltsrechtlichen Regelungen an die geänderten Bestimmungen der Kommunalverfassung (BbgKVerf) anzupassen. Die Vorschriften der KomHKV wurden redaktionell überarbeitet, um eine klare und einheitliche Normensprache zu gewährleisten. Der Umfang der Anpassungen der haushaltsrechtlichen Regelungen erforderte aus Gründen der Transparenz und Lesbarkeit eine Neufassung.
Hinweis: Im Rundschreiben zur neuen KomHKV führt das MIK aus „Grundsätzlich sind die Ermächtigungen für Aufwendungen und für Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit sowie aus der Finanzierungstätigkeit ganz oder teilweise übertragbar. Dies gilt unter der Voraussetzung, dass eine rechtskräftige Haushaltssatzung vorliegt ebenso für Kommunen mit einem genehmigten Haushaltssicherungskonzept. Nur in diesem Fall sind die im Haushaltsplan als Bestandteil der Haushaltssatzung veranschlagten Ansätze für Erträge, Einzahlungen, Aufwendungen, Auszahlungen wirksam. Liegt keine rechtskräftige Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr vor, dann liegen auch keine wirksamen Ansätze vor, die übertragen werden könnten. In diesen Fällen sind die Aufwendungen und Auszahlungen grundsätzlich neu zu veranschlagen.“
Das bedeutet, dass eine Übertragung von Ermächtigungen aus dem Haushaltsjahr 2025 nach 2026 ohne rechtskräftige Haushaltssatzung 2025 nicht möglich sein wird.
Prüfbericht zum Jahresabschluss 2021
Verschiedene Hinweise aus dem Prüfbericht konnten inzwischen umgesetzt werden.
Information zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes
Der Bundestag und der Bundesrat haben dem Jahressteuergesetz 2024 zugestimmt.
Das Jahressteuergesetz 2024 ändert u.a. auch das Umsatzsteuergesetz.
Hierzu war für die Gemeindevertretung am 10.12.2024 wieder eine Beschlussvorlage auf der Tagesordnung zu den Optionen der Anwendbarkeit des Umsatzsteuergesetzes für Kommunen. Die Empfehlung der Verwaltung war Variante 1, nicht auf die Anwendung des Umsatzsteuergesetzes umzustellen, weil dies nach bisherigen Erkenntnissen keine nennenswerten finanziellen Vorteile bringt, sich aber gleichzeitig durch die Anwendung automatisch das steuerliche Risiko erhöhen würde. Eine Entscheidung der Gemeindevertretung ist nun für 2025 nicht mehr möglich. Die bereits getroffene Optionserklärung vom 15.11.2016 gilt automatisch fort. Würde die Gemeinde die Erklärung widerrufen, kann dies nur mit Wirkung vom Beginn eines auf die Abgabe folgenden Kalenderjahres an widerrufen werden. Wird die Beschlussvorlage in der Gemeindevertretung erneut behandelt, kann die Gemeinde Schulzendorf nur noch über den Zeitraum 2026 entscheiden. Ab 2027 gilt dann die Umsatzbesteuerung für bestimmte Leistungen der Kommune.
Störungen im Geschäftsablauf GB3
Es kommt immer noch zu Verzögerungen und Störungen im Geschäftsablauf der Kasse. Wie bisher ist eine Stelle unbesetzt.
Informationen zum Sachstand - Grundsteuerreform:
Von denen bisher 4928 übermittelten Grundsteuermessbescheiden vom Finanzamt, sind mit dem Stand von heute noch 377 unbearbeitet. Das macht 92% verarbeitete Daten und 8% unbearbeitete Daten.
Es wird mit etwa mit einer Gesamtanzahl von ca. 8000 Grundsteuerbescheiden gerechnet. Die geplante Veranlagung der Grundsteuer beginnt in den nächsten Wochen. Aus technischen Gründen können die anderen Abgabearten Hundesteuer, Zweitwohnungssteuer, Vergnügungssteuer sowie Straßenreinigung erst veranlagt werden, wenn mit der Grundsteuerveranlagung begonnen wird.
Offene Posten
Stand am 14.02.25 der offenen Posten liegt bei 3585. Es entstehen derzeit vermehrt offene Posten, weil Bürger Steuern bezahlen obwohl die Veranlagung noch nicht erfolgt ist.
Unter dem Tagesordnungspunkt 5 wurde über den Stand der Erledigung der fehlenden Jahresabschlüsse berichtet.
Zum Jahresabschluss 2022:
Anlagenbuchhaltung ist zum 31.12.2022 fertig gestellt.
Alle Rechnungsergebnisse sind übertragen, aufgetretene Abweichungen sind anhand der Korrekturen von Buchungen und Einlegungen/Aktivierungen von Planung/Buchungsstellen beseitigt.
Alle Salden der Sachkonten zum 01.01.2022 sind mit den Salden zum 31.12.2021 abgestimmt, die aufgetretenen Abweichungen wurden korrigiert.
Die Verbindlichkeiten sind bewertet, aufgetretenen Abweichungen geklärt und korrigiert, die Verbindlichkeitenübersicht ist fertiggestellt.
Der Endbestand der liquiden Zahlungsmittel zum 31.12.2021, mit Aufteilung auf eigene und fremde Mittel, ist ermittelt und gebucht.
Die Auswertungstabellen für die Erläuterung von den wesentlichen Abweichungen Ist-Ergebnisse zu den Planansätzen im konsumtiven sowie investiven Bereich sind vorbereitet und werden in die Geschäftsbereiche für die entsprechende Zuarbeit weitergeleitet.
Die sachliche Überprüfung von außerordentlichen Erträgen und Aufwendungen ist erfolgt.
Die Einrichtung des RBI-Moduls für die Forderungsbewertung zum 31.12.2021 ist erfolgt. Verschiedener Auswertungsberichte für die Überprüfung von offenen Posten sind aufgestellt. Überprüfung von offenen Posten der Forderungen ist in Arbeit.
An der Überprüfung von offenen Posten der Forderungen sowie Analyse von kreditorischen Debitoren wird gearbeitet.
An der Klärung von Rechnungsabgrenzungsposten wird gearbeitet.
Mit dem Ziel, die Aufstellung von Anhang und Rechenschaftsbericht zu beschleunigen, wurde einen Vertrag mit der Firma Axians über die Anschaffung und Betreuung eines IKVS Programmes abgeschlossen. Es läuft bereits die Einarbeitung in das Programm.
Ein zweiter Vertrag mit Firma Axians wurde für die Unterstützung der Jahresabschlussarbeiten abgeschlossen, insbesondere für die Unterstützung in den Bereichen, wo sich die erforderliche Zuarbeit auf Grund fehlender Personalkapazitäten wesentlich verzögert.
Es wurde eine Planung erstellt, die verschiedene Termine der Erarbeitung definiert. Mit dem Rechnungsprüfungsamt wird sich ausgetauscht, wenn es Abweichungen geben sollte, die zu einer Verschiebung der Prüfung des Jahresabschlusses führen könnten.
Unter dem Tagesordnungspunkt 6 wurde über die Gesetzesinitiative zur Änderung kommunalverfassungsrechlicher Vorschriften zur Zurückstellung von Genehmigungen der Kommunalaufsichtsbehörde der SPD/BSW und CDU des Landtags berichtet. Die Anträge der Regierungsfraktionen von SPD und BSW sowie der CDU-Fraktion sehen vor, dass das Inkrafttreten des § 69 Abs. 6 BbgKVerf um ein Jahr bzw. mit Wirkung auf die Haushaltssatzung 2026 verschoben wird. Sollte es zur Verabschiedung der Gesetzesänderung kommen, die folglich rückwirkend in Kraft tritt, wäre es möglich, einen Haushalt für 2025 zu beschließen und bekannt zu machen, ohne dass es auf die Beschlussfassung der Gemeindevertretung über den Jahresabschluss für das vorvorvergangene Haushaltsjahr sowie der Aufstellung des Jahresabschlusses für das vorvergangene Haushaltsjahr ankommt. Die Verwaltung schlägt vor, dass die Gemeindevertretung die Haushaltssatzung der Gemeinde Schulzendorf für die Haushaltsjahre 2025-2026 mit Ihren Anlagen beschließt. Darüber wurde diskutiert. Die Gesetzesänderung könnte im Mai umgesetzt werden.
Der einzige Beschlussantrag des Abends handelte von einer finanziellen Unterstützung für den KJV. Der KJV ist ein freier Träger der Jugendsozialarbeit, der vom Landkreis zur Jugendsozialarbeitet beauftragt wurde. Die Kommunen Zeuthen, Eichwalde, Wildau und Schulzendorf beteiligen sich alljährlich mit einem Betrag an den Kosten der Jugendarbeit. Dafür wird jährlich mit dem KJV ein Vertrag geschlossen, die finanziellen Mittel sind jeweils im Haushalt eingestellt. Eine Mehrheit der Gemeindevertretung hat dem Haushalt 2025 nicht zugestimmt. Damit gibt es nicht nur keinen Haushalt 2025, sondern es stehen auch keine finanziellen Mittel für den Zuschuss der Gemeinde Schulzendorf für die Jugendarbeit zur Verfügung. Die Fraktion CDU/FDP möchte dies mit dem vorgelegten Beschlussantrag heilen. Der Bürgermeister hat informiert, dass die Gemeindevertretung in der bestehenden Lage dafür keine Entscheidungskompetenz besitzt. Der Beschluss müsste beanstandet werden. Er hat aber auch informiert, dass er seit Dezember, seitdem klar wurde, dass die Gemeinde Schulzendorf keinen Haushalt 2025 haben wird, mit der Kommunalaufsicht über Lösungsmöglichkeiten diskutiert. Mit der Umsetzung der Gesetzesinitiative (Tagesordnungspunkt 6) könnte ein Haushalt 2025 beschlossen werden. Damit wäre auch der weitere Zuschuss der Gemeinde Schulzendorf für die Jugendsozialarbeit möglich.
Die Fraktion CDU/FDP hat auf die Abstimmung über den Beschlussantrag verzichtet.
Die Unterlagen zu den Sitzungen werden im Bürgerinformationssystem der Internetseite der Gemeinde veröffentlicht.